Recht

Arbeitsrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 1/2023

Küttner, Personalbuch 2022, Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Handbuch. München: C.H.BECK, 29., vollständig neubearbeitete Auflage. 2022, Hardcover (In Leinen), XLVIII, 3323 S.Mit beiliegender Stichwortübersicht (4 S.) und Freischaltcode zur online-Version »beck-online.DIE DATENBANK« mit unterjährigen Aktualisierungen zum 1.7., 1.10. und 1.1. und Musterformularen. ISBN 978-3-406-78406-4. € 159,00.

Im Jahre 2022 wurde das alljährlich aktualisierte Personalbuch von Küttner in einer vollständig neu bearbeiteten 29. Auflage vorgelegt. Es ist mit seinem 3.323 Seiten ein anerkanntes Standardwerk, welches sich insbesondere an Rechtsanwälte, Steuerberater, Richter, Betriebsräte sowie Personalabteilungen wendet. Begründet von Dr. Wolfdieter Küttner, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht in Köln, wird es aktuell von Jürgen Röller, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, herausgegeben.

I. In mehr als 400 Stichworten werden mit Rechtsstand 1. Januar 2022 alle wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts quasi in Form eines Lexikons aufbereitet – von „A1-Bescheinigung“ bis „Zurückbehaltungsrecht“. Die Bearbeitung erfolgt praxisnah und aktuell unter Auswertung der aktuellen Gesetzesänderungen, der Rechtsprechung, des Schrifttums sowie der neuen Verwaltungsanweisungen. Da arbeitsrechtliche Entscheidungen oftmals Folgen auslösen, die im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht ihre Verankerung haben, wäre es sträflich, ausschließlich das Arbeitsrecht in die Problemlösung einzubeziehen. Aus diesem Grunde werden die einzelnen Fragestellungen – und das zeichnet den „Küttner“ aus – umfassend und vernetzt – auch aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht beleuchtet. Damit erhält der Leser jeweils eine fachübergreifende Antwort auf auftretende Fragen und ist somit in der Lage, personalrechtliche Fragen umfassend, rasch und richtig zu beantworten.

Das hohe Niveau der einzelnen Beiträge wird garantiert durch ein Team herausragender Praktiker aus Richter- und Beraterschaft. Durch die jährliche Erscheinungsweise wird eine große Aktualität gewährleistet. So wurden in die Neuauflage die Stichworte „Krankenversicherungsleistungen,“ „Wegezeit“, „COVID-19“ (erweitert) sowie „Kündigungsschutzprozess“ neu aufgenommen und zahlreiche Änderungen – bedingt durch Rechtsprechung und Gesetzgebung – mit Rechtsstand 1. Januar 2022 eingearbeitet. Im Arbeitsrecht sind die Änderungen insbesondere bedingt durch die neue Rechtsprechung des BAG zum Urlaubsrecht, die umfassend eingearbeitet worden ist. Berücksichtigung fand zudem die neuere Rechtsprechung zum Mindestlohn und zur Arbeitszeit, die aktuell maßgebend durch die Rechtsprechung des EuGH geprägt wird. Zu erwähnen sind auch die durch die Rechtsprechung zur Vergütungspflicht von Reisezeiten bedingten Änderungen. Im Stichwort 66 „Aufhebungsvertrag“ wurde die neue Rechtsprechung zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages wegen Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verhandelns eingearbeitet (Rn. 22). Auch die Crowdworker-Entscheidung zur Frage der möglichen Arbeitnehmerschaft von Crowdworkern ist in die Bearbeitung eingeflossen. Eine Neubearbeitung von Stichworten wurde aber nicht nur durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sondern auch bedingt durch Aktivitäten des Gesetzgebers erforderlich. Hier ist insbesondere das im Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz einschlägig, welches im Betriebsverfassungsrecht zu zahlreichen Änderungen geführt hat. Zu nennen sind die nunmehr bestehende Möglichkeit des Abhaltens von Betriebsratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenz, die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie die Änderung der Wahlvorschriften, die Beteiligung bei beruflicher Bildung und die mit der Einführung des neuen § 79a BetrVG geregelte datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Ausführlich besprochen wurde zudem die Mitbestimmung des Betriebsrats bei mobiler Arbeit sowie bei Fragen der Künstlichen Intelligenz.

