Das Finanz- und Steuerrecht ist auch in Krisenzeiten beständig in Bewegung. Selbst die vergleichsweise hohe Flexibilität, mit der der Steuergesetzgeber mit steuerlichen Erleichterungen auf die Herausforderungen der Corona-Krise reagiert hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Steuerrechtsentwicklung von einem prinzipienorientierten Rechtskorpus noch immer meilenweit entfernt ist. Ein aktuelles Beispiel lieferten erst jüngst die abseits der Krise geführten Auseinandersetzungen um das Jahressteuergesetz 2020. Die Fortentwicklung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts ist ein Trauerspiel in unzähligen Akten. Dass das politische Engagement zivilgesellschaftlicher Akteure in seiner positiven Wirkung auf das Gemeinwohl im offenen Verfassungsstaat nicht gewürdigt wird, ist deutlicher Ausweis einer auch parteipolitisch motivierten biedermeierlichen Rückwärtsgewandtheit. Fast beruhigend ist es, wenn wenigstens der Markt der steuerrechtlichen Literatur mit beachtlichen Qualitätsprodukten aufwarten kann.
Christian Thiemann: Verluste im Steuerrecht. Verfassungs- und unionsrechtliche Bedingungen legislativer Gestaltung. Tübingen: Mohr Siebeck, 2020. 579 S., ISBN 978-3-16-154964-9. € 119,00.
Was unterscheidet den Steuerstaat von einer Räuberbande? Er raubt prinzipiengeleitet und in einem rationalen System der Besteuerung, könnte eine Antwort lauten. Die Belastungsgrundentscheidung und der Grundsatz der Ertragsbesteuerung basieren auf dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Der Steuerstaat partizipiert an der Leistung des Steuerpflichtigen in Umfang und Maß der je nach Ertragsquelle erfassten steuerlichen Leistungsfähigkeit. Zur Erfassung der Leistungsfähigkeit wählt das Ertragsteuerrecht im Kern die Kombination aus einem Vermögensvergleichs zu Beginn und am Ende eines Besteuerungszeitraums oder den Vergleich von Zufluss und Abfluss von Einnahmen in diesem Zeitraum. Überschuss- und Gewinneinkünften ist gemeinsam, die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen im Verlaufe der Zeit und damit unter Nutzung des Periodizitätsprinzips zu erfassen. Leistungsfähigkeitsgerechte Besteuerung lässt sich nur dann sicherstellen, wenn auch eine negative Bilanz und damit der steuerlich wirksame Verlust berücksichtigt werden kann. Die Habilitationsschrift Christian Thiemanns hat es also mit einem ebenso grundlegenden, wie hier im Steuerrecht sehr ausdifferenzierten Gegenstand zu tun. Die Frage nach der Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen der Besteuerung steht nicht nur im Zentrum des Ertragsteuerrechts, sondern sie betrifft auch in exemplarischer Weise die allgemeinere Frage nach den Regeln einer steuerlichen Verteilungsgerechtigkeit und ihrer Vor- und Überformung durch das höherrangige Recht. Der Gesetzgeber, der diesen Regelungsbereich zu fassen sucht, bewegt sich innerhalb eines Systems verschiedener, teils konkurrierender Regelungsprinzipien. Christian Thiemann arbeitet die Fundamente und Inhalte des einfachen Steuerrechts heraus und identifiziert diejenigen verfassungs- und unionsrechtlichen Bedingungen einer Gestaltung, die der Gesetzgeber bei dessen Ausformung zu beachten hat. Die Arbeit schreitet die Strukturelemente der Verlustentstehung und Verlustverrechnung ab. Thiemann ordnet sie in ihren steuerverfassungsrechtlichen Diskussionsrahmen ein und konkretisiert diesen sodann am Maßstab des Gleichheitssatzes als Prüfungsmaßstab eben auch hinsichtlich der Verlustberücksichtigung und Verlustnutzung. Erörtert wird kenntnisreich der quellenübergreifende Verlustausgleich und seine Grenzen infolge der Schedularisierung der Einkommensquellen. Ausführlich erörtert wird der Zusammenhang mit der Periodizität der Besteuerung und damit die Figuren des Verlustvortrags und des Verlustrücktrags. Ihre europarechtliche Dimension und im Bezug zum internationalen Steuerrecht sowie der Abgrenzung der Besteuerung findet die Arbeit in den Ausführungen zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich. Schließlich wendet sie sich in innovativen kurzen Abschnitten den grundrechtlichen und vor allem auch den finanzverfassungsrechtlichen Einwirkungen und Bindungen auf die Verlustausgleichsausgestaltungen des Steuer-Gesetzgebers zu. Eine grundlegende Frage des Ertragsteuerrechts hat durch das Werk eine ebenso grundlegende Untersuchung gefunden.
