Recht

Neuerscheinungen im Steuerrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2018

Die nachfolgenden Besprechungen setzen den Reigen der steuerrechtlichen Neuerscheinungen, die im fachbuchjournal 2018-1 angezeigt worden sind, fort. Auch hier stehen zentrale Jahreskommentierungen, aber auch Handreichungen für die Praxis und wichtige Handbücher im Vordergrund.

Lademann, Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Handkommentar mit Kommentierungen zu §§ 49, 50, 50a, 50d, 50g, 50h, 50i und 50j EStG, 1. Auflage 2018, R. Boorberg Verlag, ISBN 978-3-415-05928-3, 138,00 EUR.

Der Handkommentar erläutert die für die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland relevanten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes umfassend. Die Autoren widmen sich dabei auch den einschlägigen verfassungsrechtlichen Fragen und denjenigen der jeweils einschlägigen Doppelbesteuerung. Die Kommentierungen knüpfen insoweit an das OECD-Musterabkommen an. Die Kommentierungen folgen dabei einer einheitlichen Struktur. Allgemeinen und einleitenden Bemerkungen, die die grundlegende Normstruktur offenlegen und in ihren verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und steuersystematischen Kontext einordnen, folgen ausführliche und klar strukturierte Kommentierungen der Normen. Abschließend gehen die Bearbeiter jeweils auf verfahrensrechtliche und vor allem finanzprozessrechtliche Fragen ein. Der Handkommentar bietet eine aktuelle Kommentierung, die den Stand der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung verlässlich rezipiert. Seine Qualitäten gewinnt er von seinem größeren Bruder, nämlich der umfassenden Kommentierung des Lademann zum Ertragssteuerrecht. Die Publikation stellt eine textidentische Auskoppelung aus dieser Kommentierung dar. Nutzer des Loseblattwerkes können auf den Band damit verzichten. Für denjenigen Praktiker, der das Loseblattwerk scheut und sich in seiner Arbeit auf Fragen der beschränkten Steuerpflicht konzentriert, bietet der Handkommentar eine vergleichsweise kostengünstige Alternative.

 

Moritz, Joachim/Strohm, Joachim (Hrsg.), Besteuerung privater Kapitalanlagen, Frankfurter Kommentar, 1. Aufl., 2017, 1840 S., Hardcover, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, ISBN 978-3-8005-2096-1, 279,00 EUR.

Schon das Vorwort des hier anzuzeigenden Handbuches zur Besteuerung privater Kapitalanlagen kann mit einer schlichten Zahl die besondere Praxisrelevanz der Publikation offenlegen, weißt es doch für das Jahr 2015 auf ein privates Nettovermögen von 12,2 Billionen € mit einer Steigerungsrate von 60 % seit der Jahrtausendwende hin. Zugleich verschweigen die Herausgeber auch nicht die besondere Brisanz der Besteue- rung privater Kapitalanlagen, die sich zuletzt in den skandalträchtigen cum/ex-Geschäften mithilfe diverser deutscher Großbanken und der Finanzindustrie offenbarte. Vor diesem Hintergrund ist es in der Tat erstaunlich, dass das Recht der Besteuerung privater Kapitalanlagen bislang der Behandlung in den unterschiedlichen Bereichen des Ertragssteuerrechts, des Außensteuerrechts und insbesondere des bestehenden Steuerrechts vorbehalten war. Mit dieser Unübersichtlichkeit, jedenfalls der Publikationsformen, räumt das Handbuch auf und bietet eine praxisgerechte und praxisorientierte Erläuterung der Rechtsmaterie Steuerart übergreifend und aus einem Guss. Das Werk stellt die Grundtatbestände der Kapitalanlagebesteuerung dar, das Kapitalertragssteuer- und Veranlagungsverfahren, die Besteuerung von Investmentanteilen, das auf die Kapitalanlagebesteuerung bezogene internationale und europäische Steuerrecht sowie die steuerliche Behandlung von Umwandlungen und Kapitalmaßnahmen. Schließlich kommt auch das Steuerverfahrensrecht nicht zu kurz. Das Handbuch widmet sich hier verdienstvoll insbesondere dem hoch komplexen Feld der transnationalen Informationsmöglichkeiten der Finanzverwaltung. Auch das Sanktionsregime des Steuerstrafrechts und die Exploration durch die zunehmend restriktiver ausgestaltete Selbstanzeige werden aufgegriffen. Erfreulich ist auch das eher exotische Fragen der Besteuerung von Stiftungen aufgegriffen werden. Hervorzuheben ist zudem, dass die Bearbeiter die Dimension der Kapitalanlage und ihre Funktion im Kontext der Altersvorsorge in den Blick nehmen und hier insbesondere auch auf das neue Erbschaftsteuerrecht eingehen. Das Handbuch befindet sich auf aktuellem Stand, das gilt insbesondere auch für die gute Durchdringung des neuen Investment-Steuerrechts und des angesprochenen Erbschaftsteuerrechts. Die Ausführungen sind gut strukturiert und zeichnen sich durch eine hinreichende Rezeption der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung aus. Die Rezeption der einschlägigen Literatur ist nach dem Eindruck des Rezensenten allerdings eher selektiv ausgefallen und weist teils deutliches Ausbaupotenzial auf. Hier werden die Versprechungen in den einführenden Schrifttumshinweisen in den Ausführungen nur bedingt eingelöst. Hervorzuheben ist schließlich noch ein umfangreicher Anhang, dem neben verzichtbaren Gesetzesauszügen hilfreiche Verwaltungsschreiben zu entnehmen sind. Gerade für die Praxis stellt das Handbuch ein hilfreiches Werk für den verlässlichen Zugriff im komplexen Feld der Besteuerung privater Kapitalanlagen dar.

