Recht

Infektionsschutzgesetz

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 5/2021

Lutz, Infektionsschutzgesetz – IfSG, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Kommentar, C.H.Beck, 2. Aufl. 2020, Hardcover, VII, 154 S., ISBN 978-3-406-76439-4, € 33,00.

    I. Die Corona-Pandemie führt weltweit zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Leben, mit welchen die Bevölkerung vor der Krankheit COVID-19 geschützt werden soll. Seit März 2020 wurden zum Teil gravierende Maßnahmen getroffen, um das Virus einzudämmen: Schließungen von Geschäften, Schulen, Kindertagesstätten und Gastronomiebetrieben, Verhängung von Ausgangs- und Kontaktsperren, Verbot von Veranstaltungen und dem Besuch von Pflegeheimen, Krankenhäusern – um nur einige Einschränkungen zu nennen. Und die Maßnahmen setzen sich bekanntermaßen fort und werden teilweise noch verschärft.

    Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ziel dieses Gesetzes ist es, Leben und Gesundheit des Einzelnen sowie der Gemeinschaft vor den Gefahren von Infektionskrankheiten zu schützen. Aus Anlass der Pandemie wurde das Gesetz aktuell ergänzt und modifiziert durch die beiden Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.3.2020 und vom 19.5.2020 und durch Art. 5 Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2020. Bisher hat das Infektionsschutzgesetz in der Praxis kaum eine Rolle gespielt. Das hat sich durch die gravierenden Folgen der Pandemie entscheidend geändert. Hier möchte der Besprechungskommentar eine fundierte Hilfestellung geben, um die schwierige Materie bewältigen zu können. Er liegt nun wenige Monate nach Erscheinen der 1. Auflage in der zweiten, aktualisierten und ergänzten Auflage vor, bearbeitet von Lutz, Richter am Bundesgerichtshof. Anlass waren nicht nur die oben beschriebenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, sondern der Erlass einer großen Zahl von Corona-Maßnahmen-Verordnungen sowie eine sprunghaft angestiegene Befassung mit dem Gesetz durch Literatur und Rechtsprechung.

    II. Lag bisher der Schwerpunkt der Kommentierung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften, wurden nunmehr die Vorschriften der §§ 28 ff. IfSG über die Rechtsgrundlagen für die Corona-Maßnahmen sowie über die Entschädigungsvorschriften nach §§ 56 ff. IfSG in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt.

    So sieht § 28 IfSG Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten vor, die in den §§ 29 ff. IfSG geregelt sind. Von erheblicher praktischer Bedeutung sind die Vorschriften über Entschädigungszahlungen in den §§ 56 ff. IfSG im Falle der Verhängung von Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr. Diese Vorschriften werden von Lutz ausführlich dargestellt und erläutert, um dem Nutzer des Besprechungskommentars eine Hilfestellung an die Hand zu geben, wie mit den Vorschriften im Einzelnen umzugehen ist, welche Maßnahmen zurecht verhängt worden sind und welche Ansprüche letztendlich Betroffenen zustehen. Daneben wurden auch die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 73 ff. IfSG einer aktuellen Betrachtung unterzogen.

    Der Kommentator hat die einschlägige Rechtsprechung und Literatur bis zum Erscheinen des Besprechungswerkes im Juli 2020 berücksichtigt und umfassend eingearbeitet. Als Beispiel möge die Kommentierung des § 32 IfSG dienen, in deren Rn. 17 ausführlich der Stand der Rechtsprechung zum Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen dargestellt wurde. Die Befassung der Gerichte mit der Materie ist in vollem Gange und wird mit Sicherheit in Kürze zu einer weiteren Neuauflage des Kommentars führen, auf die wir gespannt sein dürfen.

    III. Wer mit der Materie des Infektionsschutzgesetzes befasst ist, findet in dem Besprechungskommentar eine wertvolle Hilfe. Das Werk kann als Einstieg in die Materie einschränkungslos zum Kauf empfohlen werden. (csh) ˜

    Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Beraterin einer Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten. CASIHE@t-online.de

    Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

    Datenschutzerklärung