Die Corona Pandemie bedroht weltweit Leib und Leben unzähliger Menschen. In der Bekämpfung der Pandemie gehen die Staaten der Welt zwar sehr verschiedene Wege. Bis die Hoffnung auf einen wirksamen Impfstoff eingelöst und eine hinreichende Immunisierung der Bevölkerung erreicht ist, bleiben nur Instrumente zur Eindämmung, die für die offenen und wirtschaftlich hoch integrierten Gesellschaften der freien Welt mit erheblichen Einschränkungen, wirtschaftlichen und sozialen Kosten verbunden sind. Sowohl in Umsetzung der Pandemiebekämpfung als auch in der Abfederung ihrer Folgen kommt dem Recht eine herausragende Rolle zu. Im Infektionsschutzrecht konkretisiert sich die Seuchenbekämpfung als Kernaufgabe des Staates, für die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen und seiner Schutzpflicht gegenüber Leib und Leben nachzukommen. In den Fokus tritt hier das Instrumentarium des Infektionsschutzgesetzes, das im Jahr 2020 eine ungeahnte Dynamik erlebt hat. Zugleich fordert die Pandemie die Zuordnung staatlicher Funktionen und die Aufgabenverteilung zwischen Exekutive und Legislative, von Regierung und Parlament, von Bund und Ländern. Das Jahr 2020 war im Hinblick auf die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung auch ein Jahr des allmählichen Wiedererstarkens der Parlamente als Zentralorte der Demokratie und des politischen Diskurses. Die tiefgreifenden Einschnitte in Grundrechte, etwa in die Gewerbefreiheit und vor allem die Versammlungsfreiheit – bei hoher Dynamik der rechtlichen Grundlagen – forderte auch Verwaltung und Justiz heraus. Um die Folgen der Pandemiebekämpfung abzumildern, brachte das Jahr in dichter Folge in vielen Bereichen des Rechts Neuerungen mit sich: Die Coronahilfen nutzen etwa die Formen des Subventionsrechts. Neuregelungen im Steuerrecht, im Gewerberaummietrecht und auch im Insolvenzrecht sollen vor allem die Situation von Unternehmen erleichtern. Es ist so kaum verwunderlich, dass auch die juristische Fachliteratur im Infektionsschutzrecht und darüber hinaus vor allem mit Blick auf den Beratungsbedarf in der Praxis einen deutlichen Aufwuchs zu verzeichnen hat. Rechtsfragen der Coronapandemie füllen ganze Module juristischer Datenbanken ebenso wie neue Fachzeitschriften. Die in die Dutzenden gehenden Publikationen haben es gleichzeitig mit hoch beweglichen Rechtsentwicklungen zu tun. Die Corona-Verordnungen der Länder ändern sich – der Infektionslage folgend – teilweise im Wochenrhythmus. Mancher mit heißer Nadel gestrickter und doch im Frühling so wertvoller Leitfaden sieht sich inzwischen von der Rechtsentwicklung überholt und veraltet schnell. Die nachfolgenden Bemerkungen zu ausgewählten, aber nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit besprochenen Veröffentlichungen sind deshalb kaum vergleichend anzustellen – zu unterschiedlich sind die Ausgangsbedingungen der Werke.
Jens Kersten / Stephan Rixen: Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise. München: C.H. Beck, 2020. 181 S., ISBN 978-3-406-76012-9. € 24,90.
