Recht

Erbrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 5/2019

Nomoskommentar BGB, Bd. 5 Erbrecht. Hrsg von Ludwig Kroiß, Christoph Ann und Jörg Mayer ­ . 5. Aufl., Baden-Baden, Nomos Verlag 2018. ISBN 978-3-8487-4161-8, XXXII, 2262 S., € 198,00.

Vier Jahre nach der Vorauflage (besprochen in fachbuch­journal 2/2015 S. 56) präsentieren die Herausgeber eine Neuauflage des inzwischen gut etablierten Erbrechtskommentars. Die Nennung der Herausgeber im Buchtitel lässt eine einschneidende Veränderung nicht erkennen, über die erst das Vorwort informiert. Der Mitherausgeber und Mit­autor Jörg Mayer, einer der renommiertesten deutschen Erbrechtler, ist im Alter von nur 59 Jahren verstorben. Sei ne Kommentierungen, die zu den Glanzpunkten des Wer­kes zählen, hat überwiegend Rechtsanwalt Claus-Henrik Horn übernommen, der auch bei anderen erbrechtlichen Kommentaren tätig und durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen bestens ausgewiesen ist. Laut Vorwort sind die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) und das Internationale Erbrechtsverfahrensge­setz (IntErbRVG) eingearbeitet. Wo und auf welche Wei­se dies geschehen ist, erschließt sich allerdings weder aus der Inhaltsübersicht noch über das Stichwortverzeichnis, das die Europäische Erbrechtsverordnung überhaupt nicht aufführt. Fündig wird man bei der vom Mitherausgeber Kroiß bearbeiteten Kommentierung des § 2353 BGB zum Erbschein, die auch die in das FamFG ausgelagerten Verfahrensvorschriften einbezieht, wobei die Darstellung durch den Abdruck der aufgehobenen (bis 16.08.2015 geltenden) Regelungen der §§ 2354-2360 BGB etwas un­übersichtlich wird.

An der bewährten Konzeption des Bandes wurde festge­halten. Vor der eigentlichen Kommentierung der Norm­merkmale wird unter der Überschrift „Allgemeines“ in die Vorschrift eingeführt und danach der Regelungsgehalt erörtert. Soweit angebracht folgt auf die Kommentierung der einzelnen Merkmale ein Abschnitt „Weitere praktische Hinweise”, in dem Gestaltungs- und Verfahrenshinweise gegeben sowie sozialrechtliche, prozessuale und gebührenrechtliche Fragen angesprochen werden. Ein besonde­res Augenmerk wird weiterhin auf steuerrechtliche Aspekte gelegt, die in mehreren Anhängen eingehend behandelt werden. Ein eigener Beitrag widmet sich dem deutschen internationalen Erbschaftssteuerrecht mit zahlreichen Ge­staltungshinweisen. Diese und viele weitere praktischen Hinweise machen das Werk vor allem für diejenigen at­traktiv, denen an konkreter Hilfestellung bei der Rechtsan­wendung und Beratung gelegen ist. In anderen Kommen­tierungen nicht zu finden sind die an § 1922 BGB und § 1923 BGB angehängten umfassenden Darstellungen über „Estate planning – Zur Rolle der Banken im Erbfall“ und zur „Stiftungserrichtung von Todes wegen“. Neu eingefügt wurde als Anhang III zu § 1922 BGB ein Abschnitt zum digitalen Nachlass, wobei die grundlegende Entscheidung des BGH vom Juli 2018 noch nicht berücksichtigt werden konnte. Zu den Pluspunkten zählen ferner die über 350 Seiten starken Länderberichte, in denen das Erbrecht von 19 Staaten zusammengestellt ist.

Bei einer Zahl von über 30 Bearbeitern (wobei allerdings über ein Dutzend auf die Länderberichte entfallen) aus allen Bereichen der juristischen Berufe ist es nicht verwun­derlich, dass Quantität und Qualität der Beiträge variie­ren. Beschränken sich die einen bei der Kommentierung auf einen knappen, auf das Notwendigste beschränkten Überblick, bieten andere eine umfassende Darstellung, die keiner Streitfrage aus dem Weg geht und Farbe bekennt. Für die zweite Gruppe stand seit jeher die Bearbeitung des Vermächtnisrechts durch den früheren Mitherausgeber Jörg Mayer, die von Horn weitergeführt und behutsam er­gänzt wurde.

