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Man muss nicht nur Recht haben, man muss es auch beweisen können.

Fragen der Beweisführung, der Beweiswürdigung und der Beweislast sind noch eher als Rechtsfragen maßgebend für den Ausgang von Zivilprozessen. Bereits vor Einleitung eines Zivilverfahrens ist die Verteilung der Beweislast aus anwaltlicher Sicht entscheidend, um die Erfolgsaussichten eines Prozesses abschätzen zu können.

Der Rechtsanwalt muss wissen, was er vorzutragen und zu beweisen hat und welche Partei den Nachteil zu tragen hat, wenn ein entscheidungserhebliches Tatbestandsmerkmal nicht bewiesen werden kann.

Zur Vorbereitung eines Prozesses und zur Beurteilung des Prozessrisikos ist die Kenntnis der Beweislastregeln ebenso unerlässlich wie bei der Gestaltung von Individualverträgen und von allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dem Richter geben die Regeln über die Beweislast ein methodisches Instrument in die Hand, auch dann eine Sachentscheidung treffen zu können, wenn er sich trotz Ausschöpfung aller vorhandenen Beweismittel nicht die erforderliche Gewissheit vom Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals verschaffen kann.

Alle diese Fragen werden im „Handbuch der Beweislast“ ausführlich erörtert.

Einzigartig zusammengefasst und kommentiert.

Dabei geht es über die im Titel genannte „Beweislast“ hinaus, weil stets auch die Fragen der Beweisführung einschließlich der Möglichkeiten der Beweiserleichterung sowie der Beweiswürdigung behandelt.

Es werden die in der Praxis des Zivilrechts notwendigen Fragen aus diesem Themenbereich tiefgründig und wissenschaftlich kommentiert.

Band 1 bietet eine systematische Darstellung aller beweisrelevanten Aspekte des Bürgerlichen Rechts. Der Schwerpunkt des Grundlagenbandes liegt in der Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Überwindung von Beweisschwierigkeiten, wobei zwischen den gesetzlich vorgegebenen (z.B. § 287 ZPO, § 252 BGB), den vertraglichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Möglichkeiten der Beweiserleichterung differenziert wird.

Ausführlich erörtert wird dabei der in der Praxis weitverbreitete Anscheinsbeweis, den das Gesetz selber nicht definiert, sondern der sich auf Erfahrungssätze stützt und daher immer wieder auch Veränderungen unterliegen kann.

Dies schließt ein ABC-Register mit über 200 Stichworten ein, die bei Beweis schwierig keiten von der Rechtsprechung immer wieder gerne herangezogene sog. tatsächliche Vermutung und der Indizienbeweis.

Die Bände 2 und3 leisten die entsprechende Kommentierung der jeweiligen Vorschriften im Hinblick auf die Verteilung der Beweislast, der Beweisführung und der Beweiswürdigung. 

Selbstverständlich spielt dabei auch Aktualität eine wichtige Rolle.

Das neu in Kraft getretene Bauvertragsrecht wird im Rahmen der Aufgabenstellung des Werkes vollständig bearbeitet und kommentiert.

Ausführlich behandelt wird etwa die aktuelle Problematik der Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufnahmen in Verkehrsunfallprozessen und die richterliche Würdigung von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten.

Darüber hinaus bietet das Werk:

● Eine allgemeine Einführung in das Beweisrecht mit Schwerpunkten bei den Kapiteln zur Beweiswürdigung und zur Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel 

● Ein Umfangreiches Kapitel über die Beweiserhebung und die verschiedenen Beweismittel 

● Die Darstellung der theoretischen Basis für die Beweislastprobleme im Privatrecht 

● Möglichkeiten zur Überwindung von Beweislastproblemen

Einzigartig ist das Kapitel über die sogenannte sekundäre Behauptungslast, die in der Rechtsprechung immer bedeutender wird, wie vorgegeben außer Anscheinsbeweis.

Darstellung des Verhältnisses von objektiver und subjektiver Beweislast (Beweisführungslast) sowie von Beweislast und Behauptungslast. Dabei geht es etwa um die Frage: Was muss ich als Anwalt vortragen, damit meine Klage „schlüssig“ ist und kann ich mich auf der Beklagtenseite mit einem bloßen Bestreiten begnügen oder muss ich eine eigene Darstellung liefern?

Das Werk wendet sich an Wissenschaft und Praxis, um dieses große Themenspektrum und seine besondere Bedeutung darzustellen. Es bietet eine aktuell, differenzierte Darstellung zwischen den gesetzlichen vorgesehenen, den vertraglich und den von der Rechtsprechung entwickelten Möglichkeiten der Beweiserleichterung.

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