Die Notfallvorsorge in Archiven und Bibliotheken wird 2023 mit zusätzlichen Mitteln gefördert. Die Kulturstiftung der Länder stellt hierfür 50.000 Euro innerhalb der KEK-Modellprojektförderung bereit. Antragsschluss ist der 31. Januar 2023.
Archive, Bibliotheken und Museen bewahren einzigartiges schriftliches Kulturgut. Natürliche und menschenverursachte Schadensereignisse wie Hochwasser oder Brände können fragile Originale unwiederbringlich vernichten. Auch angesichts der Energiekrise rückt die Resilienz von Kultureinrichtungen stärker in den Fokus.
Ursula Hartwieg, Leiterin der KEK, erklärt: „Die KEK-Modellprojektförderung unterstützt bereits seit 2010 präventive Maßnahmen der Notfallvorsorge. Sie sind damals wie heute das beste Mittel, um die Folgen von Notfällen abzumildern. Selbst kleine Maßnahmen leisten einen entscheidenden Beitrag.“
Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfall-plänen sowie die Beschaffung von Notfallboxen und Bergungsgerät. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen: Im Notfall erfolgt die Abstimmung gezielt, da Meldeketten und Abläufe definiert und vorbereitet sind. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde 2011 gegründet und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder gefördert. Die KEK unterstützt bundesweit Projekte im Bereich Originalerhalt und fördert spartenübergreifende Zusammenarbeit. Seit 2010 wurden in den beiden Förderlinien KEK-Modellprojektförderung und BKM-Sonderprogramm 950 Projekte mit rund 21 Millionen Euro unterstützt.