Recht

Betriebsverfassungsrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2020

Betriebsräte sind im Regelfall keine Juristen, müssen sich aber im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzen. Insbesondere müssen sie über detaillierte Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes verfügen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Aus diesem Grunde haben sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz ihrer Wahl in der jeweils aktuellen Auflage. Dieser sollte handlich, leicht verständlich und top aktuell sein und den Betriebsrat bei der Beurteilung sämtlicher Fragestellungen der Betriebsratsarbeit unterstützen.

 

Däubler / Klebe / Wedde (Hrsg.), Betriebs­verfassungsgesetz mit Wahlordnung und EBR-Gesetz, Frankfurt: Bund-Verlag 17. vollständig neu überarb. Auflage 2020, 3069 S., geb., ISBN 978-3-7663-6952-9. € 99,00

Diese Voraussetzungen erfüllt der Basiskommentar von Däubler, Klebe und Wedde. Diese fungieren als Herausgeber mit einem kompetenten Autorenteam, welches die einzelnen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes praxisgerecht erläutert und damit Betriebsräten ein zuverlässiges Werk an die Hand gibt, mit welchem diese die sich stellenden rechtlichen und praktischen Probleme ihrer Betriebsratsarbeit bewältigen können. Berücksichtigt wurden Gesetzgebung, Rechtsprechung und neue Praxiserfahrungen mit Stand Oktober 2019. Im Anhang wurden u.a. die

Wahlordnung vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3494) sowie das Gesetz über Europäische Betriebsräte vom 7.12.2011 (BGBL. I S. 2650) – jeweils in der aktuellen Fassung – kommentiert. Vor der eigentlichen Kommentierung findet sich der fortlaufende Text des BetrVG – zum schnellen Auffinden der gesuchten Vorschrift oder zum Nachlesen der Vorschriften am Stück.

I. Damit erhalten Betriebsräte einen Überblick über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und haben mit dem Kommentar ein Werk in der Hand, welches ihnen kompakt und leicht verständlich die notwendigen rechtlichen Informationen für die Bewältigung ihrer täglichen Betriebsratsarbeit liefert. Bei Zweifelsfragen wurde zudem jeweils eine arbeitnehmerfreundliche Empfehlung der Verfasser aufgenommen, um dem einzelnen Betriebsrat seine Arbeit soweit wie möglich zu erleichtern.

Zusätzlich zu der Printversion der Kommentierung ist eine digitale Ausgabe aufrufbar. Diese erscheint im Jahresrhythmus. Somit haben die Nutzer des Kommentars jeweils eine möglichst aktuelle Fassung zur Hand.

II. Seit der letzten Auflage dieses Kommentars, der im Zweijahresrhythmus erscheint, haben sich die Probleme, welche die Betriebsräte in ihrer täglichen Arbeit zu bewältigen haben, weiterentwickelt. So sind in die Neubearbeitung insbesondere die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse auf die Betriebsratsarbeit eingeflossen. Gleiches gilt für die Whistleblower-Richtlinie EU, die Rechte des Betriebsrats bei der Anwendung künstlicher Intelligenz sowie die Probleme personeller Einzelmaßnahmen in der Matrixorganisation und bei agiler Arbeit.

Eingearbeitet wurde auch die aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz sowie zum Arbeitsrecht. Zu nennen ist z.B. die Rechtsprechung zum neuen Datenschutzrecht – auch bezüglich der Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Auch die EuGHRechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung ist in die Kommentierung eingeflossen. Gleiches gilt für die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratswahlen und die Arbeitszeit von Betriebsräten.

