Neben und unabhängig vom Leitbild des Steuerstaates ist der Staat auch selbst mit seinen Unternehmen am Markt tätig. Vor allem die Kommunen sind ungeachtet der Privatisierung und Liberalisierung weiter Bereiche der Daseinsvorsorge wichtige Marktteilnehmer. Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist hier – wie auf Landes- und Bundesebene – die Alternative zur Rolle der öffentlichen Hand als Abgabengläubiger. Und schließlich ist der Markt, auf dem die öffentliche Hand ebenso wie Private tätig ist, von jeher Gegenstand staatlicher Regulierung zum Schutz auch der Marktmechanismen. Beschrieben ist damit das weite Feld des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die hier angezeigten Neuerscheinungen sind durchweg Handbücher mit einem Fokus auf die Bedürfnisse der Praxis und mit dem Anspruch, einen verlässlichen Überblick über das jeweils behandelte Gebiet zu geben.
Cronauge, Ulrich, Kommunale Unternehmen, 6. völlig neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Erich Schmidt Verlag, gebunden, 607 S., Berlin 2016, ISBN 978 3 503 13658 2, 84,00 EUR.
Die Entscheidungsträger in den Kommunen adressiert das mittlerweile in der 6. Auflage vorliegende Standardwerk zum Recht der kommunalen Unternehmen, das Cronauge nunmehr wieder allein verantwortet. Seit der Vorauflage ist ein Jahrzehnt vergangen und der Bedarf nach Aktualisierung im dynamischen Rechtsgebiet unabweisbar. Unverändert verfolgt das Werk einen konsequent auf die Rechtsformen kommunaler Unternehmen bezogenen Ansatz. In seinem ersten Kapitel legt es hierfür die Grundlagen und geht auf die verfassungsrechtliche Basis der kommunalen Selbstverwaltung und der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen ein. Hierbei scheut sich der Verfasser nicht, wenn noch etwas holzschnittartig die Herausforderungen zu benennen, vor denen die Kommunalwirtschaft derzeit zu bestehen hat und worunter unverändert eine angespannte Haushalts- und Finanzsituation zu zählen ist. Im zweiten Kapitel werden, allerdings relativ knapp, die Rechtsgrundlagen kommunaler Unternehmen entfaltet. Vor allem das Beihilferecht und das Vergaberecht finden hier Raum. [Sie finden Raum,] allerdings über die maßgeblichen Primär- und Sekundärrechtsakte hinaus kaum eine Vertiefung. Während das dritte Kapitel einen Überblick über die Organisationsformen kommunaler Unternehmen gibt, widmen sich die folgenden Kapitel mit dem Eigenbetrieb, der Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, den Organisationsformen interkommunaler Zusammenarbeit, dem Zweckverband und dem gemeinsamen Kommunalunternehmen den organisationsrechtlichen Rechtsformenangeboten, die das Kommunalrecht der Länder sowie die Privatrechtsordnung bereithalten. Die Ausführungen sind dabei grundsätzlich ähnlich gegliedert. Nach kurzen Erläuterungen zu Bedeutung und den Rechtsgrundlagen der jeweiligen Rechtsformen finden sich Ausführungen zur Organverfassung, zum Haushalts- und Rechnungswesen, zu steuerlichen Aspekten und insbesondere zu Fragen der Personalwirtschaft und etwa zum Vergaberecht. Insbesondere die kommunale Praxis findet hier hochkondensiert Ausführungen, die einen ersten Überblick über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen liefern. Hervorzuheben ist die grundsätzlich länderübergreifende Erörterung der Vorgaben des Kommunalrechts und die nunmehr wieder aktuelle Rückbindung an Vorgaben der Rechtsprechung. Systematisch ein wenig disparat, weil zu den Grundlagen zählend, erörtert das Werk sodann die Zulässigkeit und Grenzen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen überhaupt. Hiermit legt das Buch die Grundlagen, die der Rechtsformenwahl sinnvollerweise vorangestellt sein sollten. Das Werk wird beschlossen durch Ausführungen zu aktuellen Problemlagen aus der kommunalen Praxis. Hier geht das Handbuch auf Fragen der Rekommunalisierung und Steuerung ebenso ein wie auf die hinlänglich bekannten Probleme Public-Private-Partnerships, erfasst aber auch die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in neuen Geschäftsfeldern. Den praktischen Gebrauchswert des „Cronauge“ erhöhen deutlich einige Muster, die sich in den Anhängen finden, und die von der kommunalen Praxis sicher dankbar aufgegriffen werden. Die Neuauflage beweist ihre schon traditionelle Qualität erneut als ein leicht zugängliches Werk, das dennoch wesentliche Probleme und Gestaltungsaufgaben, die sich in den Kommunen und in den kommunalen Unternehmen stellen, aufnimmt. Hätte man sich an einigen Stellen, so etwa im Kontext des Steuerrechts, durchaus die eine oder andere Vertiefung gewünscht, so ist doch die Übersichtlichkeit und Schlankheit des Handbuchs sein bestechender Vorzug.
