Recht

Kapitalmarktrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 5/2020

Assmann Heinz-Dieter / Schütze Rolf / Buck-Heeb Petra (Hrsg.), Handbuch des Kapitalanlagerechts. 5., neubearb. Aufl. C.H. Beck-Verlag München 2020. ISBN 978-3-406-72922-5, LXXIII, 1579 S., € 199,00.

Das Handbuch führt in systematischer Darstellung die unterschiedlichen Rechtsquellen entstammenden Rechtsnormen zusammen, die die Konzeption, den Vertrieb und die Abwicklung von Kapitalanlagen zum Gegenstand haben. Die durch den nationalen und europäischen Gesetzgeber veranlasste kapitalmarktrechtliche Normenflut, die sowohl ganze Regelungskomplexe als auch Detailregelungen betrifft und die Aufspaltung in zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Regelungen stellen hohe Anforderungen an diese Aufgabe.

Die 5. Auflage ist umfassend aktualisiert und berücksichtigt u.a. die Auswirkungen der Musterfeststellungsklage, der Marktmissbrauchsverordnung, der PRIIP-, der MiFIR-, der EMIR-Verordnung sowie der Leerverkaufsverordnung. Der zunehmenden Digitalisierung Rechnung tragend wurde ein neues Kapitel aufgenommen (§ 16a), in dem Rechtsanwälte Frank Schäfer und Thomas Eckhold über Beteiligungen an Crowd-Funding und die Anlage in digitale Finanzinstrumente, insbesondere Krypto-Währungen referieren.

Erweitert wurde der Kreis der Autoren (der sich aus Hochschullehrern und Rechtsanwälten zusammensetzt) durch Elke Gurlit (Universität Mainz), Christoph Kumpan (Bucerius Law School Hamburg) und Rechtsanwalt Tilmann Hölldampf. Ferner hat man mit Petra Buck-Heeb (Universität Hannover) eine renommierte Kapitalmarktrechtlerin als neue Mitherausgeberin gewinnen können, die auch als Autorin mitwirkt.

Die Darstellung ist in fünf Teile gegliedert. Den Schwerpunkt bilden die ersten beiden Teile, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Kapitalanlagegesellschaften (Teil 1 mit 11 Kapiteln) und den einzelnen Kapitalanlagegeschäften (Teil 2 mit 13 Kapiteln) befassen. Die jeweils nur noch aus einem Kapitel bestehenden weiteren Teile haben neben dem Anlegerprozess (3. Teil, bearbeitet von Rolf Schütze und – als einzigem Vertreter der Justiz – Fabian Reuschle), dem Schutz der Anleger bei der Insolvenz von Finanzdienstleistern (4. Teil, Gurlit) die Besteuerung von Kapitalanlagevermögen (5. Teil) zum Gegenstand, die ausführlich von Bernd Sagasser und Sabine Leuschner erläutert wird.

Wer die Komplexität des Kapitalmarktrechts erfassen will, sei auf das von den beiden Herausgebern Assmann und Buck-Heeb und von Rechtsanwalt Hervé Edelmann bearbeitete 1. Kapitel „Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht“ verwiesen, das insbesondere die stürmische Rechtsentwicklung aufzeigt. Das 2. Kapitel, das sich mit den zivilrechtlichen Pflichten und der Haftung bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von Kapitalanlagegeschäften befasst, beginnt mit einem ausführlichen Überblick von Edelmann zur Anlageberatung und zur Anlagevermittlung, der ebenso wie die sich anschließenden Abschnitte zur Haftung der Bank bei der Finanzierung von Kapitalanlagegeschäften (Edelmann/Hölldampf), zur Prospekthaftung (Assmann/ Kumpan) und zur Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation (Holger Fleischer) eine präzise Darstellung der zahlreichen Streitfragen mit zuverlässiger Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum bietet. Abgeschlossen wird das 2. Kapitel mit einem Überblick zum Internationalen Privatrecht, für den der Mitherausgeber Schütze und Rechtsanwalt Klaus Vorpeil verantwortlich zeichnen. Das 3. Kapitel beleuchtet Kapitalanlagegeschäfte aus Sicht des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Im Einzelnen geht es um Insiderrecht (Buck-Heeb), Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften, Marktmanipulation und Kapitalanlagebetrug (jeweils Alexander Worms). Teil 2 beginnt mit einem Kapitel über Geschäfte in Finanzinstrumente; die Bearbeitung teilen sich die Rechtsanwälte Frank Schäfer (§§ 12, 13) und Rainer Süßmann (§ 15). Das über 300 Seiten umfassende 5. Kapitel (Unverbriefte Kapitalanlagen, insbes. Beteiligungen an Gesellschaften stammt aus der Feder von Rechtsanwalt und Notar a.D. Klaus-R. Wagner). Das 6. Kapitel, das wiederum von F. Schäfer stammt, hat Termingeschäfte und Derivate zum Inhalt, während sich das 7. Kapitel (Eckhold/Balzer) dem Investmentgeschäft und -vertrieb widmet. Den Abschluss dieses Teils bilden die von Rechtsanwältin Ulrike Schäfer bearbeiteten Kapitel über Vermögensverwaltung und Anlageverwaltung.