Der Grundfrage, wie sich der freiheitliche Verfassungsstaat in der Coronakrise geschlagen hat, widmet sich die überaus lesenswerte Studie von Stefan Rixen und Jens Kersten. Sie liefert einen erfreulichen Kontrapunkt zu aller voreiliger Rede, die Bundesrepublik befände sich auf dem Weg in eine Hygienediktatur und die Coronakrise habe den Staat in einen Ausnahmezustand geführt. Im Gegenteil, belegen die Autoren doch kenntnisreich, dass sich der liberale Verfassungsstaat und seine Rechtsordnung erstaunlich gut geschlagen haben. In der Beschreibung der Kriseninterventionsmaßnahmen des Frühlings findet die Studie ein Fundament, um den Zustand des Staates, der Gesellschaft und ihrer Verfassung an den verfassungsrechtlichen Realitäten des Ausnahmefalls und der Notstandsverfassung zu messen. Beruhigend ist: wir bewegen uns bei aller Schärfe der nie da gewesenen Grundrechtseingriffe im rechtsstaatlichen Normalfall. Facettenreich werden die grundrechtlichen Dimensionen der Pandemiebekämpfung entfaltet. Hier geht die Studie ebenso auf Fragen des Versammlungsrechts ein wie auf die schwierigen Probleme einer Triage, einer Impfpflicht und eines Immunitätsausweises. Mögen wir diese Instrumente derzeit noch nicht im Fokus haben, ist ihre Aktivierung jedenfalls nicht ausgeschlossen. Neben der Grundrechtsperspektive widmet sich das Buch sodann den grundlegenden gesellschaftlichen Fragen wie auf die Leistungen des Sozialstaates, die die Pandemie nur allzu offenbar hat werden lassen. Die Probleme der politischen Willensbildung und ihrer Organisation in der repräsentativen Demokratie finden ebenso Berücksichtigung wie die Fragen der möglichen Gewichtsverlagerung zwischen Parlamenten und Exekutive bzw. in der Arbeit von Regierung und Verwaltung. Hierbei kommt auch die gerichtliche Kontrollperspektive nicht zu kurz. Das Buch schließt mit einigen Bemerkungen zur Rolle der Europäischen Union in der Krisenbewältigung. Hier werden die Grenzen des Unionsrechts nur allzu deutlich. Das Buch dürfte die Krise überdauern. Man mag nicht allen Urteilen und Schlussfolgerungen der Autoren zustimmen, deutlich werden aber die erheblichen gesellschaftlichen Stabilisierungsleistungen einer freiheitlichen Verfassungsarchitektur, die es über die Krise hinaus zu bewahren und zu verteidigen gilt. Querdenkern und Coronaleugnern sollte die Lektüre des Buches zur Pflicht gemacht werden, allen anderen ist sie eine Bereicherung
Christian Eckart / Michael Winkelmüller (Hrsg.): Infektionsschutzrecht. Kommentar. München: C.H. Beck, 2020. 577 S., ISBN 978-3-406-76017-4. € 139,00.
Das Infektionsschutzgesetz fristete lange Zeit ein Schattendasein jenseits der juristischen Aufmerksamkeit. Es verwundert ein wenig, stellt es doch als Nachfolger des Bundesseuchengesetzes eine relativ moderne Kodifikation des Rechtsgebiets dar. Die Pandemie macht nun den Bedarf an verlässlicher Kenntnis der Instrumente des Infektionsschutzgesetzes offensichtlich. Bedarf, der nicht nur in der Anwendung des Instrumentenkastens durch die Gesundheitsbehörden der Länder besteht. Bedarf besteht erst recht in der anwaltlichen Beratung und Begleitung von durch diverse Schutzmaßnahmen betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen – und daraus sich ergebend, der nachlaufenden gerichtlichen Kontrollperspektive. Das für die Reihe der Beck-Onlinekommentare konzipierte Werk von Eckhart und Winkelmüller erscheint nun auch in einer gedruckten Ausgabe. Die Herausgeber haben es vermocht, einen bunten Kreis an Autorinnen und Autoren mit profunder Kenntnis des Infektionsschutzgesetzes und des Infektionsschutzrechts zu versammeln. Der Kommentar ist gerade kein Schnellschuss, der sich in der bloßen Wiedergabe der Gesetzgebungsmaterialien erschöpft. Hier wird mit hohem systematischem Anspruch das geltende Recht kommentiert und systematisiert. Wer in der anwaltlichen Praxis eine verlässliche Kommentierung des Infektionsschutzrechts mit hinreichendem Tiefgang sucht, wird hier fündig werden. Wer neben dem schnellen Zugriff im Onlinemodul auch die Optik und Verfügbarkeit des gedruckten Werkes schätzt, sollte auf den Kommentar nicht verzichten
Andrea Kießling: Infektionsschutzgesetz. Kommentar. München: C.H. Beck, 2020. 564 S., ISBN 978-3-406-76018-1. € 99,00.