Hoppe, Werner (begr.)/ Uechtritz, Michael/ Reck, HansJoachim (Hrsg.), Handbuch Kommunale Unternehmen, 3. Aufl., 2012, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, geb., 858 S., ISBN 978-3-504-40091-0, 99,00 EUR.
Einen im Vergleich zum vorher besprochenen Werk vertieften Überblick über das Recht der kommunalen Unternehmen bietet dies schon vor einigen Jahren in 3. Aufl. erschienene Handbuch. Ein Kreis aus ausgewiesenen Experten, die sich sowohl aus der anwaltlichen Praxis als auch aus der universitären Forschung rekrutieren, bietet einen verlässlichen und ausgewogenen Überblick über das Recht der kommunalen Unternehmen in nahezu all seinen Facetten. Das Handbuch erarbeitet zunächst die Voraussetzungen und die Entwicklung privatwirtschaftlicher Betätigung der Kommunen. Auf dieser Basis werden aber sowohl die, wenn auch nicht mehr ganz neue, Steuerungsdiskussion in den Kommunen als auch die Prozesse der Privatisierung und Rekommunalisierung aufgegriffen. Auf Basis der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben erschließt sich das Handbuch den kommunalrechtlichen Begriff der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und erörtert die Voraussetzungen und Grenzen der Privatisierung. Damit ist die Basis gelegt, um übergreifend die kommunalrechtlichen Voraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung und damit insbesondere auch das weite Feld der Subsidiarität gegenüber privatwirtschaftlicher Betätigung zu erörtern. Aufgefächert werden die Handlungsformen und Handlungsinstrumentarien und vor allem die Rechtsformen wirtschaftlicher Betätigung. In seinem dritten Teil wendet sich das Handbuch den Phänomenen der Organisationsprivatisierung zu und damit dem kommunalen Gesellschaftsrecht. Hier findet der Rechtsanwender verlässliche Ausführungen zur Gründung privatwirtschaftlich organisierter kommunaler Unternehmen und vor allem auch zu ihrer Steuerung. Der vierte Teil des Buches verlässt die übergreifende Betrachtung und wendet sich den relevanten Rechtsgebieten für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen zu. Neben dem Wettbewerbsrecht, dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht und dem Konzernrecht finden sich insbesondere kondensiert Überblicksdarstellungen des Vergaberechts und des Kartellrechts. Das Werk schließt mit einem kurzen Überblick über Kriterien für die Rechtsformenwahl. Die Brauchbarkeit des Werkes wird durch umfangreiche Literaturhinweise in den einzelnen Kapiteln und ein sehr gut strukturiertes Sachverzeichnis ungemein erhöht. Der Leser findet ein glänzendes Handbuch vor und einen verlässlichen Begleiter. Angesichts der hohen Dynamik insbesondere im Bereich des Steuerrechts, aber auch im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht und das Vergaberecht sollten die Herausgeber allerdings möglichst bald eine Neuauflage in Angriff nehmen. Das Handbuch hat es verdient!