Auch wenn auf die einzelnen Kapitel im 2. Teil hier nicht mehr eingegangen werden kann, muss doch ein Abschnitt negativ hervorgehoben werden, das 16. Kapitel, in dem sich Wagner mit der „Entwicklung am Markt für unverbriefte Kapitalanlagen“ befasst. Mit ca. 135 Seiten ist dieses Kapitel im Verhältnis zu anderen in diesem Handbuch behandelten Themen geradezu aufgebläht. Die über 30 Seiten umfassende Darstellung allein der steuerrechtlichen Entwicklung zeigt zwar ein umfassendes Wissen des Autors auf, ist aber in seiner kleinteiligen Verästelung („nach 1980, bis 1984, ab 1984, bis 1990, ab 1997“) für den Benutzer dieses Handbuchs viel zu detailliert und durch die umständliche Darstellungsweise ausgesprochen ermüdend. Dies wird verstärkt durch die Neigung des Autors, aus seiner Sicht wichtige Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen hierzu nicht prägnant zusammenzufassen, sondern in aller Breite nachzuerzählen (z.B. Rn. 238-242), und zwar auch dann, wenn die ausführlichst behandelten Streitfragen längst überholt sind. In der Rezension der Vorauflage (CRP 2016, 48) hatte ich hierzu ausgeführt: „Diese Kapitel (gemeint waren §§ 16, 17, 18) müssten dringend überarbeitet, vor allem gestrafft und nebenbei von zahlreichen Druckfehlern und grammatikalisch und sprachlich misslungenen Formulierungen befreit werden.“

Dass sich bei der Neuauflage niemand veanlasst gesehen hat, die nicht mehr hinnehmbare Vielzahl an Fehlern („Verbaucher, Rechtssprechung, Karslruhe“, Insovenz, Keditnehmer, dorppelt, Nebeninterbention, iünger“, um nur eine augenfällige zu nennen) zu korrigieren, ist unverständlich. Dazu passt, dass die gesamte Darstellung noch in alter Rechtschreibung verfasst ist und Kommentare häufig mit alten (oder sehr alten) Auflagen zitiert werden. Wer einen Beleg für besonders misslungene Abschnitte braucht, lese § 16 Rn. 469 bis 473, wo in sich laufend wiederholenden Formulierungen eine Ansicht wiedergeben wird, die – ohne dies kenntlich zu machen – im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung steht. Auch sollte man als Autor mit der Abqualifizierung von Gegenmeinungen als „von Unwissenheit getragener Unsinn“ (so § 16 Rn. 221 Fußn. 364) zurückhaltender sein.

Es ist schade, dass das Gesamtwerk unter dieser negativen Bewertung leiden muss. Denn insgesamt erfüllt es in vielerlei Hinsicht die Anforderungen an ein Handbuch des Kapitalanlagerechts, indem es die für die Praxis wichtigen Fragen mit großer Sachkunde behandelt. (bmc)

 

Dirk Güllemann, Kreditsicherungsrecht, 2. Aufl., HDS -Verlag, Weil im Schönbuch 2020. ISBN 978-3-95554-601-4. XVI, 166 Seiten, kart., € 24,90.

Vorab muss man wissen, dass sich dieses Werk vor allem an Studierende in Bachelorstudiengängen wendet, die bereits Grundlagen des Privatrechts bzw. Wirtschaftsprivatrechts erworben haben. Dieser Zielgruppe soll Schritt für Schritt ein Einstieg in das Recht der Kreditsicherung ermöglicht werden. Der Autor, em. Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Osnabrück, der viele Jahre in der Ausbildung von Wirtschaftsrechtsstudenten sowie Betriebswirten tätig war, hat mehrere Fach- und Lehrbücher zum Wirtschafts-, Event- und internationalen Vertragsrecht verfasst. Das vorliegende erlebt bereits nach zwei Jahren eine Neuauflage, was als Beleg für eine gute Aufnahme bei dem angesprochenen Adressatenkreis dienen kann. In Teil I. wird der zu vermittelnde Stoff in neun Lerneinheiten dargeboten. Die einleitende Einheit stellt die Funktion von Kreditsicherheiten dar und nimmt eine grobe Einteilung der Kreditsicherheiten vor. Dem Charakter als Einführung entsprechend sind die Ausführungen leicht verständlich gehalten mit recht schlichten Formulierungen, die gelegentlich auch den Leser unterschätzen. So muss man, um ein Beispiel zu nennen, auch einem Studienanfänger nicht breit erklären, dass bei einer Kreditlaufzeit von 32 Jahren „vieles passieren“ kann und innerhalb eines Abschnitts gleich zweimal erwähnen, dass Schuldner sterben, arbeitslos und pflegebedürftig werden können. Lerneinheiten 2 und 3 haben die Bürgschaft und bürgschaftsähnliche Sicherheiten (u.a. Garantie und Schuldbeitritt) zum Gegenstand. Man kann sich hier fragen, ob bei einem Werk dieser Art alle möglichen Sonderformen der Bürgschaft vorgestellt werden müssen. Auf das Pfandrecht (Lerneinheit 4) folgen eher anspruchsvolle Kapitel zum Eigentumsvorbehalt, zur Sicherungsübereignung und zur Sicherungsabtretung. Recht ausführlich werden die Grundpfandrechte (Lerneinheit 8) behandelt. In der abschließenden 9. Lerneinheit erfährt der Leser einiges über die Verwertung von Sicherheiten in der Krise (Zwangsvollstreckung, Insolvenz).

