Jüdt, Eberhard/Kleffmann, Norbert/Weinreich, Gerd, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht. Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl. Luchterhand Neuwied/Wolters Kluwer Köln, 2017, gebunden, 1420 Seiten, ISBN 978-3-472-08976-6. € 149,00
Das genannte, voluminöse Formularbuch liegt nunmehr bereits in 5. Aufl. 2017 vor, herausgegeben von Dr. Eberhard Jüdt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, von Dr. Norbert Kleffmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Notar sowie von Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. und Rechtsanwalt. Bearbeiterinnen und Bearbeiter sind darüber hinaus zwölf weitere Praktikerinnen und Praktiker ganz überwiegend aus den Bereichen Anwaltschaft und Justiz.
Mit der 5. Aufl. sind umfangreiche Änderungen verbunden, insbesondere im Hinblick auf die sich ständig fortentwickelnde und sich ändernde höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht, „das wohl wie kein anderes Rechtsgebiet dem steten Werden und Wandel unterworfen zu sein scheint“ (Vorwort S. V). Entsprechend den Bedürfnissen in der anwaltschaftlichen Praxis war davon in besonderer Weise das Unterhaltsrecht betroffen, dem die Herausgeber und Autoren auch in der 5. Aufl. besonderes Gewicht beimessen, ohne jedoch den Blick auf sonstige neuere Entwicklungen zu verlieren. Dabei ist das Gesamtkonzept des Formularbuchs auch in der Neuauflage weitestgehend beibehalten worden: die zahlreichen Formulierungs- und der Anwaltspraxis entnommenen Fallbeispiele sind mit umfangreichen und an den Beispielen ausgerichteten Erläuterungen versehen. Diese wurden ausführlich begründet und mit weitergehenden Hinweisen und Tipps für die Praxis und mit Musterformulierungen ergänzt. Das Werk ist in 16 Kapitel untergliedert. Kapitel 1 (141 Druckseiten) ist der Ehescheidung gewidmet. Daran schließt sich das mit fast 400 Druckseiten mit Abstand umfangreichste Kapitel 2 Unterhalt an. Es folgen Kapitel 3 (Güterrecht – 100 Seiten) sowie die knapperen Kapitel 4 und 5 zum Sorge- und Umgangsrecht. In Kapitel 6 werden auf ebenfalls rund 100 Seiten Fragen betreffend Ehewohnung und Haushaltssachen behandelt. Nach einem kürzeren Kapitel 7 (Gewaltschutz) folgt ein wiederum sehr detail- und materialreiches Kapitel 8 zum Versorgungsausgleich. Die Kapitel 9 bis12 behandeln Fragen betreffend die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, Partnerschaften außerhalb der Ehe, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit sowie Eheverträge. Daran schließt sich das mit ca. 180 Seiten zweitumfangreichste Kapitel 13 betreffend Kosten und Kostenhilfe an. Das Werk wird abgerundet mit zwei kürzeren Kapiteln 14 bis 16 betreffend das Abstammungsrecht, Adoptionssachen sowie das Internationale Privatrecht – sowie durch umfangreiche Verzeichnisse betreffend Inhalt des Buches, Muster und Formulare, Abkürzungen und Literatur. Das Formularbuch ist auch in seiner 5. Aufl. zweifellos für jeden familienrechtlich engagierten Leser von großem Gewinn und Nutzen und erleichtert in nahezu jedem Teilgebiet des Familienrechts die Mandatsbearbeitung ganz erheblich. Das Buch wendet sich jedoch nicht nur an Spezialisten des Familienrechts, sondern auch an diejenigen Nutzerinnen und Nutzer, denen das notwendige Basiswissen vermittelt wird, ohne dass ein zeitaufwendiger Rückgriff auf (weitere) Fachbücher und Fachzeitschriften erforderlich erscheint. Das Vorwort (a. a. O.) endet mit der „Annahme, dass mit der 5. Aufl. ein Fachbuch vorgelegt wurde, das auf jeden Schreibtisch eines/einer im Familienrecht tätigen Anwalts/Anwältin gehört, vorzugsweise in Griffweite“. Dieser Einschätzung kann ich mich uneingeschränkt anschließen.
