Recht

Kapitalmarktrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 2/2019

Jürgen Ellenberger/Peter Clouth (Hrsg.). Praktiker­handbuch Wertpapier- und Derivategeschäft. Finanz Colloquium, Heidelberg, 5. Aufl. 2018. ISBN 978-3-95725-008-7. LX, 1458 S., geb., € 119,00

Bei den beiden Herausgebern handelt es sich um prominente und bestens ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts: der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und Vorsitzende des Bankrechtssenats Jürgen Ellenberger und Rechtsanwalt Peter Clouth. Beide fungieren auch als Autoren, außerdem sind ca. 30 weitere Autoren beteiligt, überwiegend aus der Rechtsanwaltschaft. Bei genauerem Hinsehen ist ein starker Wechsel festzustellen; etwa die Hälfte der Autoren der 4. Auflage ist ausgeschieden; fast zwanzig neue sind dazugekommen. In der Neuauflage sind die am 03.01.2018 in Kraft getretenen Neuerungen und Änderungen im Wertpapiergeschäft durch die Umsetzung der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) ins nationale Recht eingearbeitet.

Die Darstellung ist wie bisher in vier Teile gegliedert. Teil 1 behandelt die Grundlagen des Wertpapier- und Derivategeschäfts, wobei das erste Kapitel „Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungsinstitute“ deutlich überarbeitet wurde. Es folgt ein vom Mitherausgeber Clouth verfasster Abschnitt über Kundenkategorisierung und deren Bedeutung für die Verhaltenspflichten des Wertpapierdienstleistungsunternehmens. Neu aufgenommen wurde ein Kapitel über Product-Governance-Regelungen, für das Anja Breilmann verantwortlich zeichnet. Thema des letzten Kapitels in Teil 1 ist die grenzüberschreitende Tätigkeit im Wertpapiergeschäft (Sarah de Blasi).

Teil 2 („Pflichten und Haftung beim Wertpapiervertrieb“) beginnt mit einer knapp 100-seitigen aktuellen Darstellung der Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung (Autoren wie bisher Volker Lang/Andreas Loy). Danach befassen sich Peter Balzer/Andreas Loy mit dem beratungsfreien und dem reinen Ausführungsgeschäft. Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Teil ist die Vermögensverwaltung, deren Pflichten von Jörg Müller und Thiemo Walz kompetent erläutert werden. Den besonderen Pflichten beim Vertrieb von Investmentfondsanteilen widmet sich Alexander Bahr, ehe der Mitherausgeber Jürgen Ellenberger sozusagen aus erster Hand die Rechtsprechung zu Rückvergütungen (kick-backs) zusammenfasst und auf den aktuellen Stand bringt. Neu aufgenommen wurde das von Ulf Heppekausen und Nicolas ­Deising verfasste Kapitel zur „Kostentransparenz nach MiFID II“. Das Geschäft mit Derivaten steht im Mittelpunkt des ausführlichen Beitrags von Peter Clouth. Das Thema Kundeninformationen/Marketingmitteilungen wurde von Dirk Beule und Kay Rothenhöfer übernommen, während die zunehmenden Dokumentationspflichten beim Wertpapiervertrieb weiterhin von Balzer/ Loy dargestellt werden. Letzterer widmet sich auch der Rechtslage beim Einschalten Dritter bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Gründlich überarbeitet wurde das Kapitel „Prozessfragen“ von dem neuen Autor Marc Saenger, der auch einen Abschnitt zum KapMuGVerfahren aufgenommen hat.

Teil 3 (Handel, Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren) wurde von drei auf sechs Kapitel ausgebaut, wobei das Schwergewicht auf der Darstellung und Erläuterung des Grundsatzes „best execution“ durch Frank Michael Bauer sowie Hannes Bracht/Thomas Dierkes liegt. Weitere Themen sind die Handelstransparenz (Julius Seiffert/ Laura Annemarie Lembke) und die Clearing- und Handelsplatzpflicht (Seiffert/Andrea Kraft). Die knappen Ausführungen zum Depotrecht stammen wie bisher aus der Feder von Hanno Teuber. Den 3. Teil beschließen zwei neu aufgenommene Kapitel zum automatisierten Handelsumfeld (Johannes Nikolaus Dietenberger) und zur Leerverkaufsregulierung (Simon-Alexander Zeidler).