Insgesamt kann die Darstellung im ersten Teil als gut verständlich und übersichtlich strukturiert gelobt werden. Die relevanten Regelungen werden – unter Beschränkung auf das Wesentliche – behandelt und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Sicherheiten aufgezeigt. Zahlreiche Beispiele und Übersichten helfen beim Verständnis der oft nicht einfachen Materie. Auf einen größeren Fußnotenapparat verzichtet der Autor wohlweislich; hier hätte man noch sparsamer sein und Hinweise auf Reichsgerichtsentscheidungen oder Monographien unterlassen können. Ob die eingestreuten Illustrationen eine sinnvolle Auflockerung bedeuten, mag jeder selbst entscheiden. Der Autor selbst versieht sie im Vorwort jedenfalls mit dem unpassenden Attribut „einfühlsam“.

Teil II. enthält 55 „Fälle zum Recht der Kreditsicherheiten“, wobei sich mancher „Fall“ in einer einfachen Wissensfrage erschöpft. Der Leser kann seine eigenen Antworten und Entwürfe mit den Musterlösungen vergleichen und abschließend das Gelernte anhand einer Zusammenfassung in Stichworten komprimiert wiederholen. In diesem Sinn trifft die Aussage aus der Verlagswerbung und dem Klappentext zu, dass das Werk „eine solide und zielgerichtete Prüfungsvorbereitung für sämtliche wirtschaftsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Studiengänge an Hochschulen und für die Ausbildung zum Bank-, Steuer- und Versicherungsangestellten ermöglicht“. Es stellt in der Tat für diesen Kreis eine ideale Ergänzung entsprechender Vorlesungen dar und eignet sich auch sehr gut zum Selbststudium.

Eine andere Werbeaussage sollte allerdings gestrichen werden, nämlich dass sich das Buch auch „vorzüglich als Nachschlagewerk für Praktiker“ eignet. Dem Praktiker stehen hierfür andere „Kaliber“ zur Verfügung. In Lerneinheiten für Studenten von Bachelorstudiengängen nachzuschlagen, wird kein Praktiker ernsthaft erwägen. (bmc)

 

Tido Park (Hrsg.), Kapitalmarktstrafrecht. Handkommentar, 5. Aufl. Baden-Baden, Nomos Verlag 2020. ISBN 978-3-8487-4935-5, 1511 S., € 178,00.

Spektakuläre Wirtschaftsstrafprozesse, wie gegenwärtig die sog. Cum-ex-Verfahren und Berichte über Ermittlungen der Strafverfolgungsorgane wegen unerlaubten Insiderhandels oder Kursmanipulationen lenken das Interesse der breiten Öffentlichkeit immer wieder auf das nur Experten zugängliche Kapitalmarktstrafrecht. Die erhebliche Ausweitung der Kapitalanlageformen und die dabei zu erzielenden Gewinne locken Hasardeure, Betrüger und am Rande der Legalität Tätige an, was wiederum den europäischen und nationalen Gesetzgeber auf den Plan ruft, der mit zahlreichen Maßnahmen und Regulierungen versucht, Transparenz und Integrität der Märkte zu verbessern und den Anlegerschutz zu stärken.

Eine verbindliche Definition des Begriffes Kapitalmarktstrafrecht gibt es eben so wenig wie eine zusammenhängende Kodifizierung in einem einzelnen Gesetz; vielmehr sind die einschlägigen Strafvorschriften auf zahlreiche Gesetze verstreut. Das Kapitalmarktstrafrecht wird verstanden als die Summe der strafrechtlichen Normen, die unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum Kapitalmarkt bzw. kapitalmarkttypischen Geschäften haben. Hierzu gehören die klassischen Vermögensdelikte des Strafgesetzbuchs wie Betrug und Untreue, aber auch spezielle Strafnormen beispielsweise im Börsengesetz, Kreditwesengesetz oder im Wertpapierhandelsgesetz. Kapitalmarktstrafrecht ist damit„Querschnittsrecht“. Dementsprechend enthält der nunmehr in 5. Auflage vorliegende Handkommentar nicht nur Kommentierungen des Kapitalmarktstrafrechts im engeren Sinne, sondern er verbindet Elemente eines Handbuchs mit denen eines Kommentars zu einzelnen Normen. Rein äußerlich droht das Werk seine Handlichkeit einzubüßen; bei einem weiteren Anstieg des Umfangs sollte ein anderes Format gewählt werden.