III. Breiten Raum nehmen z.B. die Kommentierungen zu den Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats in § 80 BetrVG sowie zu der zentralen Vorschrift des § 87 BetrVG ­betreffend die Mitbestimmungsrechte ein. Hier findet der Betriebsrat – übersichtlich gegliedert – wichtige Informationen zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten und erhält kurz und knapp eine Antwort auf die Frage des möglichen Abschlusses von Betriebsvereinbarungen zu den geregelten Aufgabenbereichen. Hervorzuheben ist, dass die jeweilige Kommentierung klar strukturiert in Anlehnung an die einzelnen Gesetzesvorschriften gegliedert wurde, um dem Nutzer das Auffinden der gesuchten Zitatstelle zu erleichtern. Als Beispiel möge die Kommentierung des § 87 BetrVG dienen. Hier kann sich der Leser anhand der vorangestellten Inhaltsübersicht orientieren und wird dann problemlos zur gesuchten Kommentarstelle weitergeleitet.

Entsprechend der praktischen Bedeutung für die Betriebsratsarbeit haben die Autoren zudem die Kommentierung der Vorschrift des § 99 BetrVG besonders ausführlich gestaltet. Die wesentlichen Fragen der Mitbestimmung bei den dort geregelten personellen Einzelmaßnahmen der Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie Versetzung erläutern die Verfasser praxisgerecht und leicht verständlich. Hierbei wurde darauf Rücksicht genommen, dass Betriebsräte regelmäßig keine juristische Vorbildung haben. Die jeweiligen Erläuterungen sind klar und leicht verständlich formuliert. Die zahlreichen Stichworte im Fettdruck erleichtern zudem dem Betriebsrat seine tägliche Arbeit erheblich.

Breiten Raum nimmt die Kommentierung des § 40 BetrVG ein. Dort geht es um die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats. Der Grundsatz lautet, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt. Entsprechend dem im Betriebsverfassungsrecht vorherrschenden Grundsatz der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ von Betriebsrat und Arbeitgeber weisen die Kommentatoren allerdings darauf hin, dass Betriebsräte im Hinblick auf die Verursachung von Kosten die Maßstäbe einzuhalten haben, die sie bei eigener Kostentragung anwenden würden. Und auch nur in diesem Umfang sind Kosten dann vom Arbeitgeber erstattungsfähig.

IV. Wie bereits die Vorauflagen ist der bewährte Basiskommentar zusammenfassend ein hilfreiches Nachschlagwerk für Betriebsräte. Er ist topaktuell und unterstützt diese bei der Beurteilung sämtlicher Fragestellungen der Betriebsratsarbeit. Die kompakte Gestaltung des Kommentars ermöglicht zudem die Nutzung in jedweder Situation. Der Kommentar sollte in jedem Betriebsratsbüro seinen festen Platz haben.

 

Fitting / Engels / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar, München: Vahlen 30. Auflage 2020, 2421 S., Hardcover, ISBN 978-3-8006-6000-1. € 85,00

Der bewährte Praktikerkommentar ist nunmehr bereits in der 30. Auflage erschienen. Der „Fitting“ ist ganz allgemein der Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz für alle mit dieser Rechtsmaterie befassten Verantwortlichen. Und dies nicht ohne Grund. Der Kommentar bietet auf rund 2400 Seiten einen fundierten Überblick über die neuesten Entwicklungen sowie die gängigen Streitfragen zum Betriebsverfassungsgesetz. Alle wichtigen Themen werden praxisnah, leicht verständlich und kurz und präzise besprochen, aktuelle Streitfragen erörtert und jeweils einer Lösung zugeführt.

Die Neuauflage berücksichtigt die seit der Vorauflage im Jahr 2018 vorgenommenen zahlreichen Gesetzesänderungen, soweit sie einen Bezug zum Betriebsverfassungsrecht haben. Eingearbeitet wurde zudem das bis Ende 2019 veröffentlichte Schrifttum. Ebenso wurden die ergangenen einschlägigen Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie Grundsatzentscheidungen der Instanzgerichte eingearbeitet und fachgerecht ausgewertet. Hierfür garantiert das renommierte Autorenteam, welches das Betriebsverfassungsrecht sozusagen aus erster Hand kennt und die Rechtsprechung und Gesetzgebung maßgeblich mitgestaltet hat. Besonders hervorzuheben ist, dass der „Fitting“ die Rechtsmaterie nicht einseitig für die Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberseite, sondern ausgewogen darstellt. Aus diesem Grunde wird er nicht nur von Betriebsrätenund Gewerkschaften, sondern auch von Arbeitgebern, Personalverantwortlichen, Rechtsanwälten, Behörden und Gerichten zu Rate gezogen und zitiert.