In der Reihe der gelben Erläuterungsbücher und damit in einem überschaubaren Format ist die Kommentierung des Infektionsschutzgesetzes, die Andrea Kießling herausgegeben hat, erschienen. Die Herausgeberin zählt angesichts ihrer rechtswissenschaftlichen Schwerpunktsetzung derzeit zu den besten Kennerinnen des Infektionsschutzrechts. Der Kreis der Autoren erinnert ein wenig an die jungen Wilden, versammelt aber beachtliche juristische Expertise. Die Kommentierungen sind detailreich und von hoher Präzision. Ein besonderes Augenmerk und Schwerpunkt liegt in der Erörterung der Verordnungsermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes, die als Scharniernormen die ganze Buntheit der Länderverordnungen erst ermöglichen. Hier und auch andernorts zeigt der Kommentar ein beachtlich-kritisches Potenzial. Schon dieses macht ihn zu einem wertvollen Begleiter, wenn es darum geht die Grenzen staatlicher Kompetenzen in der Praxis und in der Beratung im Hinblick auf die Freiheit des Bürgerwillens nachzuvollziehen. Der Kommentar bietet so beides: verlässliche Information in angenehmer Konzentration und wohlbegründete Kritik an der Rechtspraxis, wo sie angemessen ist. Schon viele Kommentare aus der Reihe der gelben Erläuterungsbücher haben den Rang eines Referenzwerks des von ihnen behandelten Rechtsgebiets. Dies kann man sicher auch in Zukunft von Kießlings Kommentar sagen.
Hubert Schmidt: COVID 19. Rechtsfragen zur CoronaKrise. München: C.H. Beck, 2020, 2. Auflage. 730 S., ISBN 978-3-406-76258-1. € 49,00.
Das umfangreiche Handbuch zu Rechtsfragen der Coronakrise ist innerhalb weniger Monate nun schon in 2. Auflage erschienen und trägt der Dynamik des Rechtsstoffes so Rechnung. Die 20 Abschnitte des Bandes bieten ein Panoptikum der mit der Coronakrise verbundenen Rechtsfragen. Beantwortet werden Fragestellungen zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht, zum Kreditrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Heimrecht, Bauvertragsrecht, Reiserecht, zum Vereins- und Genossenschaftsrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Sportrecht, zum Privatversicherungsrecht, Transportrecht, Vertriebsrecht, Zivilverfahrensrecht, Sanierungs- und Insolvenzrecht. Der Leser findet in diesen vielfältigen Bereichen des Zivilrechts einen überblicksartigen Einstieg in die zahlreichen Rechtsprobleme. Das Handbuch geht aber auch auf das Öffentliche Recht ein und hier insbesondere auf die hochrelevanten Bereiche des Vergabe- und Beihilferechts sowie des Staatshaftungsrechts. Abgehandelt wird darüber hinaus das Datenschutzrecht, das im Rahmen der Corona-App, in der Gastronomie und nicht zuletzt in der Nutzung von Videokonferenzsystemen oftmals hochkomplex ist. Das Werk geht in einem brillanten Abschnitt auf übergreifende öffentlich-rechtliche, namentlich verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen ein. Natürlich kann der Ratgeber die mittlerweile in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausdifferenzierten Rahmenbedingungen nicht erschöpfend behandeln, in der Rechtspraxis aber überhaupt die richtigen Anfragen an das Recht zu formulieren, fällt nach der Lektüre des Handbuches sicher leichter. Gerade in der Reichweite der behandelten Rechtsgebiete wird die Komplexität der rechtlichen Begleitung und der Rechtspraxis deutlich. Wer die richtigen Fragen an das Recht stellen will, wer Orientierung sucht und erste Antworten, der ist hier in guten Händen.
Helbing Lichtenhahn Verlag (Hrsg.): COVID-19. Ein Panorama der Rechtsfragen zur Corona-Krise. München/Basel: Helbing Lichtenhahn Verlag, 2020. 975 S., ISBN 978-3-7190-4376-6. € 130,00.
Dass die Coronakrise Recht und Rechtsanwendung nicht nur in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen und Probleme stellt, kann anhand des Handbuches zur Schweizer Rechtslage leicht nachvollzogen werden. Der Band bietet ein – mit dem vorangegangenen Werk vergleichbaren – Überblick über das Schweizer Recht und folgt auch einer ganz ähnlichen Struktur. Wer also die richtigen Fragen und verlässliche erste Antworten im Schweizer Kontext sucht, ist mit dem Band gut bedient. Wer noch einen Beweis für die große Strukturähnlichkeit der deutschen Rechtsordnung mit dem Schweizer Recht gebraucht hätte, findet ihn auch in dieser Publikation. Deutlich wird aber auch die erhebliche kantonale Vielfalt der Schweizer Antworten. Auch wenn hier die Bundesebene in der Pandemiebekämpfung eine nach meinem Eindruck stärkere Rolle spielt, als dies im deutschen Kontext festzustellen ist. Gerade für die Rechtspraxis, die im grenzüberschreitenden Kontext tätig und auf einen verlässlichen ersten Zugriff auf die Schweizer Rechtsordnung angewiesen ist, ist das Handbuch auf dem deutschsprachigen Markt alternativlos.
