Recht

Arbeitsrecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 5/2019

Dielmann, Gerd: Krankenpflegegesetz und Aus­bildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege. Text und Kommentar für die Praxis, Mabuse Verlag 3. Auflage 2013, ISBN 9783863210014, € 32,90

Das Krankenpflegegesetz (KrPflG) vom 16. Juli 2003 mit der dazugehörenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung gilt seit dem 1. Januar 2004. Dielmann hat noch im Jahre 2004 die Erstauflage des Besprechungswerkes vorgelegt. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Gesetzesänderungen und Urteile ergangen, die mit Stand September 2012 in die nunmehr dritte Auflage des Kommentars eingeflossen sind. Damit liegt Lehrenden wie Auszubildenden, Perso­nalverantwortlichen und betrieblichen Interessenvertre­tungen ein wertvolles Nachschlagewerk vor, welches die Regelungen im Bereich der Krankenpflegeausbildung pra­xisnah und leicht verständlich erläutert.

I. Im Rahmen der Kommentierung der einzelnen Vorschrif­ten berücksichtigt Dielmann sehr sorgfältig die einschlä­gige Rechtsprechung und stellt auch einen Bezug zu der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie zu anderweitigen einschlägigen Rechtsvorschriften des Ar­beitsrechts her. Bestehen Unterschiede, weist er ausdrück­lich darauf hin.

So beträgt nach § 13 KrPflG die Probezeit im Ausbildungs­verhältnis mit Gesundheits- und Krankenpflegern/innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sechs Monate, während das BBiG in § 20 vorsieht, dass mit Auszubildenden ein Probezeit von mindestens einem Monat und maximal vier Monaten zu vereinbaren ist. § 15 KrPflG regelt die Kündigung des Ausbildungsverhält­nisses. Die Vorschrift ist der Regelung in § 22 BBiG nach­ gebildet. Demzufolge berücksichtigt der Autor im Rahmen seiner Kommentierung auch einschlägige Rechtsprechung, die zum BBiG ergangen ist.

Gleiches gilt für Regelungen in weiteren Gesetzen zum Arbeitsrecht, die auch auf die Ausbildung zum Gesund­heits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kin­derkrankenpfleger anzuwenden sind. Als Beispiel zu nen­nen ist § 17 Mutterschutzgesetz, der einen Sonderkün­digungsschutz für schwangere Beschäftigte vorsieht, und uneingeschränkt auf Auszubildende anzuwenden ist (§ 15 KrPflG Absatz 7 der Erläuterungen unter Bezug­nahme auf die Entscheidung des LAG Hamm, Urteil vom 07.02.1979, A 14 Sa 1457/78). Bei diesen Ausbildungsver­hältnissen handelt es sich – obwohl die Termini „Schüle­rin“ bzw. „Schüler“ verwendet werden – um betrieblich – arbeitsrechtlich ausgestaltete Ausbildungsverhältnisse (§ 15 KrPflG Absatz 1 der Erläuterungen). An dieser Stelle sei ein Hinweis erlaubt: Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Dielmann im Rahmen seiner Kommentierung die einzelnen Absätze mit Rdnrn. verse­hen hätte, um die Zitiermöglichkeit zu erleichtern.

II. Im Anschluss an die Kommentierung der 27 Paragraphen des KrPfG erläutert Dielmann auf S. 185 ff. des Werkes die Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, die aufgrund der Ver­ordnungsermächtigung in § 8 KrPflG erlassen worden ist. Zur Abrundung hat Dielmann in einem Anhang den Tarif­vertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) – und zwar den Allgemeinen und Besonderen Teil Pflege – abgedruckt (S. 237 ff.). Gleiches gilt für das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Re­gelung der Krankenhauspflegesätze sowie für die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Auszug).

III. Ausblick: Am 17. Juli 2017 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Pflegeberufereformgesetz beschlossen, dessen Artikel 1 das Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz) beinhaltet.

Mit diesem Gesetz werden die bisher im Altenpflege- so­wie im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zusammengeführt. Die Grundkonzeption der neuen Ausbildung sieht vor, dass alle Auszubildenden beider Ausbildungsberufe zwei Jahre lang gemeinsam aus­gebildet werden. Sie können einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Alternativ können sie stattdessen einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Ge­sundheits- und Kinderkrankenpflege anstreben. Es gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden, und ist eines der wichtigsten Reform­gesetze für die Zukunft der Pflegeausbildung der letzten Jahre.

Selbst wenn sich damit künftig die Struktur der Ausbildung abweichend von den bisherigen Regelungen gestaltet, kann das Besprechungswerk für die vor diesem Stichtag begonnen Ausbildungsverhältnisse unverändert verwendet werden. Für die Ausbildung auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes lassen sich die grundsätzlichen Problemstellungen nach wie vor der besprochenen Kom­mentierung entnehmen. Vielleicht stellt Dielmann seine Kommentierung in der 4. Auflage ja auch auf die neue Rechtsgrundlage um? Dann hätten die an der Ausbildung Beteiligten ein aktuelles Nachschlagewerk, welches sie bei auftretenden Fragen zu Rate ziehen können. (csh)

 

Honig/Knörr/Thiel: Handwerksordnung mit Berufsbildungsrecht, Kommentar, C.H.BECK 5. Auflage 2017, XXI, 673 S., Hardcover (in Leinen), ISBN 978-3-406-69581-0. € 99,00

Die Handwerksordnung (HwO) hat verschiedene Rege­lungsbereiche: die Ausübung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes im ersten Teil, die Berufs­bildung im Handwerk im zweiten Teil, die Meisterprüfung im dritten Teil, die Organisation des Handwerks im vierten Teil sowie Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften im fünften Teil. Gegenüber der Gewerbeordnung sowie dem Berufsbildungsrecht ist sie Spezialgesetz. Sie ist am 24. September 1953 in Kraft getreten und hat seit dieser Zeit mehrfache Änderungen erfahren.