Compliance, straf- und haftungsrechtliche Risiken des Bankmitarbeiters sowie Fragen der internen Revision und externen Prüfung sind Gegenstand des 4. Teils. Zunächst befassen sich Ulrich Schröer und Kerstin Rohwetter mit dem aus der angelsächsischen Rechtsterminologie stammenden Begriff der Compliance. Es folgt ein Beitrag von Loy zu Interessenkonflikten. Beule/Rothenhöfer beschäftigen sich mit den Anforderungen an Mitarbeiter und den Anzeigepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). Dazu passt das sich anschließende Kapitel von Reinhold Roller zu den (steuer-) straf- und haftungsrechtlichen Risiken des Bankmitarbeiters. Zeidler setzt sich mit einem Thema auseinander, das so alt ist wie der Börsenhandel selbst, der Markmanipulation. Der Autor bringt seine Kritik an der gesetzlichen Regelung (Marktmissbrauchsverordnung) teilweise mit drastischen, nicht immer gelungenen Formulierungen („Regelwerk, das aufgrund seiner Komplexität auch den verständigsten Bürger (?) entmündigt“) zum Ausdruck. Der Beitrag von Oliver Welp zu Auswirkungen des MiFID II auf die Arbeit der Internen Revision beginnt – ungewöhnlich für einen juristischen Beitrag – mit einem Disclaimerhinweis (Haftungsausschluss). Es folgt eine Darstellung von Gundel Clouth zu Neuregelungen der Europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR), insbesondere zur Produktintervention durch Aufsichtsbehörden. Der neu eingetretene Autor Thomas Ackermann stellt das System der europäischen (ESMA) und nationalen (BaFin) Aufsicht vor. Den Abschluss bildet eine Darstellung der Grundlagen und Schwerpunkte für die externe Prüfung. Bereits dieser Überblick über den Inhalt des Werkes vermittelt, auch wenn nicht auf die einzelnen Beiträge eingegangen werden kann, einen Eindruck, wie dieses Handbuch die Rechts- und Praxisfragen des Wertpapier- und Derivategeschäfts umfassend und aus verschiedenen Blickwinkeln darstellt. Die Qualität der Autoren bürgt dabei für eine aktuelle, zuverlässige und kompetente Behandlung der Themen. Das Buch verschafft damit allen mit der Materie befassten Mitarbeitern in Kreditinstituten und Finanzdienstleistern sowie Rechtsanwälten die Möglichkeit, sich umfassend und aktuell zu den grundlegenden Wertpapierthemen – insbesondere auch im Hinblick auf die wichtigen MiFID II/MiFIR-Neuerungen/Änderungen – praxisgerecht zu informieren.

Als Wunsch für die nächste Auflage wäre eine Straffung des über 40 Seiten umfassenden Inhaltsverzeichnisses (durch kleinere Abstände) und die (Wieder-)Aufnahme eines Sachverzeichnisses, das angesichts der Unterschiedlichkeit der Themen doch hilfreich wäre, anzumelden. (bmc)

 

Paul Assies/Dirk Beule/Julia Heise/Hartmut Strube (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts – Bank- und Kapitalmarktrecht, 5. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2019. ISBN 978-3-452-28992-6. XLIV, 1903 S., geb., € 219,00.

Die nunmehr vorliegende 5. Auflage des Fachanwaltshandbuchs steht unter der redaktionellen Betreuung von Thomas Ackermann vom Finanz Colloquium Heidelberg. Durch die Kooperation zwischen dem im Bankrecht ausgewiesenen Seminarveranstalter und Verlag Finanz-Colloquium und dem Carl Heymanns Verlag, der zu wirtschaftsrechtlichen Fragen die entsprechenden Handbücher und Kommentare im Programm hat, ergänzt sich das Know-how dieser beiden Partner in idealer Weise. Die Neuauflage (Stand Herbst 2018) berücksichtigt die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und die Entwicklungen im Bereich des Verbraucherwiderrufs bei Immobiliendarlehen und im Fernabsatzgeschäft. Obwohl der Umfang (und damit einhergehend der Preis) leicht angestiegen ist, wirkt der Band etwas schlanker als sein Vorgänger. Im Autorenteam, das sich nach wie vor im Wesentlichen aus Rechtsanwälten und Syndikusanwälten zusammensetzt, sind einige Änderungen zu verzeichnen.