 

Formularbuch Recht und Steuern, Gesellschaftsverträge, Sonstige Verträge, Besteuerungsverfahren, Rechtsmittelverfahren, Steuerstrafverfahren, Verlag C.H.BECK, 1807 S., 9., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 2018, Buch inkl. Online-Nutzung, ISBN 978-3-406-70149-8, 189,00 EUR.

Das Formularbuch bietet auch in seiner Neuauflage eine beachtliche Sammlung von Vertragsmustern, die von den Bearbeitern in angemessen gestrafften, dabei aber doch die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis adäquat wiedergebenden, Anmerkungen erläutert werden. Die Ausführungen gehen dabei zunächst grundsätzlich auf die wirtschaftlichen Ziele der jeweiligen rechtlichen Gestaltung ein und erschließen sodann sowohl die zivilrechtliche als auch in einem zweiten Schritt die steuerrechtliche Dimension der Vertragsmuster. Auf einer zweiten Ebene werden die einzelnen vertraglichen Regelungen kurz in ihrer Bedeutung im jeweiligen vertraglichen Kontext erschlossen. Die Neuauflage hat an dieser grundsätzlichen Struktur nichts verändert, hat die Vertragsmuster maßvoll erweitert und vor allem aber die Erläuterungen auf den aktuellen Stand von September 2017 gebracht. Das Formularbuch ist in der Praxis ein wirksames Heilmittel gegen die große Dichotomie der Beratung: Es schließt die Lücke zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Mag dies gerade in großen Kanzleien auch durch die Zusammensetzung der Beratungsteams gewährleistet sein, so dürfte das Formularbuch gerade für kleinere Kanzleien und Beratungsunternehmen hier eine wesentliche drohende Lücke im Know-how schließen. In den Zeiten ubiquitär rarer Verfügbarkeit von Vertragsmustern im Internet kann das Formularbuch mit einem uneinholbaren Vorteil punkten: Der Nutzer erhält verlässliche und deshalb rechtsicher brauchbare Muster. Die notwendige Aktualität sichert das Werk durch den Zugang zu einer Online-Fassung, die jeweils aktualisiert wird.

 

Schaumburg, Heide/ Hendricks, Michael, Steuerrechtsschutz, 4., neu bearbeitete Auflage 2018, Buch, 670 S., Hardcover, Verlag Dr. Otto Schmidt, ISBN 978-3-50416567-3, 79,80 EUR.