Auch für die 5. Auflage gilt die Feststellung, dass es sich um eine aktuelle, fundierte Darstellung des Erbrechts von kompetenten Autoren handelt, die ihren Blick stets auf die Bedürfnisse der Praxis richten. Der starke Praxisbezug macht den Kommentar so wertvoll. (bmc)

 

 

Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.), Nachfolgerecht, 2. Aufl. 2019, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 2329 S., ISBN 978-3-8487-4160-1. € 198,00

Dieser Kommentar (Besprechung der 1. Auflage in fbj 2/2015 S. 54) will der zunehmenden Komplexität bei der Beratung in der Nachlassplanung und im Erbfall Rech­nung tragen und Lösungen unter Berücksichtigung von Fragestellungen aus anderen Rechtsgebieten anbieten. Dieses Konzept hat offenbar überzeugt, denn recht schnell war eine Neuauflage fällig. Das eigentliche Erbrecht, al­so das 5. Buch des BGB, wird nicht behandelt; das Werk versteht sich vielmehr als Ergänzung zu den BGB-Kom mentierungen zum Erbrecht. Die Darstellung wechselt geschickt zwischen der klassischen Kommentierung von gesetzlichen Vorschriften und der systematischen Behand­lung einzelner Themen.

Dieser Aufgabe widmen sich nunmehr 36 Autoren aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft unter der Her­ausgeberschaft eines Dreiergremiums, dem ein Leitender Oberstaatsanwalt (Kroiß), ein Rechtsanwalt (Horn) und ein Lehrstuhlinhaber (Solomon) angehören. Vergleicht man die Neuauflage mit ihrer Vorgängerin, so fallen zwei Er­weiterungen auf: der auf über 2.300 Seiten angewachsene Umfang, der langsam die Grenze für die Einbändigkeit (die unbedingt erhalten werden sollte) erreicht, und die da­mit leider einhergehende deutliche Erhöhung des Preises.

Ein Vergleich der einzelnen Kapitel zeigt, dass einzelne gründlich überarbeitet (als Beispiel mag der Abschnitt zum digitalen Nachlass dienen), andere nur in den Fußnoten aktualisiert wurden (etwa das Kapitel zur Anwaltshaftung, bei dem die 2014 noch zutreffende Bemerkung, dass ein Fall „momentan beim OLG Karlsruhe liegt“ (Rn. 103 aE), unverändert blieb.

Das Werk besteht aus sieben Teilen, in denen insgesamt 36, in Umfang und Inhalt sehr unterschiedliche Kapitel behandelt werden, auf die hier nicht sämtlich eingegan­gen werden kann. Den Schwerpunkt bildet erwartungsge­mäß das Zivilrecht, das in 22 Kapitel untergliedert ist, die alphabetisch geordnet sind beginnend mit „AGB-Banken“ (Autor Kroiß, der außerdem § 14 HeimG bearbeitet hat, Kap. 12). Gegenüber der Erstauflage ist dieses einleitende, früher sehr dünne Kapitel etwas ausgeweitet worden, frei­lich vor allem dadurch, dass die zentrale BGH-Entschei­dung zum Erbennachweis seitenlang abgedruckt wurde. Im folgenden Kapitel „Anwaltshaftung“ gibt Rechtsanwalt Spirgath einen Überblick mit Beispielen aus der eigenen Praxis über die Pflichten aus dem Mandatsverhältnis und die Haftung bei deren Verletzung. Die Hinweise zum alten (bis Ende 2004 geltenden) Verjährungsrecht dürften dabei langsam entbehrlich sein. Erbrechtliche Fragestellungen im Arbeitsrecht behandelt Rechtsanwalt Naber, insbeson­dere die Rechtslage nach dem Tod des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Unter der Überschrift „Berufsrecht“ werden dann die Pflichten des Anwalts bei der Nachfol­geberatung angesprochen. Die überwiegend landesrechtlich geregelten Bereiche „Bestattung, Totenfürsorge und Sepulkralkultur“ sind im 5. Kapitel von Heiß/Weber zu­sammengefasst, wobei die Ausführungen zum rechtlichen Status des menschlichen Körpers nach dem Tod etwas überambitioniert erscheinen. Die Änderungen im Kapitel „Betreuungsrecht“ (Autor Hecker) beschränken sich im Wesentlichen auf die Aktualisierung der Fußnoten. Dies gilt auch für die Kommentierungen der §§ 27-35 BeurkG, während bei den Erläuterungen zu einzelnen Vorschriften der Bundesnotarordnung (BNotO) einige Änderungen berücksichtigt werden mussten (Autor beider Kapitel Notar Gutfried).

