Recht

Neuerscheinungen im Religions- und Religionsverfassungsrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2021

Volker Henning Drecoll (Hrsg.): 750 Jahre Augustiner­kloster und Evangelisches Stift in Tübingen. Tübingen: Mohr Siebeck, 2018. 443 S., Leinen, ISBN 978-3-16-155646-3, € 99,00.

    Der vom Ephorus des Evangelischen Stifts Tübingen herausgegebene Band zur Geschichte des Augustinerklosters und des evangelischen Stifts dokumentiert eine Tagung, die im Jahr 2012 zum 750-jährigen Bestehen des Augustinerklosters in Tübingen stattgefunden hat. Dieses ist seit 1547 Sitz des evangelischen Stifts, das seinerseits seit fast 500 Jahren Stipendiaten der evangelischen Theologie Verpflegung, Wohnung und wissenschaftliche Begleitung in ihrer Ausbildung bietet. Das 1536 von Herzog Ulrich in Tübingen gegründete Stift hat sich von Beginn an um die theologische Ausbildung begabter Landeskinder zu evangelischen Pfarrern verdient gemacht. Aus dem Stift sind bedeutende Theologen, Philosophen und Schriftsteller hervorgegangen. So beherbergte das Stift Hegel, Schelling und Hölderlin, die sich 1790 bis 1793 dort ein Zimmer teilten. Die Stiftsverfassung, die eine autonome Steuerung durch das Kuratorium, den Stiftungsrat und Ephorus verankert, sichert noch heute die Unabhängigkeit dieses herausragenden Ortes theologischer Bildung. Beiträge zur Geschichte des Stifts stehen in dem Band neben solchen zu den Stipendiaten. Der Sammelband widmet sich auch der Bedeutung des Stifts für die Philosophiegeschichte, die Theologie und die Literaturgeschichte in Deutschland und darüber hinaus. Deutlich werden insbesondere die Wandlungen des Stifts und der Stiftsverfassung, die auf den Umwälzungen des 20. Jahrhunderts basieren. Das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments bedingte 1918 den Übergang des Stipendiums vom württembergischen Staat auf die Landeskirche. Der Band widmet sich der wechselvollen Geschichte des Stifts zur Zeit der Nationalsozialismus. Auch die Gegenwart findet mit einer Analyse der geltenden Stiftsordnung hinreichend Berücksichtigung und zeigt das Evangelische Stift als Institution mit großer Tradition und zukunftsfähigen Strukturen gleichermaßen. Der Band ordnet freilich das Stift kaum in den Kontext vergleichbarer Institutionen in Deutschland und darüber hinaus ein. Er ist ein Solitär und steht für sich. Er trägt aber ganz maßgeblich dazu bei, die vom Herausgeber eingangs zurecht hervorgehobenen Forschungslücken zu schließen und bietet ein buntes und inspirierendes Bild vom Stift und seiner Geschichte.

     

    Carolin Elisabeth Dürig: Die negative Religions­freiheit und christlich geprägte Gehalte des Landesver­fassungsrechts. Baden-Baden: Nomos 2018. 364 S., Br., ISBN 978-3-8487-5138-9, € 95,00.

      Die Berliner Dissertationsschrift hat sich eine grundlegende Rechtsschicht des religionsverfassungsrechtlichen Ordnungsmodells im bundesrepublikanischen Föderalismus zum Gegenstand gewählt. Es gehört seit Jahrzehnten zu den Eigenarten des föderalen Verfassungsrechts, dass das Grundgesetz den Landesverfassungen den Rang abgelaufen hat. Zwar lässt sich in den letzten Jahren eine deutliche Verstärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit in den Ländern feststellen, die vielfältigen Besonderheiten der Landesverfassungen werden aber in ihrer Buntheit kaum über das jeweilige Land hinaus gewürdigt und vergleichend bearbeitet. Diese grundsätzliche Feststellung kann auch für das Religionsverfassungsrecht in den Landesverfassungen getroffen werden. Je nach Entstehungskontext enthalten frühe Länderverfassungen, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes verabschiedet wurden, einen breiten Fundus an christlich geprägten Normbeständen. Gerade im Südwesten der alten Bundesrepublik zeigt sich hier die Renaissance des Naturrechts und der erhebliche Einfluss, den die christlich geprägten Milieus in der Nachkriegsgesellschaft auf die Rechtsentwicklung ausübten. Kaum bekannt ist, dass die Landesverfassung RheinlandPfalz bis heute das Naturrecht als Rechts-Erkenntnisquelle ausdrücklich nennt. Schon weiter verbreitet ist das Wissen um die christlichen Gehalte der Landesverfassungen im Bereich von Bildung und Schule. Hier strotzen die Verfassungstexte geradezu von christlichen Erziehungszielen. Auf der anderen Seite verpflichtet das Grundgesetz und in ihm insbesondere die umfassende Gewährleistung der Religionsfreiheit sowie die religionsbezogenen Diskriminie-rungs- und Differenzierungsverbote den Staat zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Die Arbeit bereitet damit das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen Landesverfassungsrecht und religionsverfassungsrechtlichem System des Grundgesetzes detailliert und an der ganzen Breite der Normbestände auf. Entwickelt wird eine Dogmatik, die über den schlichten Hinweis auf den Vorrang des Bundesrechts Spielräume der länderspezifischen Besonderheiten unter Maßgabe des Prinzips der Bundesstaatlichkeit erörtert. Schließlich wird auch die Rezeption des christlich geprägten Normmaterials der Landesverfassungen in der Normsetzung und vor allem auch im Rahmen der Rechtsprechung auf Bundesebene dargestellt. Wenngleich die Ausarbeitung hier nicht frei davon ist, Bekanntes zu wiederholen, stellt sie doch eine scharfsichtige und scharfsinnige Analyse eines oft verkannten und als solches lediglich benannten Problems der föderalen Ordnung des Religionsverfassungsrechts dar. Sie schließt damit eine Forschungslücke und stellt einen gewichtigen Beitrag zur Fortentwicklung des Religionsrechts dar.