Wurzel, Gabriele/ Schraml, Alexander/ Becker, Ralph (Hrsg.), Rechtspraxis der kommunalen Unternehmen, 3. Aufl. 2015, Verlag C. H. Beck, München, 763 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-406 -66160-0, 109,00 EUR.
Den Anspruch, in systematischer Form das gesamte Recht der kommunalen Unternehmen darzustellen, verfolgt auch das Handbuch zur Rechtspraxis der kommunalen Unternehmen. Auch hier stehen also die Bedürfnisse der Praktiker in den kommunalen Unternehmen ebenso wie in der Anwaltschaft im Vordergrund der Darstellung. Das Handbuch rekonstruiert verlässlich die europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie den kommunalverfassungsrechtlichen Rahmen des unternehmerischen Handelns der Kommunen. Auf dieser Basis werden die Rechts- und Betriebsformen des öffentlichen und des privaten Rechts dargestellt. Ein besonderer Vorzug des Handbuches ist der neu aufgenommene Schwerpunkt zur Rechnungslegung kommunaler Unternehmen und zur Compliance, also zum weiten Feld der Public Governance. Daneben finden aber auch die traditionellen Fragen des Personals in kommunalen Unternehmen, also das Beamten- und Arbeitsrecht, das Steuerrecht, das Vergabe- und Beihilferecht sowie das Kartell- und Wettbewerbsrecht ausführliche Erörterung. Die Beiträge sind durchweg ausgewogen und zeichnen sich durch einen verlässlichen Nachweisapparat aus. An die Stelle des systematischen Zugriffs treten schließlich auch Ausführungen zu den unterschiedlichen Gegenstandsbereichen kommunaler Wirtschaft auf. Im Querschnitt werden so Rechtsfragen des öffentlichen Personennahverkehrs, des Rechts der Abfallentsorgung, kommunaler Krankenhäuser und der Rolle der Kommunen in der Kultur und Kulturförderung sowie der Energiepolitik erörtert. So anschaulich diese Tiefenbohrungen am einzelnen Fall sind, so wenig weisen sie über den einzelnen Fall in Teilen hinaus und erscheinen bei einer weiteren Neuauflage durchaus als überarbeitungsfähig. Etwas kurz abgehandelt wird auch die Frage der Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform eines kommunalen Unternehmens. Insbesondere die wirtschaftsverwaltungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben könnten durchaus enger verzahnt werden. Die Ausführungen folgen allerdings grundsätzlich einer klaren Gliederung und die Arbeit mit dem Handbuch wird durch zahlreiche vertiefende und weiterführende Hinweise sowie ein übergreifendes Sachverzeichnis erheblich erleichtert. Wer sich kommunalen Unternehmen im Alltagsgeschäft der Rechtspraxis widmet, kommt an diesem hoch kondensierten und hoch aktuellen Werk kaum vorbei.
Christ, Josef/ Oebbecke, Janbernd (Hrsg.), Handbuch Kommunalabgabenrecht, 1. Aufl., Geb., C. H. Beck, München 2016,609 S., ISBN 978-3-406-65700-9, 129,00 EUR.
