Recht

Das neue Schuldrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2022

Tobias Brönneke / Carsten Föhlisch / Klaus Tonner (Hrsg.). Das neue Schuldrecht – Digitale Produkte / Kaufrecht / Vertragsrecht, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2022, ISBN 978-3-8487-7067-0, 278 S., € 49,00.

Das Schuldrecht erfährt seine größte Umwälzung seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2002. Mit der Umsetzung von drei EU-Richtlinien in nationales Recht hält die Digitalisierung Einzug in das BGB. Die Richtlinie über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (DIRL) fügt einen neuen Titel in den Allgemeinen Teil des Schuldrechts ein (Verträge über digitale Produkte, §§ 327-327u BGB). Wer digitale Produkte bereitstellt, unterliegt danach einem eigenen Regime für Leistungsstörungen, wobei besonders die neu eingeführte Verpflichtung zur Bereitstellung von Aktualisierungen (Update-Pflicht, § 327f BGB) hervorzuheben ist. Diese Änderungen sind schon am 01.01.2022 in Kraft getreten, ebenso die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie (WKRL), die u.a. eine Neujustierung der Verkäuferpflichten mit sich bringt mit einem veränderten kaufrechtlichen Mangelbegriff, der mit dem Mangelbegriff des Rechts über digitale Produkte abgestimmt ist. Am 28.05.2022 wird die Umsetzung der sog. Modernisierungsrichtlinie in Kraft treten. Sie führt Vorschriften über Online-Marktplätze (§ 312l) in das BGB ein und erweitert (nochmals) die Informationspflichten nach dem UWG und dem EGBGB. Ergänzt werden diese europarechtlich initiierten Gesetzesänderungen durch Neuregelungen im Gesetz für faire Verbraucherverträge. Im Einzelnen werden hierdurch Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen erleichtert und der Klauselverbotskatalog in § 309 BGB erweitert.

Das Buch, das sich sowohl an Rechtsberater von Unternehmen als auch an Verbraucher und ihre Verbände richtet, will ein Wegweiser im Dickicht dieser Regelungen sein. Neben den drei Herausgebern führen acht Autorinnen und Autoren in die neuen Vorschriften ein.

Die Darstellung ist in neun Paragraphen gegliedert, beginnend mit den Transparenzpflichten für Online-Marktplätze (Autor: Patrik Schmidt). Einen ersten Schwerpunkt bilden die Ausführungen in § 2 von Marina Tamm und Klaus Tonner, die die Kernvorschriften des Umsetzungsgesetzes der Digitale-Inhalte-Richtlinie erläutern. § 3, bearbeitet von Carsten Föhlisch, hat die Widerrufsrechte und die Änderungen durch die Modernisierungsrichtlinie und die Rechtsprechung zu Verbraucherdarlehensverträgen zum Inhalt. In § 4 werden die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie dargestellt. Gleich drei Autoren (Tobias Brönneke, Patrik Schmidt, Andreas Willburger) nehmen sich dieser Aufgabe an. Hier finden sich erste Überlegungen zur Neujustierung der Leistungspflichten des Verkäufers im Hinblick auf den neuen kaufrechtlichen Mangelbegriff (S. 141 ff.). Ergänzt wird dieser Abschnitt durch § 8, wo die Änderungen im Gewährleistungsrecht bei Schenkung, Miete, Werkherstellung und -lieferung behandelt werden (Steffen Kroschwald, Klaus Tonner). Es folgt in § 5 ein Überblick über den Unternehmerrückgriff, der seine Regelung nunmehr in § 327u BGB gefunden hat (Felix Buchmann, Chiara Panfili). Den datenschutzrechtlichen Aspekten der Reform ist ein eigenes, von Steffen Kroschwald und Sven Polenz verfasstes Kapitel gewidmet. Die durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge eingeführten Klauselverbote in § 309 BGB und die Neuregelungen bei Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen sind Gegenstand von § 7 (Felix Buchmann, Chiara Panfili). Europarechtlich vorgegeben war insoweit lediglich die sog. Button-Lösung, d.h. die Einrichtung einer Kündigungsschaltfläche (§ 312j Abs. 3 BGB). Der abschließende Beitrag von Klaus Tonner beschäftigt sich mit den Teilen der Modernisierungsrichtlinie, die die Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften bezwecken.

Natürlich kann in einer solchen ersten Information keine vertiefte Behandlung der komplexen Probleme geleistet werden. Kritische Hinweise auf Schwachstellen der Regelungen finden sich aber durchaus, ebenso weiterführende Hinweise. Für einen ersten Überblick über die neue Rechtslage ist der Band gut geeignet. Dass Aufbau und Darstellung gelegentlich etwas unübersichtlich wirken, ist weniger den Autoren anzulasten, sondern durch die Materie bedingt. (bmc)

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