Recht

Erbrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2023

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Neben­ gesetzen, Buch 5 Erbrecht, §§ 2303-2345, Neubearbeitung 2021, de Gruyter – Otto Schmidt Berlin, ISBN 978-3-8059-1333-1. X, 826 S., € 319,00.

    Der Staudinger ist ein Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Nebengesetzen. Das in den Verlagen de Gruyter und Otto Schmidt erscheinende Gesamtwerk, an dem 139 renommierte Kommentatoren mitarbeiten, umfasst ca. 120 Bände mit insgesamt über 82.000 Seiten, wahrlich imponierende Zahlen. Ins Leben gerufen wurde der Kommentar im Jahr 1898, also zwei Jahre vor Inkrafttreten des BGB, von Geheimrat Julius von Staudinger, dessen Namen der Kommentar noch heute trägt. Die erste (sechsbändige) Auflage stammt aus dem Jahre 1903. Seit 1993 erscheinen keine kompletten Neuauflagen mehr, deren Vollendung erfahrungsgemäß unter erheblichen Verzögerungen leidet. Vielmehr stellt der Staudinger nunmehr ein Gesamtwerk dar, das sich in einzelnen Teilen durch „Austauschbände“ sozusagen ständig regeneriert und fortlaufend auf aktuellem Stand gehalten werden kann. So kann beispielsweise zügig auf Gesetzesänderungen reagiert werden. Über den aktuellen Stand des Gesamtwerks unterrichtet eine Übersicht am Ende eines jeden Bandes.

    Zu dem Vorzug der ständigen Aktualisierung des Gesamtwerks durch Neubearbeitung von Einzelbänden kommt als weiterer Vorteil, dass eine Verpflichtung zur Gesamtabnahme entfallen ist. Der Staudinger kann im Gesamtabonnement (zu einem günstigeren Preis) oder in verschiedenen auf die Bücher des BGB bezogenen Teilabonnements bezogen werden. Darüber hinaus ist sogar der gesonderte Bezug eines jeden einzelnen Bandes möglich. Das innovative Konzept hat viel Zustimmung gefunden, lediglich an einem nicht unwichtigen Detail wurde (und wird) Kritik geübt. Das Layout ist nicht jedermanns Sache. Die Textgestaltung ist gewöhnungsbedürftig und wird von vielen Benutzer als wenig lesefreundlich empfunden. Die in den Text eingebetteten, häufig sehr umfangreichen Belege mit der unüblichen Verwendung von Versalien in einer sehr kleinen Schriftgröße für Eigennamen stören den Lesefluss. Der Kommentar kann auch über juristische Datenbanken im Volltext genutzt werden. seit Januar 2015 steht er ausschließlich bei juris zur Verfügung. Die Nutzer profitieren von der umfassenden und intelligenten Verknüpfung der Inhalte mit zitierter Rechtsprechung, Normen und Literatur in der juris Datenbank.

    Das 5. Buch des BGB Erbrecht wird in 8 Bänden behandelt. Die hier zu besprechende Neubearbeitung der §§ 23032345 BGB wurde von den Autoren erbracht, die auch die letzte Neubearbeitung 2015 verantwortet haben; es kam lediglich zu kleineren internen Verschiebungen. Kontinuität gewährleisten somit Wolfgang Olshausen, seines Zeichens Notar a.D., der weiterhin die §§ 2333-2345 erläutert; die Fachanwältin für Erbrecht Stephanie Herzog ist wie bisher für §§ 2311-2314 und § 2317 zuständig; zusätzlich hat sie §§ 2325-2330 übernommen, den großen Rest kommentiert Prof. Gerhard Otte, der auch Redaktor des Bandes ist. Stand der Bearbeitung ist September 2021. Gesetzeskommentare befassen mit der Auslegung und Erklärung von Gesetzen; sie sollen also helfen, die Gesetze richtig anzuwenden. Wer sich dieses Werks bedient, findet alles, was er dazu braucht. Den eigentlichen Kommentierungen sind Hinweise zu den Gesetzesmaterialien, ein Schrifttumsverzeichnis sowie bei umfangreicheren Erläuterungen eine systematische Inhaltsübersicht und ein alphabetisches Stichwortverzeichnis vorangestellt. Die beiden letztgenannten Hilfen führen zusammen mit einem fast 40-seitigen Sachregister bei einer speziellen Suche rasch und zuverlässig zum Ziel. Als besonderes Merkmal der Kommentierungen im Staudinger wird seit jeher die Verbindung von wissenschaftlicher Tiefe und Praxisnähe gepriesen. Praxisnähe bedeutet dabei nicht, dass man zu einem bestimmten Einzelproblem eine auf wenige Sätze verdichtete Antwort erhält. Da wäre man mit einem guten Kurzkommentar besser bedient. Solche knappen, vereinfachenden Antworten zu geben, ist nicht der Stil der Staudinger-Kommentierung; da steht der Anspruch auf wissenschaftliche Vertiefung entgegen, der von den Autoren sehr ernst genommen wird. Der Praxisbezug zeigt sich aber beispielsweise in der Auseinandersetzung mit von Kautelarjuristen geschaffenen Konstruktionen und verwendeten Klauseln und in der Berücksichtigung prozessualer und grundbuchrechtlicher Aspekte bei der Problem­darstellung. Eine besondere Qualität des Werkes liegt darin, dass es trotz seiner Tiefe und Ausführlichkeit übersichtlich und klar strukturiert bleibt.