I. Der traditionsreiche und bewährte Kommentar zur Handwerksordnung ist im Jahre 2017 nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen und wurde vollständig überar­beitet und aktualisiert. Er bietet in bewährter Form eine praxisnahe Darstellung der Vorschriften der HwO in wis­senschaftlich vertiefter Form. Rechtsprechung und Literatur sind auf dem aktuellen Stand. Die klare Struktur und Gliederung der Kommentierung der einzelnen Vorschrif­ten erlaubt ein angenehmes Arbeiten mit dem Werk. Wie auch in den Vorauflagen beinhaltet der Kommentar eine Erläuterung der §§ 10 bis 26 BBiG, die auch für die Be­rufsausbildung im Handwerk wesentlich sind. Im Anhang wurden ergänzende Vorschriften abgedruckt. Ein substan­tiiertes Inhaltsverzeichnis vorne sowie ein ausführliches Sachregister am Schluss des Werkes erlauben ein rasches Auffinden der gewünschten Zitatstelle und erleichtern auf diese Weise die Arbeit mit dem Kommentar wesentlich. Damit hat die von den Autoren ins Auge gefasste Ziel­gruppe von Rechtsanwälten, Richtern, Gewerbeämtern, Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Handwer­kern ein praxistaugliches Werk in der Hand, mit welchem sich auf schnelle Weise auftretende Fragen klären lassen.

II. Soweit im ersten Teil die Ausübung eines Handwerks bzw. handwerksähnlichen Gewerbes geregelt ist, wird zwi­schen zulassungspflichtigen (aufgelistet in der Anlage A der HwO, abgedruckt auf S. 568) und zulassungsfreien (zu­sammengefasst in der Anlage B der HwO, abgedruckt auf S. 569 f.) Handwerken bzw. handwerksähnlichen Gewerben (aufgelistet und abgedruckt auf S. 570 f.) unterschieden. Während erstere grundsätzlich nur ausgeübt werden dür­fen, wenn der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist, muss der Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes lediglich der zustän­digen Handwerkskammer angezeigt werden. Eingetragen in die Handwerksrolle wird, wer die Meisterprüfung bestan­den bzw. einen Betriebsleiter eingestellt hat, welcher sei­nerseits die Meisterprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden hat (§ 7 HwO Rdnr. 26 ff.).

In den §§ 21 ff. HwO (zweiter Teil) ist die Berufsausbil­dung im Handwerk geregelt. Diese erfolgt als duale Aus­bildung aufgrund von Ausbildungsordnungen, die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden (§ 25 HwO Rdnrn. 1 ff.). Sie werden in das von der Handwerkskammer zu führende Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen und von der Handwerkskammer überwacht und gefördert. Diese Ausbildungsverhältnisse unterliegen den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), so­weit nicht die HwO Besonderheiten regelt. Das gilt z.B. für die §§ 21 ff. HwO, welche Sonderregeln betreffend die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden enthal­ten. Damit greifen die §§ 27 ff. BBiG nicht. Als weiteres Beispiel möge die Pflicht zum Führen eines Ausbildungs­nachweises dienen. Die bisher in § 26 Abs. 2 Nr. 7 HwO beinhaltete Regelung wurde aufgehoben. Nunmehr greift § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG (vgl. die Kommentierung zu § 125 HwO). Beinhaltet die HwO keine Regelungen bzgl. der Ausbildung, greifen die Vorschriften des BBiG. Aus diesem Grunde findet sich auf S. 583 ff. eine Kommentierung der auch in der Ausbildung im Handwerk einschlägigen §§ 10 bis 26 BBiG.

Die Regelungen zur Meisterprüfung und zum Meistertitel sind im dritten Teil enthalten. Die Prüfungen werden durch staatliche Meisterprüfungsausschüsse abgenommen. Hier­ bei handelt es sich um staatliche Prüfungsbehörden am Sitz der Handwerkskammern für ihren jeweiligen Bezirk (§ 47 HwO Rdnr. 2).

Teil 4 der Handwerksordnung regelt die Organisation des Handwerks in Form der Selbstverwaltung. Vorgesehen sind Handwerksinnungen (§§ 52 ff. HwO), Innungsverbände (§§ 79 ff. HwO), Kreishandwerkerschaften (§§ 86 ff. HwO) sowie Handwerkskammern (§§ 90 ff. HwO). Letztere sind Organe der handwerklichen Selbstverwaltung (hierzu aus­führlich § 90 HwO Rdnrn. 1 ff.).

Auf Seite 552 ff. findet sich sodann die Kommentierung der im Teil 5 der HwO geregelten Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften.

III. Der Leser erhält mit dem Erwerb des Besprechungskom­mentars eine vollständige Darstellung und Erläuterung der Vorschriften der Handwerksordnung und alle wichtigen Informationen über die Struktur und Organisation des Handwerks, die Voraussetzungen für die Ausübung ei­nes Handwerks bzw. handwerksähnlichen Betriebes sowie über die Berufsausbildung einschließlich der Modalitäten der Meisterprüfung. Von unschätzbarem Vorteil ist die ebenfalls im Besprechungswerk beinhaltete Kommentie­rung der Vorschriften der §§ 10 bis 26 BBiG, die auch im Ausbildungswesen im Handwerk einschlägig sind. Damit kann der Leser aus nur einem Werk die wesentlichen Re­gelungen für die Berufsausbildung im Handwerk ersehen. Der bewährte Kommentar ist auch in der nun vorliegenden 5. Auflage eine empfehlenswerte Option für jeden, der auf einschlägige Informationen im Bereich des Handwerks an­gewiesen ist. (csh)

 

Oerder/Wenckebach: Entgelttransparenzgesetz. Basiskommentar, Bund-Verlag 2018, Softcover, ISBN 978-3-7663-6724-2. € 29,90

Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Entgelt­transparenz zwischen Frauen und Männern – kurz Ent­gelttransparenzgesetz (EntgTranspG) – in Kraft getreten. Es möchte dazu beitragen, den grundgesetzlich in Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in der Praxis zu mehr Geltung zu verhelfen. Nach Erhebungen des Statischen Bundesamtes ist es leider auch derzeit noch gän­gige Praxis, dass bisher hinsichtlich des Entgeltes keine wahre Gleichberechtigung praktiziert wird. Hier setzt das neue Gesetz an. Es arbeitet mit einem Aus­kunftsanspruch, der erstmals ein halbes Jahr nach Inkraft­treten des Gesetzes in Betrieben und Dienststellen ab 200 Mitarbeitern geltend gemacht werden konnte. Das Verfah­ren dieses Auskunftsanspruchs und die damit zusammen­hängenden Fragen bzgl. der Neuregelungen beantwortet dieser Basiskommentar.

