Das Bundes-Immissionsschutzgesetz war bei seiner Entstehung 1974 die erste bundeseinheitliche Regelung zu einer umfassenden Verbesserung des Umweltschutzes. Mit dem Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen, bildet es den Klassiker des Umweltrechts und wurde Vorbild für viele andere Umweltgesetze. Im Unterschied zu solchen anderen Gesetzen, die nur relativ schmale Teilaspekte des Umweltschutzes abdecken, ist es nach Zweckbestimmung und Anwendungsbereich sehr breit angelegt. Personell ist sein Geltungsbereich nicht beschränkt; es gilt also für gewerbliche und nichtgewerbliche Unternehmer, für Land- und Forstwirte, für Privatpersonen ebenso wie für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sachlich erfasst werden allerdings nur Umwelteinwirkungen, die von Anlagen ausgehen. Soweit es um potentiell besonders gefährliche und daher genehmigungsbedürftige Anlagen geht, dient das Gesetz auch dem Schutz und der Vorsorge vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise als durch schädliche Umwelteinwirkungen herbeigeführt werden, sowie der medienübergreifenden Integration aller anlagenbedingten Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Insoweit ist es als umfassende Regelung des Industriezulassungsverfahrens auch ein Kernstück des Wirtschaftsverwaltungsrechts und damit ein zentrales Regelwerk der Industriegesellschaft. Ursprünglich ein Muster systematischer Gesetzgebung, hat es unter dem Einfluss des Europarechts und vieler rein politisch motivierter Novellierungen seine Systematik und Übersichtlichkeit weitgehend verloren und ist Bestandteil eines komplexen Regelungsgeflechts geworden, dessen effektiver Vollzug ohne Rückgriff auf andere völker-, unions- oder bundesrechtliche Vorgaben sowie auf eine überbordende und sich ständig weiter entwickelnde Rechtsprechung und Literatur zu den teilweise sehr speziellen materiell- und verfahrensrechtlichen Problemen nicht mehr möglich ist. Dabei steht die Anwendung des Gesetzes durch Unternehmen, Behörden, Gerichte, Allgemeinheit, Verbände und Nachbarschaft mehr denn je vor der Aufgabe, zwischen der Durchsetzung wirksamen Umweltschutzes und einer vernünftigen Entwicklung der Industrie die richtige Mitte zu finden, ohne diese Entwicklung durch zeitraubende und kostspielige Verwaltungsverfahren lahmzulegen.
Martin Führ (Hrsg.), Gemeinschaftskommentar zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (GK-BImSchG), Carl Heymanns Verlag, Köln, 2. Auflage 2019. ISBN 9783-452-28982-7; 1912 S., geb., € 199,00.
Dieser wissenschaftliche Großkommentar, bis 2014 ein monumentales Loseblattwerk, liegt seit 2016 in handlich gebundener Form vor. Die Neuauflage nach dem Stand von November 2018 berücksichtigt die neuere Rechtsprechung zu Luftreinhalteplänen, die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie zur Anlagensicherheit, die Neuerungen im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung und die erweiterten Klagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Das Autorenteam besteht wie bisher überwiegend aus renommierten Hochschullehrern, aber auch aus Vertretern der Ministerialverwaltung, der Justiz und der Anwaltschaft. Die ausführlichen Erläuterungen der Einzelvorschriften sind vorbildlich gegliedert, gehen auf Bedeutung, Entstehungsgeschichte, das implementierende untergesetzliche Recht, die supranationalen Vorgaben, verfassungsrechtliche Aspekte sowie den Rechtsschutz und das Verhältnis zu anderen Vorschriften ein und schließen jeweils mit einer rechtspolitischen Würdigung, inwiefern die jeweilige Norm dazu beiträgt, die gesetzgeberischen Ziele zu erreichen. Dabei halten die Autoren mit kritischen Anmerkungen zu dem mit der Integration der europarechtlichen Vorgaben in die Systematik der vorhandenen Vorschriften überforderten Gesetz- und Verordnungsgeber nicht hinter dem Berg. So entsteht – der Aufgabe unabhängiger Wissenschaft gemäß – ein realistisches und zugleich verlässliches Bild der aktuellen Rechtslage und der sich dabei stellenden Probleme als Grundlage für die weitere Rechtsentwicklung. Die Kommentierung schließt das für die Praxis besonders relevante untergesetzliche Regelwerk des Bundes und die für die Gesetzesauslegung wichtigen europäischen Rechtsakte mit ein. Wo die entsprechenden Erläuterungen zu finden sind, ergibt sich aus übersichtlichen Verzeichnissen im Rahmen der Kommentierung des § 1. So wird die zunehmende Komplexität der im Mehrebenensystem der Rechtsetzung zu lösenden Problemkonstellationen anwendungsgerecht aufbereitet. Dem Adressatenkreis in Wissenschaft und Praxis wird die Arbeit mit diesem Kommentarwerk auch dadurch erleichtert, dass den jeweiligen Erläuterungen ausführliche Gliederungsübersichten und Schrifttumsnachweise vorangestellt sind, die einschlägige Rechtsprechung mit Aktenzeichen und Fundstelle zitiert wird und ein detailliertes Stichwort-verzeichnis das Gesamtwerk erschließt. So bleibt der „Führ“ auch in der Neuauflage ein zuverlässiger Führer durch das komplexe Regelungsgeflecht des Immissionsschutzrechts.