I. Was die behandelten Themen angeht, ist der Besprechungskommentar auf dem neuesten Stand. Ein Schwerpunkt der 30. Auflage ist u.a. das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vom 11.12.2018, mit welchem u.a. die sog. Brückenteilzeit eingeführt worden ist. Mit den neuen Regelungen haben Mitarbeiter die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Arbeitszeitreduzierung, um nicht in der „Teilzeitfalle“ hängen zu bleiben.

Berücksichtigt wurde auch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vom 18.4.2019. Soweit diese Vorschriften betriebsverfassungsrechtlichen Bezug haben, wurden sie an den entsprechenden Stellen kommentiert. Zudem fand das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU Berücksichtigung, dessen Regelungen ebenfalls in die Kommentierung eingeflossen sind. Neben einschlägigen gesetzlichen Neuerungen wurden über 250 neue Entscheidungen des BAG, des EuGH sowie des EGMR eingearbeitet, um dem Nutzer des Kommentars die aktuellen Leitlinien der Gerichtsbarkeit an die Hand zu geben.

Neben der Darstellung des materiellen Rechts vergessen die Autoren nicht, dem Leser die Grundzüge einschlägiger prozessualer Fragen näher zu bringen. Aus diesem Grunde ist Anhang 3 des Kommentars dem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gewidmet. Dort kann der Leser die relevanten Verfahrensgrundsätze nachschlagen und erhält dezidierte Informationen zum Verfahrensablauf einschließlich möglicher Rechtsmittel, Fragen der Zwangsvollstreckung sowie der Möglichkeit der Beantragung einstweiliger Verfügungen.

Im Anhang 1 findet sich eine Kommentierung der Wahlordnung 2001. Das Europäische Betriebsräte-Gesetz ist zudem im Anhang 2 abgedruckt und wird in seinen Grundzügen in einer „Übersicht“ erläutert.

II. Damit bietet der Besprechungskommentar ein weites Spektrum einschlägiger Informationen zum Betriebsverfassungsgesetz mitsamt sämtlicher „Nebenschauplätze“. Durch die umfassende und praxisnah gestaltete Aufarbeitung bestehender Rechtsgrundsätze und Probleme findet der Nutzer auf bestehende Fragen eine schnelle und ausführliche Antwort sowie fundierte Lösungen für Konfliktfälle. Nicht umsonst ist der „Fitting“ ein Standardkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, der jedem empfohlen werden kann, der sich auch nur im weitesten Sinne mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen befasst. (csh)

 

Disselkamp, Marcus, Praxis im Wirtschaftsausschuss von A bis Z. Das Lexikon für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss, 5. akt. Auflage 2019, Frankfurt: Bund-Verlag, 392 S., geb., ISBN 978-3-7663-6946-8, € 54,90

Nach § 106 BetrVG ist in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Damit ist der Wirtschaftsausschuss ein wichtiger Ansprechpartner für den Betriebsrat in allen Angelegenheiten, welche wirtschaftliche Fragen und die finanzielle Lage des Unternehmens betreffen. Der Betriebsrat ist anhand der vom Wirtschaftsausschuss erlangten Informationen besser in der Lage, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens einschätzen und die ihm vom Gesetz zugedachten Mitbestimmungsrechte effektiver ausüben zu können. Damit der Wirtschaftsausschuss seine Aufgabe auch erfüllen kann, ist er vom Arbeitgeber über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens rechtzeitig und umfassend zu unterrichten sowie über die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung zu informieren. Eine Grenze hat der Gesetzgeber gezogen: Dies gilt nicht, soweit dadurch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden können.