       

      Rudolf Smend: Abhandlungen zum Kirchen- und Staatskirchenrecht. Tübingen: Mohr Siebeck, 2019. 276 S., Leinen, ISBN 978-3161566134, € 59,00.

        Rudolf Smend zählt zu den bedeutendsten Staatsrechtslehrern schon der Weimarer Zeit. Hier stellte seine Integrationslehre einen wesentlichen Markstein im zeitgenössischen Methoden- und Richtungsstreit der Staatsrechtslehrer dar. Er ist in vielerlei Hinsicht der Gegenpart zu Carl Schmitt, dem Kronjuristen des Dritten Reiches, sowie zum Wiener Rechtspositivismus. Auch die Wissenschaftsgeschichte des Öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland lässt sich in ihren ersten Jahrzehnten als Miteinander und Nebeneinander wissenschaftlicher Schulen beschreiben. Die Smend-Schule prägt die Wissenschaftsgeschichte und auch den Phänotyp des Öffentlichen Rechts als Gegenstand wissenschaftlicher Beschäftigung bis in die Gegenwart. Rudolf Smend ist aber nicht nur wegen seiner Beiträge zum Staats- und Verfassungsrecht zu den Großen seines Fachs zu zählen, sondern auch weil er eine prägende Figur des Religionsverfassungs- bzw. Staatskirchenrechts ist. Dies drückt sich schon dadurch aus, dass er nach 1945 erster Direktor des auf seine Initiative zurückgehenden staatskirchenrechtlichen Instituts der EKD in Göttingen bis zum Jahr 1969 gewesen ist. Sein in der „Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht“ erschienener Aufsatz zu Staat und Kirche nach dem Bonner Grundgesetz legte die Fundamente des wissenschaftlichen Selbstverständnisses für mehr als eine Gelehrten-Generation. Anders als seine Abhandlungen zum Staatsrecht, haben seine Abhandlungen zum Kirchenrecht und Staatskirchenrecht allerdings zu Lebzeiten keine Kompilation erfahren. Es ist das Verdienst der Herausgeber des hier angezeigten Bandes, Smends Vorhaben endlich umgesetzt und seine thematisch breitgestreuten Beiträge in einem Band versammelt zu haben. Der Band beginnt mit einer ausgewogenen Würdigung der Arbeiten Smends im Staatskirchen- und Kirchenrecht. Hier fehlt es an einer großen Monographie, die Ordnungsleistungen des wissenschaftlichen Systems Rudolfs Smends zeigen sich vielmehr an einer heterogenen Durchdringung tagesaktueller Probleme im Verhältnis von Staat und Kirchen. Die im Band versammelten Beiträge drehen sich um das grundsätzliche Verhältnis von Staat und Kirche in der Bonner Verfassungsordnung ebenso, wie zur Weimarer Zeit. Seine Verhältnisbestimmung von Protestantismus und Demokratie ist weitsichtig, nimmt den Beitrag des deutschen Protestantismus zum Scheitern der Weimarer Republik zeitgenössisch wahr. Es finden sich Ausführungen zum Körperschaftsstatus sowie zum Recht der Staatskirchenverträge. Hier finden sich insbesondere zeitgenössisch aktuelle Beiträge zum Grundproblem der Fortgeltung der Reichskonkordate und der Würdigung des Loccumer Vertragswerkes Neben den staatskirchenrechtlichen Grundfragen wird Smend aber auch als Kirchenrechtler erfahrbar. Es finden sich Beiträge zur Ökumene, zu den Beziehungen der Landeskirchen untereinander und kleinere Studien zu Strukturfragen des evangelischen Kirchenverfassungsrechts. Ein bunter Strauß von Einzelpublikationen zu Fragen der Diakonie, des Mitgliedschaftsrechts und des Disziplinarrechts runden den Band ebenso ab, ergänzt um Smends Ausflüge in die Beschreibungen der Kirchenrechtswissenschaft. Der Ertrag des Bandes ist reich, den Herausgebern ist es zu danken, dass nun auch der Staatskirchenrechtler Smend neben dem Staatsrechtler monographisch angemessen beheimatet ist.