Hans D. Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz. Kommentar, Verlag C. H. Beck oHG, München, 13. Aufl. 2020. ISBN 978-3-40675344-2; 1109 S., in Leinen, € 159,00.
Der bewährte Handkommentar eines renommierten Experten des Immissionsschutzrechts ist perfekt auf die Bedürfnisse des Praktikers zugeschnitten. Er erscheint alle zwei bis drei Jahre in aktueller, regelmäßig vollständig überarbeiteter Neuauflage und ist damit ein kompetentes und zuverlässiges Hilfsmittel für den ersten Zugriff auf alle sich in diesem Rechtsgebiet stellenden Probleme. Das handliche Format und die Übersichtlichkeit der Darstellung sowie ein ausführliches Sachverzeichnis tragen zu seiner Beliebtheit bei. Inhaltlich stehen trotz des bekannt großen wissenschaftlichen Engagements des Autors weniger wissenschaftliche Fragestellungen als pragmatische, eng an der Rechtsprechung orientierte Lösungen im Vordergrund. Die jetzige Neuauflage ist auf dem Stand von Juni 2020 und berücksichtigt damit schon die Auswirkungen des Planungssicherstellungsgesetzes vom Mai 2020, das damals in Verkennung der Unwiderstehlichkeit der natürlichen Evolution noch bis Ende März 2021 befristet war, weil man von einem raschen Ende der Covid-19-Pandemie ausging. Wie viele andere ursprünglich als Provisorien konzipierte Regelungen dürften sich die darin vorgesehenen digitalen Beteiligungsverfahren dauerhaft etablieren und damit das klassische Verwaltungsverfahren erheblich umgestalten. In die Kommentierung einbezogen werden praxisgerecht wichtige Fragen des untergesetzlichen Rechts, zu deren Erörterung der Leser durch eine Hauptfundstellenübersicht nach dem Inhaltsverzeichnis geführt wird. Vorschriftenübergreifende Zusammenhänge werden durch zahlreiche Querverweise erschlossen, um im Interesse der Kompaktheit des Kommentars Mehrfachbehandlungen derselben Fragen zu vermeiden. Der Kompaktheit dient auch die regelmäßige Beschränkung der Literaturnachweise vor jeder Einzelkommentierung auf Fundstellen seit 1996. Unmittelbar einschlägige Literatur wird durch Kurzverweise innerhalb der Kommentierungen umfassend verarbeitet. Neuere Gerichtsentscheidungen werden nur mit Aktenzeichen, Datum und juris-Randnummern zitiert. Dies sollte im Interesse der Praxis bei künftigen Neuauflagen auch auf ältere Rechtsprechung erweitert werden, für die bisher nur Fundstellen in Schriftwerken – vorzugsweise und ggf. redundant Fachzeitschriften des Beck-Verlages – angegeben sind. Für jede effektive und aktuelle Arbeit im Immissionsschutzrecht ist der „Jarass“ als Standardkommentar unentbehrlich und im Verbund mit digital schnell nachlesbaren Gerichtsentscheidungen nahezu unschlagbar.
Markus Appel/Martin J. Ohms/ Johannes Saurer (Hrsg.), Bundes-Immissionsschutzgesetz. Kommentar, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2021. ISBN 978-3503-14183-8; 1826 S., geb., € 184,00.