Bei dem Kapitel „Digitaler Nachlass“ (bearbeitet von Rechtsanwältin Herzog) zeigt allein schon das erhebliche Anwachsen des Literaturverzeichnisses, was sich in diesem Bereich in den letzten Jahren getan hat. Die Darstellung gibt einen profunden Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion, wobei die Entscheidung des BGH im Face­book-Fall noch berücksichtigt werden konnte. Umfangmäßige Schwerpunkte im zivilrechtlichen Teil sind die Kapitel 10 (Familienrecht, verfasst von Rechtsan­walt Schwackenberg und Rechtsanwältin Mayer) und 11 (Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwältin Plückelmann). Ferner sind kommentiert die Höfeordnung und erbrechtliche Vorschriften aus dem Konsulargesetz, dem Verschollenheitsgesetz, der Insolvenzordnung (Nachlassin­solvenzverfahren) sowie dem Lebenspartnerschaftsgesetz und dem Mietrecht des BGB. Jeweils vollständig abge­druckt und auszugsweise erläutert werden auch das Perso­nenstandsgesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der zivilrechtliche Teil wird abgeschlossen mit einem Kapi­tel zu versicherungsrechtlichen Fragen (Sprenger) und zur Vollmacht, der sich der Mitherausgeber Horn in gewohnt souveräner Weise annimmt.

Der verfahrensrechtliche 2. Teil beginnt mit Erläuterun­gen zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar­keit (FamFG), die sich Horn und Richter am Amtsgericht Poller teilen. Kommentiert werden die Regelungen zur Be­schwerde (§§ 58-69 und zur Rechtsbeschwerde (§§ 70-75) sowie die Kostenvorschriften (§§ 80-85). Bei der Kommen­tierung der Nachlasssachen fehlt die Eingangsvorschrift, § 342, was wohl auf einem Versehen beruht. Neu kommen­tiert werden mussten die (früher teilweise im BGB ent­ haltenen) Regelungen zum Erbscheinsverfahren (§§ 352352e). Die Regelungen der Grundbuchordnung werden von Diplom-Rechtspflegerin Imre ausführlich dargestellt. Ein Diplom-Rechtspfleger (Wilsch) zeichnet auch für die Erläuterung der Vorschriften des Gerichts- und Notar­kostengesetzes verantwortlich. Ferner werden in diesem Teil das Schiedsverfahren der ZPO und das Mediations­verfahren im Hinblick auf ihre Eignung für erbrechtliche Streitigkeiten vorgestellt. Die von Richter am Oberlandes­gericht Krätzschel fachkundig besorgte Kommentierung des Zivilprozessrechts (Kap. 27) konzentriert sich auf die Vorschriften und Themen, die erfahrungsgemäß in Erb­rechtsprozessen eine Rolle spielen (Streitwert, Zuständig­keit, Streitgenossenschaft, Stufen- und Feststellungsklage, §§ 305, 327 ZPO und einstweiliger Rechtsschutz). Kapitel über die Zwangsvollstreckung und über den Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens nach §§ 180–184 ZVG sowie ein Überblick über das Mediationsgesetz komplet­tieren den verfahrensrechtlichen Teil.

In Teil 3 mit der Überschrift „Internationales Erbrecht“ wurde als neues Kap. 30a ein Überblick vorangestellt, ehe die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) vollstän­dig abgedruckt und von Staatsanwalt Köhler umfassend kommentiert wird, aus dessen Feder auch der neu aufge­nommene Abschnitt zum Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz stammt.

Der Abschnitt über das Strafrecht (Teil 4, Bearbeiterin Rechtsanwältin Holling) behandelt nach einer Einführung in die Grundlagen der Strafbarkeit einen Teil der Aussage­delikte daneben Unterschlagung, Betrug, Untreue und Ur­kundenfälschung sowie Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Der 5. Teil hat das Verwaltungsrecht zum Thema, wo es insbesondere um die Rechtsnachfolge in öffentlich recht­liche Pflichten und Genehmigungen, Gestattungen etc. geht. Das wichtige Thema „Steuerfolgen des Erbfalls und Gestaltungsmöglichkeiten“ steht im Mittelpunkt des von Rechtsanwälten Holler und Schmidt 6. Teils „Steuerrecht“. Den Abschluss bildet ein über 180 Seiten umfassender Überblick über die Zusammenhänge von Sozialrecht und Erbrecht, für den Richter am Landessozialgericht Bienert und Rechtsanwalt Hußmann verantwortlich zeichnen. Im Kommentar Nachfolgerecht zeigen Experten in ihrem Bereich die Verbindungen des Erbrechts zu zahlreichen Rechtsgebieten auf und schärfen so den Blick für eine ganzheitliche Betrachtung. Da die Ausführungen häufig an typische erbrechtliche Beratungssituationen anknüp­fen, ist das Werk insbesondere für Rechtsanwälte eine große Bereicherung. (bmc)

 

Hans Brox/Wolf-Dietrich Walker, Erbrecht, 28. Aufl., Verlag Franz Vahlen München, 2018. XLVI, 538 S., ISBN 978-3-8006-5697-4. 25,90 €.