Wirtschaftliche Angelegenheiten in diesem Sinne sind insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, Produktions- und Investitionsprogramme, die Produktions- und Absatzlage, Rationalisierungsvorhaben, Fabrikations- und Arbeitsmethoden, Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, eventuelle Betriebsänderungen sowie sonstige Vorgänge, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.

Anhand dieses Aufgabenkatalogs wird deutlich, dass die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses über spezielle Kenntnisse verfügen müssen, um die vom Arbeitgeber erhaltenen Informationen aufnehmen, verarbeiten und gefiltert an den Betriebsrat weitergeben zu können. Nur so ist der Betriebsrat in der Lage, in diesen speziellen Fragen seine Aufgaben und Mitwirkungsrechte und -pflichten wahrzunehmen.

I. Mit dem Besprechungswerk möchte Disselkamp, seines Zeichens Berater von Arbeitnehmervertretungen in wirtschaftlichen Fragen, Lehrbeauftragter an einigen Hochschulen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen, den Mitgliedern des Wirtschaftsausschuss eine Hilfestellung an die Hand geben, um ihren mannigfachen Aufgaben besser gerecht werden zu können. Lexikonartig aufgebaut mit rund 50 alphabetisch sortierten Stichwörtern von „Abschreibungen“ bis „Wirtschaftsprüfungsbericht“ finden Interessierte wertvolle Informationen zur effektiven Arbeit des Wirtschaftsausschusses.

Als Beispiel möge das Stichwort „Einigungsstelle“ dienen. Der Autor erläutert zunächst die rechtlichen Grundlagen der Einschaltung einer Einigungsstelle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Diese entscheidet nach § 109 BetrVG, wenn eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens im Sinne von § 106 BetrVG dem Wirtschaftsausschuss entgegen dessen Verlangen nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt und hierüber eine Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat nicht zustande kommt. Disselkamp erläutert die Errichtung, Besetzung und Tätigkeit der Einigungsstelle sowie das vor dieser vorgesehene Verfahren. Die rechtlichen Grundlagen werden jeweils zitiert und optisch herausgestellt, damit der Leser nicht zusätzlich noch ein Gesetz bemühen muss. Zusätzlich ist ein Hinweis auf vertiefende Literatur enthalten.

In dieser Form sind auch die weiteren Stichworte aufgebaut. Leicht auffindbar und verständlich sowie praxisnah werden wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit des Wirtschaftsausschusses behandelt und – soweit es sich anbietet – einschlägige Rechtsprechung zitiert und auf weiterführende Literatur verwiesen.

II. Damit ist der Nutzer in der Lage, gewünschte Informationen leicht verständlich und praxisgerecht schnell aufzufinden. Diesem Zweck dienen auch ein ausführliches Inhaltsverzeichnis am Anfang des Werkes sowie ein gut aufgebautes Stichwortverzeichnis am Ende des Buches. Das Besprechungswerk kann Mitgliedern von Wirtschaftsausschüssen empfohlen werden, die sich auf unkomplizierte Art und Weise über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten informieren wollen. Es sollte in keiner Bibliothek von Wirtschaftsausschüssen sowie Betriebsräten, in deren Betrieb ein Wirtschaftsausschuss besteht, fehlen. (csh)

 

Christian Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z. Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung (inklusive Zugang zur Online-Ausgabe – Alle Gesetzesänderungen wegen Corona online berücksichtigt), Frankfurt: Bund-Verlag, 14. umf. neu überarb. Aufl. 2020, 2848 S., ISBN 978-3-7663-6953-6. € 58,00

I. Unter der Devise „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“ hat Schoof, seines Zeichens Rechtsanwalt und zuvor langjähriger Gewerkschaftssekretär bei der IG-Metall-Bezirksleitung Hamburg, nunmehr die 14. Auflage seines bewährten Lexikons für die betriebliche Interessenvertretung vorgelegt. Es wendet sich explizit an die betrieblichen Interessenvertretungen, um diesen eine hilfreiche Unterstützung bei der täglichen Arbeit anzubieten. Auf insgesamt knapp 2850 Seiten behandelt der Autor lexikonartig aufgebaut in einzelnen Stichworten von „Abfindung“ bis „Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers“ sämtliche relevanten Probleme des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.