    Dies gilt auch für die Neubearbeitung dieses Erbrechtsbandes, die eine fundierte, in die Tiefe gehende Kommentierung der Regelungen zum Pflichtteil und zur Erbunwür-digkeit enthält. Wer sich mit wissenschaftlichem Anspruch auf dem neuesten Stand mit diesen Themen des Erbrechts beschäftigen will, kommt an diesem Band des Staudinger, der keine Antwort schuldig bleibt, nicht vorbei. (bmc)

     

    Martin Löhnig / Philipp Fischinger, Erbrecht, 4. Aufl., Franz Vahlen, München 2022. ISBN 978-3-8006-6810-6, XVII, 260 S., € 24,90.

      Der bis zur 3. Auflage in der Reihe in der Reihe Vahlen Jura Lehrbuch erschienene Band zum Erbrecht wird nunmehr von zwei Autoren bearbeitet. Zu dem Begründer des Bandes Martin Löhnig (Universität Regensburg) ist als Mitautor Philipp Fischinger (Universität Mannheim) getreten. Mit dieser personellen ist auch eine inhaltliche Änderung verbunden. Neu aufgenommen wurden 20 Fälle mit Lösungen, weshalb das Werk nun auch in der Reihe „Lern- und Fallbuch“ erscheint.

      Der Band vermittelt Studierenden der Rechtswissenschaften Grundkenntnisse im Erbrecht und dient insbesondere der Vorbereitung auf die Abschlussklausuren im Erbrecht, die an vielen Fakultäten entweder im Rahmen der Zwischenprüfung oder als Teilprüfung zum „Großen BGBSchein“ üblich geworden sind. Darüber hinaus bietet das Buch den Kandidatinnen und Kandidaten der beiden juristischen Staatsexamen eine komprimierte Wiederholung des erbrechtlichen Pflichtstoffes und seiner klausurrelevanten Querverbindungen zu den anderen Bereichen des BGB, durch deren Studium wiederum das allgemeine zivilistische Verständnis vertieft werden kann. Die Darstellung ist in fünf Teile gegliedert, deren Aufbau vom üblichen Schema einer Erbrechtsvorlesung, aber auch von der gängigen Gliederung in anderen Erbrechtslehrbüchern abweicht. Der Grund für die Abweichung liegt da-rin, dass die Inhalte fallbezogen gegliedert werden. Deshalb wird beispielsweise – wie in der Fallbearbeitung – die gewillkürte (1. Teil) vor der gesetzlichen (2. Teil) Erbfolge behandelt. Der knappe 3. Teil befasst sich mit dem Wegfall eines Bedachten, Teil 4 hat die Rechtsstellung des Erben zum Inhalt. Die Rechtsgeschäfte unter Lebenden schließen die Darstellung mit dem 5. Teil ab.

      Insgesamt sind die Ausführungen schlank gehalten, was aber, wie die Autoren ausdrücklich betonen, nicht um den Preis der Oberflächlichkeit, sondern durch eine konsequente Beschränkung auf die klausurwesentlichen Inhalte erreicht werden soll. Auch die Fußnoten werden bewusst nur sparsam eingesetzt, weil es auf die Beherrschung der erbrechtlichen Strukturen und nicht auf Einzelfall- und Kommentarwissen ankommt.

      Trotz oder gerade wegen dieser Beschränkungen gelingt es den Autoren, einen auf das Wesentliche beschränkter Überblick über den erbrechtlichen Pflichtstoff zu vermitteln. Unbedingt zu empfehlen ist nach Lektüre der gut verständlichen Darstellung die Bearbeitung der 20 Klausuren, die den gesamten Stoff abbilden und mit ausführlichen Lösungen versehen sind.

