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Eine rechtssichere Beziehung Der neue „Gerhardt“ – der Maßstab im Familienrecht

Das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht ist seit seinem ersten Erscheinen im März 1997 ein unentbehrlicher Ratgeber für alle im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte/innen und Richter/innen. Formelle und materielle Fragen des Familienrechts werden eingehend und umfassend besprochen und dargestellt. Zahlreiche Gesetzesänderungen und die weiterhin umfangreiche neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie der Oberlandesgerichte erfordern nach rund drei Jahren nach Erscheinen der Vorauflage eine Überarbeitung.

Die 11. Auflage berücksichtigt u.a. folgende Neuerungen:

Zum 1. Oktober 2017 ist die Ehe für alle in Kraft getreten. § 1353 Abs. 1 Satz 1 lautet nunmehr: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Die Rechtsänderung ermöglicht es nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe einzugehen und schafft dadurch eine Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren. Nach der Eheschließung steht homosexuellen Paaren nun auch der Weg zur Adoption frei. Eine Anpassung des Adoptionsrechts ist nicht erforderlich, da sich die Vorgaben zum Adoptionsrecht auf den Begriff des Ehepaares beziehen.

Zum 1.1.2018 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle mit einer neuen Struktur erschienen. Sie beruht auf der Anhebung des Mindestunterhalts durch Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 1612a Abs. 1 BGB sowie auf einer generellen Anhebung der Einkommensgruppen. Zum 1.1.2019 wird der Mindestunterhalt erneut angehoben. Darüber hinaus ändern sich erstmals seit 2008 auch die Einkommensgruppen.

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Ab dem 1.1.2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern im Regelfall zur Hälfte und bei volljährigen Kindern im vollen Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.

Weiter behandelt wird auch das Wechselmodell, das eine gleichmäßige Betreuungsleistung beider Elternteile vorsieht. Dazu liegen bereits erste Sorgerechtsentscheidungen des BGH zum Wechselmodell vor.

Eingegangen wird in der Neuauflage auf den Scheinvaterregress, wonach Scheinväter bereits gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das „Kuckuckskind-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts, welches anders als der Bundesgerichtshof keine Auskunftspflicht der Mutter über die tatsächliche Abstammung des Kindes vorsieht.

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mütter und Väter können demnach doppelt so lange Elterngeld in Anspruch nehmen, nämlich in maximal halber Höhe. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, auch bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten zu können.

Neugefasst wurde auch das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), wonach Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, Unterhaltsvorschuss beantragen können. Zum 1. Juli 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet: Er wird seither nicht mehr nur noch sechs Jahre bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch.

Bereits seit Mai 2017 gelten mit der Verkündigung des „Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes“ die Regelungen zur verlängerten Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderungen sowie der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Ein erklärtes Ziel der Neuregelung ist es unter anderem, erzwungene Beschäftigungsverbote zu reduzieren.

Eingearbeitet in die neue Auflage wurden darüber hinaus die Änderungen – zum Mutterschaftsgeld, – zum bayerischen Betreuungsgeld, – zum Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen, – das geänderte Kindergeld – und die neuen Steuerfreibeträge.

Berücksichtigt ist die weitere Entwicklung der Rechtsprechung vor allem im Hinblick auf das Wechselmodell, zum Elternunterhalt, zum Sorgerecht und zum Versorgungsausgleich. Des Weiteren die Abgrenzung von Kinderbetreuungskosten des berufstätigen Ehegatten und des Mehrbedarfs eines Kindes.

Zahlreiche Rechenbeispiele helfen zu einer verständlichen Umsetzung der kaum mehr überschaubaren familienrechtlichen Rechtsprechung in der Praxis. Den Unterhaltsberechnungen liegen die ab dem 1. Januar 2018 geltende Düsseldorfer Tabelle sowie die neue Bremer Tabelle zugrunde.

Die vielen Gesetzesänderungen und die umfangreiche Rechtsprechung, wie z.B. des BGH zum Versorgungsausgleich sowie zum Abstammungs- und Betreuungsrecht, erforderte eine umfassende Überarbeitung aller Kapitel. Bei den Autoren erfolgte in vielen Kapiteln durch sehr kompetente und fachkundige Nachfolger aus verschiedenen OLG-Bezirken ein Generationswechsel.

Der Fachanwalt Familienrecht gehört zu den verbreitetsten Fachanwälten. Mit dem Handbuch erhält jeder praktizierende oder angehende Fachanwalt, aber auch jeder Nicht-Fachanwalt ein Werk, das ihn in formeller und materieller Hinsicht umfassend über alle Probleme der gerichtlichen und anwaltlichen familienrechtlichen Praxis informiert, praxisnahe Lösungen bietet und mit der Formularsammlung Vorschläge zur Abfassung von Schriftsätzen in den wichtigsten Bereichen unterbreitet. Alle nach der Fachanwaltsordnung benötigten Wissensgebiete werden eingehend abgehandelt. Sämtliche Autoren sind erfahrene Praktiker und langjährige Referenten in der Fachanwaltsausbildung und -fortbildung.

Dr. Peter Gerhardt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.; Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.; Michael Klein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Nicholas J. Conard, Claus-Joachim Kind: Als der Mensch die Kunst erfand. Eiszeithöhlen der Schwäbischen Alb. Mit einem Grußwort von Winfried Kretschmann. Theiss Verlag 2017, Hardcover mit Schutzumschlag, 192 S., 110 Illustrationen, 5 Karten, ISBN 978-3-8062-3563-0. € 39,95

Vor etwa 43.000 Jahren, während der letzten Eiszeit, erreichten Gruppen von bis dahin in Europa nicht nachweisbaren Menschen Südwestdeutschland. Diese „neuen“ Menschen werden dem Homo sapiens zugerechnet, derselben biologischen Art, zu der auch wir gehören.

Funde, die sich diesem Homo sapiens zuordnen lassen, machte man in den Eiszeithöhlen der Schwäbischen Alb, vor allem in sechs Höhlen in Ach- und Lonetal, die heute zum UNESCOWeltkulturerbe gehören. Dort hat man die weltweit ältesten Nachweise figürlicher Kunst entdeckt. Berühmt sind die Venus vom Hohle Fels als älteste Darstellung eines Menschen (einer Frau!) und der Löwenmensch aus der Stadel-Höhle, ein Mischwesen aus Mensch und Löwe. Kunstvolle kleine Plastiken aus Mammutelfenbein bilden die eiszeitliche Tierwelt ab – Mammut, Wisent, Pferd, Höhlenlöwe und Höhlenbär, einen Wasservogel im Flug. Gefunden hat man außerdem die bislang weltweit ältesten Musikinstrumente: Flöten aus Mammutelfenbein und Vogelknochen.

In dem reich illustrierten Buch werden diese einmaligen Kunstwerke von allen Seiten gezeigt und beleuchtet und in einen thematisch übergreifenden Kontext gestellt. Die Autoren nehmen auch das Klima, die Umwelt, in der die Erschaffer dieser Figuren lebten, die menschliche Evolution und die allgemeinen Lebensumstände der eiszeitlichen Menschen in den Blick. Und sie geben Informationen zu den Orten, an denen diese Objekte gefunden wurden: die Höhlen der Schwäbischen Alb.

Die Menschen damals haben Werke geschaffen, die jenseits des täglichen Lebens standen. Es ist erstaunlich, wie anmutig diese frühe Kunst ist.

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