In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht wurde die neue Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berücksichtig. Diese soll die Papierform bis spätestens zum 1.1.2023 nahezu vollständig ersetzen. Zudem ergaben sich Änderungen durch die COVID-19-Pandemie, die unter den Stichworten Arbeitslosengeld, Kurzarbeit und Elterngeld berücksichtigt wurden.

Was sie lohnsteuerrechtliche Aufarbeitung der einzelnen Stichworte angeht wurde ebenfalls die aktuelle Rechtsprechung des BFH umfassend berücksichtigt. Aktualisiert wurde u.a. das Stichwort „Außerordentliche Einkünfte“ im Hinblick auf die neue Rechtsprechung zu den Sozialplanabfindungen sowie zur Sprinterklausel.

II. In allen Fragen des Personalrechts findet der Leser eine rasche und kompetente Lösung seines jeweiligen Problems. Eine klare Gliederung erleichtert das rasche Auffinden des jeweiligen Stichworts, wobei die vorne im Buch lose liegende, auf gelbem Papier gedruckte „Stichwortübersicht“ eine große Hilfe ist. Ein ausführliches Sachverzeichnis findet sich dann am Ende des Werkes, welches eine schnelle und exakte Suche gewährleistet. Auch die Bearbeitung der einzelnen Stichworte ist leicht lesbar. Die durchgängig gewählte Gliederung der einzelnen Stichworte in „A. Arbeitsrecht“, „B. Lohnsteuerrecht“ sowie „C. Sozialversicherungsrecht“ erleichtert dem eiligen Leser ein rasches Auffinden der von ihm gesuchten Textpassagen. Diesem Zweck dient auch die bei umfangreichen Stichworten vorangestellte Gliederungsübersicht mit Verweis auf die jeweiligen Randziffern.

Leicht lesbar ist auch die Bearbeitung der einzelnen Stichworte. Sehr nutzerfreundlich ist die klare Gliederung und Hervorhebung der einschlägigen Schlagwörter in „Fettschrift“, wodurch eine schnelle Orientierung gewährleistet wird. Damit bietet das Personalbuch auch in der 29. Auflage in gewohnter Prägnanz eine aktuelle und leicht verständliche Darstellung der jeweiligen Problematik sowie eine zuverlässige und schnelle Information. III. Hervorzuheben ist die im Preis inbegriffene OnlineStellung des Personalbuchs. Auf der ersten Seite des PrintWerkes findet sich ein Freischaltcode, deres auch dem in Fragen des Internets möglicherweise unerfahrenen Leser ermöglicht, in kürzester Zeit die Online-Version einzusehen. Diese ist uneingeschränkt nutzbar bis zum 31. Mai 2023. Zu diesen Zeitpunkt erscheint das neue Personalbuch 2023 mit neuem Freischaltcode.

Auf diese Weise ist der Nutzer in der Lage, jederzeit und an jedem Ort nicht nur das komplette Personalbuch einzusehen. Es wurden Verlinkungen vorgenommen auf die im Werk zitierte Rechtsprechung im Volltext. Gleiches gilt für sämtliche im Personalbuch zitierten Gesetze, Verordnungen sowie Verwaltungsanweisungen. Zusätzlich erhält der Nutzer die Möglichkeit der Einsichtnahme in Musterformulare zum Personalrecht wie z.B. Arbeitsverträge, Sozialplan, Abfindungsvereinbarungen uvm. Zum leichteren Auffinden der Musterformulare in der online-Version befindet sich auf Seite XLIX ein Verzeichnis – klar gegliedert von M1 Abfindung bis M45 Zeugnis. Die Vorlagen können leicht auf den PC heruntergeladen und bearbeitet werden. Das spart wertvolle Arbeitszeit.