Ludwig Kroiß (Hrsg.): Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2020. 516 S., ISBN 978-3-8487-7611-5. € 68,00.
Für die Arbeit von Anwaltschaft und Notariat ist die Coronakrise mit erheblichen Fragestellungen und Aufgaben verbunden. Deshalb ist der Fokus des im Nomos-Verlag herausgebrachten Praxishandbuches mehr als verdienstvoll. Den Autorinnen und Autoren ist es gelungen, hier nicht nur die ganze Breite des materiellen Rechts abzuschreiten, sondern auch die Auswirkungen auf das Verfahrensrecht und auf die Beziehung von Anwaltschaft zur Mandantschaft breit zu berücksichtigen. In seinem ersten Teil geht die Publikation zunächst auf arbeitsrechtliche Fragestellungen der Pandemie ein und damit auf ein sehr relevantes Beratungsfeld. Es finden sich Ausführungen zum Betreuungsrecht und insbesondere zum in der breiten Öffentlichkeit kaum einmal diskutierten Problem der Auswirkungen der Pandemie im Familienrecht. Man denke an dieser Stelle nur an die familiengerichtlichen Verfahren aber auch an das Umgangsrecht. Erörtert wird ebenfalls das Erbrecht – auch dies ein Feld mit hoher Praxisrelevanz, das sonst wenig Beachtung findet. Wie eine Erbschaft ausschlagen, wenn man in Quarantäne ist? Ein umfangreiches Kapitel wendet sich dem Gesellschaftsrecht zu und hier insbesondere den Willensbildungsprozessen in den unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Die Organisation einer Hauptversammlung oder auch nur einer Gesellschafterversammlung ist in Zeiten der Pandemie eben eine Herausforderung. Es finden sich Abschnitte zum Insolvenzrecht, zum Mietrecht, zum Reiserecht, Schadensrecht und zum umfangreichen Bereich des Sozialrechts. Hier legt der Band Schwerpunkte insbesondere im Recht des Erbringens von Sozialleistungen. Ausführlich erörtert werden auch versicherungsrechtliche Fragen, die erfreulicherweise nach den unterschiedlichen Versicherungszweigen differenziert werden. Es findet sich ein umfangreiches Feld zu den unterschiedlichen Typen der besonderen Schutzverträge. Kürzer ausgefallen sind die Erörterungen zur verwaltungsrechtlichen Dimension, also zu den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen. Hier sollte der Nutzer sich ergänzend Sachverstand besorgen. Hervorzuheben ist der zweite Teil, der dem Verfahrensrecht gewidmet ist und der für die gerichtliche Praxis der Anwaltschaft sicher gute Dienste leisten kann. Auch die Organisation gerichtlicher Verfahren ist unter den Bedingungen der Corona-Pandemie eine Herausforderung. Schließlich findet sich in dem Band ein dritter Teil mit praktischen Hilfestellungen für die Arbeit in Kanzlei und Notariat, die so profane Probleme wie die Bevollmächtigung oder die Wahrung des Mandantengeheimnisses oder auch der Beurkundung unter den Bedingungen der Kontaktbeschränkung erörtert. In seiner Breite setzt dieser Ratgeber für die anwaltliche Praxis Maßstäbe.
Kai Zehelein: COVID-19. Miete in Zeiten von Corona. München: C.H. Beck, 2020. 260 S., ISBN 978-3-406-76067-9. € 39,00.