Neben dem Herausgeber Tido Park, Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht sowie Honorarprofessor an der Universität Münster, der die Einleitung verfasst und die §§ 264a, 265 b StGB und §§ 49, 26 BörsG kommentiert hat, arbeiten an diesem Buch 16 Autoren mit, wobei Verlag und Herausgeber eine gute Mischung aus Wissenschaft und Praxis (Fachanwälte für Strafrecht und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) zusammengestellt haben. Die Neuauflage ist auf neuestem Stand des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) und berücksichtigt die wesentlichen Änderungen der Sanktionsvorschriften, die neuen Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse der BaFin, die sanktionsrechtlichen Konsequenzen für Unternehmensträger infolge eines Fehlverhaltens ihrer Mitarbeiter und Organwalter und selbstverständlich die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kapitalmarktstraftaten. Die Darstellung ist in drei große Teile mit insgesamt 15 Kapiteln, die wiederum insbesondere im 3. Teil zahlreiche Unterkapitel aufweisen, gegliedert. Teil 1 bietet einen prägnanten Überblick zu den Begriffen des Kapitalmarkts und des Kapitalmarktstrafrechts und dessen praktische Bedeutung. Teil 2 (überwiegend verfasst von Mitarbeitern der BaFin) behandelt zunächst die Finanzmarktaufsicht und befasst sich danach mit der kriminalitätsbezogenen Compliance und der Compliance-Organisation im Wertpapierbereich. Die Kommentierung der einzelnen Normen setzt mit Teil 3 ein und stellt die klassischen Vermögensdelikte Betrug und Untreue, die für die spezielleren Normen oft das Grundmodell darstellen, an den Anfang. Der Würzburger Ordinarius Frank Zieschang legt nicht einfach eine weitere Kommentierung zu § 263 StGB nach bekanntem Muster vor, sondern beleuchtet die Norm und ihre Voraussetzungen aus spezifisch kapitalmarktrechtlicher Sicht. Bei dem Versuch, in der Praxis aufgetretene Verhaltensweisen auf ihre Betrugsrelevanz zu würdigen, müssen zwar – als Ausgangspunkt der Überlegungen – die Tatbestandsmerkmale des Betrugs dargestellt und erläutert werden (Rn. 16-74). Intensität und Umfang der Ausführungen werden aber am Thema Kapitalmarktstrafrecht orientiert. So bedarf das Merkmal der Täuschung einer vertieften Erörterung, während andere Tatbestandsmerkmale, wie z.B. die Vermögensverfügung weniger Probleme bereiten und entsprechend straffer behandelt werden. Nach den allgemeinen Ausführungen wird für einzelne Verhaltensweisen in alphabetischer Reihenfolge untersucht, ob sie den Betrugstatbestand erfüllen (Rn. 93-178).

Diese vorzügliche Darstellung wird ergänzt durch die Kommentierung des § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) und des § 265b StGB (Kreditbetrug), für die der Herausgeber verantwortlich zeichnet. Mit gleicher Zielsetzung und Methode wie beim Betrug geht Zieschang bei der Kommentierung des Untreuetatbestands (§ 266 StGB) vor. Auch hier schließt sich an die allgemeinen Ausführungen (Rn. 5-41) eine detaillierte Auflistung einzelner Verhaltensweisen in alphabetischer Reihenfolge (Rn. 42-90) an. Die Kommentierung der Spezialnormen, auf die hier nicht im Einzelnen eingegangen werden kann, erfolgt nicht nach Vorschriften geordnet, vielmehr werden typische Sachverhalte dargestellt und die einschlägigen Normen aus unterschiedlichen Gesetzen gebündelt. Den „Börsendelikten“, deren Bearbeitung durch den renommierten (Wirtschafts-) Strafrechtler Prof. Frank Saliger (LMU München) mit über 200 Seiten einen Schwerpunkt bildet, folgt eine ebenso gründliche Erläuterung der „Insiderdelikte“ durch Prof. Eric Hilgendorf und dessen wiss. Mitarbeiter Carsten Kusche. Weitere Themen sind “Verletzung von Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflich ten”(Bearbeiter Rechtsanwalt Prof. Björn Gercke/Rechtsanwältin Kerstin Stirner), “Falsche Angaben und unrichtige Darstellung” (Prof. Lutz Eidam, Universität Bielefeld), „Insolvenzstrafrechtliche Verstöße gegen Buchführungsund Bilanzierungspflichten“ (Prof. Mark Deiters, Universität Münster/Rechtsanwalt Sebastian Wagner). Breiten Raum nehmen die zahlreichen in unterschiedlichen Gesetzen geregelten strafrechtlich relevanten Verletzungen von Pflichten im Kapitalmarktrecht ein (Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungs-, von Veröffentlichungsund Mitteilungspflichten sowie von Aufsichts- und Organisationspflichten). Trotz dieser umfangreichen Auflistung bleibt noch genügend Stoff für ein abschließendes Kapitel, das die Verletzung von sonstigen Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten behandelt. Im Rahmen dieser Themenschwerpunkte sind Rechtsprechung und Literatur, auch Mitteilungen und Berichte der BaFin und weiterer Behörden bis Juni 2019 ausgewertet; Gemeinsamkeiten und Spezifika der verschiedenen Teilgebiete werden dabei ebenso erläutert wie praktische Zusammenhänge. Besonders interessant und aufschlussreich sind dabei die Hinweise zur rechtstatsächlichen Situation unter ausführlicher Analyse der bisher aufgetretenen Einzelfälle und zu möglichen Verteidigungsstrategien. Das bescheiden als Handkommentar bezeichnete Werk bietet erstaunlich viel. Es gibt einen Gesamtüberblick über die praxisrelevanten Fragen des Kapitalmarktstrafrechts unter Einschluss des Ordnungswidrigkeitenrechts und dies auf durchgehend hohem Niveau. (bmc)