Dietmar Gosch: Körperschaftsteuergesetz. München: C.H. Beck, 4. Auflage, 2020. 2085 S., ISBN 978-3-406-72616-3. € 189,00.
Der Gosch ist als Standardkommentar zum Körperschaftsteuergesetz längst etabliert. Auch die Neuauflage hat die besonderen Qualitäten der Kommentierung bewahrt. Hervorzuheben ist die auch über alle Autoren übergreifend festzustellende Klarheit im sprachlichen Ausdruck. Die Kommentierungen sind in klaren Sätzen verfasst und folgen einer einheitlichen Struktur. Sie sind meinungsstark und sparen gerade im Hinblick auf die Kernvorschriften der Gewinnermittlung nicht mit Kritik. Der praktische Ertrag wird durch zahlreiche Beispiele und Schaubilder deutlich erhöht. Die 4. Auflage berücksichtigt die seit der letzten Auflage verkündeten Änderungsgesetze und bringt die Kommentierung wieder auf den neuesten Stand. Erfreulich in diesem Fall ist auch die Zurückhaltung in der Rezeption von Rechtsprechung und Literatur sowie der Verwaltungsauffassung in den Fußnoten. Hier ist in der Tat weniger mehr, die Treffgenauigkeit des Zitats ist auch ein Qualitätsausweis einer Kommentierung. Der Gosch bewahrt die Balance zwischen Kurzkommentar und Großkommentar und setzt die eingefügten Erfolgsrezepte schlicht fort. Auch in der Neuauflage gehört er in jedes Portfolio zum Körperschaftsteuerrecht.
Florian Haase / Monika Jachmann-Michel: Immobiliensteuerrecht. Erwerb, Nutzung, Veräußerung. München: C.H. Beck, 2. Auflage 2020. 674 S., ISBN 978-3-406-73733-6. € 149,00.
Die zweite Auflage dieses umfassenden Handbuchs gibt steuerrechtliche Hilfestellung bei allen praktischen und theoretischen Fragestellungen rund um die Immobilie. Die Autoren sind Kenner der einschlägigen Bereiche des Steuerrechts und haben ein auf den Punkt geschriebenes Handbuch vorgelegt, dessen Ziel es ist, keine Frage offen zu lassen. Das Augenmerk ist auf die Immobilienbesteuerung in der Praxis gelegt. So folgt das Buch in seiner Gliederung dem Nutzungszyklus einer Immobilie (vom Erwerb über die Nutzung bis hin zum „Exit“), was einer Gliederung nach Sachthemen deutlich überlegen ist. Praktische Beispiele illustrieren den Text. Die Neuauflage bringt das Werk erneut auf den aktuellen Rechtsstand und kann so auch die ersten Ausblicke auf die Folgen der Grundsteuerreform bieten. Ein wesentlicher Mehrwert der Beiträge des Handbuches ist vor allem ihre konsequente Ausrichtung an den Lebenszyklus einer Immobilie. Hier kommen auch komplexe Detailfragen angemessen vor. Für viele Fragen der Beratungspraxis werden verlässliche Antworten gegeben. Wer Fragen hat, wird im Handbuch sachkompetente Antworten finden. Der Band sucht unter den mittlerweile nicht mehr seltenen Handbüchern zum Immobiliensteuerrecht noch immer Seinesgleichen.