Die kommunalen Finanzen sind das prägende Element kommunaler Leistungsfähigkeit. Zu ihnen trägt nicht nur das Engagement der Kommunen am Markt und damit ihre wirtschaftliche Betätigung bei, wesentliche Einnahmequelle der Kommunen sind vor allem Kommunalabgaben. Diese sind nicht nur angesichts der angespannten Haushaltslage für die Kommunen von zunehmender politischer und rechtlicher Bedeutung. Das Kommunalabgabenrecht ist vor allem ein flexibles Instrument in der Hand der Kommunen, um auf ihre Finanzierungsbedürfnisse in weitgehend eigener Verantwortung reagieren zu können. Das Kommunalabgabenrecht ist damit aber auch im Verhältnis zum Abgabenschuldner, nämlich dem Bürger bzw. Einwohner der Gemeinde, ein steter Quell des Rechtskonflikts, der allzu oft gerichtlich ausgetragen wird. Verlässliche Kenntnisse des Kommunalabgabenrechts sind so nicht nur für die kommunalen Akteure, sondern auch für Gerichte und vor allem für die Beratungspraxis unerlässlich. Umso unverständlicher ist es, dass das Recht der Kommunalabgaben bislang, vermutlich wegen seiner Prägung durch das Landesrecht, vor allem in Kommentaren, jedoch nicht übergreifend behandelt wurde. Mit dieser stiefmütterlichen Behandlung räumt das hier anzuzeigende Handbuch gründlich auf. Schon deshalb ist es eine Pionierleistung, die auf dem Publikationsmarkt bislang ihre Entsprechung sucht. Den Herausgebern ist es gelungen, einen Kreis von ausgewiesenen Autoren sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Beratungspraxis wie auch aus der Gerichtsbarkeit zu versammeln. Das Handbuch gibt zunächst einen denkbar kurzen, aber hinreichenden Überblick über die Grundlagen der Kommunalabgaben. Erörterung finden sodann wesentliche Strukturen des Abgabenschuldverhältnisses und seiner Instrumente, also namentlich die Abgabensatzung, der Abgabeanspruch, das Abgabeverfahren und der auf Kommunalabgaben bezogene Rechtsschutz. Auf wenigen Seiten hoch verdichtet findet sich der Stand von Verwaltungspraxis und Rechtsprechung wiedergegeben. Hieran anschließend werden die in der Steuerrechtswissenschaft oft geringgeschätzten Kommunalsteuern rekonstruiert. Vor allem die wesentlichen Säulen der Besteuerung auf kommunaler Ebene, nämlich die Gewerbesteuer und die Grundsteuer werden in ihren steuersystematischen Problemen ebenso wie in ihren ganz rechtspraktischen Ausformungen behandelt. Das Handbuch erschließt sich aber auch das bunte Feld kommunaler Verbrauch- und Aufwandsteuern, die insbesondere in der Gestaltung ihrer Bemessungsgrundlage und in ihrer Tarifierung ein zunehmendes Feld gerichtlicher Auseinandersetzungen bieten und deshalb für die kommunale Rechtsetzung einen zunehmenden Beratungsbedarf bergen, den das Handbuch hier vorbildlich erfüllt. Im Anschluss an die Kommunalsteuern wendet sich das Handbuch den kommunalen Vorteilsabschöpfungsabgaben zu. Einen ersten deutlichen Schwerpunkt setzt das Handbuch hier im Recht der kommunalen Gebühren. Sowohl die allgemeinen Prinzipien des Gebührenrechts, namentlich das Kostendeckungsprinzip, werden hier entfaltet als auch die konkreten Anforderungen an kommunale Benutzungsgebühren. Hervorzuheben sind insbesondere die ausführlichen Hinweise zur Ermittlung der nen Fall in Teilen hinaus und erscheinen bei einer weiteren Neuauflage durchaus als überarbeitungsfähig. Etwas kurz abgehandelt wird auch die Frage der Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform eines kommunalen Unternehmens. Insbesondere die wirtschaftsverwaltungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben könnten durchaus enger verzahnt werden. Die Ausführungen folgen allerdings grundsätzlich einer klaren Gliederung und die Arbeit mit dem Handbuch wird durch zahlreiche vertiefende und weiterführende Hinweise sowie ein übergreifendes Sachverzeichnis erheblich erleichtert. Wer sich kommunalen Unternehmen im Alltagsgeschäft der Rechtspraxis widmet, kommt an diesem hoch kondensierten und hoch aktuellen Werk kaum vorbei.