Trenczek, Thomas/ Düring, Diana/Neumann-Witt, Andreas, Inobhutnahme. Krisenintervention und Schutzgewährung durch die Jugendhilfe § 8a, §§ 42, 42a ff SGB VIII, Boorberg Verlag, 3. Aufl. München u. a. 2017, 432 Seiten, ISBN 978-3-415- 06063-0. € 69,00
Das von Prof. Dr. Thomas Trenczek M. A., Ernst-Abbe Hochschule Jena, begründete Werk liegt nach der 2. Aufl. 2008 nunmehr in 3. Aufl. 2017 vor, für die als Co-Autor/in auch Frau Prof. Dr. Diana Düring, Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH), ebenfalls Ernst-Abbe Hochschule Jena, sowie Herr Andreas Neumann-Witt, Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH) und Leiter des Berliner Notdienstes Kinderschutz, gewonnen wurden. Bereits der professionelle Hintergrund der Autorin und der Autoren macht deutlich, dass es sich um ein interdisziplinär verfasstes Werk handelt, in das sowohl sozialwissenschaftliche und sozialarbeiterische als auch juristische Kenntnisse, Methoden und Wissensbestände eingeflossen sind.
Das Thema „Kinderschutz“ beschäftigt, zudem vielfach medial aufgeladen und überhöht, die Fachdebatten insbesondere seit etwa Mitte des vergangenen Jahrzehnts, obwohl es schon immer integraler Bestandteil der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe war. Die einschlägigen Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII, insbesondere der §§ 8a, 8b sowie §§ 42 ff SGB VIII, sind seitdem eingeführt bzw. mehrfach fortentwickelt worden. Auf dieser Grundlage hat sich die Inobhutnahme von Minderjährigen auch in der Praxis an vielen Orten zu der sozialpädagogischen Krisenintervention entwickelt, die der Gesetzgeber intendiert hatte. Die Anzahl der Inobhutnahmen ist in den vergangenen Jahren nochmals deutlich auf fast 80.000 im Jahr 2015 bundesweit angestiegen, zu einem wesentlichen Teil aufgrund der Zunahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus dem Ausland in jüngster Vergangenheit.
In Teil 1 des Werkes „Krisenintervention in der Jugendhilfe – Sozialpädagogischer Hintergrund“ werden die relevanten fachlichen, normativen und statistischen Grundlagen gelegt, bevor in Teil 2 „Praxis der Krisenintervention in der Jugendhilfe“ detailliert auf Zielgruppen sowie Grundsätze und Rahmenbedingungen der Inobhutnahme eingegangen wird und die Besonderheiten in der Praxis der Jugendschutzstellen und der Bereitschaftspflege empirisch aufgearbeitet werden. Teil 3 stellt die „Rechtliche(n) Grundlagen der Krisenintervention“ in der Jugendhilfe insbesondere aus der Perspektive des Verfassungs-, des Familien-, des Kinder- und Jugendhilferechts, des Strafrechts und des Migrations- und Aufenthaltsrechts dar. In dem rund 170 Druckseiten umfassenden (Haupt-) Teil 4 „Krisenintervention nach dem SGB VIII“ werden im Einzelnen aus rechtlicher, fachlicher und sozialadministrativer Sicht Fragen des Umgangs mit Gefährdungsmeldungen (§ 8a SGB VIII), der („allgemeinen“) Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) sowie der vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern und des diese betreffenden bundesweiten Verteilungsverfahrens dargestellt.