 

Dieter Maihold, Bankentgelte – AGB Kontrolle in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Nomos Verlag Baden-Baden, 2019. ISBN 978-3-8487-5934-7, 65 S., € 29,00.

Die Kreditwirtschaft gehört zu denjenigen Branchen, deren Preisgestaltung schon seit längerer Zeit kritisch beobachtet und intensiv rechtlich überprüft wird. Dabei geht es nicht nur um die Höhe einzelner Entgelte (Gebühren), sondern schon um die Frage, ob ein bestimmtes Entgelt überhaupt erhoben werden darf. Die Kreditinstitute regeln die Entgeltlichkeit ihrer Leistungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Form von Preisverzeichnissen oder in Formularverträgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen nach §§ 307–309 BGB einer Inhaltskontrolle.

Die vorliegende als Band 44 in der Reihe „Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V.“ erschienene kleine Abhandlung fasst wesentliche Grundsätze aus der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu Entgeltklauseln in AGB der Banken zu Darlehensverträgen und im Zahlungsverkehr zusammen. Der Autor Dieter Maihold war bis Mai 2020 Mitglied eben jenes XI. Zivilsenats, der für solche Verfahren zuständig ist, die zumeist von Verbraucherverbänden initiiert werden. Er berichtet sozusagen aus erster Hand und natürlich mit zahlreichen Verweisen auf ergangene Entscheidungen, so dass dem Leser ein aktuelles authentisches Bild vermittelt wird. Das fortdauernde, historisch niedrige Zinsniveau hat für Kreditinstitute den wirtschaftlichen Zwang erhöht, zusätzliche Erträge aus Gebühren zu generieren. Daraus resultieren zahlreiche Zivilverfahren zur Wirksamkeit in immer neuen Gestaltungen verwendeter Entgeltklauseln, wie der Autor in den lesenswerten einleitenden Bemerkungen zum wirtschaftlichen Hintergrund aufzeigt.

Der Überblick zu den rechtlichen Grundlagen der Inhaltskontrolle beginnt mit dem in der Praxis meist unproblematischen Frage, ob eine Entgeltvereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen und als solche wirksam in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen ist. Die entscheidende Weichenstellung erfolgt bei der Prüfung, ob es sich bei der Entgeltklausel um eine kontrollfreie Preishauptabrede – die Kontrolle der Angemessenheit zwischen Leistung und Preis sollte dem Markt vorbehalten bleiben – oder um ein der Kontrolle unterliegendes Nebenentgelt handelt. Maihold stellt knapp und präzise die Grundsätze dar, die der BGH in seiner Rechtsprechung zur AGB-rechtlichen Prüfung von Entgeltklauseln entwickelt hat. Danach werden aktuelle Entscheidungen zu Entgeltklauseln in Darlehensverträgen beginnend mit dem grundlegenden Urteil aus dem Jahre 2014 zu Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen und zu Entgelten im Zahlungsverkehr vorgestellt, wobei die Ausführungen das zugrunde liegende Schutzkonzept der AGB-rechtlichen Entgeltkontrolle in den Blick nehmen. Mit diesem Kontrollkonzept, das anhand gesetzlicher Leitbilder entwickelt wurde, befasst sich auch der abschließende Ausblick. Nach Auffassung des Autors wird die Abgrenzung zwischen freier Entgeltvereinbarung zur Hauptleistung bei gleichzeitigem Verbot einer Bepreisung eigener Nebenpflichten Grundlage auch der künftigen Rechtsprechung zu Entgeltklauseln sein. Das in gewachsener Rechtsprechung entwickelte Instrumentarium garantiert Rechtssicherheit und wird auch neuen kreativen Gebührenkonstruktionen aus der Kreditwirtschaft Einhalt gebieten können, soweit diese zu den gesetzlichen Leitbildern in Widerspruch stehen. Eine gehaltvolle, gut lesbare Studie, die ein Thema behandelt, das nicht nur die juristische Fachöffentlichkeit interessiert. (bmc)