I. Oerder, ihres Zeichens Rechtsanwältin in Düsseldorf, und Wenckebach, Tarifsekretärin in der IG Metall Bezirkslei­tung Berlin, Brandenburg, Sachsen, möchten mit ihrer Kommentierung Betroffenen einen ersten Einstieg in die Neuregelung geben. Hierbei sparen sie allerdings auch nicht mit Kritik an dem Gesetzgeber und bemängeln, dass dieser ausschließlich an der Transparenz von Entlohnungs­systemen ansetzt – und dies, wie sie ausdrücklich betonen „halbherzig“. Fehlen doch Regelungen zur erforderlichen Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten bei bestehen­ der Ungleichheit bzgl. der Entgeltzahlung z.B. mithilfe eines Verbandsklagerechts.

Wie auch immer, das neue Gesetz ist zumindest ein An­satz, Diskriminierungen bei der Entgeltzahlung aufzude­cken und den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, diese notfalls im Klagewege aus der Welt zu schaffen. So regelt § 10 EntgTranspG einen individuellen Aus­kunftsanspruch nach Maßgabe der §§ 11 bis 16 Entg­TranspG. Beschäftigte einer Geschlechtsgruppe können eine Vergleichsgruppe, bestehend aus mindestens sechs Personen, benennen, welche eine gleiche oder gleich­wertige Tätigkeit ausüben. Die Autorinnen vertreten die Ansicht, dass an diese Angaben keine zu hohen Anforde­rungen gestellt werden können, da den Betroffenen die näheren Einzelheiten unbekannt sein dürften (§ 10 Entg­TranspG Rdnr. 6).

Mit diesem Auskunftsanspruch können das Bruttogehalt und maximal zwei weitere Gehaltsbestandteile (Weih­nachtsgeld, Erschwerniszulage etc.) erfragt werden. Der Auskunftsanspruch hat in Textform zu erfolgen und kann regelmäßig erst nach zwei Jahren erneut geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 2 EntgTranspG). Er kann nur in Betrie­ben ab in der Regel 200 Beschäftigten angebracht wer­den. Die näheren Erläuterungen zu dieser Voraussetzung finden sich in der Kommentierung zu § 12 EntgTranspG Rdnrn. 1 ff.

Der Auskunftsanspruch ist gegenüber dem Betriebsrat – so­ weit ein solcher vorhanden ist – anzubringen, wobei der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, das Verfahren an sich zu ziehen (vgl. § 14 EntgTranspG). Dies kann für bestimmte Fallgestaltungen oder Anfragen generell festgelegt werden (vgl. die Kommentierung zu § 14 EntgTranspG Rdnr. 7). Die Nichterfüllung der Auskunftspflicht führt nach § 15 Abs. 5 EntgTranspG zu einer Beweislastumkehr. Dies gilt auch für die nicht vollständige Beantwortung der Auskunft. Es muss jeder angefragte Entgeltbestandteil beantwortet werden. Dies soll auch für die angefragten Kriterien und Verfahren zur Entgeltfindung gelten (§ 16 EntGTranspG Rdnr. 17). Diese Regeln gelten nach § 16 EntgTranspG auch für den öffentlichen Dienst. Für private Arbeitgeber mit in der Re­gel mehr als 500 Beschäftigten bestehen nach § 17 Entg­TranspG zusätzliche Prüf- und Berichtspflichten.

II. Wer nach der neuen Gesetzesregelung als Arbeitgeber mit einem Auskunftsanspruch eines/einer Beschäftigten konfrontiert wird oder als betroffener Arbeitnehmer selbst einen Auskunftsanspruch anbringen möchte, findet in dem Kommentar wertvolle Hilfestellungen in knapper und praxisgerechter Form nebst Berechnungsbeispielen für das Ermitteln der Vergleichsgehälter. Aber auch Interessenver­tretungen (Betriebsrat bzw. Personalrat) erhalten mit dem Werk eine wertvolle Hilfestellung. Es kann Betroffenen als Einstieg in die neue Rechtsmaterie zur Anschaffung emp­fohlen werden. (csh)

 

Gunter Prollius: Das Personalhandbuch für die betriebliche Praxis – Aufgabenstellungen und Arbeitsabläufe im Personalbereich, expert Verlag 2. überarb. Auflage 2018, ISBN 978-3-8169-3448-6. € 49,80