Hervorzuheben ist, dass die Online-Version dreimal jährlich, nämlich zum 1. Juli 2022, zum 1. Oktober 2022 sowie zum 1.1.2023 auf den neuesten Rechtsstand gebracht wird, wodurch eine hohe Aktualität des gesamten Werkes garantiert wird. Aber auch die Verlinkung auf Altauflagen des „Küttner“ kann in gewissen Fällen hilfreich sein. IV. An dem Personalbuch von Küttner kommt niemand – ob Jurist oder Personalverantwortlicher – vorbei, der sich mit Fragen des Personalrechts näher befasst. Insbesondere die Verzahnung der drei relevanten Rechtsgebiete des Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts ermöglicht dem Leser eine umfassende Lösung anstehender Rechtsfragen und damit das Auffinden einer sachgerechten Fachentscheidung.

Der Preis von 159 EUR ist zwar hoch. Er rechtfertigt sich jedoch durch die umfassende Bearbeitung der Thematik sowie den freischaltbaren Online-Zugang, durch welchen der Nutzer in den Genuss der dreimal jährlich erfolgenden Aktualisierung kommt und damit Informationen jeweils auf dem aktuellsten Rechtsstand erhält. Das Standardwerk von Küttner ist damit zweifellos eine lohnenswerte Anschaffung. (csh)

 

Bosewitz, Erfolgreiche Vorstellungsgespräche auf Englisch. 101 Fragen und die besten Antworten, Haufe-Lexware, 1. Aufl. 2022, 175 S., Softcover, ISBN 978-3-648-15511-0, € 24,95.

In Zeiten fortschreitender Internationalisierung gewinnt die englische Sprache zunehmend an Bedeutung. In nicht wenigen Unternehmen ist die „Amtssprache“ englisch, Vorstellungsgespräche werden in dieser Sprache geführt.

Damit sich Bewerber so gut wie möglich „verkaufen“ können, bietet das Autorenteam Bosewitz unter dem Motto „Master your job interview“ einen Leitfaden für „Erfolgreiche Vorstellungsgespräche auf Englisch“ an. I. Einleitend besprechen die Autoren zunächst die verschiedenen Formen von Vorstellungsgesprächen, die diversen Fragetypen (Informationsfragen, kompetenz- und verhaltensbasierte Fragen) und geben sodann Tipps zur Vorbereitung auf das Interview.

Sie vergessen auch nichts die Aufzählung von „No-Gos beim Vorstellungsgespräch“ wie das nicht pünktliche Erscheinen, die fehlende Information über das Unternehmen und die angestrebte Stelle sowie z.B. eine schlechte Körpersprache (Verschränken der Arme vor dem Körper, nervöse Gesten, fehlender Augenkontakt).

Im Anschluss an diese umfangreiche Einleitung stellen die Autoren 101 gängige Interviewfragen vor, beginnend von der Begrüßung und einleitendem Small Talk zu Gesprächsbeginn über Fragen zur beruflichen Laufbahn, zum Bildungsweg, zur Bewerbung und Wechselmotivation, zur Persönlichkeit und zu beruflichen Zielen bis hin zur Kompetenz, Teamfähigkeit und Führungsqualitäten sowie zu Fragen zum Abschluss des Gesprächs.

Beispielhaft aufgeführt werden auch unzulässige Fragen wie zum Beispiel der Wunsch nach Gründung einer Familie, die Mitgliedschaft in einer Partei, zur Gesundheit uvm. Hier schlagen die Autoren diplomatische Antworten vor. Die Ausführungen enden mit möglichen Maßnahmen nach dem Vorstellungsgespräch. Es finden sich Formulierungshilfen für das Dankschreiben, ein Antwortschreiben zur Jobzusage sowie eine Checkliste zur Interviewnachbereitung.

Letztendlich beinhaltet das letzte Kapitel ein Sprachquiz, mit dem Kandidaten ihre Englischkenntnisse testen und prüfen können, wo sie sprachlich noch etwas „nachjustieren“ müssen.

Ergänzt werden die genannten Inhalte durch ausführliche digitale Extras zum Download wie z.B. Leitfäden, Checklisten, Muster sowie ein Englisch-Quiz. Hier findet der Nutzer des Werkes u.a. Informationen zu besonderen Vorstellungsgesprächen wie Telefoninterviews, Videointerviews, Assessment-Center bzw. Screening-Interviews. Aussagekräftig und informativ sind zudem die Checklisten für Telefon- bzw. Videointerviews sowie das Face-toFace-Interview.