 

Barbara Grunewald / Michael Schlitt, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 4 Aufl., C.H. Beck München 2020. ISBN 978-3-406-72400-8. XXXVI, 395 S., € 29,80.

Das in der Schriftenreihe der Juristischen Schulung (JuS) erschienene Werk behandelt die wichtigsten Gebiete des Kapitalmarktrechts. Es wendet sich sowohl an Studierende und Referendare als auch an Berufsanfänger in Kanzleien, Banken und Unternehmen. In der universitären Ausbildung ist das Kapitalmarktrecht – häufig in Verbindung mit Gesellschaftsrecht – Gegenstand eines Schwerpunktbereichs. Das Angebot an Ausbildungsliteratur ist in diesem Bereich eher dünn, allerdings sind für die nächsten Monate einige Neuerscheinungen, insbesondere Fallsammlungen angekündigt.

Beim vorliegenden, nunmehr in 4. Auflage erschienenen Band stehen den beiden renommierten Herausgebern, die selbst drei Kapitel verfasst haben, elf Autoren zur Seite, die als wissenschaftliche Mitarbeiter und als Rechtsanwälte am Lehrstuhl bzw. der Kanzlei der Herausgeber tätig sind. Näheres erfährt man durch das Autorenverzeichnis am Ende des Buches.

Anders als ein herkömmliches Lehrbuch orientiert sich dieses Buch weniger an dogmatischen Gesichtspunkten, sondern es befasst sich mit wichtigen Transaktionen und Tätigkeitsbereichen des Kapitalmarktrechts. Der (bewusst gewählte) Schwerpunkt liegt beim praktisch bedeutsamen Emissionsrecht, wobei die Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht an geeigneter Stelle aufgezeigt werden. Allerdings erschließen sich Auswahl, Gewichtung und Reihenfolge der Themen nicht immer.

Der vom Mitherausgeber Schlitt bearbeitete § 1 stellt die Grundlagen des Kapitalmarktrechts dar. Es folgt ein Kapitel, das Vorbereitung und Durchführung eines Börsengangs erläutert. § 3 behandelt die Kapitalerhöhungen, § 4 die Umplatzierung von Aktien. Die nächsten Kapitel sind den Anleihen und aktienverwandten Produkten gewidmet. Derivative Finanzinstrumente machen einen großen Anteil des Handelsvolumens an den internationalen Finanzmärkten aus. Wegen der aufgrund ihrer Komplexität und Intransparenz bestehenden Risiken stehen sie – nicht zuletzt durch ihre Rolle beim Ausbruch der globalen Finanzmarktkrise 2008 – seit jeher im Fokus der Öffentlichkeit. Erscheinungsformen und rechtliche Grundlagen dieser Finanzinstrumente sind Gegenstand von § 7. Der Übernahmevertrag und der Konsortialvertrag werden in den §§ 8 und 9 behandelt. Es folgt ein Überblick über das Börsenrecht. Mit Prospekt und Prospekthaftung befassen sich §§ 11 und 12. Das Insiderrecht (§ 13) und die Ad-hoc Publizität (§ 14) zählen zu den Kernthemen des Kapitalmarktrechts. Nach den Zulassungsfolgepflichten (§ 15) stellt die Mitherausgeberin das Delisting (Rückzug einer börsennotierten Gesell- schaft aus dem Regulierten Markt) und das Übernahmerecht dar. Den Abschluss bildet ein neu aufgenommenes Kapitel zu Aspekten des US-amerikanischen Wertpapierrecht (§ 18). Aufgrund der abschließenden Behandlung innerhalb der jeweiligen Kapitel kann man einzelne Teilbereiche gezielt vertiefen oder auffrischen.

Studierenden des Schwerpunktbereichs kann der Band als Vorlesungsbegleitung und zur Prüfungsvorbereitung dienen. Im Vergleich zu dem „Konkurrenzwerk“ von BuckHeeb (besprochen in fbj 2/2019 S. 20) ist die Darstellung jedoch insgesamt weniger auf eine pädagogische Zielsetzung ausgerichtet. So finden sich nur in einzelnen Kapiteln Beispielsfälle, die den Stoff veranschaulichen und vertiefen. Mit der Darstellung der wesentlichen Kapitalmarktprodukte und -transaktionen vermittelt das Werk einen Einblick in die praktische Tätigkeit eines Kapitalmarktrechtlers in Kanzleien, Unternehmen oder Investmentbanken. (bmc)

 

Baumbach / Hopt. Handelsgesetzbuch, 39. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2020. ISBN 978-3-406-73894-4. LXXII, 2894 S., € 109,00.

