Recht

Erbrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 6/2020

Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung. 6. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2020. ISBN 978-3-406-74650-5. XLIV, 1176 S., € 139,00.

Die im Vorwort verwendete Bezeichnung der Nachkriegsgeneration als Erblassergeneration rechtfertigt sich aus der Höhe des jährlich in Deutschland mittels Erbschaft oder Schenkung auf nahestehende Personen übergehenden Vermögens. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) soll sich der Betrag auf jährlich 400 Milliarden Euro belaufen. Diese Dimension belegt die Bedeutung einer zuverlässigen Beratung der Erblasser aber auch der empfangenden Generation in erb- und steuerrechtlicher Hinsicht. Eine sachkundige, auf den Einzelfall abgestimmte Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) ist eine Hauptaufgabe der Kautelarjuristen geworden.

Dafür stehen ihnen inzwischen eine Reihe vorzüglicher Hilfsmittel zur Verfügung. Schon immer dazu gehört das von dem badischen Notariatsdirektor Heinrich Nieder 1992 begründete Handbuch der Testamentsgestaltung, das nunmehr in 6. Auflage vorliegt.

Sein Gegenstand sind, wie der Untertitel anzeigt, die Grundlagen und Gestaltungsmittel für Verfügungen von Todes wegen sowie vorbereitende Erbfolgemaßnahmen. Das Werk wird inzwischen von vier bayerischen Notaren bearbeitet. Zu den Brüdern Reinhard (Notar Illertissen) und Winfried (Notar München) Kössinger sind in der Neuauflage die Notare Damian Najdecki (München) und Josef Zintl (Neuburg a.d. Donau) getreten. Das in sechs Teile gegliederte Werk befasst sich im 1. Teil mit Überlegungen vor der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen. Behandelt werden klassische Themen wie die gesetzliche Erbfolge, das Pflichtteilsrecht, Rechtsgeschäfte unter Lebenden in Abgrenzung zu Verfügungen von Todes wegen, aber auch schon Grundzüge des internationalen Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts. Das für die Praxis wichtige Kapitel zur Feststellung der Testierfähigkeit eines Erblassers und zu den Aufgaben und Pflichten der Beratungsperson bei Verfügungen von Todes wegen schließt den 1. Teil ab. Etwas knapp werden in diesem Zusammenhang die Probleme des digitalen Nachlasses behandelt, was an der (noch) geringen Relevanz für die Beratungspraxis liegen mag.

Teil 2 hat die erbrechtlichen Gestaltungsmittel zum Inhalt. Wie man Verfügungen von Todes wegen aufbaut und formuliert, erläutern die beiden Paragraphen (§§ 17, 18) des 3. Teils, während Teil 4 vorbereitende Erbfolgemaßnahmen durch lebzeitige Rechtsgeschäfte vorstellt. Im 5. Teil werden Fallgruppen von Gestaltungsmöglichkeiten von Todes wegen zusammengefasst. Der abschließende 6. Teil behandelt die Einflussmöglichkeiten nach dem Erbfall, etwa durch Ausschlagung der Erbschaft oder Anfechtung der Verfügungen von Todes wegen.

Ergänzt werden die Ausführungen durch eine Vielzahl von Beispielen, hervorgehobenen Formulierungsvorschlägen und Checklisten für die erbrechtliche Beratung. Wer mit einem kurzen Blick Muster für ein vermeintlich maßgeschneidertes Testament finden möchte, sollte dieses Buch nicht zur Hand nehmen. Wer sich dagegen vertieft mit erbrechtlichen Gestaltungen auseinanderzusetzen hat, findet hier wertvolle Hilfestellung.

Natürlich findet man in einem Werk dieses Umfangs immer auch Gründe für Beanstandungen. Nicht unberechtigt scheint mir – jedenfalls für einige Abschnitte – der Vorhalt eines Rezensenten der Vorauflage (Horn, ErbR 2015, 395) zu sein, der die Aufnahme aktuellerer Rechtsprechung anmahnt. Bei den gelegentlich auftauchenden Fußnoten mit dem Hinweis „nicht belegt“ (z.B. § 15 Fn. 27 -31) handelt es sich möglicherweise um interne, vor Drucklegung nicht mehr ergänzte Bemerkungen eines Autors. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Handbuch der Testamentsgestaltung auch in der 6. Auflage jedem in der erbrechtlichen Beratung tätigen Anwalt und Notar uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden kann. (bmc)

 

Florian Fußeder, Soziale Netzwerke im Nachlass. Eine Untersuchung zum postmortalen Geheimnisschutz, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2019. ISBN 978-3-8487-6015-2, 257 S., € 66,00.