Christian von Oertzen / Matthias Loose: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz – Kommentar mit Bewertung und ERbSt-DBA. Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt, 2020. 1539 S., ISBN 978-3-504-25013-3. € 179,00.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht hat in der jüngeren Vergangenheit insbesondere wegen der mit ihm verbundenen Bewertungsfragen vor allem verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit erlangt. Wenn auch das Steueraufkommen kaum den erheblichen fiskalischen Aufwand der Steuererhebung rechtfertigt, so ist der Erbschaftsteuerfall doch ein Massenfall in der Beratungspraxis und vor allem auch angesichts der erheblichen Vermögen, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten von einer Generation auf die Folgegeneration übertragen werden von zukünftig noch wachsender Bedeutung. Die Vorauflage des hier besprochenen Kommentars hat im dichten Feld der Erbschaftsteuer-Kommentierungen einen Markstein gesetzt. Die Neuauflage bringt die Kommentierung auf den aktuellen Stand. Die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 werden ebenso berücksichtigt wie die Erbschaftsteuerhinweise. Für die Nachfolgebesteuerung von Unternehmen setzt der Kommentar in Bezug auf die Behandlung von Betriebsvermögen, Stiftungen und den international steuerrechtlichen Bezügen markante Schwerpunkte. Die Autorenschaft ist bunt zusammengesetzt und von ausgezeichneter Expertise. Das Druckwerk wird zudem durch eine begleitende Online-Aktualisierung stetig auf aktuellem Stand gehalten. Der besondere Wert der Kommentierung liegt vor allem darin, dass erneut alle bestehenden Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen nebst Gegenseitigkeitserklärungen Berücksichtigung finden. Wegen des Zusammenhangs von Erbschaftsteuerrecht und Bewertungsrecht ist die grundlegende und keine Wünsche offenlassende Kommentierung des Bewertungsgesetzes in Auszügen sehr zu begrüßen. Auch die Neuauflage fügt sich hervorragend in die hochkarätigen einbändigen Steuerrechtskommentierungen des Otto-Schmidt Verlages ein. Für die Beratungspraxis dürfte auch die Neuauflage gerade wegen ihrer konsequenten Einbindung in die Fachmodule des Verlages eine ebenso verlässliche, wie leicht zugängliche Richtschnur sein.
Gregor Kirchhof / Egmont Kulosa / Eckart Ratschow (Hrsg.): Einkommensteuergesetz. Kommentar; Bände 1-3. München C.H. Beck, 2020. 7.752 S., ISBN 978-3-406-72680-4. € 399,00.
Angesichts des weiten Angebots an Kommentaren zum Einkommensteuergesetz drängt sich unwillkürlich die Frage nach der Marktsättigung und der wechselseitigen Kannibalisierung auf, wenn – noch dazu in einem Verlag, der auch sonst wichtige Kommentare zur Einkommensteuer verlegt – ein neues Werk aufgelegt wird. Diese Frage stellt sich beim Kirchhof/Kulosa/Ratschow allerdings nicht. Der Kommentar informiert den Praktiker schnell, aktuell und treffsicher bei allen Fragen zur Einkommensteuer. Versierte, aber eben nicht über die Jahrzehnte der Kommentierung abgeschliffene und ermüdete Autoren aus Justiz, Wissenschaft und Praxis erläutern die Materie zuverlässig unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der maßgeblichen Meinungen im Schrifttum. Das Werk zeigt systematische Bezüge und verfassungs- sowie europarechtliche Grundlagen der einzelnen Bestimmungen auf und schafft damit ein umfassendes Verständnis für die jeweilige Norm. Das Format zwischen den Zitatenund Textgräbern eines Großkommentars und der schnelllebigen Überblickshaftigkeit eines Kurzkommentars gibt den Autorinnen und Autoren hier hinreichend Raum. Zwar finden sich auch andernorts Unterscheidungen zwischen Hauptkommentierung und meist in kleinem Druck abgesetzten Kommentierungen der Einzelheiten, hier allerdings findet sich ein Dreischichtmodell. Auf der obersten Ebene wird dem Anwender kurz ein Überblick über den Inhalt und die Zielsetzung der betroffenen Norm gegeben. Die Standardebene übernimmt die systematische Kommentierung, auch hier stellt der Text natürlich anhand der Normstruktur in den jeweiligen verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und steuersystematischen Bezügen her. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale werden ebenso wie die Rechtsfolgen der Norm konkret analysiert. Und erst in einer Detailebene werden weiterführende Rechtsprechung- und Literaturhinweise, Beispiele und Formulierungshilfen aufgenommen. Der Kommentar vereint so die Vorzüge eines Kommentars mit denen eines Handbuches. Wer etwa die vorzügliche Kommentierung der Werbungskosten liest, bekommt einen Eindruck von den Vorzügen dieser Art der Textgestaltung. Der Kommentar ist ein wirklicher Gewinn, ein beachtliches Werk und man möchte den Herausgebern zurufen, dass es ja neben der Einkommenssteuer noch weitere Kernsteuergesetze gibt, die eine entsprechende Aufmerksamkeit verdient haben.
