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Leichtes Gepäck für Personalräte

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2021

Gäbe es eine Stellenbeschreibung für Personalräte, müsste diese eigentlich auch die Punkte „hervorragendes juristisches Know-how“ und „aktuelle Kenntnisse von Rechtsprechung und Gesetzgebung“ umfassen. Wer als Interessenvertreter im öffentlichen Dienst aktiv ist, muss rechtlich fit sein. Doch selbst „alte Hasen“ im PR-Büro stoßen im Tagesgeschäft und angesichts immer knapperer Zeitbudgets schnell an ihre Grenzen. Wie ist nochmal der derzeitige Gesetzestand zum Thema Arbeitszeit? Was sagt die jüngste Rechtsprechung zur Eingruppierung? Aktuell sorgt die Pandemie dafür, dass viele Personalräte seit Monaten im Homeoffice sind. Der Zugriff auf Fachliteratur und Materialien ist dadurch eingeschränkt, sofern diese nicht bereits digital zur Verfügung stehen. Kein unerhebliches Problem für die Handlungs- und Beschlussfähigkeit. Homeoffice wird bleiben, die Online-Kommunikation weiter zunehmen – und auch der Bedarf, online Informationen, Expertenwissen, Arbeitsmaterialien nutzen und verarbeiten zu können. Diese Entwicklung begleitet der Frankfurter Bund-Verlag ganz gezielt. Seit über 70 Jahren ist er auf Praxiswissen für betriebliche Interessenvertretungen spezialisiert und ist in diesem Bereich marktführend.

Wer auf der Suche nach verlässlichen Basics für gute Personalratsarbeit ist, weiß, wie zeitaufwändig und oft auch nervenaufreibend sich hier die Recherche gestalten kann. Gefragt sind digitale Arbeitsmittel, die speziell auf die Bedürfnisse von Personalräten zugeschnitten sind. Aus dem Bund-Verlag etwa „Personalratswissen online“. Das umfassende, dabei intuitiv und einfach zu nutzende Online-Modul ist in der Praxis erprobt und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht die schnelle, verlässliche und umfassende Bereitstellung der gesuchten Informationen mit wenigen Mausklicks – auf PC und mobilen Endgeräten. Nutz- und einsetzbar genauso für den Neueinsteiger wie auch den Profi in der Interessenvertretung. „Personalratswissen online –Bund“ enthält ganz auf die Personalvertretung im öffentlichen Dienst zugeschnittene digitale Inhalte – was das Modul wesentlich von vielen anderen juristischen Datenbanken unterscheidet.

Die Inhalte:

• Der Standardkommentar zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) – von Altvater/Baden/Berg/Kröll/ Noll/Seulen – mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften; außerdem mit Anmerkungen zu den 16 Landespersonalvertretungsgesetzen.

• Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund und Gemeinde in der jeweils aktuellen Fassung.

• Basiskommentar zum TV-L mit dem Überleitungstarifvertrag TVÜ-Länder in der jeweils aktuellen Fassung

• Der „Kittner“, Klassiker mit umfassender Gesetzessammlung, Einleitungen und Hintergrundinformationen für Mitbestimmungsgremien

• Datenbank mit allen relevanten Gesetzen und Verordnungen zum öffentlichen Dienst- und Personalvertretungsrecht.

• Datenbank mit allen wichtigen Entscheidungen von Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht sowie den Oberverwaltungsgerichten und Landesarbeitsgerichten im Volltext.

• Mustervereinbarungen, u.a. zu Zeiterfassung, Einführung einer elektronischen Personalakte, Verhaltens- und Leistungskontrolle und vielen weiteren Themen aus dem bewährten „Handbuch Dienstvereinbarungen“.