Heute enthält jeder Erbrechtskommentar und jedes Erbrechtslehrbuch einen Abschnitt zum digitalen Nachlass. Fand man die für die Nachlassabwicklung maßgeblichen Unterlagen früher in Schubladen und Aktenordnern, werden diese Dokumente zunehmend als Dateien auf dem häuslichen Computer oder auf mobilen Datenträgern gespeichert. Die Kommunikation im privaten und beruflichen Kontext verschiebt sich mehr und mehr hin zu EMails, Chats, etc.

Die vorliegende Arbeit, die im Wintersemester 2018/19 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität München als Dissertation angenommen wurde, befasst sich nicht mit dem digitalen Nachlass insgesamt, die Untersuchung konzentriert sich auf soziale Netzwerke.

Angestoßen wurde die Diskussion durch aufsehenerregende Gerichtsentscheidungen zur Rechtsnachfolge in ein Facebook-Benutzerkonto. Die 15-jährige Erblasserin war unter nicht ganz geklärten Umständen (Unfall, Suizid?) ums Leben gekommen. Die Eltern versuchten, sich unter dem Benutzerkonto ihrer Tochter bei Facebook anzumelden, um ggf. Aufschluss über die Umstände des Todes zu erhalten. Die Zugangsdaten hatte ihnen die Tochter zu Lebzeiten gegeben. Facebook hatte jedoch inzwischen das Benutzerkonto in einen sog. Gedenkzustand versetzt, in dem man auf das Konto auch dann nicht mehr zugreifen kann, wenn man sich im Besitz der Zugangsdaten befindet. Während das Landgericht Berlin der Klage der Eltern auf Zugangsverschaffung noch stattgegeben hatte, hat das Kammergericht den Anspruch für nicht durchsetzbar gehalten, weil eine Zugangsgewährung das Fernmeldegeheimnis (der Kommunikationspartner der Tochter) verletzen würde. Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2018, 3178) hatte das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und im Ergebnis den Eltern Recht gegeben.

Im recht knappen 1. Kapitel wird die (allerdings auch nicht sehr problematische) Frage verneint, ob der Nutzer eines sozialen Netzwerks absolute Rechte an den einzelnen Daten hat, die beim Anbieter gespeichert sind. Das 2. Kapitel widmet sich der vertraglichen Beziehung zwischen Anbieter und Nutzer, die auf Seiten des Anbieters als Kombination aus Werkvertrag mit Dauerschuldcharakter und Leistungen, auf die mietvertragliche Regelungen analog anwendbar sind, eingeordnet wird. Die Gegenleistung des Nutzers wird zwar nicht in Geld erbracht, sondern durch Zustimmung zu den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, mit denen der Anbieter die Kontrolle über die Daten der Nutzer erhält. Aus dem Vertrag hat der Nutzer gegen den Anbieter nicht nur einen Anspruch auf Bereitstellung und Zugang zur Plattform, sondern auch auf Übermittlung von Nachrichten und Veröffentlichung seiner Inhalte. Bezüglich der Daten besteht ein Anspruch auf sichere Speicherung und eine Einsichtsmöglichkeit. Mit der Überschrift „Vererbbarkeit von Dauerschuldverhältnissen“ ist das Thema des 3. Kapitels zu weit gezogen. Denn letztlich geht es hier nur um die Frage, ob die Mitgliedschaft in einem sozialen Netzwerk vererblich ist. Die Darstellung der Kriterien, die hierfür maßgebend sein sollen, ist etwas unübersichtlich und letztlich ausufernd. Bezog sich die Ankündigung auf die Prüfung der Kriterien Vermögen und Höchstpersönlichkeit kommen immer mehr Kriterien hinzu (Zweck, Vertrauensbeziehung, Unübertragbarkeit), die die Ausführungen zunehmend unkonkret werden lassen. Auch die folgende „Dogmatische Verortung des Problems“ leidet darunter, dass der Autor ganz unterschiedliche Aspekte nebeneinanderstellt. Dies endet mit dem überraschenden Ergebnis, dass die Frage nach der Vererbbarkeit eines vertraglichen Schuldverhältnisses dogmatisch im Leistungsstörungsrecht zu verorten sei, was schon sprachlich nicht einleuchten will. Das Ergebnis dieser Erörterungen, das Schuldverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer eines sozialen Netzwerks sei vererblich, ist indes gut begründbar und entspricht der herrschenden Meinung.