Das Konzept und die Aufteilung in neun Kapitel, die sich im Wesentlichen an dem Katalog der Fachanwaltsordnung (FAO) orientieren, teilweise auch darüber hinausgehen, wurden beibehalten. Das einleitende recht umfangreiche Kapitel „Organisation und Rechtsrahmen“ stellt zu Beginn das Bankwesen in Deutschland unter Einbeziehung des europäischen Rechtsrahmens vor. Zur Einleitung gehören weiter ein Überblick über Compliance in Kreditinstituten, eine Darstellung der Grundzüge des Börsenwesens und der Organhaftung sowie ein Abschnitt über strafrechtliche Risiken im Bank- und Kapitalmarktgeschäft, dessen Einordnung in dieses Kapitel, in dem es um Organisation und Rechtsrahmen geht, sich nicht aufdrängt. Die Kapitel 2 bis 5 haben mit der Kontoführung, dem Zahlungsverkehr, dem Darlehensrecht und dem Kreditsicherungsrecht klassische Themen des Bankrechts zum Gegenstand. Bei den Ausführungen zur Kontoführung fällt auf, dass – geht man nach den Fußnoten – in den letzten fünf Jahren keine erwähnenswerte Gerichtsentscheidung ergangen ist. Recht knapp fallen die Ausführungen zum Basiskonto (das im Stichwortregister nicht auftaucht) aus. Dagegen finden sich im Kapitel Zahlungsverkehr deutlich mehr „Spuren“ einer gründlichen Überarbeitung. Mit über 750 Seiten bildet das Darlehens-/Kreditrecht umfangmäßig den Schwerpunkt des Handbuchs – allein die Inhaltsübersicht erstreckt sich über 15 Seiten. Neben den Grundlagen werden auch spezielle Themen wie Bau- und Immobilienfinanzierung, Avalkredite oder Leasing und Factoring behandelt. In die Tiefe und ins Detail gehen auch die Ausführungen zum Kreditsicherungsrecht (Kap. 5). Nach einem Abschnitt zur Kapitalanlage in Sparformen (Kap. 6) sind Gegenstand des nächsten Kapitels die Kapitalanlage in Wertpapieren, die außerbörslichen Finanztermingeschäfte sowie alternative Investments und Investmentfonds. Kapitel 8 wurde teilweise neu strukturiert und befasst sich mit weiteren Anlagemöglichkeiten, insbesondere im sog. Grauen Kapitalmarkt. Das abschließende 9. Kapitel gibt Tipps und Ratschläge für die Prozessführung in Bankrechtsfällen, wobei zwischen dem Mandat für eine Bank und der Vertretung des Anlegers/Bankkunden differenziert wird. Die im November 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage findet noch keine Erwähnung. Etwas verloren wirken die beiden Anlagen (Sonderbedingungen für den Sparverkehr); jedenfalls wird nicht deutlich, warum gerade diese beiden Regelungen aufgenommen wurden.

Beim Literaturverzeichnis geht es leider teilweise drunter und drüber, was aber wohl mehr ein handwerklicher Fehler (fehlende Absatzbildung) ist. Unüblich ist es, Festschriften nicht nach dem Namen des Geehrten aufzunehmen und einzuordnen, sondern nach Herausgebern. Im Übrigen müsste das Verzeichnis gerade bei gängigen Kommentaren und Standardwerken (z.B. Bülow/Artz; Derleder/Knops/ Bamberger; MüKoZPO, PWW, Zöller), bei denen häufig nicht die neuesten Auflagen angegeben sind, aktualisiert werden. Die mangelnde oder unvollständige Aktualisierung in den Fußnotenhinweisen (etwa Angabe der aktuellen Bearbeiter in Kommentaren und Handbüchern) ist ein Kritikpunkt, der auf mehrere Kapitel zutrifft. Bei 31 Autoren verwundert es nicht, dass Darstellungsweise und Qualität der einzelnen Beiträge unterschiedlich sind. Manche Autoren kommen mit wenigen Verweisen auf (vorwiegend ältere) Rechtsprechung und Literatur aus, andere orientieren sich mehr am Stil einer klassischen Kommentierung und sichern ihre Darlegungen mit zahlreichen Nachweisen ab. Auch die Zitierweise ist uneinheitlich, insbesondere bei Gerichtsentscheidungen (mit oder ohne Datum und Aktenzeichen, oft ohne Fundstelle).

Insgesamt ist das Handbuch für alle im Bank- und Kapi­ talmarktrecht tätigen Juristen eine wertvolle Hilfe und Erkenntnisquelle, insbesondere für die (angehenden) Fach­ anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Da die vier Herausgeber durch ihre Tätigkeit im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht maßgeblich an der Entwicklung des Fachanwaltskonzepts beteiligt waren, ist gewährleistet, dass die Vorgaben der Fachanwaltsordnung vollständig abgedeckt werden und den Ausführungen stets die Sicht des fachkundigen Anwalts zugrunde liegt. Das Werk stellt das Bank- und Kapitalmarktrecht umfassend und verständlich dar und es verschafft einen fundierten Überblick über die relevanten Themen. (bmc)

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.  mueller-christmann-bernd@t-online.de

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