Diese Neukommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach dem Stand von Mai 2021 ist ein Gemeinschaftswerk von 29 Autoren. Dabei handelt es sich überwiegend um mit der Praxis des Immissionsschutzrechts vertraute Rechtsanwälte und Syndikusanwälte, aber auch Vertreter der Wissenschaft, der Ministerialverwaltung und der Justiz. Der ausführlichen Kommentierung der einzelnen Vorschriften unter umfassender Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur sind jeweils Inhaltsübersichten vorangestellt, deren klare Gliederungen den sehr umfangreichen Stoff übersichtlich erschließen. Dem gleichen Zweck dient das detaillierte Stichwortverzeichnis. Das ausufernde untergesetzliche Regelwerk wird im Rahmen der Gesetzeskommentierung erläutert; die entsprechenden Fundstellen im Kommentar ergeben sich aus einem vorangestellten synoptischen Verzeichnis. Im Anhang in Volltext abgedruckt sind nur die Verordnungen über genehmigungsbedürftige Anlagen und über das Genehmigungsverfahren. Der Erwerb des Buches ermöglicht jedoch über einen vom Verlag bereitgestellten Account ohne Zusatzkosten den in der Praxis sehr hilfreichen Zugriff auf eine ständig aktualisierte Online-Datenbank mit den wichtigsten immissionsschutzrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und der Länder. Dabei können mittels einer Suchmaske mit zahlreichen Suchfiltern auch Volltextsuchen und automatische Textvergleiche mit früheren Fassungen dieser Vorschriften vorgenommen werden. Eine 16 Seiten umfassende Liste der online abrufbaren Vorschriften findet sich am Ende des Buches. Trotz der zahlreichen bereits vorhandenen Kommentare zum Bundes-Immissionsschutzgesetz dürfte dieses in der Reihe „Berliner Kommentare“ erschienene neue Werk angesichts der weiter wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes in der politischen Herausforderung durch den befürchteten globalen Klimawandel und die zu dessen Bekämpfung in Deutschland und Europa angestrebte Energiewende einen eigenen Platz im juristischen Fachbuchmarkt finden. Der für die Rechtsentwicklung erforderliche konstruktive Dialog zwischen Praktikern und Wissenschaftlern wird durch eine solche Marktbereicherung jedenfalls gefördert. Dies stärkt letztlich auch den wichtigen Einfluss der in diesem Dialog gebündelten Fachkompetenz gegenüber einem der komplexen Materie nicht angemessenen, dafür aber umso lautstärker und damit medienwirksamer verbreiteten tagespolitischen Aktionismus und Alarmismus.
Bernhard Linnartz, Normkonkretisierende Irrelevanzschwellen umweltqualitätsrechtlicher Beeinträchtigungsverbote für schadstoffemittierende Anlagen. Anlass, Zulässigkeit und Gestaltungskompetenz aus der Perspektive des Unionsrechts, Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2021. ISBN 978-3-428-18131-5; 333 S., kart., € 89,90.
In Genehmigungsverfahren für schadstoffemittierende Anlagen werden unionsrechtlich vorgegebene Umweltqualitätsziele zunehmend auch als unmittelbare Genehmigungsanforderung angesehen. Dies gilt für das FFHGebietsschutzrecht, die Wasserrahmenrichtlinie und – mit Einschränkungen – auch für das Luftqualitätsrecht. Die Anwendung der daraus hergeleiteten Beeinträchtigungsverbote erfordert Prognoseentscheidungen, die wegen der Unbestimmtheit ihrer Tatbestandsstrukturen ein hohes Potential für Irrationalität aufweisen. Der Reduzierung dieser Irrationalität soll die Anerkennung und praktische Anwendung normkonkretisierender „Irrelevanzschwellen“ für mit dem Anlagenbetrieb verbundene stoffliche Belastungen dienen. Solche Schwellen, die in den Verbotstatbeständen nicht erwähnt sind, zielen einerseits auf die Begrenzung des Untersuchungsraums der Auswirkungen der Anlageemissionen, andererseits auf die Unbeachtlichkeit geringfügiger Mitverursachungsbeiträge an einer oftmals bereits grenzwertüberschreitenden Immissionsvorbelastung im Untersuchungsraum. Sie entnehmen dem tatbestandlichen Verbot, Beeinträchtigungen der Qualitätsziele zu verursachen, entweder bestimmte Anforderungen an die Kausalitätsprognose oder Einschränkungen der wertenden Zurechnung der Kausalität. Der Verfasser untersucht in seiner bei Wolfgang Durner an der Universität Bonn entstandenen rechtswissenschaftlichen Dissertation, inwieweit derartige Irrelevanzschwellen aus unionsrechtlicher Sicht zulässig und dogmatisch zu rechtfertigen sind. Er beginnt mit einem Überblick über die Tatbestandsstrukturen der in den genannten drei Rechtsgebieten vom Unionsrecht normierten Beeinträchtigungsverbote und der sich dabei stellenden Erkenntnis- und Wertungsprobleme. Anschließend stellt er die teils komplexen Formen von Irrelevanzschwellen und die dafür angeführten Rechtfertigungsmodelle vor, die in Deutschland für diese Rechtsgebiete bisher entwickelt wurden, und prüft sie auf ihre unionsrechtliche Vertretbarkeit. Abschließend diskutiert er die Frage, ob die dem Rechtsanwender obliegende Aufgabe der entsprechenden Normkonkretisierung der vollziehenden oder der rechtsprechenden Gewalt zukommt. Das gedanken- und materialreiche Werk erschließt dogmatisches Neuland. Die bis Mai 2020 vorliegende Rechtsprechung zum Thema wurde umfassend verarbeitet.