Christ, Josef/ Oebbecke, Janbernd (Hrsg.), Handbuch Kommunalabgabenrecht, 1. Aufl., Geb., C. H. Beck, München 2016,609 S., ISBN 978-3-406-65700-9, 129,00 EUR.
Die kommunalen Finanzen sind das prägende Element kommunaler Leistungsfähigkeit. Zu ihnen trägt nicht nur das Engagement der Kommunen am Markt und damit ihre wirtschaftliche Betätigung bei, wesentliche Einnahmequelle der Kommunen sind vor allem Kommunalabgaben. Diese sind nicht nur angesichts der angespannten Haushaltslage für die Kommunen von zunehmender politischer und rechtlicher Bedeutung. Das Kommunalabgabenrecht ist vor allem ein flexibles Instrument in der Hand der Kommunen, um auf ihre Finanzierungsbedürfnisse in weitgehend eigener Verantwortung reagieren zu können. Das Kommunalabgabenrecht ist damit aber auch im Verhältnis zum Abgabenschuldner, nämlich dem Bürger bzw. Einwohner der Gemeinde, ein steter Quell des Rechtskonflikts, der allzu oft gerichtlich ausgetragen wird. Verlässliche Kenntnisse des Kommunalabgabenrechts sind so nicht nur für die kommunalen Akteure, sondern auch für Gerichte und vor allem für die Beratungspraxis unerlässlich. Umso unverständlicher ist es, dass das Recht der Kommunalabgaben bislang, vermutlich wegen seiner Prägung durch das Landesrecht, vor allem in Kommentaren, jedoch nicht übergreifend behandelt wurde. Mit dieser stiefmütterlichen Behandlung räumt das hier anzuzeigende Handbuch gründlich auf. Schon deshalb ist es eine Pionierleistung, die auf dem Publikationsmarkt bislang ihre Entsprechung sucht. Den Herausgebern ist es gelungen, einen Kreis von ausgewiesenen Autoren sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Beratungspraxis wie auch aus der Gerichtsbarkeit zu versammeln. Das Handbuch gibt zunächst einen denkbar kurzen, aber hinreichenden Überblick über die Grundlagen der Kommunalabgaben. Erörterung finden sodann wesentliche Strukturen des Abgabenschuldverhältnisses und seiner Instrumente, also namentlich die Abgabensatzung, der Abgabeanspruch, das Abgabeverfahren und der auf Kommunalabgaben bezogene Rechtsschutz. Auf wenigen Seiten hoch verdichtet findet sich der Stand von Verwaltungspraxis und Rechtsprechung wiedergegeben. Hieran anschließend werden die in der Steuerrechtswissenschaft oft geringgeschätzten Kommunalsteuern rekonstruiert. Vor allem die wesentlichen Säulen der Besteuerung auf kommunaler Ebene, nämlich die Gewerbesteuer und die Grundsteuer werden in ihren steuersystematischen Problemen ebenso wie in ihren ganz rechtspraktischen Ausformungen behandelt. Das Handbuch erschließt sich aber auch das bunte Feld kommunaler Verbrauch- und Aufwandsteuern, die insbesondere in der Gestaltung ihrer Bemessungsgrundlage und in ihrer Tarifierung ein zunehmendes Feld gerichtlicher Auseinandersetzungen bieten und deshalb für die kommunale Rechtsetzung einen zunehmenden Beratungsbedarf bergen, den das Handbuch hier vorbildlich erfüllt. Im Anschluss an die Kommunalsteuern wendet sich das Handbuch den kommunalen Vorteilsabschöpfungsabgaben zu. Einen ersten deutlichen Schwerpunkt setzt das Handbuch hier im Recht der kommunalen