Gemeinsames Papier von BKM, Börsenverein und dbv erschienen
Um ihren öffentlichen Auftrag erfüllen zu können, setzt sich der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) seit vielen Jahren dafür ein, dass Bibliotheken elektronische Bücher – wie Printbücher auch – ab dem Tag der Veröffentlichung auf Basis einer gesetzlichen Grundlage verleihen dürfen. Damit würde das Verleihen digitaler Bücher (E-Lending) dem Printbuch gleichgestellt werden.
Im Herbst 2022 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen Runden Tisch ins Leben gerufen, um mit Vertreter*innen von Bibliotheken, Verlagen, Autor*innen und Übersetzer*innen faire Rahmenbedingungen für das E-Lending zu diskutieren. Als Grundlage diente eine Studie, die zwischen 2023 und 2024 von DIW Econ GmbH erarbeitet und im September 2024 unter dem Titel „Die wirtschaftlichen Auswirkungen des E-Lending in öffentlichen Bibliotheken auf den Publikumsmarkt“ veröffentlicht wurde.
Auf Basis dieser Studie haben die Beteiligten des Runden Tisches Lösungsansätze erörtert, wie Bibliotheken E-Books früher ausleihen können, als dies gegenwärtig der Fall ist. Denn oftmals müssen Bibliotheken bis zu 12 Monate warten, bis sie eine E-Book-Lizenz kaufen können.
Die Beteiligten des Runden Tisches haben nun ein gemeinsames Papier mit Empfehlungen veröffentlicht. Empfohlen wird unter anderem die Erprobung von verhandlungsbasierten Lizenzmodellen unter Wahrung der Vertragsfreiheit, die die berechtigten Interessen der Beteiligten berücksichtigen. Die Beteiligten haben sich darauf verständigt, dass bei der Erprobung dieser Lizenzmodelle eine angemessene Vergütung der Urheber*innen sowie der Verlage anerkannt wird.
Das gemeinsame Papier kann hier abgerufen werden.
https://www.bibliotheksverband.de/positionen#StellungnahmenausdemJahr2024
Zur Veröffentlichung des gemeinsamen Papiers erklärt Volker Heller, Bundesvorsitzender des dbv:
„Der Deutsche Bibliotheksverband ist vor zwei Jahren mit der klaren Erwartung in die Verhandlungen eingetreten, dass eine allgemeinverbindliche und ggf. eine rechtliche Regelung beim Verleih von E-Books erzielt wird. Dieses Ziel war nicht durchsetzbar. Mit dem aktuell vereinbarten Ergebnis des Runden Tisches und der darin empfohlenen Erprobung neuer verhandlungsbasierter Lizenzmodelle hoffen wir, dass Bibliotheken einen verlässlichen Zugang zu Veröffentlichungen ab dem ersten Publikationstag erhalten. Wir werden die Entwicklung der Lizenzmodelle beobachten und erwarten, dass innerhalb der nächsten zwei Jahren tragfähige Modelle erarbeitet werden, die sowohl den Interessen der Nutzer*innen von Bibliotheken sowie der Bibliotheken Rechnung tragen als auch den wirtschaftlichen Interessen der Verlage und Urheber*innen.“