Recht

Aktuelle Ergänzungen Öffentliches Baurecht

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2019

In vielen Rechtsgebieten beklagen Herausgeber und Autoren die rasche Abfolge gesetzlicher Änderungen, die es nahezu unmöglich erscheinen lassen, wirlich aktuelle Kommentierungen vorzulegen. Das gilt auch für das öffentliche Baurecht. Änderungen in diesem Rechtsgebiet veranlasst nicht nur der Gesetz- und Verordnungsgeber, der das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BaunNVO) als die bundesgesetzlichen Kernvorschriften des Bauplanungsrechts ändert. Das öffentliche Baurecht erfährt vielfältige sekundäre Änderungen aus den Rechtsgebieten, die neben dem Baurecht auf die (bauliche) Nutzung von Grundstücken einwirken, vor allem aus dem Umwelt- und dem Klimaschutzrecht. Wenn einerseits der Klimawandel Reaktionen des Gesetzgebers auch im Bereich des Bauens erfordert, andererseits in der Folge dieser Anforderungen und des Zuzugs in die Ballungsräume die Baukosten explodieren, aber bezahlbarer Raum für Wohnen und Gewerbe dringend benötigt wird, entsteht ein unübersichtliches Anforderungsgeflecht. Und wer in dieser Materie beraten möchte oder entscheiden muss, braucht aktuelle literarische Hilfen. Ein taugliches Hilfsmittel kann es sein, die dem Juristen so vertraute Kommentarliteratur nicht ständig in Papierform nachzudrucken, sondern online bereit zu stellen. Online als Alternative zu den in der Unterhaltung oft kostspieligen Loseblatt-Werken? Im öffentlichen Baurecht stellt der Verlag C.H. Beck mit den hier vorzustellenden Werken diese Alternative bereit – und präsentiert sie in größeren Abständen als gedruckte Werke für diejenigen, die dann doch lieber mit gebundenem Papier arbeiten. Der von Spannowski und Uechtritz herausgegebene Kommentar zum BauGB und der von Spannowski, Hornmann und Kämper editierte Kommentar zur BauNVO erscheinen als Beck-Online-Kommentare in einem strikten Aufbaumuster: Nach dem Überblick über die Norm folgen Erläuterungen in zwei Ebenen, der Standard- und der Detailebene. Letztere dient der vertieften Darstellung der Einzelheiten der Rechtsprechung und ist in der gedruckten Fassung an den Randnummern und einer kleineren Schrifttype erkennbar. So kann die Lektüre entschlackt werden: Erst wenn der Nutzer sein Thema in den Standard­erläuterungen gefunden hat, geht es ins Detail. Der BeckOK zum BauGB liegt gebunden in 3. Auflage 2018 vor. Die Erläuterungen haben ausgewiesene, teilweise auch in anderen Kommentaren zu anderen Vorschriften in Erscheinung getretene Praktiker aus Rechtsanwaltschaft, Verwaltungen und Justiz verfasst. Sie orientieren sich dabei vorwiegend an den in der Rechtsprechung vertretenen Ansichten. Dementsprechend sind die Nachweise – leider in Klammern im laufenden Text und nicht lesefreundlicher in Fußnoten am Seitenrand – weitgehend auf gerichtliche Entscheidungen und andere Kommentare zum BauGB beschränkt. Klares Schriftbild, ein angenehmer Satzspiegel und sparsam dosierte Hervorhebungen durch Fettdruck machen die Lektüre der Standardebene entspannt. Für die Detailebene gilt das nicht uneingeschränkt. Die kleinere Schrift ist jedenfalls bei ungünstigen Lichtverhältnissen (oder wenn die Lesebrille aktualisiert werden müsste) nicht so gut lesbar. Dann kann die Detailarbeit ermüden. Die Erläuterungen sind, soweit ich das in der täglichen Arbeit mit dem Werk festgestellt habe, zuverlässig, vollständig und aktuell. Sie verhelfen jederzeit zu präziser Kenntnis des Standes der Rechtsprechung. Trotz des Umfangs, die Erläuterungen nehmen immerhin ca. 2.100 Seiten ein, ist der Band keine große Hilfe, wenn man Lösungen zu Problemen sucht, die sich der Rechtsprechung noch nicht gestellt haben oder wenn deren Auffassung das aktuell auf dem Schreibtisch liegende Problem nicht angemessen löst. Denn dann fehlt die argumentative Breite der übrigen Literatur. So ist der BeckOK BauGB ein Kommentar, der vor allem in der täglichen Standardarbeit seinen berechtigten Platz hat und dort zügig und zuverlässig informiert. Details einer u.U. ausziselierten Rechtsprechung muss dank erkennbar abgesetzter Detailebene der Kommentierung nur zur Kenntnis nehmen, wer das gerade benötigt. Der stolze Preis hätte allerdings ein – online wegen der Suchfunktionen natürlich nicht erforderliches – tieferes Sachverzeichnis gerechtfertigt, 28 Seiten sind für den Band knapp bemessen.

 

Spannowsky/Uechtritz (Hrsg.), Baugesetzbuch, K ­ ommentar, 3. Auflage 2018, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-71623-2, € 179,00.

