Presse und Öffentlichkeit haben ein Recht auf unveränderte Archivartikel, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das “Recht auf Vergessen” greift hier nicht.
Presse und Öffentlichkeit haben ein Recht auf unveränderte Archivartikel, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das “Recht auf Vergessen” greift hier nicht.