         

        Christoph Link: Gesammelte Abhandlungen zu Geschichte und Gegenwart des Rechts in Staat und Kirche. Tübingen: Mohr Siebeck, 2020. 1594 S., 2 Bände, Leinen, ISBN 978-3-16-153703-5, € 229,00.

          Passt ein Gelehrtenleben zwischen zwei Buchdeckel? Nein, jedenfalls dann nicht, wenn der Gelehrte Christoph Link heißt. Dazu benötigt es schon vier. Die gesammelten Abhandlungen weisen das wissenschaftliche Werk Christoph Links als facettenreiche Verbindung der eloquenten Analyse des geltenden Rechts einerseits und der tiefgehenden Erarbeitung der historischen und auch theologischen Bezüge der Rechtsordnung andererseits aus. Christoph Link erscheint auch und gerade in der Menge seiner Schriften als prägender Gelehrter insbesondere des evangelischen Kirchen- und Staatskirchenrechts der Gegenwart. Der erste Teilband der Veröffentlichung versammelt im Schwerpunkt Beiträge zur Geschichte des Rechts in Staat und Kirche. Hier finden sich Beiträge zur Geschichte der Staats- und Rechtslehre zwischen Absolutismus und Revolution, zu führenden Staatsdenkern der Neuzeit in brillanten Miniaturen, zur Geschichte des Verfassungsstaats. Hervorzuheben ist hier ein Beitrag zu den naturrechtlichen Grundlagen des Grundrechtsdenkens, zur Theoriegeschichte des freiheitlichen Staatskirchenrechts und schließlich zur Staatskirchenrechtsgeschichte selbst, beginnend mit dem Westfälischen Frieden. Den Abschluss bilden fünf kurze Publikationen zur kirchlichen Rechtsgeschichte. Hier verfolgt Link nicht nur die Herausbildung des evangelischen Kirchenrechts im Gefolge der Wittenberger Reformation, sondern zeigt sich auch als Kenner der Geschichte des katholischen Kirchenrechts in einem Beitrag zur Papstwahl. Der zweite Teilband versammelt Beiträge zum geltenden Recht und setzt zunächst einen Schwerpunkt im evangelischen Kirchenrecht. Hier wird das wissenschaftliche Werk Christoph Links in seiner Grundlagenorientierung unverkennbar. Sein einflussreicher Text zu den rechtstheologischen Grundlagen des evangelischen Kirchenrechts findet ebenso wieder Berücksichtigung wie seine Typisierung evangelischer Kirchenverfassungen. Aber auch mehr technische Fragen wie etwa die Frage der Krankenversicherungspflicht für Fahrer finden Links Aufmerksamkeit. Ein weiterer Bereich des Bandes ist dem Staatskirchenrecht unter dem Grundgesetz gewidmet. Hier finden sich ebenso Ausführungen zu Grundstrukturen wie der Neutralität und dem Körperschaftsstatus als auch zu aktuellen Entwicklungen im Recht der Europäisierung und im Antidiskriminierungsrecht in ihren Auswirkungen auf das kirchliche Arbeitsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt des Werkes ist dem Verhältnis Religion und Schule gewidmet. Hier werden noch einmal die Wandlungen und Entwicklungen insbesondere des Rechts des Religionsunterrichts im Laufe der Zeit deutlich. Link kritisiert hier ebenso lebendig das Brandenburger Modell des L-E-R als auch die jüngeren Entwicklungen im Rahmen des Hamburger Modells des Religionsunterrichts für alle. Den Band beschließen einige Texte unter den Begriffen von Freiheit und Gemeinwohl in der Verfassungsordnung. Hier findet sich ein kurzer, aber kenntnisreicher Text zum Einfluss christlicher Werte in der Verfassungsordnung und insbesondere das große Staatsrechtslehrerreferat, das Christoph Link als modernen Wiederbegründer der Staatszwecklehre ausweist. Der Leser bleibt in Ehrfurcht vor dem wissenschaftlichen Werk zurück. Die Bände erlauben auch eine Reise in die juristische Zeitgeschichte. Sie machen das Werk Links an einem Ort zugänglich und haben schon deshalb einen hohen dokumentarischen Wert. Den Herausgebern kann für ihre Mühe nicht genug gedankt werden. Besonders hervorzuheben ist, dass dem Sammelband ein ausführliches und sehr sorgfältiges Namens- und Sachregister beigegeben ist. Dieses macht das Werk auch thematisch übergreifend zugänglich. Chapeau.