Christoph Wäger (Hrsg.): UStG. Kommentar. Köln Verlag Dr. Otto Schmidt, 2020. 1930 S., ISBN 978-3-504-24326-5. € 179,00.
Im Otto-Schmidt Verlag hat die Gattung der meinungsfreudigen Kommentare zum Umsatzsteuerrecht schon Tradition. Lange war jedoch die Zeit des Wartens auf einen würdigen Nachfolger des „Stadie“ vergebens. Nun liegt der von Christoph Wäger herausgegebene UStG-Kommentar vor. Im Rahmen der systematischen und normorientierten Darstellung unterziehen renommierte Experten aus Rechtsprechung, Beratung und Verwaltung das deutsche Umsatzsteuerrecht inklusive seiner europarechtskonformen Umsetzung einer kritischen Würdigung und bieten sachgerechte, praxisorientierte Lösungsvorschläge sowie neue Denkansätze an. Gerade das im Umsatzsteuerrecht so prägende Nebeneinander von Interpretation des deutschen Rechts und der parallelen Ebene des mit Anwendungsvorrang ausgestatteten Rechts der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird sehr überzeugend bearbeitet. Die Kommentierungen sind jeweils von unnötigem Nachweisballast befreit und konzentrieren sich auf das wesentliche. Dabei konnte der Kommentar auch die jüngsten, krisenbestimmten Neuregelungen aufnehmen, insbesondere die Begleiterscheinungen der vorübergehenden Steuersatzsenkung werden hervorragend begleitet. Insgesamt ein ausgewogenes Werk, dass die Tradition des Verlages ungebrochen lässt.
Glanegger / Güroff, Gewerbesteuergesetz: GewStG, C.H. BECK, 10., völlig neubearbeitete Auflage, 2021, XXVI, 1316 S., Hardcover (In Leinen), ISBN 978-3-406-75231-5. € 109,00.
Die Gewerbesteuer zeigt sich gerade unter den Bedingungen der Coronakrise deutlich als konjunkturabhängige und nicht verlässliche wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle der Kommunen. Bis hin zur Verfassungsänderung reichen die Bemühungen des Bundes, die erheblichen Einnahmeausfälle der Kommunen zu kompensieren und damit eine lebensfähige kommunale Infrastruktur überhaupt zu gewährleisten. Die Gewerbesteuer wirft unter den Einzelsteuerarten traditionell die größten Fragen der Steuerrechtfertigung auf. Hier ist es doch das Äquivalenzprinzip, dass die Steuerbelastung der Unternehmen wegen der Nutzung kommunaler Infrastruktur in Anknüpfung an den Gewerbebetrieb erst rechtfertigt. Weil das Gewerbesteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung diese Belastungsgrundentscheidung schon lange nicht mehr folgerichtig abbildet, sind die Diskussionen um eine nachhaltig gemeinte Finanzreform mittlerweile ebenso ungezählt wie die Feststellung ihres politischen Scheiterns. Umso größer ist der Bedarf, in der Rechtsanwendungspraxis Schneisen durch die gewerbesteuerrechtlichen Besonderheiten zu schlagen. Diesem Bedarf kommt der Kommentar auch in seiner Neuauflage souverän und in gewohnter Qualität nach. Die drei Autoren haben es erneut vermocht, die Kommentierungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Kommentar berücksichtigt so nicht nur die jüngsten Rechtsentwicklungen, sondern vor allem auch die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit und die Gewerbesteuer sowie die einschlägige bundesverfassungsgerichtliche und höchstgerichtliche Rechtsprechung. Auch die durchaus komplexen Fragestellungen der Gewerbesteuerzerlegung finden angemessene Berücksichtigung. An der Struktur der Kommentierung hat die Neuauflage nichts geändert. Die Nachweispraxis ist für Zwecke der verlässlichen Beratung mehr als ausreichend. Von besonderer Qualität ist allerdings erneut das Sachregister, das einen schnellen Zugriff auf die jeweiligen einschlägigen Textpassagen ermöglicht. Auch in einer kleinen Form kann ein beachtlicher Inhalt schlummern.