Recht haben und Recht bekommen sind auch im Steuerrecht zwei nicht notwendig einander abfolgende Umstände. Das nunmehr in vierter Auflage vorliegende Handbuch vermittelt dem Steuerpraktiker die notwendige Kenntnis der verfahrensrechtlichen und gerichtlichen Spielregeln, um mit Aussicht auf Erfolg ein Steuerstrafverfahren führen zu können. Effektive Rechtsdurchsetzung setzt in der Tat Kompetenz im Verfahrensrecht und im Prozessrecht voraus. Das überaus anschauliche Handbuch vermittelt hier eine gute Basis. Die Ausführungen reichen von den Rechtsbehelfen im Steuerverfahren bis hin zum finanzgerichtlichen Rechtsschutz vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Beachtlich sind auch die sich anschließenden Ausführungen zum Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht in steuerlichen Fragen, sowie vor den internationalen und supranationalen Gerichten. Für alle Verfahrensarten liefert das Handbuch eine klar strukturierte Einführung in die Verfahrensanforderungen und die grund- legenden Strukturen. Die Vertiefung im Einzelfall würde ein solches Handbuch freilich überfrachten. Die Autoren lassen den Nutzer aber auch hier nicht allein, sondern reichern die Ausführungen nicht nur mit rechtsprechungsorientierten Fußnoten, sondern auch mit hilfreichen einführenden Literaturhinweisen an. Damit schafft sich das Handbuch Entlastung von Detailfragen des Steuerrechtsschutzes und gewinnt damit die Souveränität die Grundstrukturen des Steuerrechtsschutzes hoch anschaulich zu vermitteln. Hervorzuheben ist, dass die Verfasser neben den etablierten gerichtlichen Verfahren auch auf die Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren im internationalen Kontext eingehen. Verdienstvoll sind auch die Hinweise auf den Rechtsschutz im Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren. Die Ausführungen werden abgerundet durch praxistaugliche Hinweise zu den Kosten des Rechtsstreites. Den Gebrauchswert des Handbuchs erhöhen überdies zwei Dutzend Musterschriftsätze, auf die die Beratungspraxis sicher gern zurückgreift. Zum Nachschlagewerk wird das Handbuch durch sein hervorragendes und gut strukturiertes Register. Der Verlag war gut beraten, das Werk in sein verfahrensrechtliches Beratermodul einzustellen. Auch in der Neuauflage ist es der Praxis anempfohlen.

 

Wassermeyer, Franz/Andresen, Ulf/Ditz, Xaver (Hrsg.), Betriebsstätten-Handbuch, 2., völlig überarbeitete Auflage 2017, Buch, 1211 S., Hardcover, Verlag Dr. Otto Schmidt, ISBN 978-3-504-26056-9, 199,00 EUR.

