Recht

Betriebsverfassungsgesetz

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 1/2021

Klebe / Ratayczak / Heilmann / Spoo, Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung, Bund-Verlag, 21. übera. u. aktual. Auflage 2020, 1010 S., Softcover, ISBN 978-3-7663-6955-0, € 42,00.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt in § 40 Abs. 1, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen hat. Dies gilt z.B. auch für Fachliteratur. So haben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Betriebsräte u.a. Anspruch auf einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz ihrer Wahl in der jeweils aktuellen Auflage. Dieser sollte handlich, leicht verständlich und top aktuell sein und den Betriebsrat bei der Beurteilung sämtlicher Fragestellungen der Betriebsratsarbeit unterstützen.

I. Diese Voraussetzungen erfüllt der Basiskommentar von Klebe, Ratayczak, Heilmann und Spoo. Praxisorientiert erläutern die Autoren die einzelnen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und geben damit Betriebsräten ein zuverlässiges Werk an die Hand, mit welchem diese die sich stellenden rechtlichen und praktischen Probleme ihrer Betriebsratsarbeit bewältigen können. Berücksichtigt wird zudem die aktuelle und umfangreiche Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts bis Januar 2020. Damit haben Betriebsräte die Möglichkeit, sich auch an der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren. Im Anhang wurde die Wahlordnung vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3494), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.6.2004 (BGBl. I 1393), abgedruckt. Vor der eigentlichen Kommentierung findet sich der fortlaufende Text des BetrVG – zum schnellen Auffinden der gesuchten Vorschrift oder zum Nachlesen im Überblick. Damit erhalten Betriebsräte einen Überblick über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und haben mit dem Kommentar ein Werk, welches ihnen kompakt und leicht verständlich die notwendigen rechtlichen Informationen für die Bewältigung ihrer täglichen Betriebsratsarbeit liefert. Bei Zweifelsfragen wurde zudem jeweils eine arbeitnehmerfreundliche Empfehlung der Verfasser aufgenommen, um dem einzelnen Betriebsrat seine Arbeit soweit wie möglich zu erleichtern. Diesem Zweck dienen auch das vorn im Buch abgedruckte Inhaltsverzeichnis sowie das am Ende des Werkes befindliche sehr ausführliche Stichwortverzeichnis.

II. Der Basiskommentar zum BetrVG besticht durch absolute Aktualität. So berücksichtigt er z.B. die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Pandemie sowie im Rahmen des neuen Datenschutzrechts. Die neuen Entwicklungen im Crowdwork, soweit sie für die Betriebsratsarbeit wesentlich sind, werden ebenso aufbereitet wie die Voraussetzungen für die Tätigkeit des Betriebsrats im Hinblick auf die WhistleBlower-Richtlinie sowie das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz. Im Hinblick auf die das gesamte Arbeitsund Wirtschaftsleben bestimmende Corona-Krise werden Fragen der Digitalisierung von existenzieller Wichtigkeit. Aus diesem Grunde haben die Kommentatoren ein weiteres Schwergewicht auf die Probleme rund um Arbeit 4.0. gesetzt.

In diesem Zusammenhang darf ein weiterer Bonuspunkt des Besprechungswerkes nicht unerwähnt bleiben. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden weitere neue Regelungen geschaffen: Es wurde – befristet bis zum 31.12.2020 – ein neuer § 129 BetrVG in das Gesetz eingefügt – überschrieben mit „Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie“. Dieser sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Beschlussfassung des Betriebsrats mittels Video- und Telefonkonferenz vor, was u.a. auch für Betriebsversammlungen gilt. Weitere kurzfristig erfolgte Änderungen betreffen z.B. das Kurzarbeitergeld. Damit der Nutzer des Werkes auf dem neuesten Stand ist, wird über diese Neuerungen durch ein Einlageblatt im Kommentar informiert.

Auch die Rechtsprechung wurde aktuell mit Stand Januar 2020 eingearbeitet. Eines der Kernthemen des Besprechungswerkes ist z.B. die Aufbereitung der Folgen des BVerfG-Urteils zum dritten Geschlecht Divers.

III. Breiten Raum nehmen die Kommentierungen zu den Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats in § 80 BetrVG sowie zu der zentralen Vorschrift des § 87 BetrVG betreffend die Mitbestimmungsrechte ein. Hier findet der Betriebsrat – übersichtlich gegliedert – wichtige Informationen zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten und erhält kurz und knapp eine Antwort auf die Frage des möglichen Abschlusses von Betriebsvereinbarungen zu den geregelten Aufgabenbereichen. Hervorzuheben ist, dass die jeweilige Kommentierung klar strukturiert in Anlehnung an die jeweilige Gesetzesvorschrift gegliedert wurde, um dem Nutzer das Auffinden der gesuchten Zitatstelle zu erleichtern. Als Beispiel möge die Kommentierung des § 87 BetrVG dienen. Hier kann sich der Leser anhand der vorangestellten Inhaltsübersicht orientieren und wird dann problemlos zur gesuchten Kommentarstelle weitergeleitet. Entsprechend der praktischen Bedeutung für die Betriebsratsarbeit haben die Autoren zudem die Kommentierung der Vorschrift des § 99 BetrVG besonders ausführlich gestaltet. Die wesentlichen Fragen der Mitbestimmung bei den dort geregelten personellen Einzelmaßnahmen der Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie Versetzung erläutern die Verfasser praxisgerecht und leicht verständlich. Hierbei wurde darauf Rücksicht genommen, dass Betriebsräte regelmäßig keine juristische Vorbildung haben. Die jeweiligen Erläuterungen sind klar und leicht verständlich formuliert. Die zahlreichen Stichworte im Fettdruck erleichtern zudem dem Betriebsrat seine tägliche Arbeit erheblich. Breiten Raum nimmt die Kommentierung des § 40 BetrVG ein. Dort geht es um die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats. Der Grundsatz lautet, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt. Entsprechend dem im Betriebsverfassungsrecht vorherrschenden Grundsatz der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ von Betriebsrat und Arbeitgeber weisen die Kommentatoren allerdings darauf hin, dass Betriebsräte im Hinblick auf die Verursachung von Kosten die Maßstäbe einzuhalten haben, die sie bei eigener Kostentragung anwenden würden. Und auch nur in diesem Umfang sind Kosten dann vom Arbeitgeber erstattungsfähig. Verzichtet haben die Autoren wie auch in den Vorauflagen auf die Kommentierung der Vorschriften zur Seeschifffahrt und zur Luftfahrt (§§ 114 – 117 BetrVG). Vom Abdruck der bedeutungslos gewordenen Vorschriften der §§ 122 – 124, 125 Abs. 3, 127 – 129 sowie der 131 – 132 BetrVG wurde gänzlich abgesehen.

IV. Wie bereits die Vorauflagen ist der bewährte Basiskommentar zusammenfassend ein hilfreiches Nachschlagwerk für Betriebsräte. Er ist topaktuell und unterstützt diese bei der Beurteilung sämtlicher Fragestellungen der Betriebsratsarbeit. Die kompakte Gestaltung des Kommentars ermöglicht zudem die Nutzung in jedweder Situation. Der Kommentar sollte in jedem Betriebsratsbüro seinen festen Platz haben. (csh)

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. CASIHE@t-online.de

 

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