Nicht Breite, sondern Konzentration sucht der von Kai Zehelein herausgegebene Ratgeber zum Mietrecht in Zeiten von Corona. Im Feld des Mietrechts bietet das Buch aber einen guten Überblick von der Wohnraummiete, über die Gewerbemiete bis hin zum Leasingrecht. Neben den vertragstypischen Strukturen und den übergreifenden Fragen des Gewährleistungs- und Kündigungsschutzrechts finden sich auch verdienstvolle Annäherungen an Fragen der Staatshaftung für Mieter und Vermieter sowie zu AGB-rechtlichen Gestaltungsoptionen. Auch die Ebene des Zwangsvollstreckungsrechts wird angesprochen. In ihrer Oberflächlichkeit sind hingegen die Ausführungen zu steuerrechtlichen Fragen bestenfalls entbehrlich und schlimmstenfalls ärgerlich. Der Ratgeber ist nicht ohne Längen, weil die Verfasser in den einzelnen Bereichen schon die Grundstrukturen der behandelten Gebiete relativ breit darstellen. Wer beispielsweise schnelle Antworten auf die Besonderheiten in der Coronakrise im Leasingrecht sucht, recherchiert vielleicht nicht unbedingt die Ausführungen zur grundsätzlichen Qualifikation des Leasingvertrages. Hier wäre manchmal weniger mehr gewesen. Immerhin hilft das Werk an der Beratungsfront, die gerade im Mietrecht breit aufgestellt ist. Hervorzuheben sind die durchaus nützlichen Empfehlungen für zukünftige Vertragsgestaltungen. Die Beratungspraxis im Bereich des Immobilienrechts kann durch die praktischen Lösungen durchaus gewinnen.
Volker Römermann: COVID-19 Abmilderungsgesetze. Kommentar. München: C.H. Beck, 2020. 187 S., ISBN 978-3-406-76096-9. € 75,00.
Der Deutsche Bundestag hat durch die Gesetze vom 27. März 2020 und 15. Mai 2020 die Folgen der Corona-Pandemie durch Modifikationen im Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Darlehensrecht, dem Recht der Dauerschuldverhältnisse sowie der Veranstalterverträge abzumildern gesucht. Als am effektivsten haben sich hier insbesondere das Mietmoratorium und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erwiesen. Wie für Maßnahmengesetzgebung typisch, sind die Regelungen allerdings im Gesetzeskorpus eher aleatorisch zusammengefasst und nicht wirklich übersichtlich. Schon deshalb ist die Neukommentierung wichtig und kann der Praxis einen hilfreichen Überblick verschaffen. Der Gebrauchswert des Kommentars ist freilich ebenso endlich wie sein Gegenstand.
Volker Römermann: Leitfaden für Unternehmen in der Covid-19-Pandemie. Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht. München: C.H. Beck, 2020. 279 S., ISBN 978-3-406-75992-5. € 59,00.
Herausgeber und Verlag verfolgen neben der Kommentierung der gesetzlichen Maßnahmen für die Beratungspraxis einen alternativen Weg: nämlich denjenigen eines praxisorientierten Leitfadens, der die wesentlichen Regelungsgegenstände der gesetzlichen Neuregelungen nochmals kurz zusammenfasst und Praktikerinnen und Praktikern Gestaltungsoptionen und -Muster zur Verfügung stellt. Wer sich etwa als Unternehmensjurist darum sorgt, inwieweit dem Unternehmen über die Umqualifizierung von Gesellschaftskapital Liquidität geschaffen werden kann, findet hilfreiche Anmerkungen. Die Gegenstände des Gesetzespakets werden verlässlich abgeschritten: Insolvenz recht, Gesellschaftsrecht, Strafverfahrensrecht, das Zahlungsmoratorium, Mietrecht, Darlehensrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Dazu finden sich jeweils komprimierte Hinweise. Mehr als ein Drittel des Umfanges des Buches macht allerdings der Abdruck der Gesetzgebungsmaterialien in den unterschiedlichen Stadien des Beratungsverfahrens aus. Angesichts der leichten Verfügbarkeit dieser Materialien wird hier Umfang generiert und damit Inhalt vorgetäuscht, der sich in der schlichten Wiedergabe erschöpft. Zuzugeben ist, dass der Band hier immerhin den Weg ins Internet und zum Informationssystem des Bundestags erspart.
Rainer Schlegel / Miriam Meßling / Frank Bockholdt: COVID-19. Corona-Gesetzgebung – Gesundheit und Soziales. München: C.H. Beck, 2020. 395 S., ISBN 978-3-406-76134-8. € 59,00.