Das zentrale Kapitel 4 zum postmortalen Geheimnisschutz klärt zunächst die Grundlagen des Geheimnisschutzes zu Lebzeiten mit seinen Ausprägungen Fernmeldegeheimnis und Datenschutz. Die folgende Untersuchung endet mit dem Ergebnis, dass der Geheimnisschutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts einer Offenbarung der Daten in sozialen Netzwerken gegenüber den Erben nicht entgegensteht. Das letzte Kapitel befasst sich mit der Wirksamkeit von Regelungen zum Nachlass in den AGB der Anbieter sozialer Netzwerke. Die Arbeit schließt ab mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse, was insofern sinnvoll ist, als diese durch die stark aufgefächerte Darstellung gelegentlich verloren zu gehen drohen. Eher am Rande erfährt man in dieser Zusammenfassung, dass der Autor ein gesetzgeberisches Tätigwerden für nicht erforderlich hält. Die Arbeit befindet sich auf dem Stand August 2018. Da sie die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Übergang eines Nutzungsvertrags mit einem sozialen Netzwerk bei Tod des Kontoinhabers noch berücksichtigen konnte, kann gleichwohl von einer aktuellen Untersuchung zum postmortalen Geheimnisschutz gesprochen werden. (bmc)

 

Stephan Viskorf (Hrsg.), Familienunternehmen in der Nachfolgeplanung. C.H. Beck-Verlag München 2020. ISBN 978-3-70915-9, XLV, 528 S., € 139,00.

Neben zahlreichen Handbüchern zu rein erbrechtlichen Themen wie Testamentsgestaltung finden sich in letzter Zeit vermehrt Neuerscheinungen, die sich mit der Nachfolgeplanung befassen. Immer häufiger vollzieht sich ein Vermögensübergang nämlich nicht durch den Erbfall, sondern aufgrund vorsorgender Planung durch vertragliche Vereinbarungen im Wege vorweggenommener Erbfolge. Wer sein Vermögen nicht richtig oder nicht zum richtigen Zeitpunkt auf seine Nachfolger überträgt, riskiert erhebliche Nachteile. Wie man dem speziell bei Familienunternehmen entgegenwirken kann, will dieser Praxisratgeber zeigen. Der Herausgeber hat sich auf die Beratung von Familienunternehmen zur Unternehmensnachfolge, Steuerplanung und Restrukturierung spezialisiert. Ihm zur Seite stehen 15 weitere Autoren, ebenfalls namhafte Experten aus der Beratungspraxis.

Das Handbuch beginnt ungewöhnlich: Der von Rechtsanwalt Pöllath verfasste 1. Teil ist nicht die für Handbücher dieser Art typische trockene juristische Einführung mit Begriffserklärungen, Hinweisen auf die große Bedeutung des Themas und Ankündigungen für das weitere Vorgehen, sondern eine persönliche Schilderung der Erfahrungen mit schwierigen Richtungsentscheidungen zwischen Nachfolge und Verkauf. Schon die Zwischenüberschriften zeigen, dass der Autor einen eigenen Stil mit vielen Zitaten und Bonmots pflegt, der nicht jedem gefallen wird, aber er weckt Interesse und ist gerade denjenigen zur Lektüre zu empfehlen, die mit einer gewissen Scheu vor dem komplexen Thema an das Werk herangehen. Die weiteren Teile fokussieren sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachfolge. Der knapp 200 Seiten umfassende 2. Teil befasst sich mit der Unternehmenssicherung zu Lebzeiten, angefangen mit dem Gesellschaftsvertrag, mit dem ein belastungsfähiger Ordnungsrahmen für das Unternehmen geschaffen werden soll. Es folgt ein Abschnitt über Poolvereinbarungen, durch die in der Gestaltungspraxis

Gesellschafterrechte gebündelt werden, was gerade in Familienunternehmen mit zahlreichen Gesellschaftern und ggf. Familienstämmen zweckmäßig sein kann. Nach einem Überblick über Corporate Governance in Familienunternehmen widmet sich das nächste Kapitel den Eheverträgen und begleitenden erbrechtlichen Regelungen. Die folgenden Ausführungen zur Vorsorgevollmacht erwartet man in einem Handbuch zur Nachfolgeplanung in Familienunternehmen nicht unbedingt, sie sind aber auch nicht fehl am Platz.