Die Praxisrelevanz des internationalen Steuerrechts beweist sich immer wieder erneut im Rahmen der Betriebsstättengewinnermittlung und der Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen Stammhaus und ausländischen Betriebsstättenstaaten. Der maßgebliche Referenzrahmen des deutschen Steuerrechts hat sich im letzten Jahrzehnt erheblich verändert. Dies war nicht zuletzt den Einwirkungen der OECD und vor allem auch der jüngsten Initiativen im Rahmen des BEPS geschuldet. Es war mithin höchste Zeit, das in der ersten Auflage hier verlässlich wegweisende Handbuch zur Betriebsstättenbesteuerung neu aufzulegen. Die Neuauflage nimmt die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen auf. An der grundlegenden Struktur hat sich indes nichts geändert. Nach einer hilfreichen Einführung in die Thematik enthält das Handbuch eine umfassende Erläuterung des Zentralbegriffs der Betriebsstätte und in seinem dritten Kapitel einen ersten Überblick über ihre Besteuerung. Sodann widmet es sich der konfliktträchtigen Betriebsstättengewinnermittlung nach dem innerstaatlichen deutschen Recht und kontrastiert bzw. spiegelt hierzu die Betriebsdatengewinnabgrenzung nach dem Abkommensrecht des OECD-Musterabkommens. Rechtsdogmatische Grundlagen werden sodann im Feld der Entdeckung und Verstrickung von Wirtschaftsgütern gelegt. Das Handbuch widmet sich schließlich auch der Vorphase einer Betriebsstätte und der steuerlichen Behandlung nach Beendigung. Erneut befinden sich knappe und kompensierte Ausführungen zu Besonderheiten bei Personengesellschaften und im Fall der Umwandlung. Gesondert und kurz abgehandelt wird die Frage der Unionsrechtskonformität des geltenden Rechts der Be-triebsstättenbesteuerung bevor das Handbuch mit hilfreichen verfahrensrechtlichen Ausführungen zu den Anzeigeaufzeichnungen und Mitwirkungspflichten, sowie zur zwischenstaatlichen Amtshilfe sein Ende finden könnte. Ein wenig desperat werden dann allerdings noch Ausführungen zur Base Erosion and Profit Shifting Initiative in ihren Auswirkungen auf die Betriebsstättenbesteuerung gemacht. Hier hätte vielleicht ein stärker integrierender Ansatz nähergelegen. Die Praxis wird an der Neuauflage allerdings zweifellos ihre Freude haben, bleiben doch die klare Struktur und der hohe wissenschaftliche und auch sprachliche Anspruch der Erläuterungen gewahrt. Die Arbeit mit dem Handbuch erleichtert sowohl seine Implementierung in das Datenbankangebot des Verlages als auch ein umfassendes Register erheblich. Wer im Irrgarten der Betriebsstättenbesteuerung bestehen will, ist mit der Neuauflage gut beraten.

 

Tipke/Lang, Steuerrecht, 23. Auflage, Otto Schmidt, Köln 2018, 1728 S., Softcover, Studienausgabe, ISBN 978-3504-20150-0, 64,80 EUR.

Kann ein Studien- und Lehrbuch ein Rechtsgebiet strukturieren? Kann es das, wenn es sich bei dem Rechtsgebiet um die Steuerrechtsordnung handelt und damit um einen Bereich staatlichen Verwaltungsrechts, der an Komplexität und Unübersichtlichkeit kaum zu überbieten ist? Natürlich. Das hier angezeigte Werk belegt es seit vier Jahrzehnten. Auch die Neuauflage widmet sich den Grundlagen der Steuerrechtsordnung und dem europäischen Steuerrecht ebenso wie dem Recht der Einzelsteuerarten, dem Einkommensteuerrecht, Kirchensteuerrecht, Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Grundsteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Grunderwerbsteuerrecht, Versicherungssteuerrecht, den speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern, sowie dem Unternehmensteuerrecht. Neben dem besonderen Steuerrecht findet natürlich auch das Recht der Abgabenordnung und damit das Steuerverfahrensrecht sowie auch das Steuerstrafrecht Raum. Die Neuauflage hat an der grundsätzlichen Struktur des Werkes nichts geändert, die einzelnen Beiträge sind auf den aktuellen Stand der dynamischen Entwicklung des Steuerrechts und der Rechtsprechung gebracht worden. Zahlreiche steuergesetzliche Änderungen sind verlässlich und vor allem flächendeckend auch in den gerade in der universitären Ausbildung wenig beachteten Steuerarten eingearbeitet worden. Für eine grundlegende Examensvorbereitung im Steuerrecht, aber auch für die Fortbildung zum Steuerberater ist das Werk damit auch in der Neuauflage – man möchte fast sagen in dieser Tiefe und im Detailgrad – alternativlos. In dieser Alternativlosigkeit ist es allerdings im Laufe der Jahre auch immer weiter angewachsen. Dies verwundert wegen der zu verarbeitenden Stofffülle nicht. Bedenklich stimmt indes, wenn es jedenfalls in der Außendarstellung des Verlages nun auch als systematisches Nachschlagewerk daherkommt. Diesem Eindruck kann man sich in der Tat kaum verschließen: Auch in der Neuauflage sind die Ausführungen differenzierter geworden. Das Anliegen, die Grundstrukturen des Steuerrechts systematisch zu entfalten, sollte hierunter aber nicht leiden. Wer ein Nachschlagewerk sucht, sollte zu den Kommentaren greifen oder aber zu den an die Praxis gerichteten Handbüchern. Gute Lehrbücher sind keine Nachschlagewerke. Noch aber fallen Anpreisung und Inhalt glücklicherweise auseinander.

