Huber, Peter Michael/ Voßkuhle, Andreas (vormals v. Mangoldt / Klein / Starck), Band 1: Präambel, Artikel 1-19, Band 2: Artikel 20-82, Band 3: Artikel 83-146, Kommentar, Buch. Hardcover (Leinen), 8. Auflage. 2024, CXCV, 8048 S., C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79230-4, 849,00 EUR.
Gut sechs Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage findet der traditionsbegründende Klassiker der Kommentare zum Grundgesetz eine grundlegende Fortsetzung. Die Neuauflage erscheint z allein unter den Namen der derzeitigen Herausgeber. Damit befreit sich der Kommentar endlich von seinem Titelgeber Hermann v. Mangoldt, dessen Arbeiten zu den Rassegesetzen zur NS-Zeit bislang eine erhebliche Bürde darstellten. Insoweit spiegelt der Kommentar eine konsequente Durchsetzung der entsprechenden Titel-Politik des Beck-Verlages. Die inhaltliche Gestaltung des Kommentars zeichnet sich durch Kontinuität aus. Die Kommentierungen werden jeweils durch vergleichende Normenverweise und Ausweise verfassungsgerichtlicher Leitentscheidungen eingeleitet. In einem allgemeinen Teil werden die Rechtsentwicklung und – was besonders wertvoll ist – die landesverfassungsrechtlichen und europarechtlichen Kontexte der Normen aufgearbeitet. Die Neuauflage berücksichtigt neben den zwischenzeitlichen Verfassungsänderungen und der Verfassungsrechtsprechung alle wesentlichen Entwicklungen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts; im Bereich der Grundrechte ist insbesondere auf die gewandelte Bedeutung der Rechte der Grundrechtscharta und auf neuere Grundrechtsgewährleistungen, wie das Recht auf Suizid, und vor allem auf die gründliche Rekonstruktion des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts und der grundrechtlichen Implikationen der Corona-Krise hinzuweisen. Im Staatsorganisationsrecht nimmt der Kommentar nicht nur die Rechtsänderungen, etwa im elektronischen Verkündungsverfahren auf, sondern spiegelt auch die krisenbedingten Wandlungen der Finanzverfassung, die vom Sondervermögen für die Bundeswehr bis zur Scharfstellung der Schuldenbremse durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reichen. Das durchaus nicht unerhebliche Revirement im Kreis der Autoren hat der Qualität und der Ausgewogenheit der Kommentierungen jedenfalls nicht geschadet, hier haben die Herausgeber ein gutes Gespür bewiesen. Am 23. Mai 2024 feiert das Grundgesetz seinen 75. Geburtstag. Die ihm angemessene Jubiläumsgabe liegt mit der Neuauflage des „Huber/Voßkuhle“ schon vor.
Michael Droege