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#BuchistBuch: Gesetzliche Regelung des E-Lendings

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Empfehlung des Bundesrats
zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken

In seiner am 26.03.2021 veröffentlichten Stellungnahme zur Novellierung des Urheberrechts empfiehlt der Bundesrat, einen neuen Paragrafen „§ 42b Digitale Leihe“ in das Urhebergesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser Paragraf soll die gesetzliche Verpflichtung von Verlagen regeln, Bibliotheken eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen für den Verleih einer digitalen Publikation (E-Book) anzubieten, sobald diese auf dem Markt erhältlich ist. Dazu gehört auch das Recht einer Bibliothek, jeweils ein Exemplar digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person („one copy, one loan“) zugänglich zu machen.

Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: „Wir begrüßen den Vorschlag des Bundesrates, eine gesetzliche Regelung für das Ausleihen von E-Books durch Bibliotheken – das sogenannte E-Lending – zu schaffen. Der Vorschlag ist nicht ganz das, was wir für die Nutzer*innen der Bibliotheken seit Jahren gefordert hatten. Es ist aber ein sehr deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Vor allem wäre es Bibliotheken künftig möglich, Lizenzen für E-Book-Titel zu erwerben, die sie dringend zur Erfüllung ihres gesetzlichen Bildungsauftrags benötigen. Mit dieser Klarstellung wäre eine gute Grundlage geschaffen, um mit den Verlagen und Autor*innen ins Gespräch darüber zu kommen, wie eine Ausleihe unter fairer Beteiligung der Rechteinhaber*innen ermöglicht werden kann. Wir fordern daher die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, den Empfehlungen des Bundesrates zu folgen.“

Erst im Januar hatten über 1.000 Bibliotheksdirektor*innen in einem Offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbandes die Gleichstellung von gedruckten und elektronischen Büchern auch beim Verleih gefordert. Denn die strukturelle Unterlegenheit von Bibliotheken unter die Lizenzpolitik der Verlage war in den letzten Jahren immer deutlicher geworden: Viele aktuelle Buchtitel werden seitens der Verlage von der Lizenzierung und damit vom Verleih durch Bibliotheken für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgenommen (sog. „Windowing“). Der dbv setzt sich daher seit vielenJahren dafür ein, dass Bibliotheken sofort nach Erscheinung aus allen auf dem Markt erhältlichen elektronischen Werken auswählen, im Rahmen ihres Medienetats erwerben und entsprechend den gleichen Bedingungen wie bei physischen Büchern verleihen können.

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 26.03.2021 zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ kann hier heruntergeladen werden:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0101-0200/142-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Position des dbv zur Stellungnahme des Bundesrates zur Novellierung des Urheberrechts finden Sie hier:

https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/
2021_03_29_dbv_Stellungnahme_Bundesrat_E-Lending_endg.pdf

 

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