      Ich habe im Zusammenhang mit der Rezension von Büchern zum Erbrecht schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es hervorragende Erbrechtslehrbücher in nahezu jedem Format gibt. Das vorliegende, das sich sowohl zum Einstieg als auch zur Vertiefung und zur Examensvorbereitung bestens eignet, gehört dazu und kann deshalb uneingeschränkt empfohlen werden. (bmc)

       

      Wolfgang Burandt / Dieter Rojahn (Hrsg.), Erbrecht, 4. Auflage, Beck-Verlag, München 2022. ISBN 978-3-406-77039-5. XXIII, 2234 S., € 279,00.

        Drei Jahre nach der Vorauflage (besprochen in fbj 5/2019, S. 43) präsentieren die Herausgeber eine Neuauflage des Querschnittkommentars zum Erbrecht. Das Erbrecht ist in dieser Zeit wieder in ruhigeres Fahrwasser gekommen, so dass sich die Zahl der zu berücksichtigenden Gesetzesänderungen in Grenzen hält. Neben der Aktualisierung von Rechtsprechung und Literatur zeichnet sich die Neuauflage durch eine Ausweitung der Kommentierung in einzelnen Bereichen und eine Erweiterung der Länderberichte aus. Der Autorenkreis hat sich erneut auf nunmehr 43 vergrößert; wobei allerdings ein Drittel auf die Länderberichte entfällt.

        Die Darstellung gliedert sich in sechs Teile. Nach dem materiellen Recht, das mit über 1.000 Seiten weiterhin den Schwerpunkt bildet, folgen „Materielle Nebengesetze“ und ein über 350 Seiten starkes Kapitel über das Verfahrensrecht. Nach einem Überblick über anwaltliches Vergütungsrecht und Kostenrecht schließt sich an der Abschnitt zum internationalen Erbrecht; abschließend wird das Steuerrecht (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz) behandelt. Die bereits in der 3. Auflage erweiterte Kommentierung des BGB wurde um die Erläuterung des § 1089 BGB (Nießbrauch an einer Erbschaft) ergänzt. Der Block „Materielle Nebengesetze“ umfasst 10 Gesetze, wobei umfangmäßig der größte Anteil auf das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) entfällt. Ausgeweitet wurde auch der Abschnitt „Verfahrensrecht“. Den größten Raum nimmt weiterhin der Auszug aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ein. Das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) ist nun vollständig kommentiert. Aus der ZPO sind lediglich zwei Zuständigkeitsnormen (§§ 27, 28) und die Vorschriften über die Stufenklage (§ 254) und die Feststellungsklage (§ 256) vertreten. Ausführlicher werden die Bestimmungen der Insolvenzordnung, insbesondere §§ 315 ff. InsO und des Beurkundungsgesetzes (§§ 27-35 BeurkG) kommentiert. Ferner werden § 20 Bundesnotarordnung (BNotO), einzelne Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO), des Verschollenheitsgesetzes (§§ 1-12 VerschG) und des Heimgesetzes (§ 14 HeimG), die Höfeordnung (HöfeO) und das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) erläutert. Erweitert wurden die landesrechtlichen Regelungen zum Höferecht.