Das Handbuch von Prollius liegt nunmehr bereits in der zweiten überarbeiteten Auflage vor. Wie auch mit der ers­ten Auflage aus dem Jahre 2015 wendet sich der Autor an die Personalverantwortlichen im Betrieb. Diese „Persona­ler“ haben in Unternehmen vielfältige Aufgaben, die von der Einstellung von Mitarbeitern bis hin zu deren Entlas­sung reichen. Im Rahmen der Durchführung der Beschäfti­gungsverhältnisse kommen umfangreiche Tätigkeiten auf sie zu. Hier gilt es, neben der sachgerechten Umsetzung bestehender Gesetzesregelungen, welche für Arbeitsver­hältnisse maßgebend sind, auch die Ressourcen der Mit­arbeiter zu erkennen und zu fördern. Wichtige Aufgabe der Personaler ist zudem die Umsetzung und Vertretung der Unternehmensphilosophie. Letztlich wird von ihnen auch verlangt, bei Leistungs- und Verhaltensstörungen der Beschäftigten sachgerecht zu reagieren. Wenn es um die Frage der vorzeitigen Beendigung von Beschäf­tigungsverhältnissen geht, werden ihnen die „richtigen“ Entscheidungen abverlangt, um nicht in kostenintensive Rechtsstreitigkeiten abzudriften. Letztendlich ist auch die korrekte Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eine der vielfältigen Aufgaben der Personalverantwortlichen. Für all diese Tätigkeiten möchte Prollius mit seinem Hand­buch Personalverantwortlichen eine Hilfe an die Hand geben. Praxisnah erläutert er sämtliche angesprochenen Themen mit entsprechenden Beispielen aus der Praxis. So ist der Leser in die Lage versetzt, sich die jeweilige Prob­lematik schnell klar zu machen und die gefundenen Lö­sungsvorschläge auf seine tägliche Arbeit zu übertragen. Zahlreiche Muster, Checklisten und Tabellen sorgen für Praxisnähe und optimale „Verarbeitung“ der gefundenen Lösungen bei auftretenden Problemen im Betrieb. I. Um die Erörterung der einzelnen Problembereiche mög­lichst praxisnah zu gestalten, hat der Autor ein „fiktives“ Unternehmen – die „XY-GmbH“ – geschaffen. Er stellt deren Führungskräfte dar und „erfindet“ eine Unterneh­mensphilosophie. Sodann erläutert er die einzelnen Füh­rungstechniken und -grundsätze und konfrontiert diese fiktiven Personalverantwortlichen mit den Problemen, die sich regelmäßig im Rahmen von Personalfragen ergeben. So beginnt der Autor mit der Darstellung der Aufgaben und Zielsetzung des Personalwesens und beschäftigt sich ausführlich mit Fragen der Personalplanung. Er beleuchtet Fragen der Personalsuche und Möglichkeiten der Rekrutie­rung von Personal mittels Stellenausschreibungen bzw. der Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen. Im Anschluss daran befasst sich Prollius mit den Moda­litäten der Personalauswahl und weist hierbei auf die Be­deutung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hin, welches es zu beachten gilt.

Von großer Wichtigkeit sind seine Ausführungen zum rechtssicheren Abschluss von Ausbildungs- und Arbeits­verträgen. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Au­tor die Wichtigkeit der Beachtung des Nachweisgesetzes. Ein weiteres Kapitel ist der Frage der Personalbetreuung und Einarbeitung gewidmet, wobei auch der Zusammenhang zwischen Vergütung und Personalbeurteilung erar­beitet wird.

Letztendlich widmet sich der Autor der Problematik von Leistungs- und Verhaltensstörungen der Mitarbeiter, zeigt mögliche Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen auf und bespricht sodann Fragen der Beendigung von Aus­bildungs- und Arbeitsverhältnissen. Hierbei finden auch Fragen der optimalen Gestaltung von Arbeitszeugnissen Berücksichtigung.

Die Abhandlung schließt mit der Erörterung von Möglich­keiten einer effektiven Zusammenarbeit mit dem Betriebs­rat. Besonders lesenswert sind hier die Empfehlungen für eine kooperative Zusammenarbeit von „Personalern“ mit dem Betriebsrat!

Die gefundenen Ergebnisse und Lösungsvorschläge wer­den in den einzelnen Kapiteln anhand von Wiederho­lungsfragen vertieft und mittels zahlreicher Aufgabestel­lungen eingehend wiederholt. Auf diese Weise wird es dem Leser möglich, sich mit den jeweiligen Problematiken auseinander zu setzen und den bestmöglichen Nutzen aus der Lektüre zu ziehen.

II. Das Buch wendet sich an Fach- und Führungskräfte mittlerer und größerer Unternehmen, an Sachbearbeiter, Referenten und Assistenten, die in die tägliche Personal­ arbeit eingebunden werden. Aber auch Studenten der Wirtschaftswissenschaften, die sich auf das Personalwesen spezialisieren, können Nutzen aus dem Werk ziehen. Für sie hat der Autor Übungen und Wiederholungsfragen als Vorbereitung für Klausuren und zur Selbsteinschätzung ihres Wissens ausgearbeitet.

Diesem Adressatenkreis ermöglicht das Handbuch einen schnellen Einstieg in die Praxis und die tägliche Personal­arbeit. Aber auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kann das Werk eine wertvolle Hilfe sein. Dies gilt in gleicher Weise für die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die in Koopera­tion mit dem Betriebs- bzw. dem Personalrat die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden wahrzunehmen und zu vertreten hat. Hier sei insbesondere auf das Kap. 12.5 verwiesen, welches wertvolle Empfehlungen für die kooperative Zusammenarbeit mit den genannten Interes­senvertretungen beinhaltet.

III. Mit diesem Personalhandbuch wird dem Nutzer ein Leitfaden an die Hand gegeben, der zur täglichen Nut­zung und als ständige Informationsquelle empfohlen werden kann. Es erhält in komprimierter und praxisnaher Ausgestaltung wertvolle Informationen für die Arbeit im Personalbereich und sollte deshalb fester Bestandteil der Bibliothek jedes Personalbüros sein. (csh)

 

Splanemann: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung – Tipps und Arbeitshilfen für die Praxis – Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Personalrat (Reihe: aktiv im Betriebsrat). Bund-Verlag Frankfurt, 4. Auflage 2019. 204 S., ISBN 978-3-7663-6734-1. € 19,90

I. Splanemann, seines Zeichens Pressesprecher des ver. di-Landesbezirks Berlin-Brandenburg, hat pünktlich zu der neuen Amtsperiode der frisch gewählten JAV Mitglieder nunmehr die 4. Auflage seines Handbuchs vorgelegt. Mit dieser möchte er insbesondere den neuen JAV-Mitgliedern eine Starthilfe und Tipps geben, damit diese „die ersten Hürden locker“ überspringen können. Das Werk ist aber auch für JAV-Mitglieder gedacht, die jetzt schon die zweite Periode im Amt sind. Dem Autor geht es darum, eine Hilfe zur strukturierten Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu geben. So vermittelt der Ratgeber schnell und verlässlich notwendiges Basiswissen, gibt Tipps und klärt die im Zu­sammenhang mit der Arbeit in der JAV auftretenden Rechts­fragen. Gleichzeitig gibt er Empfehlungen für eine opti­male Zusammenarbeit mit dem Betriebs- bzw. Personalrat. So stellt Splanemann nach einer ausführlichen Einleitung im 1. Kapitel des Besprechungswerks die „ersten Schritte der JAV“ vor. Welche Spielregeln und welches Basiswissen müssen JAV-Mitglieder kennen bzw. haben? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Betriebs- bzw. Perso­nalrat sowie mit der Gewerkschaft? Welche Aufgaben hat die JAV?