 

Schmidt, EStG, Einkommensteuergesetz, Kommentar, hrsg. von Weber-Grellet, Verlag C.H.BECK, 37. Auflage 2018, 2634 S., ISBN 978-3-4067-15037, 99,00 EUR.

Alle Jahre wieder erscheint in der Reihe der Kurzkommentare des Beck Verlages der „Schmidt“ zum Einkommensteuerrecht. Die hohe Frequenz des Erscheinens ist einerseits natürlich dem Charakter des Produkts als Jahreskommentar geschuldet, andererseits spiegelt diese Frequenz auch die Dynamik des kommentierten Rechtsstoffs. Der „Schmidt“ ist längst ein Klassiker. Natürlich berücksichtigt die Neuauflage die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzesänderungen ebenso, wie die Weiterentwicklung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und die in BMF-Schreiben dokumentierte Verwaltungspraxis. Der Kommentar befindet sich auf dem Stand von Februar 2018. Kurz, knapp und verlässlich werden die wesentlichen dogmatischen Grundstrukturen und Problemfelder des Einkommensteuerrechts dem Leser verständlich gemacht. Die Autorenschaft sichert aufgrund ihrer Provenienz in der Finanzrechtsprechung ein hervorragendes Gespür für die gerade im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Weichenstellungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Eigentlich geschieht hier jedes Jahr aufs Neue wieder ein Wunder: Die Komplexität des Einkommensteuerrechts wird auf vergleichsweise wenigen Seiten hoch kondensiert dem Leser offenbart, der sich darauf verlassen kann, dass die Rechtsentwicklung des letzten Jahres umfassend Berücksichtigung gefunden hat. Auch aufgrund der Implementierung des Kommentars im Online-Angebot des Verlages ist der „Schmidt“ auch in diesem Jahr wieder ein omnipräsenter Begleiter im Einkommensteuerrecht.

 

Meincke, Jens Peter/Hannes, Frank/Holtz, Michael, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: ErbStG, 17., neubearbeitete Auflage 2018, Buch, XVIII, 790 S. Hardcover, Verlag C.H.BECK, ISBN 978-3-406-69486-8, 95,00 EUR.

Der „Meincke“ ist ein Markenzeichen im Feld der Kommentare zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht. In der Reihe der Beck`schen Kurzkommentare erschienen, wird er auch in der Neuauflage der Reihentypik gerecht: Das hochrelevante und infolge des demographischen Wandels immer wichtiger werdende Erbschaftsteuerrecht findet sich aufbereitet in der Form des Kurzkommentars. Der Leser findet den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung prägnant aufbereitet. Mit der Neuauflage geht die Kommentierung in die Hände der Autoren Hannes und Holtz über. Die Kommentierung wahrt dabei die mit Verlässlichkeit verbürgte Qualität der Vorauflage, die Autoren setzen aber durchaus auch eigene Akzente. Gerade das als Folge der Erbschaftsteuerreform bei- geordnete Feld der Bewertung und Verschonung des Betriebsvermögens in §§ 13a f. ErbStG findet sich andernorts kaum so klar auf den Punkt gebracht wie hier. Klarheit ist das wesentliche Kennzeichen des Kommentars. Das ist nicht wenig im Erbschaftsteuerrecht.

 

Berger, Wolfgang/Toifl, Caroline/Wakounig, Marian, Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Kommentar, 2. Aufl., Verlag Lexis Nexis Wien, 852 S., Geb., ISBN: 978-37007-6257-7, 168,00 EUR.

