Recht

Das neue Datenschutzrecht

Alexander Roßnagel (Hrsg.) Das neue Datenschutzrecht – Europäische Datenschutz-Grundverordnung und deutsche Datenschutzgesetze, Nomos, 1. Auflage 2018, 477 S., broschiert, ISBN 978-3-8487-4411-4. € 58,00

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung greift ab dem 25. Mai 2018. Sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt ohne Umsetzungsakt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bestimmte Öffnungsklauseln vor. Diese ermöglichen es den einzelnen Mitgliedstaaten, bestimmte Aspekte des Datenschutzes auch einer nationalen Regelung zuzuführen. Hiervon hat die Bundesregierung Gebrauch gemacht und am 30. Juni 2017 das Bundesdatenschutzgesetz an die DatenschutzGrundverordnung angepasst und diese ergänzt. Das neue Bundesdatenschutzgesetz löst das alte ab und tritt zeitgleich mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.

Die neue Rechtssituation stellt Anwender vor eine gänzlich neue Situation. Mit dem Besprechungswerk wollen die Autoren Anwendern in Unternehmen und in der Beratung eine Orientierung und Hilfestellung geben, damit diese darauf vorbereitet sind, das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis umzusetzen. Hierbei ist eine weitere Hürde zu nehmen: Die Datenschutz-Grundverordnung sieht keine Übergangsfrist vor. Das bedeutet, dass für Unternehmen bis zum 25. Mai 2018 ausschließlich die bisherige Rechtslage maßgebend ist. Nach diesem Zeitpunkt greift dann unmittelbar das neue Datenschutzrecht. Das hat zur Folge, dass sich Unternehmen zwingend schon jetzt auf das neue Recht vorbereiten und ihre technisch-organisatorischen Prozesse entsprechend neu gestalten sollten. Hierbei kann das Werk von Roßnagel eine wichtige Orientierungshilfe sein. Es wurde von den Mitgliedern der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) gestaltet, die eine Abteilung im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung der Universität Kassel ist. Die Mitglieder von provet haben systematisch und arbeitsteilig untersucht, welche Regelungen des deutschen oder des unionalen Datenschutzrechts anzuwenden ist. Die Autoren möchten mit diesem Buch zu einem besseren Verständnis des künftigen europäischen Datenschutzrechts – bestehend aus dem Recht der Union und der Mitgliedstaaten – beitragen. Dies ist ihnen mit dem Besprechungswerk gelungen.

I.

So stellt Roßnagel in § 1 des Werkes in einer Einleitung die Ansprüche und Inhalte der Datenschutz-Grundverordnung dar und erörtert in § 2 die Grundlagen und den Wunsch des Gesetzgebers, mit der Verordnung ein gleichmäßiges Datenschutzniveau zu gewähr leisten. In § 3 werden der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Erlaubnis zur Datenverarbeitung sowie die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer beleuchtet, während § 4 die Rechte der betroffenen Personen sowie deren Rechtsbehelfe und Haftung bespricht. § 5 befasst sich sodann mit den Pflichten der Verantwortlichen, während die §§ 6 und 7 der Datenschutzaufsicht sowie dem Datenschutz im öffentlichen Bereich gewidmet sind.

Von großer Relevanz im Hinblick auf arbeitsrechtliche Fragestellungen ist § 8, welcher den Beschäftigtendatenschutz im Verhältnis der Datenschutz-Grundverordnung zu § 26 Bundesdatenschutzgesetz neu beleuchtet und sich u.a. mit Fragen der Telekommunikation, der Telemedien, der Werbung, der Geheimhaltungspflichten sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit befasst.

II.

Das Besprechungswerk gibt einen ersten Überblick über die neue Rechtslage, die sich als kompliziert darstellt und zu einer Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen führen wird. Hier kann das Werk eine Hilfe sein, die schwierigen Regelungen zu durchdringen und in der Praxis einer sachgerechten Anwendung zuzuführen. (csh)

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Lehrbeauftragte an der Technischen Hochschule Bingen.

CASIHE@t-online.de

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