Im zweiten Kapitel geht es um die Grundlagen für die JAV-Arbeit. Wie konstituiert sich diese? Welche Aufgaben haben die einzelnen Mitglieder der JAV sowie deren Aus­schüsse? Welchen Ausstattungsbedarf hat diese? Kapitel drei ist sodann der Aufgabenplanung der JAV ge­widmet, während in Kapitel vier und fünf Tipps für die Zu­sammenarbeit mit dem Betriebs- bzw. Personalrat, den Ar­beitgebern sowie den weiteren Interessenvertretungen wie z.B. der Schwerbehindertenvertretung gegeben werden. In den Kapiteln sechs und sieben geht es um die Rechte und Pflichten der JAV sowie deren Sitzungen, während Kapitel acht der Jugend- und Auszubildendenversamm­lung gewidmet ist. Weitere Themen sind die Öffentlich­keitsarbeit der JAV in Kapitel neun, die JAV-Wahlen in Kapitel elf, während in Kapitel zehn wichtige Gesetze und Entscheidungen dargestellt werden.

II. Das Werk ist für den Praktiker geschrieben. Es vermit­ telt das notwendige Wissen gut verständlich und praxis­nah. Zahlreiche Arbeitshilfen – wie Checklisten und Mus­terschreiben – erleichtern den JAV-Mitgliedern die Arbeit, während ein Online-Quiz zum spielerischen Lernen und zur Wissensüberprüfung einlädt.

Die Arbeit mit dem Ratgeber erleichtern ein ausführliches Inhaltsverzeichnis sowie ein detailliertes Stichwortver­zeichnis. Um dem Nutzer einen optimalen Nutzungserfolg zu ermöglichen, sind im Anhang auf S. 181 ff. nützliche Adressen, Auszüge aus dem BetrVG sowie dem BPersVG sowie zum vertieften Befassen mit der Problematik Litera­turtipps abgedruckt.

Der kompakte Ratgeber sollte ständiger Begleiter der Mit­glieder der JAV sein, da sich mit ihm auftretende Fragen schnell und unkompliziert lösen lassen. Darüber hinaus enthält er zahlreiche Tipps für eine erfolgreiche Arbeit im JAV-Gremium. (csh)

 

Conte/Gün/Lenz/Luik/Michniok//Ratayzak/Ressel: Praxis der JAV von A bis Z. Das Lexikon für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, inklusive Onlineausgabe (Reihe: Praxis der Interessenvertretung von A bis Z). Bund-Verlag Frankfurt, 10. Aufl. 2019, 580 S., geb., ISBN 978-3-7663-6745-7. € 49,90

I. Die „Praxis der JAV“ ist nunmehr bereits in der 10. ak­tualisierten Auflage erschienen – und zwar pünktlich zum Zeitpunkt der letzten Wahlen zur JAV im Oktober und No­vember 2018. Insbesondere die neu gewählten JAV-Mit­ glieder haben nun ein immenses Informationsbedürfnis. Aber auch die „alten Hasen“ unter ihnen benötigen ein Nachschlagewerk, um anstehende Probleme auf einfache Art und Weise schnell und befriedigend lösen zu können. Das Werk wendet sich explizit an Praktikerinnen und Prak­tiker in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen, in den Betriebsratsgremien und in den Gewerkschaften sowie an alle Interessierten, die sich über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung informieren möchten. Dieser Personenkreis benötigt ein Nachschlagewerk, um anstehende Probleme auf einfache Art und Weise schnell und befriedigend lösen zu können.

Dieses finden sie in dem hier zu besprechenden Werk. Es bietet in altbewährter Weise eine hilfreiche Unterstützung bei der täglichen Arbeit. Auf rund 580 Seiten behandeln die Autoren lexikonartig aufgebaut in über 160 Stichwörtern Probleme rund um die Jugend- und Auszubildendenver­tretung. Alphabetisch geordnet werden von „Abmahnung“ bis „Zeugnis“ die für die Arbeit der „JAV-Mitglieder“ we­sentlichen Fragestellungen erörtert. Ein Inhaltsverzeichnis am Anfang und ein ausführliches Stichwortverzeichnis am Ende des Buches helfen dem Leser, schnell und unproble­matisch die gesuchten Begriffe zu finden. Ergänzt werden die Ausführungen durch zahlreiche An­merkungen, Beispiele sowie Mustertexte. Damit erhält der Nutzer eine Vielzahl praktischer Arbeitshilfen. Zusätzlich sind Formulare, Musterschreiben und Rechtstexte online verfügbar. Diese wurden gesondert gekennzeichnet und können heruntergeladen und individuell bearbeitet wer­den. Damit wird wertvolle Arbeitszeit gespart. Gegenüber den Vorauflagen wurden neue Themen auf­genommen wie z.B. „Digitale Medien“ im Stichwort „Pro­zessorientierte Ausbildung“ und „Betriebsgeheimnis“.

Eingearbeitet wurden u.a. das neue Bundesdatenschutz­ gesetz sowie die durch das Bundesteilhabesetz erfolgten zahlreichen Änderungen im Sozialgesetzbuch IX im Be­reich Schwerbehindertenvertretung und Schwerbehinderte Menschen. Weitere Kernthemen sind die Mindestausbil­dungsvergütung sowie die Arbeitszeit.

Insbesondere die Einarbeitung der „digitalen Medien“ liegt den Verfassern am Herzen. Sie unterstreichen die wichtige Aufgabe der JAV, die wachsende Bedeutung der digita­len Medien zwecks Erlangung von Medienkompetenz zu fördern und zu unterstützen. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese die Berufsausbildung unter­stützen können, sich aber auch an den Zielen der Berufs­ausbildung orientieren müssen.