Das erstmals 1966 erschienene Lehrbuch zum Erbrecht von Hans Brox hat längst seinen festen Platz in der ju­ristischen Studienliteratur gefunden. Auch den heutigen Zeiten des Überangebots hat es seinen Rang nicht einge­büßt. Seit der 22. Auflage wird es von Wolf-Dietrich Walker, Professor an der Universität Gießen, fortgeführt. Es erscheint im 2-Jahres-Rhythmus, zuletzt habe ich die 26. Auflage besprochen (fbj 2/2015 S. 58). Inzwischen wurde die früher durchgängige Randnummernzählung umge­stellt auf eine Zählung, die nach jedem Paragraphen neu beginnt, wobei jeweils die Randnummer 1 nicht erscheint. Die 28. Auflage ist auf dem Stand Juni 2018. Neben der gewohnt zuverlässigen Auswertung und Einarbeitung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberge­richte, die seit Erscheinen der Vorauflage ergangen sind, wurde aktuelles Schrifttum eingearbeitet oder jedenfalls nachgewiesen, wie es dem Konzept des Buches entspricht. Die Darstellung ist in zwölf Abschnitte unterteilt. Der für die studentische Ausbildung wichtigste Bereich des Erb­rechts, die Berufung zum Erben, bildet nach einer knap­pen Einführung in das Erbrecht, in der die Grundbegriffe erläutert werden, den ersten Schwerpunkt. Im Einzelnen werden hier die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge durch Testament und Erbvertrag sowie der Ausschluss von der Erbfolge behandelt. Die unterschiedlichen Anordnungen des Erblassers (Erbeinsetzung, Testamentsvollstre­ckung, Vermächtnis oder Auflage) sind Gegenstand des nächsten Abschnitts. Es folgen Abschnitte über die Mit­erbengemeinschaft, das Pflichtteilsrecht, den Schutz des Erben und der Erbschaft sowie über die Erbenhaftung. Kleinere Abschnitte enthalten danach einen Überblick zu Themen wie Zuwendungen auf den Todesfall durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, Erbrecht und Gesell­schaftsrecht, Erbschaftskauf sowie Erbschaftsteuerrecht. Das abschließende Kapitel befasst sich mit dem interna­tionalen Erbrecht.

Vermittelt wird ein auf das Wesentliche beschränkter Über­blick über das Erbrecht, der zwar über den Pflichtstoff in den Juristischen Staatsprüfungen hinausgeht, in der Dar­stellung aber stets an den Bedürfnissen der Ausbildung orientiert ist. Den einzelnen Kapiteln sind neben Literatur­ hinweisen kleine Fälle vorangestellt, die in die Problema­tik einführen und deren Lösung innerhalb der folgenden Erläuterungen durch einen grauen Balken hervorgehoben wird. Zusammenfassungen am Ende von Kapiteln ermög­lichen eine zusätzliche Lernkontrolle. Im Anhang finden sich schließlich mit Anmerkungen versehene Mustertexte, etwa zum gemeinschaftlichen Testament oder zum Erb­vertrag.

Wer eine gut verständliche Einführung in das Erbrecht mit didaktischem Anspruch sucht, ist mit diesem ausgereiften Werk gut bedient. Es ist für Studierende geschrieben und für diese hervorragend geeignet. (bmc)

 

Thomas Fritz, Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung, 4. Aufl., 2017, Verlag Schäffer-Poeschel Stuttgart. XXIII, 342 S., ISBN 9783-7910-3968-8. € 49,95