Er wendet sich mit seinem Werk insbesondere an Betriebsräte, die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, an Schwerbehindertenvertretungen sowie an Beschäftigte, die eine schnelle Lösung praxisrelevanter Probleme im betrieblichen Alltag suchen. Das Werk wird ergänzt durch eine Online-Version, die bis zum Erscheinen der 15. Auflage Gültigkeit hat, mindestens jedoch bis zum 30. Juni 2022. In dieser findet sich nicht nur der gesamte Inhalt des Lexikons. Aus Platzgründen wurde ein Teil der Arbeitshilfen wie z.B. Übersichten, Checklisten und Musterschreiben ebenfalls eingestellt, um den Umfang des Werkes zu begrenzen. Diese sind jeweils mit einem „online-Symbol“ gekennzeichnet, damit der Nutzer des Werkes sich problemlos orientieren kann. Der Registrierungscode findet sich vorne im Buch. Leicht verständlich werden die einzelnen Schritte der Online-Registrierung erläutert, die damit jedem Leser gelingen wird. Für „Notfälle“ wird eine „Hotline“ in Form einer Telefonnummer bzw. Mailadresse angeboten.

Aus aktuellem Anlass wurden zudem alle Gesetzesänderungen wegen Corona online berücksichtigt. D.h. der Autor hat in der online-Ausgabe sämtliche Stichwörter auf den aktuellsten Stand der Corona-bedingten Gesetzesänderungen gebracht. Eingearbeitet wurde z.B. der neue § 129 BetrVG zur Zulässigkeit von Betriebsratssitzungen im Rahmen von Videokonferenzen. Gleiches gilt für die geänderten Arbeitszeitregelungen und die Änderungen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Dies wertet das Betriebsratslexikon entschieden auf.

Den Ausführungen vorangestellt ist ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, welches die einzelnen Stichworte umfasst. Auf S. 2707 ff. findet sich ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis. Damit ist der Leser in der Lage, schnell und unproblematisch die gesuchten Begriffe zu finden, um auf unkompliziertem Weg eine Lösung für bestehende Probleme zu finden. Auch die alphabetische Ordnung der einzelnen Stichworte trägt dazu bei, dass sich der Nutzer des Werkes schnell orientieren kann. Ergänzt werden die Ausführungen durch mehr als 300 Musterschreiben, Checklisten, Übersichten sowie praktische Arbeitshilfen. Damit erhält der Nutzer vielzählige Arbeitshilfen, die von unschätzbarem praktischem Nutzen sind. Durch die Online-Stellung der Arbeitshilfen ist der Nutzer des Werkes in der Lage, diese problemlos auf seinen PC zu überspielen und zu bearbeiten. II. Das Lexikon berücksichtigt den Rechtsstand bis Dezember 2019. Der Autor hat die bis zu diesem Zeitpunkt ergangenen gesetzlichen Neuerungen in das Lexikon eingearbeitet, nämlich insbesondere

• das Gesetz zur Weiterentwicklung der Teilzeitarbeit vom 11.12.2018 (BGBl. I Nr. 45 S. 2384), mit welchem u.a. die Brückenteilzeit eingeführt und die Regeln der Arbeit auf Abruf geändert wurden;

• das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 18.4.2019 (BGBl. I Nr. 13 S. 466), mit welchem Geschäftsgeheimnisse von wirtschaftlichen Wert, an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht, unter besonderen Schutz gestellt werden, wenn durch den rechtmäßigen Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen werden;

• das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts vom 10.11.2019 (BGBl. I Nr. 41 S. 1626), mit welchem u.a. der Schwellenwert für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen angehoben worden ist, die mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt werden;

• das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung vom 18.12.2018 (BGBl. I Nr. 48 S. 2651);

• das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522), mit welchem u.a. eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt und die Teilzeitausbildung reformiert worden ist.