Die aktualisierte 10. Auflage der „Praxis JAV“ hat den Rechtsstand August 2018, berücksichtigt aber auch künf­ tige Rechtsänderungen. So wurde im Stichwort „Kran­kenpflegegesetz“ bereits das ab 1. Januar 2020 geltende Pflegeberufegesetz eingearbeitet. Dieses tritt an die Stelle der Ende 2019 außer Kraft tretenden Krankenpflege- und Altenpflegegesetze und bildet die Grundlage für eine re­formierte Ausbildung in der Pflege, der Branche mit der zahlenmäßig höchsten Quote von Auszubildenden.

II. Positiv zu unterstreichen ist, dass die Autoren jedes Stichwort – soweit möglich nach einem einheitlichen Schema aufbauen:

• Grundlagen

• Bedeutung für den Betriebsrat/die JAV

• Bedeutung für die Beschäftigten bzw. für Auszubil­dende.

Auf diese Weise findet sich der Leser bei der Lektüre der einzelnen Begriffe schnell zurecht und ist in der Lage, die gesuchte Lösung seines Problems rasch aufzufinden. Da die Berufsausbildung ein wichtiges Handlungsfeld der JAV ist, werden zudem Aspekte des Ausbildungswesens grundlegend berücksichtigt. Als Beispiel möge das Stich­wort „Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Arbeits­zeit“ dienen, welches die in diesem Zusammenhang be­stehenden durchaus praktischen Fragen grundlegend er­läutert. Auch erörtern die Autoren in den einzelnen Stichworten – soweit von Relevanz – jeweils die Bedeutung des behandelten Problems für Auszubildende und geben wichtige Empfehlungen für diese von der JAV betreuten Beschäftigten ab.

Erwähnenswert ist zudem, dass das Besprechungswerk zahlreiche Muster und Erläuterungsbeispiele enthält wie z.B. das Muster für einen Ausbildungsnachweis (Stichwort „Berichtshefte“ auf S. 187 ff.) oder aber diverse Muster­schreiben für die Einladung zur Jugend- und Auszubil­dendenversammlung (Stichwort „Jugend- und Auszubil­dendenversammlung“ auf S. 360 ff.). Der Vollständigkeit halber sei lediglich der Hinweis erlaubt, dass der Ausdruck „Berichtsheft“ veraltet ist und das Gesetz nunmehr in § 14 Abs. 2 BBiG ausdrücklich von „Ausbildungsnachweisen“ spricht.

III. Das Werk ist für den Praktiker geschrieben. Der regel­mäßig nicht juristisch vorgebildete Nutzer erhält in den einzelnen Stichworten eine leicht verständliche Erläu­terung der jeweiligen Problematik. Die „Praxis der JAV“ besticht durch Benutzerfreundlichkeit und leichte Hand­habung. Dem Anspruch auf Praxisnähe wird die Tatsache gerecht, dass zahlreiche Muster und Rechtstexte online gestellt worden sind. Ein Registrierungscode für die On­line-Version befindet sich vorne im Besprechungswerk. Damit ist der Praktiker in der Lage, die Inhalte der einzel­nen Arbeitshilfen auf seinen PC zu spielen und zu bearbei­ten. Dies erleichtert die tägliche Arbeit der JAV-Mitglieder erheblich. Ihnen kann der Erwerb dieses Handbuch nach­drücklich empfohlen werden, zumal der Preis von 49,90 EUR im Hinblick auf die Fülle der Informationen als mo­derat angesehen werden kann. (csh)

 

Viethen, Hans P. / Wascher, Angelika: Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis. München: Dr. F. Weiss ­Verlag, 2019, 592 S., kartoniert, ISBN: 9783937015675. € 63,00

I. Das Arbeitsrechtshandbuch von Viethen und Wascher zum Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis erscheint in jährlich aktualisierter Ausgabe. Aktuell liegt es mit Stand 1. März 2019 vor und erreicht mit dieser Auflage einen Umfang von knapp 600 Seiten. Die Neuauflage wurde in der gewohnten Konzeption erstellt. Sie beinhaltet aktuelle Fragen der arbeitsrechtlichen Praxis sowie eine Fülle von Informationen, welche Betriebspraktiker bei arbeitsrecht­lichen Fragestellungen benötigen. Ziel der Autoren ist es, knapp und verständlich eine Antwort auf die Fragen zu geben, die mit der Einstellung und Entlassung von Arbeit­nehmern sowie mit der Durchführung des Arbeitsverhält­nisses in Zusammenhang stehen.

II. Diesem Anspruch wird „Der Ratgeber“ auch gerecht. Nach Darstellung der Grundbegriffe des Arbeitsrechts sowie der rechtlichen Grundlagen erörtern die Autoren zunächst Fragen rund um den Abschluss von Arbeitsverträgen, die Möglichkeit des Eingehens befristeter und Probearbeitsver­hältnisse sowie der Teilzeitbeschäftigung. Hierbei werden auch die sog. Minijobs ausführlich besprochen. Breiten Raum nimmt sodann die Erörterung der Durchfüh­rung von Arbeitsverhältnissen ein: Arbeitspflicht, Arbeitsort und vertragliche Arbeitszeit, Fragen des Arbeitsschutzes, die Nebenpflichten sowie die Haftung der Arbeitnehmer, die Vergütung ( Mindestlohn, Vermögenswerte Leistun­gen, Betriebsrenten, Sicherung des Arbeitseinkommens ), Fragen der Entgeltfortzahlung sowie des Erholungs- und Bildungsurlaubs, die Eltern-, Pflege- und Familienpflege­zeit, Schutzpflichten und Gleichbehandlung im Unterneh­men sowie Probleme bzgl. Arbeitnehmererfindungen und Betriebsinhaberwechsel.

Im Anschluss daran besprechen die Autoren Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Anfechtung, Aufhebungsvertrag, Erreichen von Altersgrenzen, Kündi­gung und Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis und Arbeitspapiere).