Das zentrale Rechtsdokument des harmonisierten europäischen Umsatzsteuerrechts ist die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, genauer die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. Obwohl Richtlinien ihrer Rechtsnatur der Umsetzung durch mitgliedstaatliches Recht bedürfen, gewinnt die Mehrwertsteuersystemrichtlinie im Umsatzsteuerrecht wegen ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit eminente Bedeutung. Diese wird noch gesteigert durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht einräumt, wenn das deutsche Umsatzsteuergesetz von den Richtlinienvorgaben abweichende Regelungen trifft. Angesichts dieser eminenten Bedeutung der Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für die Rechtspraxis im Umsatzsteuerrecht ist es erstaunlich, dass sie isoliert noch keine Kommentierung gefunden hat. In der Kommentarlandschaft zum Umsatzsteuergesetz nehmen die Kommentierungen insoweit verbreitet integrativ auf die Vorgaben der Richtlinie Bezug. Schon deshalb ist die hier anzuzeigende österreichische Kommentierung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ohne den Unterbau des mitgliedstaatlichen Rechts äußerst verdienstvoll. Der Kommentar schließt in der Tat eine Lücke in der Publikationslandschaft. Er tut dies in den Formen des Kurzkommentars. Die Kommentierungen sind dabei in einer klaren Struktur aufgebaut. Zunächst findet sich der Text der Richtlinie wiedergegeben. Sodann finden sich die Erläuterungen der Durchführungsverordnung sowie – soweit vorhanden – etwaige Protokollerklärungen. Auf dieser Basis finden sich kurze Erläuterungen der jeweiligen Richtlinienbestimmungen und – soweit tunlich – Aufstellungen von Einzelbereichen. Die Kommentierungen gewinnen Anschaulichkeit durch einige Schaubilder und Tabellen, die allerdings sparsam eingefügt werden. Auffällig ist, dass die Kommentierungen im Wesentlichen auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes als Quellenmaterial zurückgreifen. Diese wird auch nicht flächendeckend ausgewertet. Störend ist vor allem, dass sie sich einerseits im Fließtext rezipiert findet, andererseits in anderen Artikeln in Form von Fußnoten. Vermutlich lässt der Rückgriff auf die Richtlinie und damit die Ausblendung der Besonderheiten der mitgliedstaatlichen Steuerrechtsordnungen einen anderen Quellenzugriff allerdings auch nicht zu. Der Gebrauchswert des Kommentars könnte sicher noch dadurch erheblich gesteigert werden, dass die Rechtstexte der Richtlinie nicht nur in der deutschen Sprachfassung, sondern jedenfalls auch in der englischen und französischen Fassung wiedergegeben werden, da insoweit Auslegungsfragen der richtlinienkonformen Interpretation sich nicht immer nur an der deutschen Sprachfassung entscheiden lassen. Insgesamt liegt aber eine verdienstvolle Kommentierung vor, die nicht nur in Österreich Verbreitung finden sollte.

 

Lüdicke, Jochen/Sistermann, Christian (Hrsg.), Unternehmensteuerrecht, 2. Aufl., 2018, Geb., Verlag C.H.BECK, München, 1073 S., ISBN 978-3-406-70394-2, 149,00 EUR.

Das Handbuch zum Unternehmensteuerrecht hebt sich erfrischend von der hier zumeist an der Steuerpraxis orientierten Literatur ab. Nicht weil es nicht genau auf die Bedürfnisse der Beratungspraxis abzielt, sondern weil es in die Feinheiten und Gestaltungsoptionen des Unternehmensteuerrechts in einem jenseits der gesetzlichen Strukturen liegenden Gliederung einführt. Der erste Abschnitt der Neuauflage ist der Besteuerung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften und damit dem Dualismus des Ertragsteuerrechts überhaupt gewidmet. Damit legt das Werk das Fundament, auf dem das Unternehmen im Ertragsteuerrecht als organisches Gebilde in seiner Entwicklung abgebildet wird. Das Handbuch widmet sich so dem zeitlichen Zyklus des Unternehmens und den hier auftauchenden steuerrechtlichen Fragestellungen. So behandelt der zweite Abschnitt Fragen der Unternehmensgründung, der dritte die Unternehmensfinanzierung, der vierte die Unternehmensstrukturierung immer gefolgt von der Beteiligung Dritter am Unternehmen, der Unternehmensübertragung und schließlich den Fragen in der Unternehmenskrise und der Liquidation. Einen deutlichen Schwerpunkt legt die Neuauflage im Vergleich zur Erstauflage im abschließenden Abschnitt zum internationalen Unternehmen und damit zu Fragen der grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeit. Die Ausführungen sind umfassend, sind klar verständlich und zeichnen sich durch eine verlässliche Rezeption der Verwaltungsauffassung und der Auffassung der Rechtsprechung aus. Es finden sich zahlreiche wertvolle Gestaltungshinweise, die das Handbuch für die Beratungspraxis Unternehmensteuerrecht auch in der Neuauflage zu einem Standardwerk machen.