II. Wer sich auf ein Bewerbungsgespräch in englischer Sprache vorbereiten muss, ist mit dem Kauf des Besprechungswerkes gut beraten. Der Leser gewinnt die nötige Sicherheit, um sich dieser Herausforderung stellen zu können. (csh)

 

Werner Feldes / Mathilde Niehaus / Ulrich Faber (Hrsg.), Werkbuch BEM-Betriebliches Eingliederungsmanagement. Strategien für Betriebs- und Personalräte, Bund-Verlag Frankfurt, 2. Auflage 2021, 299 S., geb., ISBN 978-3-7663-7087-7, € 39,90.

Mit ihrem Werkbuch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement – kurz BEM genannt – wenden sich die Herausgeber ausdrücklich an die betrieblichen Interessenvertretungen, um diesen Tipps und Strategien an die Hand zu geben, diesen für die Gesundheitsförderung im Betrieb so wesentlichen Prozess rechtssicher in die betriebliche Praxis umzusetzen und den Verfahrensgang zu begleiten. Rechtsgrundlage für dieses Instrument des Gesundheitsmanagements ist § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Nach dieser Vorschrift ist ein BEM durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Zu diesem Zweck klärt der Arbeitgeber zusammen mit der zuständigen Interessenvertretung – z.B. Betriebs- oder Personalrat – sowie bei schwerbehinderten Mitarbeitern mit der Schwerbehinderungsvertretung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Hierzu kann – soweit erforderlich – auch der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden. Wesentlich ist die Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters, ohne welche ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nicht durchgeführt werden kann. Wird diese im Laufe des Verfahrens zurückgenommen, ist das Verfahren unverzüglich zu beenden.

I. Diese recht spärlichen Vorgaben des Gesetzgebers geben breiten Raum für eine bestimmte Unsicherheit in der praktischen Handhabung des Prozesses. Gleichwohl sollte das Instrument des BEM konsequent in der Praxis umgesetzt werden, um einerseits betroffenen Arbeitnehmern eine Hilfestellung an die Hand zu geben, ihre langen Krankenzeiten zu reduzieren. Andererseits können Arbeitgeber bei einer erfolgreichen BEM-Durchführung u.a. Kosten für die Entgeltfortzahlung einsparen sowie die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter erhalten und stärken. Unternehmen, die BEM-Prozesse erfolgreich in ihre betriebliche Praxis etablieren, erfahren letztendlich auch eine Imageaufwertung als Arbeitgeber.

Wie in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt, nehmen die betrieblichen Interessenvertretungen bei der Durchführung von BEM-Verfahren eine wichtige Stellung ein. Sie sind vom Gesetzgeber vorgesehene Akteure des Prozesses, die diesen begleiten und betroffene Arbeitnehmer beraten und unterstützen können.

Hier setzen die Herausgeber des Besprechungswerkes mit ihrem Werkbuch an und beleuchten im ersten Teil des Werkes „Grundlegende Aspekte“ wie z.B. arbeitsrechts-, sozial- und datenschutzrechtliche Fragen des BEM. Sie grenzen dieses zu den Krankenrückkehrgesprächen ab, beleuchten die betriebswirtschaftlichen Effekte des BEMS und geben Tipps für ein Qualitätsmanagement dieses Verfahrens.

Im zweiten und grundlegenden Teil des Werksbuchs geht es um die Akteure des BEM-Verfahrens und den Kooperationsprozess. Der Leser erhält Unterstützung bei Fragen der Bildung eines BEM-Teams und kann ergänzend Berichte von Interessenvertretungen aus dem Eingliederungsalltag nachlesen. Wichtig sind auch die dargestellten Aspekte des BEMs aus betriebsärztlicher Sicht, die Darstellung der möglichen Arbeitsgestaltung im BEM sowie die Besprechung der Probleme eines BEMS bei psychischen Erkrankungen.