Ebenfalls eine Momentaufnahme für die Rechtsentwicklungen im Bereich des Gesundheits- und Sozialrechts bildet der Band zur Corona-Gesetzgebung von Schlegel u. a. Hier wird der weite Bereich des Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts abgeschritten. Die Rechtspraxis gewinnt verdienstvolle Standsicherheit, wenn es darum geht etwa die krisenbedingten Modifikationen der Gewährung von Sozialleistungen sowie die Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht, das Recht der Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung zu erfassen. Obgleich auch hier die Rechtsentwicklung über manche Ausführung schon wieder hinweggegangen ist, werden doch erhellende Schneisen in das Dickicht des nicht gerade an zu geringer Komplexität leidenden Sozialrechts geschlagen. Das Werk kann daher ein Begleiter gerade für Anwältinnen und Anwälte, die nicht im täglichen Geschäft mit solchen Fragen befasst sind, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sein.
Robert Bernhardt / Till Kristian Wind: Wirtschaft und Steuern in der Corona-Krise 2020 – Kompakt. Weil im Schönbuch: HDS-Verlag, 2020. 294 S., ISBN 978-3-95554-653-3. € 49,90.
Auch der Leitfaden Wirtschaft und Steuern in der Coronakrise stellt übersichtlich die Änderungen in Folge der abgewandelten Gesetzgebung dar. Hier finden sich die einzelnen Rechtsgebiete kurz und knapp dargestellt. Über die Darstellung hinaus legt die Publikation einen Schwerpunkt auf die Einordnung dieser Maßnahmen in ihren Steuerfolgen. Hilfreich sind hier wiederholt die in den Text eingebrachten Checklisten. Den Gebrauchswert steigert für die Rechtsanwendung und vor allem auch für die steuerliche Beratungspraxis sicherlich der reichhaltige Materialanhang, der über die Bundesgesetzgebung hinausgehend auch die entsprechenden Schreiben der Finanzverwaltung und das Bauordnungsrecht der Länder enthält. Die Handreichungen sind für den Moment und für den laufenden Veranlagungszeitraum 2020 geschrieben. Der Anspruch an derartige Kochbücher sollte deshalb nicht zu hoch angesetzt werden. Eine verlässliche Orientierung für die Praxis und erste Antworten auf die vielfältigen Rechtsfragen findet der Leser aber in jedem Fall.
Harald Dauber / Michael Merten: COVID-19 Coronavirus. Auswirkungen der Corona-Krise auf Steuern, Wirtschaft, Recht für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken. Weil im Schönbuch: HDS-Verlag, 2020. 153 S., ISBN 978-3-95554-654-0. € 49,90.
Harald Dauber / Michael Merten: Auswirkungen der Corona-Krise auf Steuern, Wirtschaft, Recht für Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft. Weil im Schönbuch: HDS Verlag, 2020. 183 S., ISBN 978-3-95554-658-8. € 49,90.
Entsprechendes gilt für die vom Autoren-Duo Dauber und Merten verfassten Handreichungen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf Wirtschaftsunternehmen. Hier finden sich sehr praktische Handlungsanweisungen für Unternehmen, wie sie von den Instrumenten der abgeänderten Gesetzgebung Gebrauch machen können. Dies gilt über die schon vorab diskutierten Rechtsbereiche insbesondere auch für die Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder. Der Band geht so auch auf die Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Selbstständige sowie die Hilfen durch Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein. Der Aufbau der Publikationen ist parallel gestaltet. Weil sich die Hilfsmaßnahmen aber branchenspezifisch auswirken und sich auch in den Branchen unterschiedliche Ausgangsbedingungen und typische Problemfelder vorfinden lassen, adressieren die Autoren die Werke auf der einen Seite an Heilberufe, Ärzte, Zahnärzte und Apotheken und auf der anderen Seite an Unternehmen der Bau und Immobilienwirtschaft. Beides sind Unternehmensfelder, die sich durch eine sehr heterogene und völlig verschiedene Kostenstruktur und einen unterschiedlichen Mix an Personalkosten und Investitionsaufwand auszeichnen. Hier ist die Ausdifferenzierung der Ratgeber eine kluge, weil die Publikation entlastende Strategie. Wer schnell Informationen mit einem überschaubaren Aufwand sucht, ist gut beraten. Hier gilt wie immer: für komplexere Problemstellungen sind Ratgeber nur ein erster Schritt. (md)
Univ.-Prof. Dr. Michael Droege (md) hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen inne. Er ist Direktor des Instituts für Recht und Religion und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. In der Forschung ist Droege im Staats- und auch im Verwaltungsrecht breit ausgewiesen. In seinen Publikationen zum Finanzverfassungs- und Steuerrecht sowie zum Kirchen- und Religionsverfassungsrecht spiegeln sich seine Forschungsinteressen wider.
michael.droege@uni-tuebingen.de