Abgerundet werden die Ausführungen durch die Bespre­chung von Problemen der Arbeitnehmerüberlassung, des Jugendarbeits- und Mutterschutzes sowie des Schutzes schwerbehinderter Menschen, des Tarif- und Betriebsver­fassungsrechtes bzw. des Arbeitsschutzes. Letztendlich er­fährt der Leser auch Grundzüge des Verfahrensrechts (Arbeits- und Schiedsgerichte sowie vorgerichtliche Rechts­beratung).

III. In insgesamt 35 Kapiteln stellen die Verfasser das Ar­beitsrecht in seiner Gesamtheit mit Stand 1. Januar 2019 dar, wobei auch die aktuelle Rechtsprechung sowie Fach­literatur einschließlich der neuesten Betriebspraxis Berück­sichtigung findet.

Darüber hinaus werden wichtige Neuregelungen für die betriebliche Praxis umfassend erläutert. So findet der Leser praxisgerecht erläutert die Neuregelungen zum Teilzeit­recht, insbesondere zur neuen Brückenteilzeit, welche eine befristete Teilzeitbeschäftigung für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren möglich macht. Im Zuge dieser zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Reform wurde auch das Recht der Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung ihrer Ar­beitszeit neugestaltet. Das gilt auch für die Modalitäten der kapazitätsorientierten Arbeit – kurz ausgedrückt der Arbeit auf Abruf.

Weitere Neuerungen wurden eingearbeitet wie z.B. die zum 1. Mai 2019 vorgenommene Änderung von § 117 BetrVG, die Anhebung der Mindestlöhne nach dem MiLoG wie auch der Branchenmindestlöhne. Von Wichtigkeit ist auch die Darstellung der Auswirkung der Datenschutz­grundverordnung der EU auf die betriebliche Praxis in Deutschland.

Neben diesen gesetzlichen Neuerungen wurde die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung eingearbeitet. Dies gilt bspw. für den Urlaub. Mit der Entscheidung des ­EuGH vom 6.11.2018, Kreuzinger, C-619/16 ist nun geklärt, dass Urlaub nicht allein deshalb verfallen kann, weil er vom Arbeitnehmer nicht rechtzeitig beantragt worden ist. Viel­mehr wird nunmehr der Arbeitgeber in die Pflicht genom­men, den Arbeitnehmer auf noch ausstehenden Urlaub hinzuweisen und diesen aufzufordern, ihn rechtzeitig zu beantragen und zu nehmen, damit ein Urlaubsverfall ver­hindert wird.

IV. Das Werk besticht durch absolute Praxisnähe. Es ist leicht verständlich geschrieben und klar gegliedert. Ein Inhaltsverzeichnis am Anfang und ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis am Ende des Buches erleichtern das Auffinden der gewünschten Literaturstelle. Umfangreiche Zitate ermöglichen zudem ein vertieftes Befassen mit der Problematik.

Alles in allem liegt mit Ratgeber von Viethen und Wascher ein umfang- und inhaltsreiches Nachschlagewerk in hand­licher Form vor, welches den Arbeitsalltag der Betriebs­praktiker erleichtert und ihnen rechtliche Sicherheit gibt. Es liefert nicht nur Antworten auf arbeitsrechtliche Frage­stellungen, sondern – soweit im Zusammenhang sinnvoll und erforderlich – auch auf damit zusammenhängende betriebsverfassungsrechtliche sowie sozialversicherungsund steuerrechtliche Fragen.

Wer mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis befasst ist, findet in dem Ratgeber eine wertvolle Hilfe. Das Werk kann uneingeschränkt empfohlen werden, da der Le­ser auf knappem Raum eine Antwort auf die wesentlichen Fragen der arbeitsrechtlichen Praxis erhält. (csh)

 

Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht – Ausgabe 2019/2020, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH, 13. Auflage 2019/2020, 1.092 Seiten + CD-ROM, gebunden, ISBN 978-3-8214-7292-8. € 48,00

Zwischenzeitlich gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die beliebte Übersicht über das Arbeitsrecht/ Arbeitsschutzrecht mit Stand 1. Januar 2019 bereits in der 13. Auflage heraus. Wie gehabt wendet sich das Werk an interessierte Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, die in ge­wohnt professioneller Art und Weise einen schnellen Über­blick über arbeitsrechtliche Fragen insgesamt, aber auch über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht erhalten. Mit einem erfahrenen Autorenteam aus den Bundesministerien und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedi­zin hat der Herausgeber ein Nachschlagewerk geschaffen, welches auf knapp über tausend Seiten in verständlicher Weise alle Bereiche des deutschen Arbeits- und Arbeits­schutzrechts erläutert.

I. In einem ersten Kapitel stellen die Autoren die Grund­ lagen des Arbeitsrechts dar und erläutern zunächst ein­ mal die Grundbegriffe des Arbeitsrechts wie z.B. den Arbeitnehmerbegriff, die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen, die Modalitäten einer Probezeit, die Voraussetzungen von Urlaub oder z.B. von Kündigung. Kapitel zwei ist dem Arbeitsvertragsrecht gewidmet und erläutert leicht verständlich und praxisnah Fragen der An­bahnung und des Abschlusses von Arbeitsverträgen sowie die Pflichten der Arbeitsvertragsparteien aus dem Arbeits­vertrag. Hierbei werden nicht nur Fragen der Arbeitsleis­tung sowie der Lohnzahlung erörtert, sondern sämtliche sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Problemstel­lungen diskutiert: Ansprüche auf Erholungs- bzw. Bil­ dungsurlaub, Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetzes, der Elternzeit bzw. Pflege- und Familienpflege­ zeit, die Folgen eines Betriebsübergangs, die wesentlichen Gründe für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die Pflichten des Arbeitsgebers in diesem Rahmen. Ergän­zend werden die Sonderformen des Arbeitsvertrages wie z.B. die Befristung von Arbeitsverträgen und die Möglich­keiten der Teilzeitarbeit besprochen. Auf Seite 411 ff. wird die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeitar­beit zum 1. Januar 2019 – die sog. Brückenteilzeit – aus­führlich dargestellt, während auf Seite 420 ff. das eben­falls seit Anfang 2019 neue Recht der Teilzeitbeschäftig­ten auf Verlängerung der Arbeitszeit und auf S. 423 ff. die aktuellen Änderungen bei Arbeit auf Abruf dargestellt werden. Die Grundsätze der Arbeitnehmerüberlassung können auf S. 426 ff. nachgelesen werden. Hier sei die Anmerkung erlaubt, dass die Autoren jeweils die aktuelle Rechtsprechung aufgearbeitet und zitiert haben. Als Bei­spiel möge die Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 – C – 61916 (Kreuziger) dienen. Nach diesem Urteil verfällt nicht genommener Urlaub künftig nur noch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seine noch offenen Urlaubstage hinweist und ihn auffordert, seinen Restur­laub noch rechtzeitig zu beantragen und auch zu nehmen, bevor dieser verfällt.

