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BGH verhandelt „Framing Rechtsstreit“ zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und der Deutschen Digitalen Bibliothek

Am Donnerstag, den 21. Februar 2019, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) und der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB).

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die VG Bild-Kunst verpflichtet ist, an ihrem Repertoire von urheberrechtlich geschützten Werken der Bildenden Kunst der DDB Nutzungsrechte zum Zwecke der Anzeige von Vorschaubildern auf ihrer Internetplattform einzuräumen, ohne dass die DDB technisch verhindert, dass ihre Nutzer die angezeigten Vorschaubilder per Frame auf eigenen Internetseiten verlinken können.

Was bisher geschah
Bereits 2016 verhandelten die VG Bild-Kunst und die DDB über den Abschluss eines Nutzungsvertrags. Da sie sich nicht über den von der VG Bild-Kunst geforderten „Framingschutz“ einigen konnten, verständigten sie sich darauf, diese Rechtsfrage gerichtlich klären zu lassen. Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2018 (Geschäftszeichen 24 U 146/17) auf die Berufung der DDB gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Juli 2017 (Geschäftszeichen: 15 O 251/16) festgestellt, dass die VG Bild-Kunst den Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der DDB nicht davon abhängig machen darf, dass diese technische Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Framing ergreift.

Ausführlicher hat die DDB dazu in ihrer Newsmeldung vom 15. Juni 2016 “Musterverfahren zum Framing” und in ihrer Pressemitteilung vom 10. Juli 2018 „Berliner Kammergericht entscheidet Urheberrechtsstreit zugunsten der Deutschen Digitalen Bibliothek“ berichtet. Die VG Bild-Kunst hat gegen das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin Revision vor dem Bundesgerichtshof (I ZR 113/18) eingelegt.

 

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