Gebühren. Sowohl die allgemeinen Prinzipien des Gebührenrechts, namentlich das Kostendeckungsprinzip, werden hier entfaltet als auch die konkreten Anforderungen an kommunale Benutzungsgebühren. Hervorzuheben sind insbesondere die ausführlichen Hinweise zur Ermittlung der gebührenfähigen Kosten, den möglichen Kostenansätzen, aber auch den kostenmildernden Ansätzen. Neben den Benutzungsgebühren widmet sich das Handbuch ausführlich auch dem Recht der Verwaltungsgebühren. Hier ist das Recht der Kommunalabgaben Massenanfallrecht und entsprechend konfliktfreudig. Von nicht geringerer Praxisrelevanz ist das Recht der kommunalen Beiträge. Man denke nur an die vielfachen Kautelen des Rechts der Erschließungsbeiträge. Auch hier scheut das Handbuch nicht die Arbeit im Detail, auch hier wird der Stand der Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis – und das ist hervorzuheben – länderübergreifend rekonstruiert. Eng damit verbunden sind die Fragen der Refinanzierung von Haus- und Grundstücksanschlüssen alternativ über die Instrumente des kommunalen Abgabenrechts oder aber über öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche. Das Handbuch schließt mit einem freilich kurz gehaltenen, aber auch in der Sache vermutlich kurz zu haltenden Überblick über Fremdenverkehrs- und Kurabgaben, die in der Praxis ein gewichtiges Instrument zur Finanzierung der kommunalen Haushalte bilden. Den Gebrauchswert des Handbuches erhöht ein umfangreiches und gut strukturiertes Sachverzeichnis. Das Handbuch ist jedem Nutzer, der in der Praxis mit Fragen des Kommunalabgabenrechts befasst, dringend empfohlen. Es schließt eine schmerzliche Lücke im Recht der Kommunalfinanzen und ist gerade in der länderübergreifenden Perspektive sicher zukünftig als ein steter Begleiter der Beratungspraxis wie auch der Verwahrungsgerichtsbarkeit zur Lektüre anempfohlen.
Schulte, Martin/ Kloos, Joachim (Hrsg.), Handbuch öffentliches Wirtschaftsrecht, Verlag C. H. Beck, 1. Aufl., München 2016, gebunden, 729 Seiten, ISBN 978-3406-66972-9, 99,00 EUR.
An Literatur zum öffentlichen Wirtschaftsrecht herrscht kein Mangel. Eine Unzahl von Kommentierungen und Handbüchern erschließt die Teilbereiche und Referenzgebiete des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Allein die Werke zum Beihilferecht, zum Wettbewerbs- und Vergaberecht sind mittlerweile Legionen. Die Literatur zum Regulierungsverwaltungsrecht lässt sich kaum mehr verfolgen. Und dennoch schließt das neue Handbuch in seiner praxisbezogenen Darstellung eine Lücke. Es verbindet das allgemeine und das besondere Wirtschafts- und Verwaltungsrecht in einem Handbuch. Nach einer Erläuterung der Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft werden zunächst die hoch praxisrelevanten Gebiete des Subventionsrechts und des europäischen Beihilferechts hoch verdichtet aber auf aktuellem Stand der normativen Grundlagen und ihrer vor allem gerichtlichen Durchdringung behandelt. Sodann werden die Rechtsfragen des Staates als Marktteilnehmer behandelt. Hier wird die Physiognomie des Unternehmerstaates in all ihren