Christof Münch: Handbuch Familiensteuerrecht. München C.H. Beck, 2020, 2. Auflage. 583 S., ISBN 978-3-406-76347-2. € 119,00.
Das Verhältnis von Steuerrecht als öffentlichem Eingriffsverwaltungsrecht und dem Zivilrecht als ein von der privatautonomen Gestaltung lebendes Rechtsgebiet gehört zu den Klassikern der Steuerrechtswissenschaft und prägt den Phänotyp von der öffentlich-rechtlichen Steuerrechtswissenschaft. In der Praxis ist die enge Beziehung beider Rechtsgebiete in den unterschiedlichen Kontexten verbreitet. Kaum eine M&A Transaktion kommt ohne die enge Verzahnung von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht aus. Kompetente Beratung auf beiden Feldern ist hier der Standard der Praxis. Entsprechendes gilt aber auch für das Familienrecht und das Steuerrecht. Das Handbuch Familiensteuerrecht bietet durch die Verknüpfung von Steuer- und Familienrecht eine umfassende Hilfestellung zur steuerlichen Beratung und Gestaltung für Familien und Familienunternehmen. Mittels detaillierter zivilrechtlicher Gestaltungsvarianten in steuerlichem Zusammenhang unterstützt die Beratungspraxis bei der steueroptimierten Rechtsgestaltung sowie bei der Vermögensstrukturplanung. Es zeigt mögliche Gestaltungen auf und liefert praktische Formulierungsvorschläge und Muster. Es füllt damit eine Lücke. Der Fachanwalt für Familienrecht findet in ihm das dringend erforderliche steuerrechtliche Wissen, um sein familienrechtliches Mandat angemessen wahrnehmen zu können. Der Steuerberater findet die hinreichenden familienrechtlichen Strukturen wiedergegeben, um sein Beratungsmandat fachlich ausüben zu können. Die Neuauflage bringt das Werk auf aktuellen Stand und nimmt die Rechtsentwicklung und die Entwicklung der Rechtsprechung auf. Das thematische Spektrum reicht weit. Neben der grundsätzlichen Entfaltung der Bedeutung des Familienrechts für die steuerliche Beratung und Gestaltung finden sich umfangreiche Einführungen in das Eherecht, das Feld von Scheidung und Scheidungsvereinbarungen, das Minderjährigenrecht, das Abstammungsrecht, Ausführungen zu atypischen Familienformen und Patchwork-Familien, zum Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft und nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie Ausflüge in das Gesellschaftsrecht, die internationalen Bezüge des Familienrechts und die Gestaltung von Vorsorgevollmachten. Angesichts dieses weiten Spektrums ist evident, dass das Handbuch nicht alle Detailfragen des Bereiches und vor allem auch nicht alle Detailfragen ihrer steuerrechtlichen Verästelungen aufgreifen und adäquat verarbeiten kann. In der Kongruenz beider Rechtsbereiche findet die Beratungspraxis aber verlässliche erste Antworten. Dies ist mehr als man von vergleichbaren anderen Handbüchern sagen kann. (md)
Univ.-Prof. Dr. Michael Droege (md) hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen inne. Er ist Direktor des Instituts für Recht und Religion und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. In der Forschung ist Droege im Staats- und auch im Verwaltungsrecht breit ausgewiesen. In seinen Publikationen zum Finanzverfassungs- und Steuerrecht sowie zum Kirchen- und Religionsverfassungsrecht spiegeln sich seine Forschungsinteressen wider.
michael.droege@uni-tuebingen.de