 

Erb, Thoralf/Regierer, Christoph/Vosseler, Christina, Bewertung bei Erbschaft und Schenkung. Zusammenwirken von Bewertung, Steuerrecht und Zivilrecht, Verlag C.H.Beck, 1. Aufl., 2018, Geb., 651 S., ISBN 978-3-406-69672-5, 109,00 EUR.

Nicht erst im Zuge der Reform des Erbschaftsteuerrechts sind Fragen der Vermögensbewertung bei der unentgeltlichen Vermögensübertragung im Erbfall oder bei Schenkung in den Fokus der Nachfolgeplanung und der steuerlichen Gestaltungspraxis gerückt. Das hier anzuzeigende Handbuch nimmt diesen Fokus umfassend auf und widmet sich Fragen der Bewertung im Zusammenwirken des Bewertungsrechts, des Steuerrechts und der zivilrechtlichen Grundlagen. Im Rahmen der grundlegenden Ausführungen zu den Wirkungsmechanismen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht finden sich zahlreiche Fallbeispiele, die allerdings gänzlich ohne Nachweise auskommen. Dies ändert sich erst im Rahmen der das dritte Kapitel bildenden weiterführenden Erläuterungen zur Bewertungstheorie und Bewertungspraxis. Hier nimmt das Buch zurückhaltend auf die Verwaltungsauffassung und die maßgeblichen Rechnungslegungsstandards Bezug. Anschließend finden sich Erläuterungen zur Bewertung im Rahmen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie Erläuterungen im Kontext zur Ertragsteuer und Grunderwerbsteuer. Eigene Akzente setzt das Werk erst im Rahmen des siebten Kapitels, das sich Gestaltungen an der Schnittstelle zum Zivil- und Steuerrecht zuwendet. Hier sind die Ausführungen durch zahlreiche Beispiele angereichert und deshalb gut nachvollziehbar. „Immobilien sind die zweite wesentliche Vermögensart, die bei der Nachfolgeplanung eine Rolle spielt. Für Immobilien sollen im Folgenden ebenfalls die steuerlichen Implikationen der unentgeltlichen Übertragung dargestellt und anschließend das Zusammenspiel zwischen Steuern und Bewertung analysiert werden.“ (Kap. 1.4, Rdn. 75). Wer aus der Beratungspraxis auf solche grundlegenden Aussagen angewiesen ist, für den lohnt sich die Anschaffung des Handbuches unbedingt. Für alle anderen stellt sich die Frage des Mehrwerts, nach Auffassung des Rezensenten allerdings dringlich. Andernorts finden sich Bewertungsfragen auf hohem praxistauglichen Niveau aufgearbeitet. Störend wirkt sich im Übrigen aus, dass das Werk keiner durchgehenden Gliederung, die über die Zuordnung zu den einzelnen Steuerarten hinausreicht, folgt. Das gewählte numerische Gliederungssystem macht die Lektüre nicht gerade einfacher. Die Rezeption von Quellen aus Verwaltungspraxis, Literatur und Rechtsprechung ist bestenfalls zufällig, jedenfalls aber nicht umfassend und verlässlich erfolgt. Dem Werk ist schon jetzt eine Neuauflage dringend zu wünschen, um die genannten strukturellen und handwerklichen Mängel alsbald abzustellen. Die Motivation des Verlages zur Annahme des Handbuchs zur Veröffentlichung, insbesondere zur Veröffentlichung in diesem Zustand, ist jedenfalls nicht unmittelbar einsichtig.