        Im Vergütungs- und Kostenrecht findet sich neben der systematischen Darstellung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) eine Kommentierung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Während die Erläuterungen von Kilian zum GNotKG wohltuend sachlich ausfallen, geben die recht weitschweifigen Ausführungen von Schons zum RVG einigen Anlass zur Kritik. Störend ist vor allem die polemische Art, mit der der Autor abweichende Auffassungen abkanzelt: „merkwürdige und abwegige Rechtsprechung (Rn. 201), „nicht ernst zu nehmende Ausrutschern einiger Gerichte“ (Rn 206). Verfehlt sind auch hämische Bemerkungen über Rechtspfleger und über „Einfälle“ im OLG Bezirk Oldenburg“ (Rn. 216 ff.). Im Abschnitt „Internationales Erbrecht“ werden die Art. 17b, 25, 26, 235 §§ 1, 2 und Art 239 EGBGB und die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) kommentiert. Bei den Länderberichten sind mit China, Japan und den Niederlanden wichtige Staaten hinzugekommen. Wie schon bei den Besprechungen der Vorauflagen konstatiert, ist es nicht verwunderlich, dass bei einer Zahl von 43 Bearbeitern aus allen Bereichen der juristischen Berufe Quantität und Qualität der Beiträge variieren. Leider erreicht die sprachliche Qualität nicht durchgehend hohes Niveau. Ärgerlich ist, dass Verlag und Herausgeber die schon mehrfach genannten Negativbeispiele aus den Vorauflagen insbesondere im Abschnitt Erbvertrag nicht korrigieren. Die Irritation beginnt bei den recht schlicht formulierten Vorbemerkungen über die Entstehungsgeschichte (Vor §§ 2274-2302 Rn. 1). So soll „überdies das Verhältnis von Eltern und Kindern Anlass für das Bedürfnis gegeben haben, den Erbvertrag zuzulassen“. Auf grammatikalisch verunglückte Satzkonstruktionen stößt man in der umfangreichen Kommentierung der §§ 2274 ff. BGB nicht selten (§ 2278 Rn. 17: „so ist davon auszugehen, dass die keiner der Ehegatten an einer Bindung seiner Verfügung gebunden sein sollte“). Solche Ausreißer sind jedoch keineswegs typisch für das Werk, in dem ansonsten Solidität und Kompetenz vorherrschen. Dass eine Gesamtdarstellung dieses Formats neben Stärken auch einige Schwächen aufweist, muss man hinnehmen.

        Der Querschnittskommentar bietet „Erbrecht aus einer Hand“, weil er die Verbindungen des Erbrechts zu anderen Rechtsgebieten im Blick hat und in praxisgerechter Weise erläutert. (bmc)

         

        Krätzschel Holger / Falkner Melanie / Döbereiner Christoph, Nachlassrecht. 12. Auflage, C.H.Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-77874-2, XXXVII, 951 S., € 129,00.

          Mit der 11. Auflage hatte sich der Autor der 6. bis 10. Auflage, VRiLG a. D. Hans Lothar Graf, aus Altersgründen zurückgezogen und das Werk RiOLG Holger Krätzschel, der das gesamte materielle Erbrecht und das Verfahrensrecht bearbeitet, Notarin Melanie Falkner (Steuerrecht) und Notar Christoph Döbereiner (Internationales Privatrecht einschließlich der Europäischen Erbrechtsverordnung) übergeben.

          Mit dem Wechsel der Autoren gingen einige Veränderungen in Aufbau und Struktur des Werks einher: Beibehalten wurde die grundsätzliche Gliederung in 6. Teile. Die weitere Darstellung wurde in fortlaufend nummerierte Paragraphen umgestellt mit Randnummern, die in jedem Paragraphen neu beginnen, was dem Leser eine leichtere Orientierung und einen schnelleren Zugriff auf die jeweiligen Textpassagen ermöglicht. Erstmals wurden Muster zum Download bereitgestellt für die vielfältigen Beratungssituationen im erbrechtlichen Mandat, aber auch zur Erleichterung der Aktenbearbeitung durch Rechtspfleger und Richter. Neu geschaffen wurde die Rubrik „Auf einen Blick“ in Teil 4 des Werks: Wichtige Fristen, Formvorschriften und häufige Auslegungsfragen bei Verfügungen von Todes wegen werden hier kompakt zusammengefasst, um ohne Umwege Antwort auf zentrale erbrechtliche Fragestellungen zu erhalten.

          Die 12. Auflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand (Rechtsprechung und Literatur sind bis Juni 2022 berücksichtigt) und zeichnet die praktischen Auswirkungen zahlreicher, kleinerer gesetzlicher Änderungen ebenso nach wie unzählige einschlägige Urteile der Gerichte aller Instanzen. Mit der Neuauflage verbunden ist ein Wechsel von der Reihe Handbuch der Rechtspraxis (HRP) in die gelb-blaue Reihe des Beck-Verlags und ein Namenswechsel. Die seit der 11. Auflage verantwortlichen Autoren sind nunmehr auch Namensgeber des Werks, aus Firsching/Graf wurde Krätzschel/Falkner/Döbereiner.