Wer sein Vermögen nicht richtig oder nicht zum richtigen Zeitpunkt auf seine Nachfolger überträgt, riskiert erheb­liche Nachteile. Wie man dem entgegenwirken kann, will dieser Praxisratgeber zeigen, der bereits in 4. Auflage vor­liegt (Stand 01.04.2017). Der Autor ist ein auf die Bereiche Erbrecht, Schenkungsrecht und Unternehmensnachfolge spezialisierter und durch einschlägige Veröffentlichun­gen ausgewiesener Rechtsanwalt. Die Neuauflage wurde durchgehend neu bearbeitet; die für die Themen des Werkes wichtigsten gesetzlichen Änderungen betreffen das Erbschaftsteuerrecht mit der Erbschaftsteuerreform 2016 und das internationale Erbrecht mit der seit August 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung Die in zehn Kapitel gegliederte Darstellung beginnt mit einer knappen Übersicht über die Allgemeinen Grundla­gen des Erbrechts. Dieses wie auch das nachfolgende Ka­pitel zur gesetzlichen Erbfolge ist eher für juristische Laien verfasst; verzichtet wird nicht nur – wie übrigens im ge­samten Werk – auf die Zitierung von Rechtsprechung und Literatur, sondern gelegentlich auch auf die Angabe von einschlägigen Normen, etwa zur Verjährung, zur Erbun­würdigkeit oder zur Beschränkung der Nachlasshaftung. In den beiden Kapiteln über die gewillkürte Erbfolge durch Testament und durch Erbvertrag werden insbesondere die dem Erblasser zur Verfügung stehenden Gestaltungsmittel dargestellt, wobei auch hier das Fehlen von Paragraphen­ angaben zwar die Lesbarkeit des Textes erleichtern mag, dem Leser aber auch die Chance verwehrt, sich genauer zu informieren oder das Gelesene zu kontrollieren. Unter der etwas unspezifischen Überschrift „Spezielle Interes­sen“ behandelt der Autor dann u.a. das gemeinschaftliche Testament und erbrechtliche Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Verfügungen des Erblassers zu Leb­zeiten sind Gegenstand des VI. Kapitels, wobei die Defi­nition des Vertrages zugunsten Dritter (S. 128) gründlich misslungen ist. Auch die Ausführungen zum Bausparvertrag (S. 131) sind recht holprig formuliert und verwechseln Erblasser und Erben. Einen Schwerpunkt des Werkes bil­ den die beiden Kapitel zum Gesellschaftsrecht (Kap. VII), das einen merkwürdigen Hinweis auf Art. 1 Abs. 2 EGHGB (S. 136) enthält, und zum Steuerrecht (Kap. VIII). Hier geht die Darstellung mehr in die Tiefe und ins Detail. Dies gilt auch für das wichtige Kapitel zu Vorsorgeverfügungen. Den Abschluss bildet eine Darstellung über das internationale Privatrecht im Erbrecht, die sich insbesondere mit den Auswirkungen der Europäischen Erbrechtsverordnung auf grenzüberschreitende Erbfälle befasst.

Wer einen Praxisratgeber verfasst, muss einerseits damit rechnen, dass die Darstellung – aus der Sicht des Fach­manns – als oberflächlich und unvollständig eingestuft wird, andererseits wird – aus der Sicht des Laien – manches immer noch als zu kompliziert und komplex empfunden. Mit Kritiken dieser Art wird auch das vorliegende Werk rechnen müssen. Tatsächlich eignet sich der Ratgeber am ehestens für Personen, die zwar nicht juristisch vorgebil­det, aber in dieser Hinsicht auch nicht völlig unbedarft sind. Vielleicht sollte der Autor sich an manchen Stellen etwas mehr Beschränkung auferlegen, so dürften den „durchschnittlichen“ Leser 13 verschiedene Formen des Vermächtnisses (S. 52-55) überfordern. Seine Stärken hat der Band bei den Ausführungen zum Gesellschafts- und zum Steuerrecht. Auch der Abschnitt zu den Vorsorgever­fügungen ist im Hinblick auf die Zielsetzung des Werks gut gelungen.

Das Buch zeigt eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen auf und erläutert die Voraussetzungen und Folgewir­kungen aus zivilrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Sicht. Viele Beispiele, Checklisten und Muster­formulierungen veranschaulichen die rechtlichen Ausfüh­rungen und ermöglichen einen schnellen Zugriff. Einzelne Musterformulare stehen auch zum Download zur Verfü­gung. (bmc)

 

Wolfgang Burandt/Dieter Rojahn (Hrsg.), Erbrecht, 3. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2019. ISBN 978-3-406-72100-7. XXI, 2050 S., € 249,00

