Michael Stolleis, „recht erzählen“. Regionale Studien 1650-1850. (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte; Bd. 341) Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2021. VII, 232 S., kart. ISBN 978-3-465-04560-1, € 28,00.
Michael Stolleis, vor Drucklegung am 18.3.2021 im Alter von 79 Jahren gestorben, „eine einzigartige Persönlichkeit, ein großer Gelehrter und ein unersetzbarer Freund“ (S. V), so die Herausgeber (siehe auch die Rückseite des Einbands), hat dieses Buch, als sein letztes noch auf den Weg zur Publikation bringen können. Sein Dank gilt vielen Freunden, Kollegen und Archiven (S. 29). Den „Titel“ des Werks, sein Thema, nennt er selbst „diffus“ – und springt hinein in „sein“ Thema, die Rechtsgeschichte und zunächst in das, was sie jedenfalls nicht ausmacht. „Noch der geringste Anspruch an die Regeln der historischen Wissenschaften, an welche die Rechtsgeschichte gebunden ist, verlangt eine Fragestellung, die Angabe von Quellen, eine ‚erzählte‘ und auf diese Quellen gestützte Entwicklung eines Gedankens, sowie, wenn möglich, ein Resümee. Letzteres soll erkennen lassen, was die neue These auf dem Hintergrund des bisherigen Forschungsstands ist“ (Einleitung, S. 1-14,1). Die Sprache des Erzählers solle jedenfalls „verständlich und sinnvoll erscheinen“. Bilder und Zeichen müssten „erläutert, kommentiert, also wiederum mit Hilfe von Worten ‚gelesen‘ werden“ (S. 1; Nachweise zu den 20 im Buch verwendeten Abbildungen S. 225-231). „Keine Rede oder Erzählung“ komme ohne Sprachbilder oder Metaphern aus“ (S. 2). Auch die Sprache des Rechts, „eine sehr alte Fachsprache“, nicht (mit anschaulichen Beispielen, S. 2 f.). Doch Vorsicht sei auch ihr gegenüber geboten, denn aus Bildern lasse sich unmittelbar nichts ableiten (S. 3). Die von ihm so genannten „einfacheren Fragen“ (S. 1) schließt er so ab: „Um der Rechtssicherheit willen darf der Wortgebrauch nicht willkürlich geändert werden. Rechtssprache ist gebundene Sprache“ (S. 4; anderer Ansicht hoffentlich nur Lewis Carrols Goggelmoggel in „Alice hinter den Spiegeln“). Schwieriger sind, so Stolleis, dann die zu treffenden Entscheidungen, wenn der Rechtshistoriker sich dem „zu erzählenden“ Komplex nähert: Je nach Thematik in weltgeschichtlicher oder europäischer Perspektive, vergleichend über eine Institution, Literaturformen (Lehrbücher, Kommentare), Kämpfe zwischen Reichsfürsten und Kaiser …, wird er eine andere Erzählform wählen als ein Berichterstatter über eine einheimische und begrenztere Fragestellung. Im Weiteren schreitet Stolleis, im Besitz vielfältigster Erfahrungen zur Frage des „rechten Erzählens“, die zielführenden Möglichkeiten ab. Allen an Fragen des Rechts in historischer Perspektive Interessierten ist diese Einleitung zum Einstieg in die Geschichte des Rechts sehr zu empfehlen. Sie werden dann eine ganze Reihe von Fehlern vermeiden können, denn man merkt dieser „Einleitung“ an, dass sie ein Resümee Stolleis‘ darstellt, die Summe dessen, was er sich im Lauf seines langen, so erfolgreichen Forscherlebens zu den Grundfragen des Umgangs mit historischen Themen erarbeitet hat. Bemerkenswert seine als Vermutung formulierte Beobachtung zu der Frage, wer seine Annäherung an ein historisches Thema über die Theorie sucht und wer über die historische Empirie (S. 6 f.). Und eben sein persönliches Ergebnis wendet er, der „mit dem Etikett ‚Pfälzer‘ durchs Leben“ lief (S. 9), auf seine Vita an, um einige Fragen zu „beantworten“: „Was ist ‚die Pfalz‘, was