Teil 3 steht unter der Überschrift „Unternehmensübertragung“ und beginnt mit einer eingehenden Darstellung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Auf 120 Seiten werden die komplexen Fragen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts unter Einbeziehung grenzüberschreitender Sachverhalte ausgebreitet. Für den einkommensteuerrechtlichen Abschnitt zeichnet Regierungsrat Tobias Völkel verantwortlich, der einzige Verwaltungsbeamte im Autorenteam, dem ansonsten nur Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare angehören. Die Vorteile und die Besonderheiten lebzeitiger Übertragungen werden im Kapitel „Vorweggenommene Erbfolge“ behandelt, ehe abschließend die Unternehmensübertragung von Todes wegen dargestellt wird.

Dieses Praxishandbuch bietet auf aktuellem Rechtsstand fundierte praxisorientierte Hilfestellungen für die Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen. Sowohl die Möglichkeiten der Unternehmenssicherung zu Lebzeiten als auch die Übergangsmöglichkeiten durch erbrechtliche Gestaltungen werden rechtsformübergreifend dargestellt. Dabei werden durchgehend einem ganzheitlichen Ansatz folgend die zivilrechtlichen, steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte und Rahmenbedingungen der möglichen Konstellationen prägnant erörtert. Ein Blick in das sorgfältig erstellte Abkürzungs- und Literaturverzeichnis belegt das wissenschaftliche Niveau des Werks, bei dem gleichwohl die Praxisorientierung im Vordergrund steht. Viele Beispiele, Checklisten und Musterformulierungen veranschaulichen die rechtlichen Ausführungen und ermöglichen einen schnellen Zugriff.

Das Handbuch ist ein wertvoller Wegweiser durch die zahlreichen und vielschichtigen Fragen in Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen. Es behandelt ausführlich alle relevanten Rechtsgebiete und bietet darüber hinaus praktische Lösungsansätze. Eine übersichtliche und gleichzeitig wissenschaftlich fundierte Darstellung, die Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren eine große Hilfe sein kann. (bmc)

 

Sebastian Spiegelberger (Hrsg.), Vermögensnachfolge. 3. Aufl., C.H. Beck-Verlag München 2020. ISBN 978-3-71109-1. XLIII, 745 S., € 119,00.

Immer häufiger vollzieht sich ein Vermögensübergang nicht durch den Erbfall, sondern aufgrund vorsorgender Planung durch vertragliche Vereinbarungen im Wege vorweggenommener Erbfolge. Während die Erbfolge im BGB in über 450 Paragraphen geregelt ist, finden sich für die Vermögensnachfolge unter Lebenden nur rudimentäre Bestimmungen. Der Bereich der Vermögensnachfolge weist schon deshalb einen hohen Beratungsbedarf auf. Gesetzesänderungen, Entwicklungen in der Rechtsprechung und die zunehmende Internationalisierung erfordern das Überdenken vorhandener und die Suche nach neuen Gestaltungsformen. Konnten bei der Erstauflage (1994) die Rechtsfragen der Vermögensnachfolge noch in einem Band behandelt werden, wurde bereits bei der 2. Auflage (2009/2010) eine Trennung in Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge vollzogen. Die 3. Auflage des Komplementärbands, an dem alle Autoren des vorliegenden Werkes mitwirken, ist für Anfang 2021 angekündigt. Es handelt sich neben dem Herausgeber, Notar in Rosenheim a.D. um neun Autoren (überwiegende Notare), die zwar im Vorwort als „in der Vertragspraxis erfahren“ bezeichnet werden, über die man aber sonst nichts Näheres erfährt. Auch das bei Werken dieser Art übliche Bearbeiterverzeichnis fehlt. Die Darstellung ist in drei Teile gegliedert. Teil 1 behandelt die Übertragungen auf Abkömmlinge, Teil 2 die vermögensverwaltenden Personengesellschaften und der 3. Teil die Fallgestaltungen des sonstigen unentgeltlichen Erwerbs. Der 1. Teil stellst einleitend den Vertragstyp der vorweggenommenen Erbfolge vor. Da der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge im Gesetz nicht definiert ist und dem BGB ursprünglich nicht bekannt war, mag der Versuch einer „Dogmatik“, wie sie Spiegelberger an den Anfang seiner Ausführungen stellt, seine Berechtigung haben. Der teilweise detaillierten Darlegungen mit rechtsgeschichtlichen Betrachtungen hätte es aber in diesem Handbuch, das sich an der Praxisrelevanz orientiert, nicht unbedingt bedurft. Auch erscheinen mir Aufbau und Auswahl der Themen (so werden z.B. vorab Leistungsstörungen und spezielle Fragen wie Zweckverfehlung angesprochen) im 1. Kapitel nicht immer gelungen.

