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Originale erhalten – Fördermittel für 2021 beantragen!

Ab sofort können bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) Förderungen für 2021 beantragt werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder (KSL) stellen erneut Mittel für Maßnahmen des Originalerhalts bereit.

Weitere Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung anbei entnehmen (s. Anlage) oder hier:
https://www.kek-spk.de/pressemitteilungen

Im KEK-Portal sind die aktuellen Informationen rund um die Beantragung von Fördermitteln zudem abrufbar unter:
https://www.kek-spk.de/foerderung/aktuelles

 

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