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Börsenverein zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Insgesamt wird Urheberrecht zulasten der Kreativwirtschaft weiter geschwächt

Der Deutsche Bundestag hat am 20.5. das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ verabschiedet. Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, etwa zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube, zum Text und Data Mining oder zum Presseleistungsschutzrecht. Für die Buchbranche enorm wichtig ist die gesetzliche Regelung zur Verlegerbeteiligung. Verlage erhalten künftig wieder einen Ausgleich, wenn ihre Publikationen privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war durch Gerichtsurteile seit 2015 nicht mehr möglich und führte zu hohen Einnahmeausfällen von insgesamt über 200 Millionen Euro.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:

„Wir begrüßen es sehr, dass Verlage im Rahmen des heute beschlossenen Regelungspakets endlich wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können und der Fortbestand der VG Wort als gemeinsamer Verwertungsgesellschaft von Autor*innen und Verlagen gesichert ist. In seiner Gänze markiert das Gesetzespaket allerdings eine weitere Abschwächung des urheberrechtlichen Schutzniveaus zugunsten der Plattformen und ihrer Nutzer*innen. Die EU-Richtlinie hätte eigentlich vorgesehen, die großen Internetplattformen deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen und Lizenzierungen zu stärken, statt Bagatellgrenzen für Werknutzungen einzuführen, die in der Richtlinie gar nicht angelegt sind. Dies schadet langfristig allen in der Kreativwirtschaft tätigen Akteuren und vereitelt das Entstehen eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes für geistige Leistungen.“

 

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