Im dritten und letzten Teil des Werkbuchs erfährt der Leser von möglichen Unterstützungsstrukturen für Klein- und Mittelbetriebe So können sich diese insbesondere an externe Stellen wenden wie z.B. Kranken- und Rentenversicherungen, die Agentur für Arbeit bzw. an Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Abgerundet werden die Darstellungen durch die Besprechung von Fragen der Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen sowie die Möglichkeit des Abschlusses von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. II. Der kurze Inhaltsüberblick zeigt, dass die Herausgeber des Werkbuchs nicht nur eine rechtliche Situationsanalyse vornehmen, sondern insbesondere den beteiligten Interessenvertretungen eine wichtige Hilfestellung an die Hand geben, ihre Rolle im BEM-Prozess perfekt zu gestalten. Das Werk kann uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden. (csh)

 

Jan-Peter Möhle, Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats, Duncker & Humblot, 2021, 310 S., Broschur, ISBN 978-3-428-18375-3, € 89,90.

Das Besprechungswerk wurde von der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld als Dissertation angenommen. Es ist teilweise im Rahmen eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts „Strukturwandel des Privaten“ entstanden. Möhle beleuchtet in dieser breit angelegten Dissertation umfassend und in allen Facetten die Verantwortlichkeit des Betriebsrats für den Datenschutz. Grundlage seiner Betrachtungen ist die Europäische Datenschutz-Verordnung. Anhand dieser Rechtsnorm prüft er sehr aufwändig und sorgfältig u.a. die mögliche datenschutzrechtliche Verantwortung des Betriebsrats und erläutert in § 3 der Arbeit sodann die Rechtsfolgen dieser Verantwortung des Betriebsrats für den Datenschutz.

In einem § 5 der Arbeit – „Annex: Gesetzgeberische Entwicklungen seit Februar 2021“ genannt – weist Möhle darauf hin, dass seine Arbeit letztendlich durch das im Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz tangiert wird. Durch dieses wurde ein neuer § 79a BetrVG in das Gesetz eingefügt, welcher das datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber wie folgt normiert:

„Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Betriebsrat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Arbeitgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Arbeitgeber und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.“

Diese gesetzliche Neuregelung birgt eine ganze Reihe von Problemen, auf welche Möhl im Rahmen seines „Annex“ auch deutlich hinweist: Er unterstreicht insbesondere die in § 79a S. 3 BetrVG normierte gegenseitige Unterstützungspflicht, welche der Gesetzgeber leider nicht klargestellt hat. Hier besteht nun Klärungsbedarf seitens der Justiz.

Zwar wurde das von Möhl aufgegriffene Thema nicht gänzlich durch den berühmten „Federstrich des Gesetzgebers“ zunichte gemacht. Möhl erläutert in dem besagten „Annex“ vielmehr, inwieweit seine gewonnenen Erkenntnisse bei der Ausfüllung der neuen Rechtsvorschrift durchaus hilfreich sein können. Die aufgegriffenen Probleme und Fragestellungen, soweit sie nicht durch die gesetzgeberischen Aktivitäten geklärt wurden, bleiben durchaus aktuell. Soweit die Neuregelung des § 79a BetrVG eintretende Rechtsfolgen keiner Regelung unterstellt, kann die Justiz künftig prüfen, inwieweit sie die Rechtsargumentation von Möhl bei der Beantwortung sich stellender, drängender Fragen aufgreifen kann. (csh)

 

Kunze / Hampel / Zimmermann, Homeoffice und mobiles Arbeiten? Klare Antworten aus erster Hand, UTB, 1. Auflage 2021, 190 S., Softcover, ISBN 978-3-8252-5664-7, € 14,90.