Mit Stand Dezember 2019 wurde zudem die einschlägige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigt. III. Das Werk ist für den Praktiker geschrieben. Der regelmäßig nicht juristisch vorgebildete Nutzer erhält in den einzelnen Stichworten eine leicht verständliche Erläuterung der jeweiligen Problematik. Als Beispiel möge die Regelung im Arbeitszeitgesetz dienen, wonach die werktägliche Höchstarbeitszeit acht Stunden beträgt. Sie kann auf zehn Stunden ausgeweitet werden, wenn in einem Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen rein rechnerisch nicht mehr als acht Stunden gearbeitet werden. Diese auf den ersten Blick komplizierte Regelung erläutert Schoof für den Praktiker leicht verständlich anhand von Berechnungsbeispielen im Stichwort „Arbeitszeit“ unter Rn. 10 ff. Bei der Lektüre dieser Randnummern können auch bei Nichtjuristen keine Zweifel aufkommen, wie gesetzeskonform vorgegangen werden kann. Zahlreiche Rechtsprechungszitate ermöglichen zudem einen unproblematischen Zugriff auf die einschlägige, aktuelle Rechtsprechung.

Positiv zu unterstreichen ist zudem, dass der Autor jedes Stichwort nach einem einheitlichen Schema aufbaut:

• Was ist das?

• Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

• Bedeutung für die Beschäftigten

• Arbeitshilfen.

Durch diesen klaren Aufbau der Stichworte findet sich der Leser bei der Lektüre der einzelnen Begriffe schnell zurecht und ist in der Lage, die gesuchte Lösung seines Problems rasch aufzufinden.

IV. Von unschätzbarem Wert ist – so angebracht – jeweils ein Hinweis auf das mögliche prozessuale Vorgehen. Als Beispiel möge das Stichwort „Interessenausgleich“ dienen. Dort erfolgt unter der Rn. 10a unter der Überschrift „Unterlassungsanspruch des Betriebsrats“ der Hinweis darauf, dass dem Betriebsrat ein mit einstweiliger Verfügung vor dem Arbeitsgericht durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zusteht.

Sehr ausführlich gehalten sind auch die Ausführungen zur Einigungsstelle, die nach § 76 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf gebildet werden kann. Der Leser kann unter dem Stichwort „Einigungsstelle“ in Rn. 3 ff. überblickmäßig nachlesen, in welchen Fällen eine Einigungsstelle vorgesehen ist. Er findet darüber hinaus z.B. Erläuterungen zur Besetzung der Einigungsstelle, der Funktion des Einigungsstellenvorsitzenden und sehr ausführlich zum Ablauf des Einigungsstellenverfahrens nebst Beschlussfassung der Einigungsstelle. Unter dem Gliederungspunkt „Arbeitshilfen“ finden sich diverse Übersichten sowie Formulierungshilfen, welche die Arbeit der Beteiligten wesentlich vereinfachen.

V. Damit wird der „Schoof“ seinem Anspruch gerecht, über die Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie die Rechte der Beschäftigten umfassend, leicht verständlich und praxisnah zu informieren. Er besticht durch Benutzerfreundlichkeit und leichte Handhabung. Durch die zusätzliche topaktuelle Online-Ausgabe ist der Praktiker in der Lage, die Inhalte der einzelnen Arbeitshilfen auf seinen PC zu spielen und zu bearbeiten, womit die tägliche Arbeit wesentlich erleichtert wird. Auch mit der Neuauflage beweist Schoof, dass sein Werk aus der Praxis der Arbeit der Betriebsräte nicht mehr wegzudenken ist. Es gehört in jedes Betriebsratsbüro, zumal der Preis von 58,00 EUR im Hinblick auf die Fülle der Informationen als moderat angesehen werden kann. (csh) ˜

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Beraterin einer Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten.

CASIHE@t-online.de

 

 

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