Das dritte Kapitel ist sodann dem Koalitions-, Tarifver­trags- sowie Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht gewid­met. Hauptthemenpunkte sind hier die Koalitionsfreiheit als Grundrecht der Arbeitsverfassung, das Koalitions- sowie Tarifvertragsrecht, Fragen der Anwendbarkeit von Tarifver­trägen auf das Arbeitsverhältnis, die Mindestlohngesetz­gebung, das Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht sowie die Rechtsgrundsätze für die Zulässigkeit von Streiks ne­ben Fragen der Rechte des Arbeitgebers im Arbeitskampf. Im vierten Kapitel wird das Recht der Betriebsverfassung dargestellt. Neben allgemeinen Grundsätzen besprechen die Autoren den Geltungsbereich des Betriebsverfassungs­gesetzes, den besonderen Schutz der Mandatsträger sowie das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Ar­beitgeber und Betriebsrat. Breiten Raum nimmt die Dar­stellung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein. Be­leuchtet werden auch die Regelungen zum Europäischen Betriebsrat (EBR) sowie das Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen. Im fünften Kapitel werden die Unternehmensmit­bestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung erör­tert und die einzelnen Mitbestimmungsgesetze dargestellt. Kapitel sechs behandelt den sozialen Arbeitsschutz beson­derer Personengruppen. Es geht dabei um Arbeitszeitre­gelungen, den Kinder- und Jugendschutz, Fragen der Be­rufsausbildung, das Mutterschutzgesetz, die in Heimarbeit Beschäftigten sowie den Schutz schwerbehinderter Men­schen. Bei der Darstellung des hierfür einschlägigen SGB IX wurden die durch das Bundesteilhabegesetz erfolgten Änderungen berücksichtigt. Insbesondere wurde auf die Neuregelung hingewiesen, wonach die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam ist (S. 809). Im siebten Kapitel werden Probleme des technischen und medizinischen Arbeitsschutzes besprochen. Dargestellt werden eine Vielzahl von Arbeitsschutzregelungen wie z.B. die Grundlagen des deutschen Arbeitsschutzsystems sowie die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes, der Prävention nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, der Arbeits­stätten- sowie Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverord­nung. Im abschließenden Kapitel 8 geht es sodann um die verfahrensrechtlichen Fragen, explizit die Arbeitsgerichts­barkeit sowie das Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

II. Die Autoren haben darauf geachtet, dem Leser insbe­sondere die neueste Entwicklung im Arbeits- und Arbeits­schutzrecht aufzuzeigen. Wie erwähnt wurden insbeson­dere die neue Brückenteilzeit, die neuen Regelungen zum Recht der Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung der Ar­beitszeit, die Neugestaltung der Arbeit auf Abruf, die An­hebung der neuen Branchenmindestlöhne ebenso wie des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 berücksichtigt. Bespro­chen wurden zudem die Änderungen bei der Berechnung der Kündigungsfristen, die Modalitäten bei der Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter sowie der Vorschlag der Eu­ropäischen Kommission zum Company Law Package (CLP) zur Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts. Dem Buch ist eine CD-ROM beigefügt, welche den gesam­ten Inhalt in digitaler Form enthält sowie Tabellen zum Berufskrankheitengeschehen.

III. Das Nachschlagewerk zum gesamten Arbeits- und Arbeitsschutzrecht erläutert das gewählte Rechtsgebiet in verständlicher Art und Weise. Sehr praxisorientiert aufge­baut sind die einzelnen Kapitel sinnvoll untergliedert. Ein ausführliches Inhaltsverzeichnis am Anfang des Buches so­wie ein gut strukturiertes Stichwortverzeichnis am Schluss des Nachschlagewerkes erleichtern ein rasches Auffinden der jeweiligen Problematik. Zudem beginnt jedes Kapitel mit einer kurzen Zusammenfassung, die einen leichten Einstieg in die einzelnen Themenkomplexe ermöglicht. Das Werk endet mit „Summaries“ der einzelnen Kapitel, welche englischsprachigen Lesern einen Kurzüberblick auf den Inhalt geben. Zudem haben die Autoren – dort wo es sich anbietet – die jeweils aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte eingebaut.

Das Nachschlagewerk kann jedem Leser empfohlen wer­ den, der ohne rechtliche Vorkenntnisse einen Einblick in die verschiedenen Themen des Arbeits- sowie Arbeits­schutzrechtes sucht. Aber auch Nutzer, die bereits über Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügen, erhalten eine effekti­ve Hilfestelle bei der Lösung bestehender Probleme sowie Informationen über gesetzliche Neuerung. Ein durchaus empfehlenswertes Werk zum kleinen Preis! (csh) ˜

Dr. Carmen Silvia Hergenröder (csh) ist als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie wirkte als Dozentin an der Fachhochschule des Bundes der BfA in Berlin im Bereich des Bürgerlichen Rechts und an der Handwerkskammer für Unterfranken im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. In ihrer langjährigen Praxis als Referentin widmet sie sich insbesondere Seminaren zum Arbeits- und Berufsbildungsrecht sowie zum Betriebsverfassungsrecht. Zusätzlich arbeitet sie als Herausgeberin und Autorin juristischer Literatur. Sie ist Beraterin einer Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten.

CASIHE@t-online.de

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