          Mit dem materiellen Erbrecht (Teil 1), dem Verfahren in Nachlasssachen im Allgemeinen (Teil 2) und den einzelnen Nachlassverfahren (Teil 3) zeichnet Krätzschel, der auch den 4. Teil „Auf einen Blick“ verfasst hat, für ca. 4/5 des Gesamtinhalts verantwortlich. Vollständig überarbeitet wurde das Pflichtteilsrecht und das Recht der Testamentsvollstreckung. Auf knapp 60 Seiten stellt Döbereiner im 5. Teil die Regelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung dar; auch die Rechtslage vor Inkrafttreten der EuErbVO wird noch erläutert, einschließlich einer Übersicht über in der Praxis häufig vorkommende Auslandsbezüge. Im abschließenden 6. Teil gibt Falkner einen Überblick über das Erbschaftsteuerrecht. Die zum Download bereitgestellten Muster wurden ergänzt; für die tägliche Rechtsanwendung stehen darüber hinaus ein Nachlassverzeichnis und ein Europäisches Nachlasszeugnis als Kopiervorlage und zum Download bereit. Unverändert geblieben ist die Zielgruppe des Werks: Der Anwalt, der ein erbrechtliches Mandat bearbeitet, soll ebenso Antwort auf seine Fragen finden wie Rechtspfleger und Richter, die mit der Bearbeitung entsprechender Verfahren betraut sind. Auch Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker erhalten eine Handreichung für die tägliche Arbeit. Entsprechend der Konzeption als Handbuch stellt es eine Kombination von systematischem Grundriss und Formularbuch mit vielen praktischen Hinweisen und Tipps dar. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff; das Literaturverzeichnis wurde deutlich erweitert.

          Die Überarbeitung hat dem Werk gutgetan. Diese Neuauflage erfüllt den Anspruch, der Praxis ein umfassendes und zugleich kompaktes Handbuch des gesamten Nachlassrechts zur Verfügung zu stellen. (bmc)

          Knut Werner Lange, Erbrecht, 3. Aufl., C.H.BeckVerlag, München 2022, ISBN 978-3-406-78947-2, LV, 1092 S., geb., € 149,00.

            Fünf Jahre nach der Vorauflage (besprochen in Fachbuchjournal 3/2018 S. 50) erscheint die 3. Auflage des Lehrbuchs zum Erbrecht, das in der Reihe der großen Lehrbücher des Beck-Verlags die Nachfolge des Bandes Erbrecht von Hermann Lange und Kurt Kuchinke angetreten hat. Der Autor, der Bayreuther Universitätsprofessor Knut Werner Lange hält trotz der abnehmenden Bedeutung des Erbrechts in beiden juristischen Staatsexamen an seinem Anspruch fest, ein Lehrbuch vorzulegen, das das Erbrecht in Breite und Tiefe anschaulich vermittelt. Der Umstand, dass nach den Ausbildungsvorschriften lediglich die „Grundzüge“ des Erbrechts zum prüfungsrelevanten Stoff gehören, hat beschränkende Auswirkungen auf Umfang und Inhalt des Lehrangebots. Diese geringe Bedeutung des Rechtsgebiets in der Ausbildung steht in starkem Kontrast zu seiner großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Relevanz. Wie der Autor im Vorwort feststellt, hat sich seit der Vor­ auflage das Rad des Erbrechts unablässig weitergedreht. Es mussten nicht nur die üblichen Aktualisierungen bei Gerichtsentscheidungen und Literatur vorgenommen werden, besondere Herausforderungen hat der in der Zwischenzeit sehr rege Gesetzgeber geschaffen. Einige der umfangreichen Reformen werden erst nach Erscheinen der Neuauflage in Kraft treten, sind aber bereits eingearbeitet oder in separaten Abschnitten dargestellt. Dazu zählt das am 01.01.2023 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Inkrafttreten zum 01.07.2023 bzw. 01.01.2026) und das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Inkrafttreten zum 01.01.2024).

            Das neuartige Konzept der Erstauflage wurde beibehalten. Während sich die traditionelle Gliederung in Erbrechtslehrbücher eher am Gesetzesaufbau orientiert, stellt der Autor die Akteure, nämlich den Erblasser, den Erben und den Rechtsverkehr in den Mittelpunkt. Auf diese Weise werden thematische Verknüpfungen schneller sichtbar und ein praxisbezogener Zugang ermöglicht. Zugleich soll verdeutlicht werden, dass im Erbrecht die vorausschauende Gestaltung im Zentrum steht. Lange geht es nicht nur um Wissensvermittlung, er will auch den Leser veranlassen, den Sinn gesetzlicher Regelungen und gerichtlicher Entscheidungen zu verstehen sowie kritisch zu hinterfragen.