Die steuerrechtliche Seite wird für alle Steuerarten im nächsten Kapitel dargestellt, wobei der Autor mit Kritik an der Steuergesetzgebung und -rechtsprechung nicht zurückhält und keinen Hehl aus seiner Überzeugung macht, dass das Erbschaftsteuerrecht enorme Belastungen insbesondere für Mittelstandsbetriebe mit sich bringt. In den folgenden Kapiteln werden beginnend mit frühzeitigen Vorsorgemaßnahmen einzelne Gestaltungen aufgezeigt (im Einzelnen: Nießbrauch, Wohnrecht und Leibgeding, Dauerwohnrechte, Überlassung gegen wiederkehrende Bezüge, mittelbare Grundstücksschenkung und Kettenschenkung). Außerdem werden in diesem Zusammenhang das Schenkungsversprechen von Todes wegen und erbrechtliche Rechtsgeschäfte sowie Verfügungen und entgeltliche und teilentgeltliche Rechtsgeschäfte erörtert. Der zweite Teil geht auf die vielfältigen Probleme vermögensverwaltender Personengesellschaften ein. Im Mittelpunkt steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), gefolgt von der Familien KG und der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG bis zur sog. Sparschwein-GmbH, die vor allem aus steuerlichen Gründen errichtet wird. Zu jeder Rechtsform werden die rechtlichen Grundlagen ausführlich dargestellt, danach die steuerlichen Besonderhei- ten beschrieben und Formulierungs- und Gestaltungsempfehlungen gegeben.

Teil 3 beschäftigt sich mit sonstigen unentgeltlichen Erwerben. Leider hat es der Autor versäumt, den Anfangsabschnitt für die Neuauflage zu überarbeiten. Dort wird die Erbrechtsreform jetzt noch vorgestellt wie eine gerade in Kraft getretene Gesetzesänderung (mit wörtlicher Wiedergabe neugefasster Gesetzestexte). Dabei gelten die hier dargestellten Regelungen seit über zehn Jahren (01.01.2010). Die weiteren Kapitel decken unterschiedliche Themenbereiche ab, von den Formen der Erbauseinandersetzung über den Erwerb vom Ehegatten bis zum Einfluss der europarechtlichen Güterrechtsverordnungen und der Europäischen Erbrechtsverordnung. Das abschließende Kapitel widmet sich der Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolge.

Trotz der Vielfalt und Komplexität der Themen ist die Darstellung gut verständlich. Die Gegner der Methode, Quellenangaben direkt in den Fließtext aufzunehmen, statt Fußnoten zu setzen, werden in diesem Werk allerdings immer wieder (insbesondere bei den vom Herausgeber bearbeiteten Kapiteln) Passagen finden, die als Beleg dafür dienen können, dass diese Methode den Lesefluss empfindlich stört. Zu Recht bezeichnet die Verlagswerbung dieses Werk als vernetzte zivil- und steuerrechtliche Darstellung für alle Facetten der Vermögensnachfolge. Es liegt auf der Hand, dass bei der Nachfolgeplanung das Steuerrecht eine maßgebliche Rolle spielt. Daher liegt ein Schwerpunkt der Neubearbeitung auf der Einarbeitung der Folgen der letzten Erbschaftssteuerreform und ihrer Auswirkungen auf die Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Das große Plus des Bandes besteht darin, dass für alle Gestaltungsformen der Vermögensnachfolge ausgearbeitete Gestaltungsvorschläge unterbreitet werden, die auch zum Download zur Verfügung stehen. Die Autoren, sämtlich ausgezeichnete und ausgewiesene Kenner der Materie, geben in diesem Handbuch klare Antworten und konkrete Vorschläge für komplexe Fragestellungen. (bmc)