Das Handbuch verknüpft damit in überzeugender Weise fachübergreifend die sozialwissenschaftliche und die juristische Perspektive, um so eine verlässliche Orientierung für die Praxis der Krisenintervention im Rahmen der Inobhutnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe zu geben. Ich kenne kein anderes Fachbuch, in dem der hier in Rede stehende, komplexe Themenkreis in vergleichbarer Breite und Tiefe dargestellt wird, ergänzt um fast 1300 Fußnoten und zahlreiche Übersichten und Tabellen. Dem Autorenteam ist mit diesem Werk ein „großer Wurf“ gelungen. Das Handbuch kann deshalb allen, die mit Fragen der Inobhutnahme beruflich befasst sind, aber auch allen wissenschaftlich daran Interessierten, mit Nachdruck empfohlen werden. (rjw)
Röchling, Walter/Schäfer, Peter, Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht, 2. Aufl. 2018, Kohlhammer, Stuttgart. Gebunden, 223 Seiten, ISBN 978-3-17-032479-4. € 34,00
Prof. Dr. Walter Röchling, Familienrichter und Honorarprofessor an der Hochschule Niederrhein, hat das hier zu besprechende Lehrbuch „Jugend-, Familien- und Betreuungsrecht“ in 1. Aufl. im Jahre 2012 vorgelegt. Für die 2. Aufl. ist Prof. Dr. Peter Schäfer hinzugetreten, der das neue Kapitel E verfasst hat und an derselben Hochschule lehrt. Das Buch wendet sich ausdrücklich sowohl an Praktiker als auch an Studierende der Sozialen Arbeit, wobei die „rechtlichen Ausführungen mit Blick auf wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Schwerpunkte der Sozialen Arbeit“ begrenzt wurden. Der textliche Gesamtumfang des Werkes wurde von 223 auf 287 Seiten deutlich erweitert.
Das Werk ist in nunmehr 5 Teile untergliedert: A. Jugendhilferecht/SGB VIII (S. 19-60), B. Familienrecht (S. 61-162), C. Betreuungsrecht (S. 163-188), D. Verfahrensrechtliche Regelungen (S. 189-250) sowie E. Mediation (S. 251-278). Unterhalb der Gliederungsebene der genannten Teile ist das Werk in durchlaufend in 19 Kapitel (I. bis XIX.) untergliedert. Die einzelnen Kapitel wiederum sind übersichtlich aufgebaut und beinhalten zumeist knappe Einführungen („Was Sie in diesem Kapitel lernen können“), den Text der besonders relevanten Gesetzesbestimmungen im Wortlaut und in grau abgesetzter Kastenform, lehrbuchartige Darstellungen mit unterschiedlichen Detaillierungsgraden sowie prägnante Schlussbemerkungen („Gut zu wissen – gut zu merken“).
Teil A ist dem „Jugendhilferecht/SGB VIII“ (eigentlich muss es heißen: „Kinder- und Jugendhilferecht“) gewidmet und beginnt mit einem Teil I. Kurzüberblick über Grundsätze und Inhalte des Jugendhilferechts, der sich auf einige wenige Aspekte beschränkt. Bei der Darstellung des elterlichen Erziehungsrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und der daraus abgeleiteten Folgerung des Gesetzgebers, den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII den Personensorgeberechtigten und nicht den jungen Menschen selbst zuzuordnen, vermisst man einen Hinweis auf die in der Literatur häufig geäußerte Kritik an dieser Konstruktion (vgl. nur Nachweise bei Wabnitz, 25 Jahre SGB VIII. Die Geschichte des Achten Buches Sozialgesetzbuch von 1990 bis 2015, Berlin 2015, S. 299 ff, 397 ff). Auch ist es nicht korrekt, wenn es auf S. 21 heißt: „Ausdruck des so verstandenen Handlungsziels von öffentlicher Jugendhilfe ist die alleinige Anspruchsberechtigung der Eltern auf öffentliche Hilfen …“, denn nicht wenige Rechtsansprüche auf (andere) Leistungen nach dem SGB VIII sind durchaus jungen Menschen selbst und unmittelbar zugeordnet worden (vgl. nur die expliziten Regelungen in den §§ 8, 18, 24, 35a SGB VIII) oder sind Ihnen zuzuordnen, soweit sie sich aufgrund einer Interpretation weiterer Vorschriften des SGB VIII ergeben (dazu umfassend Wabnitz, Rechtsansprüche gegenüber Trägern der öffentlichen Kinderund Jugendhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Berlin 2005).
Unbeschadet dieser Detailkritik fällt auf, dass in Teil A darüber hinaus nur drei Einzelthemen behandelt werden. Auf lediglich fünf Seiten – einschließlich des Verfahrensrechts – wird das vielfach als „rechtliches Herzstück“ des SGB VIII bezeichnete umfangreiche Rechtsgebiet der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff SGB VIII behandelt; dies ist viel zu wenig sowohl für Praktiker als auch für Studierende. Ausführlicher wird der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII behandelt (mit zusätzlichen Hinweisen zum Bundeskinderschutzgesetz – nunmehr in Kapitel XVI). Und sehr gut gelungen ist die differenzierte Darstellung der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII, ergänzt um wichtige verfahrensrechtliche Aspekte und nunmehr auch um Ausführungen zur Vorläufigen Inobhutnahme von minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (IV. 13).