Das hilft jetzt schon mal den Interessenvertretungen auf Bundesebene. Die föderale Struktur der Bundesrepublik bringt jedoch mit sich, dass die Personalvertretung in Niedersachsen eine andere Rechtsgrundlage hat als die in Bayern und in NRW andere Regelungen gelten als in Sachsen. Die Antwort des Bund-Verlags darauf sind jeweils länderspezifische Ausgaben von „Personalratswissen online“. Aktuell liegen diese für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, NRW und Thüringen vor. Die Ausgaben für Sachsen-Anhalt und Hessen erscheinen im zweiten Quartal 2021. Die Länderversionen unterscheiden sich von der Bundes-Ausgabe darin, dass sie statt dem BPersVG das entsprechende Landespersonalvertretungsgesetz ausführlich kommentieren. Alle anderen, länderübergreifenden Datenbankinhalte (wie oben beschrieben) stehen natürlich im Online-Zugriff vollständig zur Verfügung. Neben den genau zugeschnittenen Inhalten für die Personalvertretung im Bund, in den Ländern und Gemeinden zeichnen sich alle Ausgaben durch eine übersichtliche Darstellung und komfortable Funktionalität aus. Die einzelnen Werke werden im Hintergrund kontinuierlich aktualisiert, mit neuen Urteilen verlinkt und kommentiert. Die Volltext-Suche liefert unverzüglich die gesuchte Information. Passgenaue Filter helfen, selbst umfangreiche Trefferlisten rasch auf die geforderten Daten zu reduzieren. Ruckzuck stehen damit Antworten und Lösungen aus Kommentaren, Gesetzestexten, Musterdienstvereinbarungen oder Rechtsprechung zur Verfügung. Für die Rechtsprechung steht zudem auch eine spezielle Suche bereit – nach Datum, Aktenzeichen, Gericht und Gesetz. Dazu kommt ein weiteres zeitsparendes Plus: Die konsequente Verlinkung innerhalb der Datenbankinhalte ermöglicht den direkten „Sprung“ von einem Dokument zum nächsten. Vom Kommentar zur Rechtsprechung, von der Muster-Dienstvereinbarung zur gesetzlichen Regelung. Alles ist per Klick oder Tipp schnell aufrufbar – ob am PC im Personalratsbüro, am Laptop beim Termin mit dem Dienstherrn oder unterwegs auf dem Smartphone. Mit einer Grundlizenz können bis zu drei Mitglieder eines Gremiums so komfortabel arbeiten. Aus „schwerer“ Fachinformation wird plötzlich leichtes Gepäck. Schnell geschultert und absolut auf der Höhe der Zeit. Diese „Architektur“ setzt der Bund-Verlag auch in seinen anderen Fachmodulen ein, etwa bei „Betriebsratswissen online“, das speziell auf die Informationsbedürfnisse von Betriebsräten zugeschnitten ist. Hier kann der Nutzer auf die aktuelle „Arbeits- und Sozialordnung“ von Michael Kittner und den großen Standardkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Däubler/Klebe/Wedde zugreifen. Außerdem mit dabei: „Lexikon zur Betriebsratspraxis von A bis Z“, eine umfangreiche Rechtsprechungsdatenbank zum Arbeits- und Sozialrecht und ein Fundus von über 1.000 Arbeitshilfen und Vorlagen für die praktische Arbeit im Betriebsratsbüro.

Auf Grundlage dieser Komplettlösungen erweitert der Bund-Verlag laufend sein Portfolio und bietet weitere Module für die Schwerbehindertenvertretung, rund um den Beschäftigtendatenschutz, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum individuellen Arbeitsrecht und die für die juristische Beratung im Arbeitnehmermandat an. Alle Module stehen für einen kostenfreien, 4-wöchigen Test bereit. Darüber hinaus präsentiert der Verlag die Module gerne auch direkt in den Gremien. Und noch ein Hinweis zum Schluss: Alle Online-Module gehören zu den erforderlichen Arbeitsmitteln, deren Kosten die Dienststelle beziehungsweise der Arbeitgeber zu tragen hat. (Christof Herrmann, Kommunikationsberater mit den Themen Arbeit, Recht und Wirtschaft)

„Sofort auf aktuellem Stand“

Fragen an Rainer Jöde,
Geschäftsführer Bund-Verlag

Was zeichnet Ihr Online-Modul „Personalratswissen online“ aus?

Zunächst die Konzeption. In intensiven Workshops mit Personalräten wurden deren Anforderungen sorgfältig herausgearbeitet und die Modulinhalte gezielt danach entwickelt. Zentraler Bestandteil ist die Kommentierung des Personalvertretungsrechts – für Bundesbehörden auf Basis des BPersVG, für Dienststellen der Bundesländer und deren Gemeinden auf Basis des jeweiligen LPersVG. Es gibt deshalb „Personalratswissen online“ in unterschiedlichen Ausgaben, für den Bund, für BadenWürttemberg, für Bayern, für Berlin, für Brandenburg und so weiter. Wichtig ist, dass sich die Autorinnen und Autoren der Kommentierung nicht nur mit dem jeweiligen Recht, sondern auch in der Praxis der Mitbestimmung bestens auskennen. Darauf legen gerade die erfahrenen Mitglieder im Gremium großen Wert.

Ist ein guter Kommentar zum PersVG für das Gremium nicht schon ausreichend?

Der Kommentar zum geltenden PersVG ist wie gesagt das zentrale Element. Für die Aufgaben im Personalrat ist darüber hinaus der schnelle Zugriff auf kommentiertes Tarifrecht, auf die Gesetze des individuellen Arbeitsrechts, auf die Rechtsprechung von Arbeits- und Verwaltungsgerichten und auf Muster-Dienstvereinbarungen erforderlich. Personalräte sind zur Sparsamkeit verpflichtet. Ihren Aufgaben müssen sie dabei jedoch mit Kompetenz nachkommen. „Personalratswissen online“ wird auch diesen Anforderungen mit einem sehr günstigen Preis/Leistungsverhältnis gerecht.

Zum BPersVG ist eine umfassende Novelle in Vorbereitung. Wird das bei „Personalratswissen online“ aufgegriffen?

Ja, in der Ausgabe „Personalratswissen online – Bund“. Der große Kommentar zum BPersVG, der von Lothar Altvater begründete Klassiker, wird natürlich umgehend neu bearbeitet. Bei dem Umfang und der Tiefe des Standardwerks, dauert das allerdings einige Wochen. Für den Übergang wird eine Synopse mit knappen Erläuterungen eingebunden. Damit sind Nutzerinnen und Nutzer sofort auf aktuellem Stand.

Rainer Jöde, Geschäftsführer Bund-Verlag

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