Der führende Kurz–Kommentar zum Handelsgesetzbuch, der im zweijährigen Rhythmus erscheint, liegt nunmehr in der 39. Auflage vor. Das von Adolf Baumbach begründete, ab der 24. Auflage (1980) von Klaus Hopt fortgeführte Werk erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Inzwischen sind es drei akademische Schüler, die den Meister bei der Bewältigung der immer umfangreicher werdenden Kommentierung unterstützen. Seit der 31. Auflage trägt der Freiburger Ordinarius Hanno Merkt die Verantwortung für das Dritte Buch des HGB, seit der 38. Auflage auch für §§ 316-324a aus dem Vierten Buch. Markus Roth (Universität Marburg) ist seit der 35. Auflage dabei und kommentiert u.a. die arbeitsrechtlichen Abschnitte (§§ 59-93), das Maklerrecht (§§ 93-104) und das Personengesellschaftsrecht (§§ 105-236). Seit der 36. Auflage bearbeitet Christoph Kumpan (Universität Halle-Wittenberg) einzelne Bereiche des Kapitalmarktrechts.

In dem von mehreren Landesjustizprüfungsämtern als Hilfsmittel im 2. Staatsexamen zugelassenen Kommentar sind neben dem HGB (Kommentierung aller Vorschriften über ca. 1820 S.) zahlreiche weitere Gesetze und Regelwerke ganz oder teilweise abgedruckt und zum Teil auch erläutert, z.B. EGHGB (Auszug), WPO (Auszug), FamFG (Auszug), BGB (§§ 305-310), AGB Banken, AGB Sparkassen, DepotG, BörsG (Auszug), WpPG (Auszug), VermAnlG (Auszug), WpHG (Auszug), das CMR-Übereinkommen und die Spediteurbedingungen – ADSp 2017. Dem Recht der Bankgeschäfte ist ein eigener über 300 Seiten starker Abschnitt gewidmet. Im Vorwort wird auf die enge Verzahnung dieses Werks mit dem Beck´schen Kurz-Kommentar Hopt, Handelsver- treterrecht (6. Aufl. 2019) und dem ebenfalls im Beck-Verlag erschienenen Formularhandbuch (Hopt, Vertrags- und Formularbuch zum Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht – die 5. Aufl. soll noch 2020 erscheinen) hingewiesen. Durch die mit dieser Aufteilung verbundene stoffliche Entlastung kann die Einbändigkeit des Kommentars aufrechterhalten werden, die freilich mit fast 3.000 Seiten schon an ihre Grenzen stößt. Das Vorwort gibt auch ausführlich Auskunft, an welchen Stellen des Kommentars Überarbeitungen und Ergänzungen erforderlich waren. Auf diese Weise erhält der Leser einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen im Handelsrecht und deren Dynamik. Auch wenn man darüber diskutieren kann, ob man in dieser Einleitung über jede berücksichtigte Neuauflage Rechenschaft ablegen muss, so zeigt der Überblick doch die immense Arbeit, die in dieser Neuauflage steckt. Die Neuauflage befindet sich überwiegend auf dem Stand vom 31.07.2019, teilweise auch vom 15.09.2019, und berücksichtigt eine Fülle neuer Rechtsprechung auf allen Teilgebieten und zahlreiche für das Handelsrecht relevante Gesetzesänderungen, die hier nicht aufgelistet werden können. Grundsätzlich lässt sich ein immer stärker werdender Einfluss des Europarechts auf das Handelsrecht feststellen, so etwa im Ersten Buch beim Recht der Handelsvertreter und im Handelsregisterrecht durch ein EUweites System der Registervernetzung und im Bilanzrecht. Beim Zweiten Buch Gesellschaftsrecht (§§ 105 ff.) liegt der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung bei den Publikumsgesellschaften und der GmbH & Co. KG. Die an Bedeutung gewinnende Partnerschaftsgesellschaft mit den Möglichkeiten der beschränkten Berufshaftung wird im Anhang zu § 160 kommentiert. Eine vertiefte Kommentierung der GmbH & Co. KG erfolgt im Anhang zu § 177 a. Einbezogen werden auch die Vorschläge zur Reform des Personengesellschaftsrechts, so für die Freiberufler-GbR.

Bei der Aktualisierung des Dritten Buchs (Bilanzrecht) bilden die Fragen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung insbesondere aus der CSRRL mit neuen Berichtspflichten bei der nichtfinanziellen Erklärung einen Schwerpunkt. Ferner werden die Digitalisierung der Rechnungslegung und Prüfung aufgezeigt und Bewertungsansätze für Kryptowährungen im Allgemeinen und Bitcoins und Ether im Besonderen unter Berücksichtigung der Blockchain-Technologie dargestellt.