Jens Weuthen, Die Kumulation stickstoffemittierender Projekte in der FFH-Verträglichkeitsprüfung: Ein Verteilungsproblem. Eine Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Anlagenzulassung, Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2020. ISBN 978-3-428-18058-5; 208 S., kart., € 79,90.
Thematisch deutlich schmaler und dogmatisch weniger tiefgründig angelegt ist diese bei Sabine Schlacke an der Universität Münster entstandene Dissertation. Sie untersucht die Frage, wie mit den in der Kumulation stickstoffemittierender genehmigungsbedürftiger Anlagen auftretenden Konkurrenzsituationen umzugehen ist, wenn die im Genehmigungsverfahren vorzunehmende FFH-Verträglichkeitsprüfung ergibt, dass die Erhaltungsziele eines Schutzgebiets wegen der zu erwartenden Stickstoff emissionen zwar nicht durch die einzelne Anlage, aber im Zusammenwirken mit anderen Anlagen beeinträchtigt werden können, deren Genehmigung ebenfalls bereits beantragt wurde. Zunächst werden die fachlichen Hintergründe zur Stickstoffbelastung in Deutschland und die Grundzüge der FFH-Verträglichkeitsprüfung dargestellt. Sodann setzt sich der Verfasser kritisch damit auseinander, dass die deutsche Rechtsprechung das Prioritätsprinzip als Entscheidungsmaßstab für die Kumulationsprüfung anerkennt. Er hält dies bei parallelen Genehmigungsanträgen für unvereinbar mit den unions-, verfassungs- und einfachrechtlichen Vorgaben. Angesichts der Grundrechtsrelevanz sei die Kumulation stickstoffemittierender Projekte ein Bereich, in dem nach der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten „Wesentlichkeitstheorie“ der Gesetzgeber die Verteilungskriterien regeln müsse und nicht wie bisher der Verwaltung oder der Rechtsprechung überlassen dürfe. Folgerichtig diskutiert er mögliche Lösungsansätze für eine Neuregelung und formuliert dann einen konkreten Vorschlag. Dieser besteht aus einer Ergänzung des Bundesnaturschutzgesetzes um eine wirkfaktorunabhängige Entscheidungsregel sowie aus einer Ergänzung der TA Luft um wirkfaktor- und verfahrensspezifische Vorgaben. Die Aussagekraft der Arbeit beschränkt sich damit letztlich auf die eng begrenzte Konstellation konkurrierender immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsanträge unter Ausblendung eutrophierender Stickstoffeinträge, die von bereits genehmigten Anlagen oder von anderen, nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Projekten ausgehen. Wie die vorgeschlagene Bestimmung der Rangfolge von Genehmigungsanträgen durch bloße Verwaltungsvorschrift mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2019 zum Trianel-Kraftwerk in Lünen vereinbar sein soll, bleibt leider offen. (us)
Dr. iur. Ulrich Storost war bis zum Eintritt in den Ruhestand im Herbst 2011 Mitglied des für Teile des Fachplanungsrechts zuständigen 9. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts. Er gehörte diesem Senat seit 1993 als Richter, von 2004 bis 2011 als Vorsitzender Richter an. Neben seinem Hauptamt war er von 1997 bis 2004 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Seit 1991 ist er Mitautor eines Loseblattkommentars zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.
ulrich.storost@t-online.de
Peter Becker, Vom Stromkartell zur Energiewende. Aufstieg und Krise der deutschen Stromkonzerne. Frankfurt a. M.: dfv, 3. Auflage 2021, 592 S., Broschur, ISBN 978-3-8005-1758-9, € 34,00 (auch als E-Book: PDF oder ePUB).
Das Buch ist eine umfassende Darstellung der Geschichte sowohl der deutschen Strom- und Energiewirtschaft als auch der dazugehörigen Gesetzgebung, von den Anfängen in der Weimarer Zeit über das Entstehen der Stromkonzerne nach dem Zweiten Weltkrieg und die EU-Strommarktliberalisierung von 1998 bis zur Energiewende, samt Emissionshandel und Klimaschutzvertrag, und schließlich auch bis zum Kohleausstieg und zum Klimapaket.
In der neuen dritten Auflage ist vor allem der dritte Abschnitt zur Energiewende ergänzt worden, mit einem Überblick über den europäischen Emissionshandel und den Klimaschutzvertrag von Paris und seinen Folgen. Dargestellt werden die immer rascher folgenden Novellierungen des EEG und die Kernprobleme der Energiewende. Eine so umfassende Darstellung der Entwicklung und der Probleme gab es bisher nicht. In den Anhängen folgen zahlreiche wichtige Dokumente aus der Geschichte der Stromwirtschaft und der Energiewende. (red)