heißt „pfälzisch“? Gibt es ein pfälzisches ‚Wesen‘? – gar ein seit Jahrhunderten kontingentes Wesen? Kaum jemand wird solche ontologisch gestimmten Fragen ernsthaft beantworten“ (S. 9). Pfälzer und Badener sollten den folgenden Text, seine Darstellung der Geschichte der „alten Kurpfalz“ (S. 9) lesen, der „ein Gran Heimatliebe oder Mitgefühl für Land und Leute beigemischt ist“ (S. 14). Einen derart inhaltsreichen Abriss der höchst wechselvollen Geschichte der Pfalz, „ein räumlich geschlossener Territorialstaat wie in Bayern kam nicht zustande“, gab es bisher meines Wissens nicht. Seiner „praktische(n) Erkundung der Grenzlinie zwischen fiktiver und historisch belegbarer Erzählung“ als Belege dienen die acht in diesem Buch abgedruckten Texte. Sieben dieser Aufsätze waren bereits anderwärts publiziert (die Nachweise finden sich S. 223). Die sehr gehaltvolle, hier nur grob skizzierte Einleitung und der zweite, zugleich längste Aufsatz (S. 43-123), zu Johann Theodor Sprenger (1630– 1681), sind also „neu“. Themen sind u.a. „Pfälzische Hochzeiten“, „Bettler, Vaganten und Gaukler“, „Maulbeerbäume in der Kurpfalz. Privilegien für den Seidenbau“, „Das aufgeregte Jahr 1832“ und „Der Zug nach Steinfeld 1849, oder: Bayern und Pfalz“. Dass an diesem „Zug“, der der Befreiung der Anführer des vorangegangenen pfälzischen Aufstands dienen sollte, der Seiler Georg Stolleis aus Neustadt beteiligt war (S. 197, 204, 207f.), sei auch hier vermerkt. Dieser Zug endete in einer Schießerei mit folgender Verhaftung von 26 Männern, 16 weitere waren flüchtig; allen wurde der Prozess gemacht (minutiöse Darstellung des Ganzen S. 202 ff.). – Der, wie erwähnt, einzige neue Text hatte „Johann Theodor Sprenger (1603–1681)“ zum Gegenstand. Stolleis erinnert zunächst daran, dass dieser Name „unrühmliche“ Träger kennt. „Sein“ Sprenger, in Frankfurt aufgewachsen und meist auch dort arbeitender Jurist und Diplomat, ist „heute nahezu unbekannt. Sein OEuvre auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts wurde durch die Reichspublizistik des 18.Jahrhunderts verdrängt und war dann mit dem Ende des Reichs 1806 vollends überholt“ (S.43). Eine solche Vita kann einen Historiker durchaus reizen und so kam es zu einer ausgewachsenen Biografie, die nichts zu wünschen übriglässt, da mit Sprenger auch seine Zeit und seine jeweilige Umwelt, wie bei Stolleis immer bestens belegt, für den Leser wieder lebendig werden. Diese konzentrierte, fast überbordende Fülle lässt sich in wenigen Sätzen nicht ansatzweise darstellen. Man kann Johann Theodor Sprenger jedenfalls jetzt wieder in seine Zeit zurücksinken lassen in dem sicheren Wissen, Einiges über ihn, noch viel mehr jedoch über die Zeit, in der er gelebt hat, erfahren zu haben – dank seines Biografen Michael Stolleis in dessen letzter Studie, die er mit Überlegungen zu den Gründen beschließt, die dazu geführt haben, dass wir in Juristenbiografien jener Zeit so wenig über die Person selbst, den Menschen, erfahren (S. 116 – 120). Es folgt ein Dank an Personen, die „mich mit Fragen und Vorschlägen vorangebracht haben“ sowie ein Werkverzeichnis zu Sprenger (121-123). (mh) 🔴
Univ. Prof. Dr. iur. utr. Michael Hettinger (mh). 1991 Professur an der Universität Göttingen, 1992 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht in Würzburg, von 1998 bis zum Eintritt in den Ruhestand 2015 in Mainz. Mitherausgeber der Zeitschrift „Golt dammer’s Archiv für Strafrecht“.
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