In der Reihe „Frag doch einfach!“ der utb-Reihe des UVKVerlages ist das Werk von Kunze, seines Zeichens Professor für Organisational Studies an der Universität Konstanz, von Hampel und Zimmermann, wissenschaftliche Mitarbeiter der Arbeitsgruppe für Organisational Studies von Kunze, erschienen. Diese befassen sich mit dem derzeit höchstaktuellen Thema des Arbeitens im Homeoffice bzw. als Mobilarbeit. Der Trend zum externen Arbeiten besteht seit längerem und wurde durch die Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise verstärkt. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, verstärkt auch durch Pläne von Bundesarbeitsminister Heil, mobile Arbeit in bestimmter Weise einer gesetzlichen Regelung zugänglich zu machen. Auch haben betroffene Mitarbeiter die Vorteile mobilen Arbeitens während der Corona-Pandemie erlebt und möchten auf diese auch in der Zukunft – zumindest gänzlich – nicht mehr verzichten. Allerdings werden Arbeitgeber, Personalverantwortliche wie auch die betroffenen Mitarbeiter selbst damit konfrontiert, wie externes Arbeiten rechtssicher und effizient in die Praxis umgesetzt wird. Vielerorts besteht in Betrieben noch große Unsicherheit mit dieser neuen Form des Arbeitens. Die hier auftretenden Fragen möchten die Autoren mit dem Besprechungswerk klären. Sie wenden sich an die Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses und möchten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern wissenschaftlich fundierte und praxisgerecht beleuchtete Antworten auf die drängendsten Fragen des mobilen Arbeitens bzw. des Arbeitens im Homeoffice geben. Im Frage- und Antwortenmodus werden Themen rund um externes Arbeiten beleuchtet wie z.B. die Abgrenzung von Telearbeit, Homeoffice sowie mobilen Arbeiten. Hierbei gehen die Autoren auch der Frage nach, wer eigentlich „mobil“ arbeiten kann – der Bäckereifachverkäuferin dürfte dies schwerfallen.

Besprochen werden des weiteren Themen der Mobilarbeit bei Führungskräften bzw. einzelnen Mitarbeiten sowie Teams und Organisationen. Ausgespart werden auch nicht die Probleme der Mobilarbeit aus politischer und gesellschaftlicher Perspektive sowie eine Prognose, wie sich mobiles Arbeiten durch die Corona-Krise verändern wird. Betroffene Mitarbeiter und Betriebe finden in dem Besprechungswerk Antworten auf drängende Fragen im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten. Hervorzuheben ist die gesuchte und gefundene Praxisnähe, die Interessierten die Lektüre des Werkes erleichtert und die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse durch zahlreiche Beispiele sowie Video- und Linktipps ermöglicht. Ein wichtiger Beitrag für den effektiven Umgang mit mobiler Arbeit und Homeoffice! (csh)

 

Personalrecht 2022. Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht kompakt, Haufe, 1. Aufl. 2022, 240 S., Softcover, ISBN 978-3-648-13996-7, € 29,60.

Mit Redaktionsschluss 13.12.2021 hat die Haufe-Lexware GmbH & Co KG unter Chefredakteur Ass.jur. Tobias Hummel eine sehr umfangreiche „Broschüre“ in Buchform vorgelegt, welche einen grundlegenden Überblick für die wichtigsten Gesetzesänderungen 2022 erläutert. Gleichzeitig werden Entscheidungen und relevante Daten zusammengestellt, die für die perfekte Personalarbeit benötigt werden. Die praxisnah geschriebene und gestaltete Broschüre möchte den Verantwortlichen ihre Arbeit so weit wie möglich erleichtern. Aus diesem Grund wurden auch zahlreiche Muster, Tabellen und Hinweiskästen aufgenommen. Ist eine Rechtslage nicht sicher, kommt der „Hinweis: noch nicht geklärt!“. So wird der Leser nicht nur informiert, sondern auch sensibilisiert, bei seinen Entscheidungsfindungen in diesem Fall umsichtig vorzugehen.

Was das Arbeitsrecht betrifft, werden die geplanten Änderungen im Mindestlohngesetz dargestellt, das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz erläutert, die Änderungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement besprochen ebenso wie die geplante elektronische AUBescheinigung, der Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandung, die Corona-Gesetzgebung sowie wichtige höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen besprochen. Im Bereich des Lohnsteuerrechts gibt es Änderungen bei Sachbezügen und Gutscheinen, bei der betrieblichen Altersversorgung, bzgl. Verbesserungen der Mitarbeiterbeteiligung usw. Auch wird erläutert, welche coronabedingten Sonderregelungen auslaufen (Homeoffice-Pauschale, Aufstockung Kurzarbeitergeld, Corona-Prämie).