Facetten deutlich. Ein Alleinstellungsmerkmal des Handbuches ist hier die Integration des öffentlichen Haushaltsrechts und damit eines Rechtsgebiets, das schlicht wegen seiner auf die Binnensphäre des Staates bezogenen Rechtswirkungen andernorts oft vernachlässigt wird. Das ist verdienstvoll. Nicht weniger verdienstvoll sind die Ausführungen zur Behandlung der öffentlichen Unternehmen im Wettbewerbs- und Vergaberecht. Hier findet der Leser eine ebenso aktuelle wie verlässliche kurze Darstellung, ohne dass hier Vertiefungen möglich gewesen wären. Auf dieser Basis wendet sich das Handbuch dem bunten Strauß des besonderen Wirtschaftsverwaltungsrechts zu. Hervorzuheben ist einerseits die moderne Perspektive des Regulierungsverwaltungsrecht, die die Autoren der Beiträge überwiegend ihren Ausführungen zu Grunde legen. Hervorzuheben ist aber trotz der Modernität der Perspektive, dass sich das Handbuch verdienstvoll auch um die traditionellen Bestände gerade des Gewerberechts verdient macht. Der Fokus auf moderne Formen der Regulierungsverwaltung insbesondere der netzgebundenen Infrastrukturen macht die Steuerungs- und Ordnungsleistungen der Gewerbeordnung andernorts nur allzu leicht vergessen. Das Werk beginnt also mit einem Überblick im Gewerberecht, wechselt sodann zum Recht der Vertretung der Wirtschaft und damit zum Kammerrecht. Anschließend wendet es sich den modernen Feldern des Regulierungsverwaltungsrechts zu. Behandelt werden so im Überblick das Telekommunikationsrecht, das Postrecht, das Energiewirtschaftsrecht und das Recht besonderer Netzinfrastrukturen. Ausführlich behandelt wird das Verkehrswirtschaftsrecht in seinen Facetten des Eisenbahnrechts und des Luftverkehrsrechts. Die integrierende Perspektive auf die Phänomene der Regulierungsverwaltung beweist sich im Handbuch auch und gerade in der Aufnahme des Umweltrechts in Gestalt des Kreislaufwirtschaftsrechts und des Rechts der Wasserwirtschaft. Abgehandelt werden auch das Medienwirtschaftsrecht, das basale Datenschutzrecht und zuletzt das in seiner föderalen Auffächerung und in seinen europäischen Bezügen anspruchsvolle Glücksspielrecht. Das Handbuch beschließt ein umfangreiches Sachverzeichnis. Die Beiträge zum besonderen Wirtschaftsrecht zeichnen sich durchweg dadurch aus, nicht nur das jeweils einschlägige normative Setting anschaulich zu vermitteln, sondern einen besonderen Schwerpunkt auf die Ermächtigungsgrundlagen und Grenzen behördlicher Eingriffe zu legen. Schließlich kommt auch das jeweils einschlägige Verwaltungsverfahrensrecht nicht zu kurz. In der gelungenen Synthese des allgemeinen und besonderen Wirtschaftsverwaltungsrechts erschließt das Handbuch nicht nur der Rechtspraxis verlässlich die, wenn auch nicht unendlichen, so doch ausdifferenzierten Weiten des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Ein großer Wurf, dem noch viele Auflagen zu wünschen sind.
Bolsenkötter, Öffentlich-rechtliche Unternehmen der Gemeinden, PricewaterhouseCoopers AG WPG (Hrsg.), 6. Aufl., Kohlhammer, Stuttgart 2015, geb., 606 S., ISBN 978-3-17-019872-2, 189,99 EUR.