            Das in fünf Teile gegliederte Werk bewegt sich nur im Teil A („Einleitung und Grundlagen“) in vertrauten Bahnen. Hier werden die Entwicklungslinien des Erbrechts und dessen Grundprinzipien und Grundbegriffe noch in der herkömmlichen Form behandelt. Teil B wechselt dann in die Perspektive des Erblassers und stellt in sechs Kapiteln die Gestaltungsmittel des Erblassers und die damit zusammenhängenden Fragen einschließlich Nachlassverwaltung und Abwicklung dar. Teil C, der die Sicht der Nachlassberechtigten in den Mittelpunkt stellt, befasst sich u.a. mit der Feststellung des Erblasserwillens, dem Erwerb der Erbenposition und der Stellung des Erben und des Vermächtnisnehmers. Umfangreiche Kapitel sind der Erbengemeinschaft und der Testamentsvollstreckung gewidmet. In dem die Sicht des Rechtsverkehrs behandelnden Teil D geht es um die zentralen Fragen der Erbenhaftung und der Legitimation. Hier wird auch das Pflichtteilsrecht behandelt. Im abschließenden Teil E werden die Nachfolge in besondere Vermögensarten (Landwirtschaftserbrecht, Unternehmensnachfolge) und der Erbfall mit Auslandsbezug sowie die Stiftungserrichtung als Mittel der Nachfolgeplanung dargestellt.

            Der Text wird durch über 50 Schaubilder von unterschiedlicher Anschaulichkeit und Aussagekraft aufgelockert. Den einzelnen Kapiteln sind zum Teil recht umfangreiche Literaturverzeichnisse vorangestellt. Die Nachweise in den Fußnoten beschränken sich erfreulicherweise auf das notwendige Maß.

            Insgesamt ein hochaktuelles Werk, das durch eine ungewöhnliche Breite und Tiefe der Darstellung beeindruckt. Es vermittelt das Erbrecht für Studierende umfassend und verständlich und wird auch den Ansprüchen eines Praktikers gerecht. Es zählt damit zu den Büchern, die sich für die juristische Ausbildung und für die Praxis als gleichermaßen gewinnbringend erweisen. (bmc)

             

            Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 11 Erbrecht, 9. Auflage, C.H.Beck, München, 2022. ISBN 978-3-406-76681-7, XLVII, 2538 S., € 319,00.

              Ein hohes fachliches Niveau bei möglichst praxisgerechter Darstellung erbrechtlicher Fragen – dieser Anspruch leitet auch die Neuauflage des vor über 40 Jahre erstmals erschienenen Münchener Kommentars zum Erbrecht. Sie bleibt ihrem Ziel treu, über die notwendigen Anpassungen an Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung hinaus die komplexe Materie des Erbrechts mit der gebotenen Tiefe, aber dennoch verständlich aufzubereiten, indem einerseits die dogmatischen Grundstrukturen vor Augen geführt, andererseits übergreifende Bezüge zu benachbarten Rechtsmaterien hergestellt werden. Umfassten die ersten fünf Auflagen des inzwischen auf 13 Bände angewachsenen Kommentars noch einen Zeitraum von knapp 30 Jahren, erscheinen die Neuauflagen nunmehr im Abstand von zwei bis drei Jahren. Man kann sich dabei darauf verlassen, dass die einzelnen Bände (es besteht Gesamtabnahmeverpflichtung) in dichter Folge erscheinen, was keineswegs selbstverständlich ist. Seit jeher ist bei den Bänden des Münchener Kommentars auch eine hohe personelle Kontinuität über viele Auflagen hinweg festzustellen. Nicht wenige Autoren des Erbrechtsbandes sind seit Jahrzehnten dabei, die hochbetagten, aber wissenschaftlich immer noch sehr aktiven emeritierten Lehrstuhlinhaber Dieter Leipold und Hans-Joachim Musielak, die zu den Stützen des Werkes zählen, gar von Anfang an. Die Autoren der 8. Auflage bearbeiten ihre Abschnitte auch in dieser Neuauflage mit einer Ausnahme: Christoph Ann, der seit der 5. Auflage 2010 die §§ 2042-2063 BGB kommentiert hat, ist ausgeschieden. Die Bearbeitung dieser Paragrafen hat Timo Fest übernommen.

              Die Neuauflage beschränkt sich nicht darauf, die Erläuterungen unter Berücksichtigung der seither ergangenen Rechtsprechung und Fachbeiträgen auf den neuesten Stand zu bringen, vielmehr nimmt sie wichtige Probleme der täglichen juristischen Arbeit in den Blick, um für diese praxisgerechte Lösungen zu präsentieren. Daher nimmt die Darstellung des Erbschaftssteuerrechts ebenso den ihm gebührenden Raum ein wie die Bezüge zum Beurkundungsgesetz. Höchst erfreulich ist, dass die Neuauflage (Stand der Kommentierung April 2022) bereits zukünftige Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen auf das Erbrecht einbezieht, wie z.B. das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (inzwischen in Kraft getreten am 01.01.2023) und das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das zum 01.01.2024 in Kraft treten wird.