Fünf Jahre nach der Vorauflage (besprochen in fbj 2/2015 S. 55) präsentieren die Herausgeber eine Neuauflage des Querschnittkommentars zum Erbrecht. Der Umfang ist leicht, der Preis deutlich angestiegen. Der Autorenkreis hat sich erneut vergrößert; in erster Linie aufgrund der Er­weiterung der sog. Länderberichte. Neu eingetreten sind u.a. Rechtsanwalt Claus-Henrik Horn, durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen bestens ausgewiesen, der das Pflichtteilsrecht übernommen hat sowie Rechtsanwäl­tin und Notarin Monika Hähn, die einige familienrecht­liche Regelungen aus dem BGB und zahlreiche Einzelvor­schriften aus dem Bereich der „Nebengesetze“ erläutert. Die Darstellung gliedert sich nunmehr in sechs Teile. Neu eingefügt wurde nach dem materiellen Recht, das mit knapp 1.100 Seiten weiterhin den Schwerpunkt bildet, ein Teil „Materielle Nebengesetze“. Es folgt ein über 300 Sei­ten starkes Kapitel über das Verfahrensrecht. Nach einem Überblick über anwaltliches Vergütungsrecht schließt sich an der Abschnitt zum internationalen Erbrecht; abschlie­ßend wird das Steuerrecht (Erbschaft- und Schenkung­steuergesetz) behandelt.

Die bereits für die 2. Auflage erweiterte Kommentierung des BGB wurde noch um einige Vorschriften ergänzt (§§ 1638-1640, 1643, 1803, 1822). Hervorzuheben ist der Anhang zu § 1922 BGB, der sich mit den immer wichtiger werdenden Fragen des digitalen Nachlasses befasst. Die grundlegende Entscheidung des BGH im Facebook-Fall konnte hier schon berücksichtigt werden. Der Block „Materielle Nebengesetze“ umfasst 10 Geset­ze, wobei umfangmäßig der größte Anteil auf das Grund­stücksverkehrsgesetz (GrdstVG) entfällt. Ausgeweitet wur­de auch der Block „Verfahrensrecht“. Den größten Raum nimmt der Auszug aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der frei­ willigen Gerichtsbarkeit (FamFG) ein. Recht knapp kommt immer noch die ZPO weg, die lediglich mit zwei Zustän­digkeitsnormen (§§ 27, 28) und den Vorschriften über die Stufenklage (§ 254) und die Feststellungsklage (§ 256) vertreten ist. Ausführlicher werden die Bestimmungen der Insolvenzordnung, insbesondere §§ 315 ff. InsO und des Beurkundungsgesetzes kommentiert. Ferner werden § 20 BNotO, einzelne Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO), des Verschollenheitsgesetzes und des Heimgeset­zes, die Höfeordnung und das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) erläutert. Neu aufgenommen wurden landesrechtliche Regelungen zum Höferecht.

Im Vergütungs- und Kostenrecht wird die systematische Darstellung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) durch eine Kommentierung des Gerichts- und Notarkos­tengesetzes (GNotKG) ergänzt. Mit dem gelegentlich ruppigen Ton der Kommentierung zum RVG, den ich schon bei der Besprechung der Vorauflage kritisiert habe, kann ich mich weiterhin nicht anfreunden.

Im Abschnitt „Internationales Erbrecht“ werden die Art. 17b, 25, 26, 235 §§ 1, 2 und Art 239 EGBGB kommen­tiert. Für die bisher allein von Mitherausgeber Burandt besorgte Kommentierung der Europäischen Erbrechtsver­ordnung (EuErbVO) ist mit Stefan Schmuck ein weiterer Autor gewonnen worden. Bei den Länderberichten, deren Auswahl etwas zufällig erscheint, sind Norwegen, Schwe­den, Griechenland, Türkei, Russland und Weißrussland hinzugekommen.

Bei einer Zahl von 36 Bearbeitern aus allen Bereichen der juristischen Berufe ist es nicht verwunderlich, dass Quan­tität und Qualität der Beiträge variieren. Einige Abschnitte wirken in Teilen veraltet und sollten überarbeitet werden. Auch die sprachliche Qualität erreicht nicht durchgehend hohes Niveau. Die von mir in der letzten Rezension aufge­führten Negativbeispiele sind überwiegend nicht verbessert worden. So finden sich weiterhin Sätze wie „so ist davon auszugehen, dass die keiner der Ehegatten an einer Bindung seiner Verfügung gebunden sein sollte“ (§ 2278 Rn. 17). Oder „Die Ansichten aus der Lit. haben die Rspr. des BGH zur Nichtigkeit der Erbvertrag wegen deren ,Aushöhlung‘ überwiegend kritisiert.“ (§ 2286 Rn. 13). Fazit: Der Querschnittskommentar enthält nicht nur eine ausführliche Kommentierung des eigentlichen Erbrechts, sondern er bietet „Erbrecht aus einer Hand“, weil er die Verbindungen des Erbrechts zu anderen Rechtsgebieten im Blick hat und in praxisgerechter Weise erläutert. (bmc)

 

Lutz Michalski/Jessica Schmidt, Erbrecht, 5. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg, 2019. ISBN 978-3-8114-4634-2, XXXIV, 496 S., € 30,00.