Das Handbuch fokussiert auf das Kommunalunternehmen als Akteur im Kommunalwirtschafts- aber auch im Handels-, Kartell- und Steuerrecht. Ihm zu eigen ist eine konsequent länderübergreifende Perspektive im Sinne eines intraföderalen Rechtsvergleiches. Auch die Neuauflage hält diese Perspektive in durchweg gleichrangiger Darstellung der unterschiedlichen landesrechtlichen Vorgaben des Kommunalorganisationsund Wirtschaftsrechts aufrecht. Dieser Vorzug ist natürlich nicht ohne den Preis einer erheblichen Textredundanz zu haben, die sicher kompensatorisch einer gewissen Selektivität in der Rezeption vorhandener Rechtsprechung und Literatur geschuldet ist. Adressat ist der Praktiker im Kommunalunternehmen, dem verlässliche erste Orientierung in komplexen Fragen und verlässliche Handlungsanleitung in den Normalfällen der Führung und operativen Tätigkeit von Kommunalunternehmen geliefert wird. Das Handbuch widmet sich zunächst dem föderal überaus bunten Rechtsrahmen für kommunale Anstalten und für Kommunalunternehmen; in einem zweiten Teil spiegelt das Handbuch diese Ausführungen mit dem Recht der Eigenbetriebe, also den organisationsrechtlich nicht verselbstständigten kommunalen Betriebe. Hervorzuheben ist in beiden Fällen der hohe Praxisbezug, den das Handbuch auch dadurch – und das ist ein deutlicher Vorzug – herstellt, dass die jeweils relevanten Rahmenbedingungen etwa des Beamten- und Arbeitsrechts im Kontext der Personalwirtschaft oder auch des Vergabe- und Kartellrechts kursorisch einbezogen werden. Wer hier Vertiefung erwartet, wird aber enttäuscht. Nicht enttäuschen die Ausführungen zur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen. Hier schlägt sich die geballte Beratungs- und Prüfungskompetenz einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nieder. Die Ausführungen sind ausführlich und unter Rezeption der jeweiligen Rechtsprechung und etwa der Standardsetzung des IdW von hohem Gebrauchswert, sie entbehren allerdings für praktische Bedürfnisse durchaus hilfreich, auch nicht einer gewissen Detailverliebtheit, die sie bis in breite Erläuterungen einzelner Bilanzpositionen trägt. Hier liegen einerseits die Stärken des Handbuches als Begleiter im alltäglichen Geschäft, hier liegen aber auch erhebliche Potentiale für einen stärker systematisierenden Zugriff. Hervorzuheben ist schließlich, dass sich die Neuauflage erstmals auch in einem gesonderten Kapitel dem komplexen Feld der Besteuerung der öffentlich-rechtlichen Unternehmen der Gemeinden widmet. Die Grundstrukturen werden hier durchaus gelegt, für ein verlässliches Fundament für die vielfältigen Herausforderungen in der Praxis fehlt es aber deutlich an Tiefe; schließlich ist im Umsatzsteuerrecht die Rechtsentwicklung mit dem neuen § 2b UStG über die Ausführungen hinausgegangen. Für eine Neuauflage ist dem Steuerrecht nicht nur die Aufnahme der neueren Entwicklungen zu wünschen, sondern auch eine deutlich größere relative Gewichtigkeit im Vergleich zu den auch an unproblematischen Punkten breit angelegten Ausführungen zur Rechnungslegung. In der derzeitigen Form wirkt das Handbuch ein wenig aus dem Gleichgewicht geraten: Die interföderale Perspektive ist ein Mehrwert, der sicher auch in strafferer Textgestalt zu erreichen wäre, das Steuerrecht ist ein dringend ausbaubedürftiger Nukleus. Die Ausführungen zu Wirtschaftsführung und Rechnungslegung finden sich in vergleichbarer Ausführlichkeit sonst selten. Die Praxis findet ein schon deshalb nützliches Handbuch mit hohem Gebrauchswert vor. Dessen stolzer Preis erlaubt aber die an den Verlag zu richtende Anfrage an ein Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung. (md)
Univ.-Prof. Dr. Michael Droege (md) habilitierte sich 2009 mit der Arbeit „Gemeinnützigkeit im offenen Steuerstaat“ am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main und erhielt die Venia legendi für die Fächer Öffentliches Recht, Finanzund Steuerrecht sowie Staatskirchenrecht. Von 2010 bis 2014 war er Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht zunächst an der Universität Osnabrück und sodann an der Universität Mainz. Seit 2015 hat er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen inne. In der Forschung ist Droege im Staats- und auch im Verwaltungsrecht breit ausgewiesen. In seinen Publikationen zum Finanzverfassungsund Steuerrecht sowie Staatskirchenrecht spiegeln sich seine Forschungsinteressen wider. Droege ist u.a. Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V., der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V., Teilnehmer an den Treffen der Evangelischen Kirchenrechtslehrer und der Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche.
sekretariat.droege@jura.uni-tuebingen.de