Die Ergänzung durch den von Spannowsky/Hornmann/ Kämper herausgegebenen Band zur BauNVO liegt in erster Auflage der gedruckten Fassung des Online-Kommentars vor. Diese Erläuterungen sind ebenfalls vorwiegend von Praktikern aus Rechtsanwaltschaft und Verwaltung verfasst und nach dem dargestellten Prinzip des Online-Kommentars aufgebaut. Der Aufbau nach Standard- und Detailausführungen bietet sich bei der BauNVO besonders an, um die sehr reichhaltige Kasuistik übersichtlich aufbereiten zu können. Gleicher Aufbau bedeutet aber auch gleiche Kritikpunkte: (teilweise umfangreiche) Nachweise in Klammern, die den Lesefluss beeinträchtigen, Nachweise weitgehend auf Rechtsprechung und Kommentierungen beschränkt, übersichtliches Satzbild und hilfreiche Hervorhebungen.

Wird der Praxisbezug eines Werks, wie hier, deutlich betont, fällt es besonders unangenehm auf, wenn es auf eine praktische Frage, die in Aktenform auf dem Schreibtisch liegt, keine Antwort geben kann. Mir ging es so mit der Frage, ob eine bestimmte Nutzung eines Wohnhauses noch Wohnnutzung oder „Arbeiterwohnheim“ und damit Beherbung im Rechtssinne darstellt. Weder taucht das Stichwort im Sachverzeichnis auf, noch habe ich die dazu existierende reichhaltige Rechtsprechung in dem Kommentar nachgewiesen gefunden. Da ist noch Luft nach oben. Das gilt auch wegen der Detailverliebtheit der Kasuistik zur Zulässigkeit von Nutzungen in den Baugebieten für das Sachverzeichnis, das mit gut sechs Seiten den Band nur unzureichend erschließt – wie beim BauGB nur ein Problem des gedruckten Bandes, nicht der OnlineAusgabe mit ihrer Suchfunktion.

 

Spannowsky/Hornmann/Kämper, Baunutzungsverordnung. Kommentar, 2018, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-72257-8, € 119,00.

Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Mit dem Versuch der für die Bauordnung zuständigen Minister der Länder, eine Musterbauordnung zu verabreden und damit für bundesweit einheitliche Verhältnisse zu sorgen, gibt es zwar Vereinheitlichungstendenzen. Das Bauordnungsrecht bleibt aber jedenfalls in Teilen durch Länderspezifika geprägt, die weniger technischen als verwaltungshistorischen Gründen geschuldet sind. So ist gut beraten, wer sich mit dem Bauordnungsrecht befasst, die Kommentierung des betroffenen Landesrechts auf den Schreibtisch zu holen. Hessen hat seine Bauordnung im Sommer 2018 überarbeitet und neu erlassen. Hierzu hat nun Hornmann in 3. Auflage einen rund 1.100 Seiten starken Kommentar vorgelegt. In ihm ist selbstverständlich die Rechtsentwicklung geschildert, ebenso selbstverständlich erläutert Homman die neuen Bestimmungen. Zwei Umstände machen den Band für den in Hessen tätigen Baujuristen besonders hilfreich: Hier liegt eine Kommentierung aus einem Guss, nämlich von einem Autor auf dem Tisch.

Das nötigt höchsten Respekt ab, trotz des Umstands, dass der Autor sich lange Jahre seines Berufslebens mit eben diesen Fragen täglich befasst hat: Hornmann war Vorsitzender der für das Baurecht zuständigen Kammer des VG Frankfurt am Main. Damit erhält man von ihm das Hessische Baurecht in der Gestalt, die es durch die Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte erfahren hat.

Das ist keineswegs nachteilig. Nicht nur die zuverlässige Information, was denn im Baurecht in Hessen gilt, liefert der Autor, sondern er macht durchaus deutlich, wo er das im Ergebnis oder in der Begründung nicht (mehr?) für überzeugend hält. Dementsprechend finden sich in den Nachweisen – dankenwerter Weise in Fußnoten am Seitenrand – nicht nur Entscheidungen der Hessischen Verwaltungsgerichte. Vielmehr sind die obergerichtliche Rechtsprechung ebenso wie die wesentlichen Kommentierungen der Landesbauordnungen der übrigen Bundesländer ausgewertet. Damit ist der Band ein wertvolles Hilfsmittel und für den in Hessen tätigen Baujuristen unentbehrlich.

Die Kommentierung ist schnörkellos geschrieben, in einem gut lesbaren Satzspiegel gesetzt und durch feine Randnummernaufteilung sind die Verweise innerhalb des Werks ohne große Sucherei auffindbar. Mit Fettdruck geht der Autor recht großzügig um, ohne diese Hervorhebungen damit aber zu entwerten. Fazit: Ein Buch, das man aus inhaltlichen wie formalen Gründen gern in die Hand nimmt.

Hornmann, Hessische Bauordnung (HBO), Kommentar, 3. Auflage 2018, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-71837-3, € 109,00.

Prof. Dr. Ulrich Repkewitz studierte Rechtswissenschaft in Mainz und war dort lange als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent tätig. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in eigener Kanzlei vorwiegend im Verwaltungsrecht sowie rund um das Bauen und Wohnen tätig. Er ist Honorarprofessor an der Fernuniversität in Hagen und betreut dort die Kurse im Öffentlichen Baurecht und im Umweltrecht. 

repkewitz@loh-rep.de

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