Der Band Erbrecht aus der Reihe „Schwerpunkte Pflicht­fach“ war nach dem Tod des Autors Lutz Michalski (2013), der vier Auflagen betreut hatte, etwas in Vergessenheit geraten. Erfreulicherweise führt nun die Nachfolgerin auf Michalskis Lehrstuhl an der Universität Bayreuth, Jessica Schmidt, das Werk fort. Die Neuauflage baut zwar auf dem Grundgerüst der 4. Auflage von 2010 auf, wegen des großen zeitlichen Abstands musste die Darstellung gründlich überarbeitet, partiell neu strukturiert und umfassend aktualisiert werden. Mag sich das Fach Erbrecht im Studi­um nicht unbedingt großer Beliebtheit erfreuen, seine er­hebliche praktische Relevanz, die in den kommenden Jah­ren eher noch zunehmen wird, lässt sich nicht bestreiten. Viele Jahre (relativen) Wohlstands haben zu einer ungleich verteilten Anhäufung von Vermögenswerten geführt, die im Wege des Erbfalls weitergegeben werden; Schlagworte von der „Erbengeneration“ machen die Runde. Aus Sicht der Studierenden, die gelegentlich beim „Mut zur Lücke“ (auch) an das Erbrecht denken, sollte beachtet werden, dass sich erbrechtliche Fragestellungen ausgezeichnet mit Themen aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Sachen-, Familien- und Gesellschaftsrecht kombinieren lassen. Dieses Lehrbuch will Studierenden nicht nur klar und einprägsam die unabdingbaren Grundkenntnisse des Erb­rechts vermitteln, sondern auch die wichtigsten (und prü­fungsrelevanten) erbrechtlichen Problemfelder erläutern und die Hintergründe und Zusammenhänge aufzeigen, die für ein fundiertes Verständnis unerlässlich sind. Das Werk ist in 12 Teile mit insgesamt 34 Kapiteln gegliedert. Nach einem einführenden Überblick bildet der für die studentische Ausbildung wichtigste Bereich des Erb­ rechts, die Berufung zum Erben, den ersten Schwerpunkt. Im Einzelnen werden hier die gesetzliche und die gewill­kürte Erbfolge durch Testament und Erbvertrag sowie der Ausschluss von der Erbfolge erläutert. Auch die Auslegung von Verfügungen von Todes wegen und deren Anfech­tung werden in diesem Abschnitt behandelt. Die nächsten beiden Teile erfassen die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie das Pflichtteilsrecht. Die unterschiedlichen vom Erblasser getroffenen Bestimmungen (Erbeinsetzung, Testamentsvollstreckung, Vermächtnis und Auflage) sind Gegenstand des VI. Teils. Es folgen Abschnitte über die Miterbengemeinschaft und die Erbenhaftung. Der An­spruch gegen den Erbschaftsbesitzer aus § 2018 BGB und die Legitimation im Kontext des Erbrechts (insbes. Erb­schein) sind Gegenstand des VIII. und IX. Teils. Kleinere Abschnitte danach beschäftigen sich noch mit den Zu­wendungen auf den Todesfall durch Rechtsgeschäfte un­ter Lebenden, der Unternehmensnachfolge sowie abschließend mit Erbfällen mit Auslandsbezug.

Jedem Kapitel sind kleiner oder größere Fälle (insgesamt über 70) vorangestellt, die die Bedeutung und Relevanz des jeweiligen Themas aufzeigen, aber auch zur Lernkon­trolle dienen. Wesentliche Grundstrukturen werden durch Grafiken illustriert; zu zentralen Ansprüchen werden Prüfungsschemata bereitgestellt. Zudem wird die Relevanz der Ausführungen durch zwei Textebenen (Haupttext und „Kleingedrucktes“) auch optisch hervorgehoben. Kurz, das Buch weist inhaltlich und in der Darstellungsweise den Standard auf, den man heute von moderner Ausbildungs­literatur erwartet.