Schleßmann, Das Arbeitszeugnis – Das Zeugnisrecht, Zeugnissprache, Bausteine, Muster, Auskünfte über Arbeitnehmer, Frankfurt a.M.: Fachmedien Recht & Wirtschaft, 23. Aufl. 2021, ISBN 978-3-8005-1774-9, € 89,00.

Nach Abschluss ihrer Tätigkeit haben Mitarbeiter Anspruch auf ein Zeugnis. Dies ergibt sich für Arbeitnehmer aus § 109 GewO, für Auszubildende aus § 16 BBiG. Für Personalverantwortliche kann sich die Erstellung eines Zeugnisses als kompliziert erweisen. Der Grundsatz im Zeugnisrecht lautet: Ein Zeugnis muss wohlwollend, aber auch wahr sein. Wenn sich nun im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses unschöne Dinge abgespielt haben, die u.U. sogar zu dessen Beendigung geführt haben, ist die korrekte Formulierung eines Zeugnisses oft ein „Seiltanz“. Nicht umsonst gibt es zahlreiche Zeugnisberichtigungsprozesse, mit welchen die Beschäftigten eine Verbesserung ihrer Beurteilung erstreben.

Um diese letzte Konsequenz zu vermeiden, empfiehlt es sich für diejenigen, die ein Zeugnis ausstellen müssen, den „Schleßmann“ zu Rate zu ziehen. Mit diesem Buch haben sie das Standardwerk zum Arbeitszeugnis in der Hand, welches nunmehr bereits in der 23. Auflage erschienen ist. Mit dieser Neuauflage beantwortet der Autor in bewährter Weise praxisgerecht sämtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Fertigung sowie dem Lesen von Zeugnissen stellen können. Er hat das Fachbuch anlässlich der Neuauflage rechtlich auf den neuesten Stand gebracht und die seit der letzten Auflage im Jahre 2018 neu ergangene Rechtsprechung sämtlicher Instanzen sowie erschienene Literatur eingearbeitet. Vertieft überarbeitet wurden bestimmte Themen wie z.B. der Widerruf von Zeugnissen, Vorgaben für die Aufbewahrung von Zeugnisunterlagen, die Rechts- und Sprachwahl bei der Zeugniserteilung bzw. die Höhe eines möglichen Zwangsgeldes. Der Autor, Rechtsanwalt und Professor, wendet sich mit diesem Werk an die verschiedensten Berufsgruppen, die Zeugnisse formulieren oder aber entziffern müssen: Rechtsanwälte, Arbeitsgerichte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Behörden sowie Arbeitnehmer als Zeugnisempfänger. Diesem Benutzerkreis soll eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, welche ihnen sowohl das Zeugnisrecht als auch die Zeugnissprache eingehend vermittelt. I. Diesem Anspruch wird das Besprechungswerk gerecht. Schleßmann stellt die gesamten Grundlagen des Zeugnisrechts dar und gibt eine Antwort auf alle relevanten Fragen. Wie müssen Zeugnisse vom Beschäftigten beantragt werden, wann erlischt ein Zeugnisanspruch? Was muss bei der Erteilung eines Zeugnisses beachtet werden? Welchen Inhalt sollten Zeugnisse haben? Hier beleuchtet der Autor die wichtige Frage, was im Zeugnis stehen darf, was nur auf Wunsch des Beschäftigten. Wann ist ein sog. qualifiziertes Zeugnis auszustellen, wann „nur“ ein einfaches? Nicht vergessen werden auch Ausführungen zur Form des Zeugnisses wie z.B. der Einhaltung der Schriftform u.ä. Sodann bespricht der Autor die praxisrelevante Frage, wann Beschäftigte Anspruch auf ein vorläufiges bzw. ein Zwischenzeugnis haben. Von Wichtigkeit sind auch die weiteren Kapitel zur Frage der Änderung von Zeugnissen sowie der Durchsetzung des Zeugnisanspruchs bzw. der Problematik der Haftung des Ausstellers.