Im Vierten Buch wurden insbesondere die Erläuterungen zu § 347 aktualisiert. Im Transportrecht waren die Änderungen bei den ADSp von 2017 und die ausländische Rechtsprechung bei den CMR zu berücksichtigen. Der Text der novellierten Incoterms 2020 konnte noch aufgenommen werden, die Kommentierung bezieht sich noch auf die Incoterms 2010.

Ein Glanzstück ist der Abschnitt zu den Bankgeschäften, der keinen Vergleich mit größeren Kommentaren zum Bank- und Kapitalmarktrecht zu scheuen braucht. Die beeindruckende Breite und Tiefe der Darstellung zeigt aber auch ein Dilemma des Werks auf: Gelegentlich wirkt die Fülle der dicht gedrängten Information fast erdrückend. Dass vorab Benutzungshinweise abgedruckt sind, ist einerseits hilfreich, aber auch ein Zeichen für eine drohende Unübersichtlichkeit. Streichungen und Kürzungen werden für die nächsten Auflagen unvermeidlich sein. Völlig zu Recht wirbt der Verlag mit der thematischen Spannweite und dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis dieses Kommentars. Vergleichbar dem „Palandt“ für das Zivilrecht ist der Baumbach/Hopt seit Jahrzehnten das Standardwerk für das Handelsrecht im weitesten Sinn. (bmc)

 

Guido Toussaint, Das Recht des Zahlungsverkehrs im Überblick. 2. Aufl., Verlag de Gruyter Berlin 2020. ISBN 978-3-11045564-9, XXV, 332 S., € 89,95.

Das Praxishandbuch erläutert aktuell und umfassend die Zahlungsverkehrsvorgänge und legt dabei besonderes Gewicht auf die Verdeutlichung der praktischen Abläufe. Die zweite Auflage bringt die Darstellung auf den neuesten Stand und berücksichtigt insbesondere die durch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie eingetretenen Rechtsentwicklungen.

Die in vier Teile gegliederte Darstellung beginnt mit einem knapp 50 Seiten umfassenden Grundlagenteil, in dem die Begriffe Geld und Geldschuld sowie der rechtliche und organisatorische Rahmen und die Grundstrukturen des Zahlungsverkehrs erläutert werden. Der 2. Teil befasst sich mit dem Zahlungskonto als Grundlage des Zahlungsverkehrs. Im Einzelnen geht es um den Girovertrag als Zahlungsdiensterahmenvertrag, die vertraglichen Pflichten aus dem Girovertrag, Pfändung und Verpfändung sowie um die Beendigung des Kontoverhältnisses. Im Abschnitt zu den vertraglichen Pflichten aus dem Girovertrag finden sich u.a. knappe, präzise Darlegungen zu Kontoarten, zur Kontokorrentabrede, zur Gutschrift und zu Bankentgelten.

Der umfangmäßig stärkste Teil hat die Zahlungsdienste im Zahlungsverkehr zum Inhalt. Hier zeigt der Autor zunächst die Entwicklung des Zahlungsverkehrsrecht auf bis zur grundlegenden Neuausrichtung durch die europäischen Zahlungsdiensterichtlinien (PSD 1 und PSD 2). Es folgt eine Erläuterung der Grundbegriffe und -strukturen des Zahlungsdiensterechts, ehe Einzelheiten zu wichtigen Zahlungsinstrumenten ausgebreitet werden.

Überraschend viel Raum wird dem Scheck- und Wechselverkehr im letzten Teil eingeräumt. Nach wertpapierrechtlichen Grundzügen folgt ein präziser rechtlicher Überblick über den Scheck, dem der Verf. bescheinigt, auf mittlere Sicht ein „Auslaufmodell“ als Zahlungsmittel zu sein. Nur noch kurz gestreift wird zum Abschluss der Wechsel. In dem Anhang, der mit über 70 Seiten ca. ein Fünftel des Buchumfangs ausmacht, finden sich die AGB-Banken und verschiedenen SEPA-Abkommen sowie das Scheckabkommen.

Das Werk hat genau den richtigen Titel. Der Autor, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Fragen des Zahlungsverkehrs. Überblicksdarstellungen erliegen leicht der Gefahr der Vereinfachung, was aber auf dieses Werk an keiner Stelle zutrifft. Die gut lesbare, durch informative Schaubilder ergänzte Darstellung geht, wenn es erforderlich wird, durchaus auch in die Tiefe. Wer sich einen Überblick über das Recht des Zahlungsverkehrs verschaffen will, hat damit das geeignete allerdings nicht sehr kostengünstige Hilfsmittel. (bmc)

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften. mueller-christmann-bernd@t-online.de

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