              Der Münchener Kommentar wird zu Recht als ein „Spitzenwerk der deutschen Kommentarliteratur“ (Bergschnei-der, FamRZ 2022, 1759) bezeichnet. Auch diese Neubearbeitung des Erbrechtsbandes wird dem Anspruch, auf hohen fachlichen Niveau und praxisgerechte Darstellung zu liefern, vollauf gerecht. Tiefe und Gründlichkeit der Kommentierung sind beeindruckend. Seine Aktualität und seine systematische Durchdringung des Stoffes lassen keine Wünsche offen. (bmc)

              Michael Bonefeld / Ludwig Kroiß / Manuel Tanck (Hrsg.). Der Erbprozess. 6. Aufl., Nomos 2023. ISBN 978-3-7560-0273-3, 1125 S., geb., € 129,00.

                Seit über 20 Jahren gehört der Bonefeld/Kroiß/Tanck in die Grundausstattung jeder erbrechtlichen Bibliothek. In der 6. Auflage erscheint der bewährte Begleiter in allen prozessualen und verfahrensrechtlichen Situationen nun erstmals im Nomos Verlag.

                Die Neuauflage, die rund sechs Jahre nach der 5. Auflage erschienen ist, bringt das Handbuch auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung, erweitert insbesondere um die Bereiche der in der Praxis zunehmend bedeutsamen Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten, etwa zur Frage der Testierfähigkeit. Die Konzeption des Werkes besteht darin, vor der Präsentation nützlicher Formulare ein erbrechtliches Problem ausführlich theoretisch zu vertiefen. Ebenso werden typische Verfahrensfehler im Erbprozess und ihre Vermeidung in den Blick genommen.

                Zehn Autoren (einschließlich der drei Herausgeber), nämlich fünf Rechtsanwältinnen, zwei Rechtsanwälte (überwiegend Fachanwälte für Erbrecht), ein Richter und ein Rechtspfleger nehmen sich des Stoffes in 15 Paragraphen an. Es beginnt mit einem einleitenden Überblick des Mitherausgebers Bonefeld „Erbrecht und ZPO“, in dem vom Stillstand des Prozesses durch Tod einer Partei über Gerichtsstände für Erbprozesse und Fragen der Streitgenossenschaft zunächst mehr technische prozessuale Probleme erörtert werden. Bereits hier zeigen sich die Vorteile dieses Werkes: Für die einzelnen verfahrensrechtlichen Schritte werden im Anschluss an die theoretischen Ausführungen hilfreiche Muster in Form von Anträgen oder Übersichten (zu den Gerichtsständen) aufgeführt. Es folgen Abschnitte zum Aktivprozess des einzelnen Erben (§ 2039 BGB), zur Verhinderung des Eintritts der Verjährung und zu Fragen der Beweislast und zum einstweiligen Rechtsschutz im Erbrecht. Neu eingefügt wurde das Kapitel zum Sachverständigengutachten, in dem sich auch allgemeine Ausführungen zu Beweisanträgen finden. Die nächsten vier Paragraphen (§§ 2 bis 5) sind den Ansprüchen des oder der Erben und ihrer Durchsetzung gewidmet. Kind befasst sich mit der Durchsetzung der Ansprüche des Alleinerben, der Beitrag von Roglmeier beleuchtet umfassend die Situation des Miterben, während Kroiß die Ansprüche des Vorerben und des Nacherben im Blick hat. Die Paragraphen 6 und 7 behandeln die Geltendmachung von Vermächtnis- (Kind/Tanck) und Pflichtteilsansprüchen (Lenz-Brendel). Der Aktiv- und Passivprozess des Testamentsvollstreckers (§ 8) wird von

                Bonefeld dargestellt, ehe die Sichtweise auf die Seite der Gläubiger wechselt und Heindl die Erbenhaftung eingehend behandelt. Kosten (Uricher) und Zwangsvollstreckung (Bonefeld) in Erbsachen sind die Themen der Paragraphen 10 und 11. Nicht fehlen in Werk dieser Art darf das Erbscheinsverfahren, zu dem Kroiß einen präzisen Überblick gibt. Die im Familien- und Erbrecht an Bedeutung gewinnende Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG behandelt Geiselmann. Da erbrechtliche Mandate mit Auslandsberührung zunehmen, wird abschließend das internationale Erbrecht von Kroiß dargestellt. Das letzte Kapitel behandelt mit der gewerblichen Prozessfinanzierung ein Thema, das kein speziell erbrechtliches ist, das aber, wie die Autorin Anderson darlegt, gerade im Erbrecht hohe Attraktivität aufweist.