II. In Teil 2 des Werkes befasst sich Schleßmann ausführlich mit der sog. Zeugnissprache. Hierunter versteht man die Verwendung von Geheimcodes, die es „Eingeweihten“ ermöglichen, die wahre Aussage hinter bestimmten Formulierungen herauszulesen. So hält die deutsche Sprache eine Reihe von Formulierungen bereit, die auf den ersten Blick positiv erscheinen, aber auch negativ ausgelegt werden können. Für dieses „zwischen den Zeilen lesen“ gibt der Autor wertvolle Tipps, damit diese Geheimcodes richtig angewandt und aber auch entsprechend entziffert werden können.

In diesem Zusammenhang stellt Schleßmann auch die Grundsätze der in qualifizierten Zeugnissen vorzunehmenden Leistungsbeurteilung dar. Sehr hilfreich sind hier die auf S. 233 ff. zu findenden Tabellen zur Vergabe von Zeugnisnoten sowie die gebräuchlichsten Zeugnisbeurteilungen. Abgerundet werden diese Ausführungen um den Punkt „Führungsbeurteilung“. Hier zeigt der Autor anhand von Rechtsprechungsbeispielen mögliche Formulierungen auf und stellt das führungsmäßige Gesamturteil ebenfalls anhand einer Tabelle zusammen. Wesentlich sind hierbei auch die sog. Bausteine der Beurteilung. Das Aufspalten in Einzelmerkmale macht ein Zeugnis aussagekräftiger. Wiederum in tabellarischen Zusammenstellungen werden Formulierungsbeispiele gegeben zur Frage der Arbeitsweise, der Arbeitsbereitschaft und -befähigung, zum Arbeitserfolg sowie zur Führungsqualifikation.

III. Teil 3 ist sodann dem Aufbau und der Gliederung von Zeugnissen gewidmet. Wiederum findet der Leser – tabellarisch zusammengestellt – mögliche Gliederungspunkte eines Zeugnisses sowie Formulierungshilfen. Sehr praxisrelevant wurden auch Zeugnismuster für diverse Zeugnisarten – auch für ein vorläufiges bzw. Zwischenzeugnis – abgedruckt, um den Nutzer des Werkes bestmöglich bei der Abfassung von Zeugnissen zu unterstützen. Diesem Zweck dient auch Teil 4 des Buches, welcher ausführliche Zeugnis- und Beurteilungs-Muster beinhaltet. In diesem Kapitel hat der Autor die einzelnen Zeugnismuster aus dem Textteil ausgegliedert und zusammen mit den Beurteilungsmustern in Teil 4 in Form von insgesamt 60 Mustern dargestellt. Diese Muster sind notenmäßig unterteilt und mit Anmerkungen versehen. Hier findet der Nutzer des Werkes Vorschläge für sehr gute, gute, befriedigende sowie schwache bzw. problematische Zeugnisse/ Beurteilungen.

Der Autor berücksichtigt zudem die Frage, wie Zeugnisse für Personen auszusehen haben, die dem dritten Geschlecht zugeordnet sind. Hier findet sich auf S. 145 ein entsprechender Formulierungsvorschlag.

IV. Mit der Neuauflage seines Fachbuchs gibt der Autor dem interessierten Leser ein Werk an die Hand, welches zahlreiche Hilfestellungen bei der Abfassung sowie auch dem Verstehen und Entschlüsseln von Zeugnissen bietet. Es finden sich zahlreiche tabellarische Darstellungen, um dem Leser überblickmäßig eine schnelle Information an die Hand zu geben. Diesem Zweck dienen auch weiter Zwischenüberschriften, welche der besseren Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit dienen sollen. Der Nutzer dieses Standardwerks ist damit in die Lage versetzt, bei der Formulierung von Zeugnissen durch einen einfachen Blick in das Werk zahlreiche Hilfestellungen zu erlangen und Zeugnisse möglichst „rechtssicher“ zu gestalten, um soweit als möglich Zeugnisberichtigungsprozesse zu vermeiden. Wer das Buch zur Hand nimmt, um ein Zeugnis besser zu verstehen und hinterfragen zu können, wird ebenfalls die gewünschte Information bekommen. Damit kann das Fachbuch jedem empfohlen werden, der mit Arbeitszeugnissen befasst ist. (csh)

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