Recht

„Es geht um existenzielle Fragen“

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 4/2020

Thomas Galli: Weggesperrt. Warum Gefängnisse niemandem nützen, Hamburg, Edition Körber 2020, Klappenbroschur, 312 S., ISBN: 978-3-89684-279-4. € 18,00

Vor mehr als vier Jahren veröffentlichten wir in Ausgabe 03-2016 ein umfangreiches Interview mit Dr. Thomas Galli. Sein Buch „Die Schwere der Schuld“ war damals gerade zur Leipziger Buchmesse erschienen. „Ich bin überzeugt, dass ich noch ein Deutschland ohne Gefängnisse erleben werde, denn letztlich ist das eine Frage der Vernunft.“ Solche Thesen eines JVA-Leiters lösten damals heftigen Gegenwind aus. Sein neues Buch „Weggesperrt“ bekommt erneut viel öffentliche Aufmerksamkeit. Wir baten Dr. Thomas Galli um einen Gastbeitrag. (ab)

Nach über 15jähriger Tätigkeit im Justizvollzug, zuletzt als Leiter eines Gefängnisses, habe ich um meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten. Ich halte unseren Strafvollzug für unvernünftig und einer modernen Gesellschaft unwürdig.

Wenn ich heute in Vorträgen oder Diskussio­ nen dafür ­plädiere, Gefängnisse durch Alternativ ­ en zu ersetzen, ernte ich oft erst einmal Unverständnis. Das Bedürfnis nach Strafe ist groß, und steht (noch) in keinem Verhältnis zur Reflexion von dem, was wir mit dem Vollzug der Strafen tatsächlich erreichen.

Unsere Vorstellung von Straftaten und Strafvollzug, von Tätern und Opfern ist vor allem medial geprägt. Die Wut auf die Täter, das Bedürfnis nach Gerechtigkeit und die Sorgen um unsere Sicherheit werden durch die öffentlich verkündeten Strafen und den Anspruch der Gefäng-nisse, ihre Insassen sicher zu verwahren und zu resozialisieren, oberfläch-lich befriedigt. Unsere Empörung etwa über die derzeit verstärkt in den Blick geratenen furchtbaren Fälle von Kindesmissbrauch mündet in kernige politische Forderungen nach härteren Strafen, die bei Lichte betrachtet kaum eine Tat verhindern, und keinem missbrauchten Kind helfen.

Viele neigen dazu, die positive Wirkung von Strafen zu überschätzen. Die sozialen Hintergründe von Straftaten und das, was hinter den Gefängnismauern mit den Tätern, und nach den Gerichtsverfahren mit den Opfern passiert, werden gerne verdrängt.

Dabei lohnt es sich, genauer hinzusehen. Es geht um existenzielle Fragen. Es geht darum, den Schaden und die Verletzungen, die wir Menschen uns gegenseitig zufügen, möglichst zu reduzieren. Sind wir dazu bereit und fähig, uns menschlich und gesellschaftlich fortzuentwickeln? Keiner will Opfer einer Straftat werden. Kriminalität sollte möglichst reduziert werden. Opfer sollten Genugtuung erfahren, Täter abgeschreckt und menschenwürdig so behandelt werden, dass sie künftig keine Straftaten mehr begehen. Mit unserem derzeitigen Strafsystem und unseren Gefängnissen gelingt es weitgehend nicht, diese Ziele zu erreichen.

Hunderte von meist jüngeren Männern zusammen in eine geschlossene Anstalt auf engstem Raum einzusperren, führt mehrheitlich nicht dazu, sie zu einem rechtstreuen Leben zu motivieren und zu befähigen. Im Gegenteil. Die Inhaftierung schmälert die Chancen einer (Re-)Sozialisierung, und fördert eine Oppositionshaltung zu „unserer“ Gesellschaft und unseren Normen.

Etwa die Hälfte aller Gefangenen verbüßt Freiheitstrafen bis zu einem Jahr. Die öffentliche Sicherheit wird langfristig also nicht vergrößert, sondern gefährdet, wenn die Kriminalitätswahrscheinlichkeit durch die Haft unter dem Strich steigt. Rückfalluntersuchungen zufolge wird der überwiegende Teil entlassener Strafgefangener wieder straffällig. Dabei ist die Tatsache, dass es ein hohes Dunkelfeld von nicht aufgedeckten Straftaten gibt, noch nicht einmal berücksichtigt.

Auch die Abschreckungswirkung des Gefängnisses ist weit geringer als vielfach vermutet. Die meisten Täter rechnen damit, ohnehin nicht erwischt zu werden. Bei Gewalt- oder Sexualstraftaten, die aus starken Trieben und Affekten heraus begangen werden, spielt der Abschreckungsgedanke ebenso wie bei suchtkranken Tätern ohnehin keine große Rolle. Abschreckende Wirkung hat vor allem die Aufdeckungswahrscheinlichkeit, wobei die Art oder Härte der Strafe keine entscheidende Rolle spielt. Wie wenig mögliche negative Konsequenzen unser Verhalten tatsächlich beeinflussen können, zeigt das Beispiel des Tabakkonsums. Jeder kennt die Bilder von Raucherlungen oder krebsbefallenen Zungen auf Zigarettenpackungen. Dazu kommt der Hinweis, der eindeutiger nicht sein könnte: Rauchen ist tödlich. Viel schlimmer als jede unserer Strafen. Mehr Abschreckung geht kaum. Geraucht wird trotzdem.