 

Christoph Dorsel (Hrsg.), Kölner Formularbuch Erbrecht 3. Aufl., Carl Heymanns Verlag, 2020. ISBN 978-3-452-29201-8. XLII, 1544 S., € 159,00.

Unter der Herausgeberschaft des Bonner Notars Christoph Dorsel ist im Programm Heymanns Notarrecht das Kölner Formularbuch Erbrecht in 3. Auflage erschienen. Für die Neuauflage wurden neben einer – den Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich des Erbrechts Rechnung tragenden – Überarbeitung aller Kapitel auf Anregung von Nutzern neue Formulierungsvorschläge eingefügt. Ziel der Reihe der Kölner Hand- und Formularbücher ist es, ihr jeweiliges Thema konsequent zu durchdringen mit Blick auf die Bedürfnisse des Notars. Neben dem Herausgeber stellen sich eine Autorin und 14 Autoren, die mit einer Ausnahme als Notare tätig sind, dieser Aufgabe. Sie tun dies nicht, indem sie – wie bei Werken dieser Art manchmal anzutreffen – Formular an Formular reihen und diese mit wenigen einleitenden oder erläuternden Bemerkungen versehen. Vielmehr steht am Anfang jedes Kapitels eine kurze, aber durchaus inhaltsreiche Einführung in die Thematik mit systematischer Darstellung der relevanten gesetzlichen Grundlagen, um dann einen vertieften und praxisorientieren Überblick über die in Betracht kommenden Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.

Die insgesamt 21 Kapitel erschließen das gesamte Spektrum erbrechtlicher Gestaltungen in der notariellen Praxis. Breiten Raum nehmen naturgemäß die letztwilligen Verfügungen ein. Ausgehend von Standardfragestellungen werden Formulierungsvorschläge unterbreitet, die im Weiteren ergänzt und variiert werden. Nach der Konzeption des Werkes soll dabei nicht die vertraute Lösung im Vordergrund stehen, die möglicherweise den Blick auf Alternativen verbaut, vielmehr werden dem Anwender ausgehend vom Regelungsziel verschiedene Lösungsvorschläge mit Formulierungsmustern an die Hand gegeben. Neben allgemeinen erbrechtlichen Themen befassen sich einzelne Kapitel mit der Nachfolge in Gesellschaftsvermögen, dem landwirtschaftlichen Erbrecht, der Errichtung von Stiftungen, den lebzeitigen Rechtsgeschäften sowie mit Verträgen unter Erben und mit Vermächtnisnehmern. Steuerrechtliche Fragen werden jeweils im Anschluss an die vorgestellten Gestaltungsmöglichkeiten angesprochen. Auch das Nachlassverfahren und das internationale Erbrecht kommen nicht zu kurz. Dem Erbschaftsteuerrecht ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Die Gesamtmustersammlung für häufig vorkommende, typisierte Sachverhaltskonstellationen am Ende des Bandes dient vor allem als Basis zur Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Einzelfalls. Alle Formulare des Werkes stehen auch zum Download bereit. Der Druckfehler „Achillesverse“ in Kap. 5 Rn. 600 ist peinlich genug; zum allem Überfluss hat er auch noch Eingang als Unterstichwort in das Sachverzeichnis gefunden. Mit Formularbüchern allein lassen sich Rechtsfälle nicht lösen; sie helfen aber dabei, sachgerechte Entwürfe zu entwickeln und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Das vorliegende, übersichtlich aufgebaute unterstützt nicht nur den Notar bei seiner Beratung, bei der Formulierung von Willenserklärungen und dem Verfahren der abschließenden Beurkundung. Mit mehr als 700 Formulierungsvorschlägen ist es auch für den Anwalt eine wertvolle Arbeitshilfe. (bmc)

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften. mueller-christmann-bernd@t-online.de

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