 

Schön, Wolfgang/Sternberg, Christian (Hrsg.), Zukunftsfragen des deutschen Steuerrechts III, 2018, Springer, Heidelberg, MPI Studies in Tax and Public Finance 8, geb., 2016 S., ISBN 978-3-662-56057-0, 59,99 EUR.

Wolfgang Schön versammelt seit einigen Jahren Steuerrechtswissenschaftler der jüngeren Generation in Vortragsreihen, deren Beiträge sich Zukunftsfragen des deutschen Steuerrechts widmen. Dabei sehen die Referenten in ganz unterschiedlichen Gebieten und Bereichen des Steuerrechts mehr oder weniger drängende Fragen, die die Zukunft des Steuerrechts und seiner Wissenschaft nach dem subjektiven Empfinden mal mehr oder weniger prägen. Der angezeigte Band ist nun schon der dritte Teil dieser Reihe, der belegt das zukunftsträchtige Fragestellungen sowohl in abgrenzbaren und eher überschaubaren technischen Fragen des Alterssteuerrechts liegen können, wie auch in grundsätzlichen systemischen Herausforderungen. Auch der neue Band beweist, dass das Steuerrecht um seiner Wissenschaftlichkeit willen nicht nur auf stets neue Impulse angewiesen, sondern auch ein weites Feld der wissenschaftlichen Selbstvergewisse- rung ist. Schon die Eröffnung des Forums ist ein wesentlicher Ertrag der Reihe. Marcel Krumm widmet seinen Beitrag der Zukunft des Steuerstrafrechts und setzt zu einem umfassenden Plädoyer zur Verabschiedung des Sanktionsregimes und zur Überführung in die vor allem auch finanzgerichtlich geführten Fachdiskurse jenseits des Strafrechts an. Das vor allem in der Praxis wesentliche Feld des Steuerstrafrechts, wird hier als Schnittmaterie des Steuerrechts zum Strafrecht offenbart, deren Berechtigung ganz grundsätzlich infrage gestellt. Sein Bayreuther Kollege Andre Meyer belegt mit seinem Beitrag zum Insolvenzsteuerrecht am Scheideweg erneut, wie ertragreich der zivilrechtliche Blick auf das Steuerrecht in seinem Zusammenwirken gerade im Insolvenzrecht ist, indem das Steuerrecht und das umgestaltete Insolvenzrecht nicht immer deckungsgleiche Regelungsanliegen verfolgen. Henning Tappe widmet sich dem Grundproblem der Privatisierung der Steuerverwaltung, das sich im Rahmen der Besteuerung der Kapitalerträge erneut stellt und gerade auch mit den verfassungsrechtlichen Implikationen der Indienstnahme Privater ein ungelöstes Problem darstellt. Gregor Kirchhof spürt in seinem luziden Beitrag einer Renaissance der Sollertragsbesteuerung nach und offenbart den besonderen Scharm und vor allem auch die Leistungsfähigkeit der dogmatischen Residuen und Elemente einer Sollertragsbesteuerung im allgemeinen Einkommensteuerrecht. Michael Stöber provoziert in seinem Beitrag über das Ewigkeitsthema der Zinsschranke und geht ihrer Zukunftsfähigkeit unter den Bedingungen der BEPS Regulierung nach. Den Reigen beschließt schließlich Heribert Anzinger, der die grundsätzlichen Modelle der internationalen Kapitaleinkommensbesteuerung vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatten auf den Prüfstand stellt. Erfrischend an dem Band ist, dass die Vortragsform beibehalten wurde und so die Zukunftsfragen vor allzu detailverliebter Überfrachtung freigehalten werden. Der Leser findet ein buntes Potpourri, das die Leistungsfähigkeit und die Buntheit des Steuerrechts und der Steuerrechtswissenschaft erneut belegt. Daher sind noch viele Bände zu wünschen.

Univ.-Prof. Dr. Michael Droege (md) war von 2010 bis 2014 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht zunächst an der Universität Osnabrück und dann an der Universität Mainz. Seit 2015 hat er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen inne.

sekretariat.droege@jura.uni-tuebingen.de

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