Unser Strafvollzug schafft oft auch keine Gerechtigkeit. Mehr als 70 Prozent aller Kriminalitätsopfer erleiden materielle Schäden. Bei ihnen steht der Wunsch nach Ersatz des Schadens an erster Stelle. Die Inhaftierung des Täters erschwert eine materielle Wiedergutmachung, zumal die Gefangenen nur etwa 2 Euro pro Stunde verdienen können. Der Strafvollzug kostet einige Milliarden Euro im Jahr, die Opfer erhalten vom Staat weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz. Gewaltopfer haben oft unmittelbar nach der Tat ein starkes Strafbedürfnis, das aber mit der Zeit deutlich abnimmt. Wichtig ist vielen, dass der Täter so etwas nicht wieder tut.

Auch die Mehrheit der Bevölkerung erwartet als Sanktion auf viele Delikte gar keine Gefängnisstrafe, sondern stattdessen in vielen Fällen die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit und einer Wiedergutmachung. Nicht nur unsere Gefängnisse verhindern oft, dass wir mit Strafen etwas Sinnvolles erreichen. Unser Umgang mit Straftaten ist allgemein zu mechanisch und symbolisch. Das Gericht entscheidet zu einem bestimmten Zeitpunkt über die Schwere der Schuld und die daran bemessene Dauer einer Freiheitsstrafe. Von den Weichen, die so gestellt werden, kann für die folgenden Monate oder Jahre kaum noch abgewichen werden. Diese „Lösung“ mag im Gerichtssaal noch Sinn machen, im „richtigen Leben“, das außerhalb des Gerichtssaals weitergeht, wird sie Opfern, Tätern und den Bedürfnissen der Allgemeinheit jedoch oft nicht gerecht.

Welche Alternativen zu unserem jetzigen System wären sinnvoll?

Zunächst sollten viele Bagatell- oder Betäubungsmitteldelikte vom Strafrecht ausgenommen, und z.B. als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Allein 50.000 Menschen werden pro Jahr wegen „Schwarzfahrens“ und ähnlicher Delikte zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Das trifft nur die Armen, ist ungerecht, und kostet den Steuerzahler viel Geld.

Strafgerichte sollten künftig nurmehr die Höhe des vom Täter verübten Unrechts feststellen. Daran orientiert würde sich ein sehr weiter Rahmen mit einer Mindeststrafe (z.B. gemeinnützige Leistungen) und einer Höchststrafe (z.B. die Dauer einer Freiheitsbeschränkung durch elektronisch überwachten Hausarrest) eröffnen. Ein im Extremfall lebenslanger Freiheitsentzug in gesicherten Einrichtungen macht zum Schutz der Allgemeinheit nur bei sehr wenigen Menschen, z.B. sadistischen Sexual­mördern, Sinn. Die Idee, Menschen zur Strafe in geschlossene Anstalten einzusperren, ist jedoch ebenso überholt wie das Konzept, Schuld und Vergeltung in den Mittelpunkt staatlicher Reaktionen auf Straftaten zu stellen. Stattdessen gäbe es einen Katalog möglicher Auflagen und Weisungen wie die Leistung von Wiedergutmachung, die Teilnahme an Behandlungsmaßnahmen (z.B. einem Anti-Gewalt-Training oder einer Suchttherapie) und ähnliches. Über die konkret zu treffenden Maßnahmen sollte ein Gremium aus Fachleuten wie zum Beispiel Sozialarbeiter, Pädagogen, Kriminologen usw. entscheiden. In diesem Gremium, das über einen Zeitraum von Monaten oder Jahren für einen Fall zuständig bleibt, und die Maßnahmen immer wieder anpasst, wären auch Opfer und Täter, Personen des sozialen Umfelds sowie Bewohner der Gemeinde, in der die Tat begangen worden ist, vertreten. Ein solches System würde individuell sinnvollere Wege, eine bestmögliche Schadenswiedergutmachung und eine Reduzierung der Rückfallgefahr der Täter ermöglichen.

Strafen sind Ausdruck unseres tiefen Bedürfnisses nach Gerechtigkeit. Wir dürfen nicht zu viel von ihnen erwarten, und damit von einem präventiven und langfristig orientierten Handeln ablenken. Sie haben jedoch einen sozialen Sinn, und können dem Zusammenhalt und der Einhaltung von Normen dienen, die uns allen nützen. Wir dürfen Strafen und ihren Vollzug dabei nicht gänzlich arbeitsteilig auf die Fachleute der Justiz übertragen, die Täter hinter Mauern verstecken und darauf vertrauen, dass das alles schon seinen Sinn haben wird. Der Umgang mit Kriminalität muss vielmehr näher an die Mitte der Gesellschaft gerückt werden. Mit meinem Buch lade ich dazu ein, näher hinzusehen, und streite für eine menschlichere und sozialere Art zu strafen. ˜

 

© Roozbeh Karimi

Thomas Galli studierte Rechts­ wissenschaften, Kriminologie und Psychologie. Ab 2001 war er im Strafvollzug tätig, 2013 wurde er Leiter der JVA Zeithain, 2015 für mehr als sechs Monate zusätzlich Leiter der JVA Torgau. Daneben publizierte er über Fragen der Kriminologie und des Strafvollzugs. Galli war Mitglied des Kriminalpräventiven Rats der Stadt Dresden sowie Vertreter Sachsens bei der Bundesvereinigung der Anstaltsleiter. Seit Oktober 2016 ist er als Rechtsanwalt in einer Sozietät in Augsburg tätig.

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