           

          Isensee, Josef: Staat und Religion, Abhandlungen aus den Jahren 1974-2017, Hrsg. v. Ansgar Hense, Staatskirchenrechtliche Abhandlungen Band 59. Berlin: Duncker & Humblot, 2019. 800 S., geb., ISBN 978-3-428-15591-2, € 159,00.

            Schon aus Gründen der Parität hat diese Besprechung mit dem staatskirchenrechtlichen und religionsverfassungsrechtlichen Gesamtwerk eines katholischen Staatsrechtslehrers zu enden. Josef Isensee gehört unzweifelhaft zu den Großen des Faches. Wer ihn persönlich erlebt, wird den Eindruck seiner bunten und treffenden, bildgewaltigen und an Metaphorik überquellenden Rede nicht vergessen. Die in dem hier zu besprechenden Band versammelten Beiträge aus mehr als vier Jahrzehnten belegen ihrerseits, dass dieser Rede eine Sprache und Schrift entspricht. Isensee ist allerorten, immer sprachgewaltig und meinungsstark. Seine Schriften zeichnet ein klares katholisches und konservatives Profil aus. Die christlichen Wurzeln des Verfassungsstaates und eine diese aktualisierenden Beiträge der christlichen Kirchen zur Öffentlichkeit des säkularen Verfassungsstaates sind ihm ein ungebrochenes Anliegen. Das Panoptikum der Beiträge reicht weit und gehen dem Verhältnis von Christentum und Moderne nach. Hier nimmt Isensee zu Kernfragen des katholischen Kirchenrechts und insbesondere auch zur nicht einfachen Verhältnisbestimmung der Katholischen Kirche zur Garantie der Menschenrechte Stellung. Ein verfassungsrechtlicher Abschnitt fokussiert die Singularität des Staates hinsichtlich des Gottesbezugs der Präambel des Grundgesetzes ebenso wie dem Konzept der Zivilreligion. Anhand des Beitrages unter dem Titel „Bildersturm durch Grundrechtsinterpretation“ kann der Leser nochmals die Aufgeregtheiten nachfühlen, die der Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Mitte der neunziger Jahre hervorgerufen hat. Isensee widmet sich dem Grundverhältnis von Staat und Kirche, rekonstruiert den Öffentlichkeitsauftrag als verfassungsrechtliche Erwartungshaltung an die Kirchen und geht auf die Freiheitsgrade des kirchlichen Wirkens unter dem Grundgesetz ein. Hier liegt ein deutlicher Schwerpunkt in Fragen der Caritas und des kirchlichen Engagements als Akteur der Freien Wohlfahrtspflege. Kenntnisreich widmet sich Isensee den Finanzen der Kirchen und liefert eine Rekonstruktion des Schicksals der Staatsleistungen an die Kirchen auf sehr kirchenfreundlicher Basis. Isensee greift die vielfachen Rechtsfragen zur Behandlung des Islam im religionsverfassungsrechtlichen System des Grundgesetzes ebenso auf wie die in der Folge der zunehmenden religiösen Pluralisierung entstehenden Grundrechtskonflikte in Gesellschaft und vor allem in staatlichen Einrichtungen wie Schulen.

            Passt ein Gelehrtenleben zwischen zwei Buchdeckel? Nein, aber immerhin und glücklicherweise das weite staatskirchen- und kirchenrechtliche Oeuvre Josef Isensees. Die Lektüre lässt noch einmal die volkskirchliche Gesellschaft der alten Bundesrepublik Deutschland auferstehen, erschließt aber auch im Widerspruch und im Kontrast die Tendenzen ihrer Erosion. Der Herausgeber, Ansgar Hense, hat die verstreuten Beiträge Josephs Isensee nicht nur kenntnisreich und in einer überzeugenden Ordnung zusammengeführt, sondern werkübergreifend durch ein Personen- und Sachwortregister erschlossen. Wer Josef Isensee nicht kennt, sollte es solche Leserinnen und Leser geben, kann den Staatskirchenrechtler und rheinischen Katholiken in diesen Schriften nun leicht kennenlernen.

            Univ.-Prof. Dr. Michael Droege (md) hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen inne. Er ist Direktor des Instituts für Recht und Religion und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. In der Forschung ist Droege im Staats- und auch im Verwaltungsrecht breit ausgewiesen. In seinen Publikationen zum Finanzverfassungs- und Steuerrecht sowie zum Kirchen- und Religionsverfassungsrecht spiegeln sich seine Forschungsinteressen wider.

            michael.droege@uni-tuebingen.de

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