Angesichts des Umstands, dass es heute hervorragende Erbrechtslehrbücher in nahezu jedem Format gibt, kann man von keinem Werk mehr behaupten, es sei unver­zichtbar. Gleichwohl ist es erfreulich, dass dieses Lehrbuch nach längerer Zeit eine Neuauflage erlebt. Es bereichert den vorhandenen Bestand um eine Darstellung, die sich sowohl zum Einstieg als auch zur Vertiefung bestens eignet. (bmc)

 

Claus-Henrik Horn/Ludwig Kroiß, Testamentsauslegung – Strategien bei unklaren letztwilligen Verfügungen – 2. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2019. ISBN 978-3-406-731907. XXXV, 442 S., € 95,00.

Testamente enthalten nicht selten unklare oder mehr­deutige Formulierungen. Insbesondere ohne juristische Beratung verfasste privatschriftliche Testamente müssen häufig ausgelegt werden, um den rechtlich maßgeblichen Inhalt zu ermitteln und dem wahren Willen des Erblassers Geltung zu verschaffen. Das nun in 2. Auflage vorliegende Werk der beiden erfahrenen Erbrechtsexperten systemati­siert die sich bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen ergebenden Fragen auf vorbildliche Weise. Für die Neuauf­lage wurde die Struktur überarbeitet und um einen steu­errechtlichen 6. Teil ergänzt, für den Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Schmid verantwortlich zeichnet. Die Darstellung konzentriert sich nun ganz auf die Ausle­gung, die in der Erstauflage noch selbstständigen Teile zur Anfechtung und Umdeutung wurden als Abgrenzungspro­bleme in den einführenden 1. Teil aufgenommen. Das in 6 Teile gegliederte Werk stellt nach einem einfüh­renden Überblick, in dem auch Auslegung von der Um­deutung und der Anfechtung abgegrenzt wird, die für die weitere Bearbeitung grundlegenden Methoden der Aus­legung von letztwilligen Verfügungen vor. Zunächst wird die individuelle Auslegung behandelt, die Vorrang vor den anschließend umfassend aufgelisteten und erklärten ge­setzlichen Auslegungsregeln hat. Teil 3 befasst sich mit der Auslegung von einseitigen Verfügungen, beginnend mit der Abgrenzung Erbeinsetzung und Vermächtnis, ein Be­griffspaar, über das sich juristische Laien, wie Horn zutref­fend feststellt, „konsequent und folgenschwer irren“. Es folgen in den weiteren Kapiteln anschauliche Darstellun­gen der wichtigsten Abgrenzungsfälle und wie man ihnen im Rahmen der Auslegung begegnet. Der 4. Teil ist der Auslegung von Erbverträgen und Ehegattentestamenten gewidmet. Teil 5 behandelt außergerichtliche und gericht­liche Verfahrensfragen.

Den weit überwiegenden Teil des Buches hat Rechtsanwalt (und Fachanwalt für Erbrecht) Claus-Henrik Horn bearbeitet; der inzwischen als Leitender Oberstaatsan­walt tätige Ludwig Kroiß hat den knapp 30 Seiten umfassenden 5. Teil beigesteuert.

Auch wenn fast jeder Erbrechtskommentar und je­ des Lehrbuch zum Erbrecht das Thema Auslegung von Testamenten ausführlich behandelt, ein derart umfangreicher, gründlicher und vollständiger Über­blick über die Problematik wird sonst nirgends ge­boten. Ob es um die Beweislast, Fragen des inter­nationalen Rechts oder strategische Überlegungen geht, man kann ohne Übertreibung sagen, dass die­ses Werk keine Frage zur Auslegung von Testamenten offenlässt. Die Autoren begnügen sich nicht mit einer trockenen Abhandlung der Themen, sondern nehmen zur Veranschaulichung zahlreiche praxis­relevante Abgrenzungsfälle in die Darstellung auf. Für die Neuauflage wurden ca. 200 Gerichtsent­scheidungen aus den letzten sieben Jahren (Stand Dezember 2018) „eingepflegt“, sodass man auch einen zuverlässigen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Rechtsprechung erhält. Der Leser wird in den zahlreichen Formulierungsvorschlägen und Praxistipps, in die die langjährige berufliche Erfahrung der beiden Autoren eingeflossen ist, eine hilfreiche Unterstützung sehen.

Fazit: Eine umfassende und kompetente Darstel­lung der Gesamtproblematik, die auf alle relevanten Fragen eingeht. Horn und Kroiß gebührt das Ver­dienst, diese für die Testamentsgestaltung und die Nachlassabwicklung wichtigen Bereiche anschaulich und praxisgerecht aufgearbeitet zu haben. (bmc) ˜

VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann war von 2002 bis Ende Februar 2016 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Er ist Mitautor in mehreren juristischen Kommentaren und Autor in juristischen Fachzeitschriften.

mueller-christmann-bernd@t-online.de

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