Röchling hat sich damit im Teil „Jugendrecht“ bewusst auf diese wenigen Aspekte des umfangreichen Rechtsgebietes konzentriert und alle anderen Themen, insbesondere nach den Allgemeinen Vorschriften, nach den übrigen Teilen des Leistungskapitels sowie des Dritten Kapitels über die Anderen Aufgaben bis hin zu den wichtigen Themen freie und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe, Jugendbehörden, Datenschutz, Finanzierung, Zuständigkeiten, Kostenfragen etc. etc. genauso gezielt ausgeblendet. Dies wird dem Rechtsgebiet und den Anforderungen in Studium und Praxis insgesamt nicht gerecht.
Wesentlich ausführlicher sind die Ausführungen in Teil B Familienrecht ausgefallen, auch wenn sich Röchling hier erneut auf ausgewählte (wichtige!) Teile des behandelten Rechtsgebiets – hier des Familienrechts – konzentriert, nämlich auf das Kindschaftsrecht, das Adoptionsrecht und auf die Beistandschaft, Vormundschaft und Pflegschaft. Nicht enthalten sind Ausführungen zum Eherecht, Ehescheidungsrecht sowie zum Unterhaltsrecht – vom so genannten „öffentlichen Familienrecht“ mit seinen zahlreichen Leistungsgesetzen ganz abgesehen. Dafür erscheinen die umfangreichen Ausführungen zu den Themen Elterliche Sorge und Umgang sowie zum Adoptionsrecht als für die Bedürfnisse der Praxis gut gelungen – für Studierende der Sozialen Arbeit mitunter vielleicht schon als zu detailliert. In Kapitel IX. Pflegeeltern und leibliche Eltern (nunmehr auch mit einem Ausblick auf geplante, jedoch bislang nicht in Kraft getretene Neureglungen) wird in gekonnter Weise der Regelungszusammenhang von Familienrecht und SGB VIII verdeutlicht, während die Ausführungen zu den großen Rechtsgebieten Vormundschaft und Pflegschaft als ein wenig knapp bemessen erscheinen. Die Darstellung des Betreuungsrechts in Teil C. ist meines Erachtens als erster Einstieg sowohl für Studierende als auch für Praktiker „genau richtig dosiert“.
Mit Teil D Verfahrensrechtliche Regelungen schließlich ist Röchling ein besonders überzeugender „Wurf“ geglückt. In außerordentlich prägnanter Weise werden hier die komplizierten Vorschriften des Familienverfahrensrechts mit ihren Bezügen zum materiellen Recht in einer Verständlichkeit und Detailliertheit entfaltet und kommentiert, dass sie jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter im Jugendamt einen exzellenten Einstieg in die nicht einfache Materie und in die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht ermöglicht. Für das Studium der Sozialen Arbeit wiederum sind die Ausführungen eher zu detailliert.
Im neuen Teil E. Mediation behandelt Schäfer souverän die einschlägigen rechtlichen Grundlagen und mediationsfördernden Regelungen im familiengerichtlichen Verfahren und im Rechtsdienstleistungsgesetz.
Im Ergebnis wird deshalb dem Werk von Röchling und Schäfer nur eine differenzierte Beurteilung gerecht. Mit Blick auf Praktiker, die sich gezielt mit Fragen des Kinderschutzes, der Inobhutnahme, des Sorge- und Umgangsrechts, des Betreuungsrechts und mit dem Familienverfahrensrecht befassen wollen, stellt das Buch einen exzellenten Einstieg dar. Ihnen kann das Werk uneingeschränkt empfohlen werden. Allerdings erscheint das Buch mit Blick auf die Studierenden der Sozialen Arbeit als nur teilweise geeignet, insbesondere weil es nur wenige Aspekte des Kinder- und Jugendhilferechts behandelt. (rjw)
Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, Assessor jur., Magister rer. publ., Ministerialdirektor a. D., Hochschule RheinMain, Fachbereich Sozialwesen, Wiesbaden
reinhard.wabnitz@gmx.de