                Die Beratung des künftigen Erblassers und der Erben ist inzwischen Gegenstand und Thema zahlreicher Handbücher. Nur wenige Werke setzen sich dabei so intensiv mit dem Verfahrensrecht auseinander wie das vorliegende Werk mit über 200 detaillierten Mustern für alle Verfahrenssituationen im Erbprozess. (bmc)

                 

                Walter Zimmermann. Betreuung und Erbrecht. Verlag Ernst und Werner Gieseking, 3. Aufl. Bielefeld 2023, ISBN 978-3-7694-1281-9. XXIII, 306 S., € 59,00.

                  Der Name Walter Zimmermann hat nicht nur in Fachkreisen einen guten Klang, er dürfte auch einem breiteren, an Rechtsfragen interessierten Publikum durch seine Publikationen bekannt sein. Die Veröffentlichungsliste des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Passau und Honorarprofessors an der Universität Regensburg weist insbesondere zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Zivilprozessrecht, zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Insolvenzrecht und zum Erb- und Betreuungsrecht auf. Die beiden letztgenannten Rechtsgebiete werden in dem vorliegenden Werk behandelt, das in der Reihe FamRZ-Buch des Gieseking-Verlags als Band 36 erschienen ist. Der Untertitel „Der Betreute als Erbe und Erblasser“ zeigt auf, mit welchen Fragen sich die Darstellung befasst. Kurz gesagt geht es um die Besonderheiten, wenn ein Betreuer als Erbe oder Erblasser an einem Erbfall beteiligt ist.

                  Das Betreuungsrecht wurde mit Wirkung zum 1. J­anuar 2023 neugestaltet. Die nun vorliegende 3. Auflage berücksichtigt die damit verbundenen Änderungen sowie neue Rechtsprechung und Literatur.

                  Zimmermann erläutert im einleitenden Kapitel die Bedeutung der Betreuung in Erbrechtsfällen, indem er einzelne Problembereiche herausgreift. Die folgenden Abschnitte (Kap. B.-F.) haben Fragen der Testamentserrichtung und -widerruf durch einen Betreuten bzw. durch dessen Eltern, das gemeinschaftliche Testament mit Beteiligung eines Betreuten sowie die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft zum Gegenstand. Anschließend (Kap. H.–N.) wird die Stellung des Betreuten in verschiedenen erbrechtlichen Positionen (Alleinerbe, Erbvertragspartei, Vermächtnisnehmer, Mitglied einer Erbengemeinschaft, Vorerbe, ­Nacherbe) untersucht, ehe im Kapitel „Testamentsvollstreckung“ insbesondere die möglichen Konflikte zwischen Testamentsvollstrecker, Betreuer und betreutem Erben angesprochen werden.

                  Danach wechselt der Blick auf den Betreuer, dessen Aufgaben beim Tod des Betreuten sowie dessen Vergütungsansprüche und Regressansprüche (Kap. O.-R.) Themen der nächsten Kapitel (S.-W.). sind Enterbung, Erbverzicht, Zuwendungsverzicht und der Pflichtteil des Betreuten. Es folgen Ausführungen zum Erbschein und Erbscheinsverfahren sowie zu Genehmigungserfordernissen und Verjährungsfragen Die Darstellung wird abgeschlossen mit Kapiteln zur Rechtsdienstleistung in Erbfällen, zur Nachlasspflegschaft und zu erbschaftssteuerlichen Fragen (Kap. X.–Z.).

                  Ob die Zahl der Kapitel bewusst gewählt oder sich zufällig so ergeben hat, jedenfalls handelt es sich um einen Überblick von A bis Z. Inhaltlich ist es Zimmermann gelungen, die Materie durch Beispiele praxisnah und unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur verständlich darzustellen. Ein aktuelles, informatives Werk für alle, die mit Fällen und Problemen der Betreuung zu tun haben, sei es in gestaltender Funktion vor dem Erbfall, sei es nach Eintritt des Erbfalls, also für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger. (bmc)

                  VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

                  mueller-christmann-bernd@t-online.de

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