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23. April: Welttag des Buches und des Urheberrechts in Zeiten von Corona

Am 23. April feiern jedes Jahr Lesebegeisterte rund um den Globus den UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts. Bibliotheken, Buchhandlungen, Verlage und Schulen deutschlandweit laden aus diesem Anlass normalerweise zu Veranstaltungen und Aktionen ein. Auch 2020 hatten viele Bibliotheken ein vielfältiges Programm rund um das Buch und das Büchermachen geplant. Doch durch die Corona-Pandemie mussten nun viele Veranstaltungen kurzfristig abgesagt werden.

Auch wenn der Tag des Buches dieses Jahr in vielen Bibliotheken anders als sonst begangen wird, bieten die rund 10.000 Bibliotheken in Deutschland zahlreiche digitale und analoge Services an, um ihre Kund*innen auch während der Schließzeit mit Büchern zu versorgen: Mit Vorlese-Aktionen in den sozialen Medien, virtuellen Lesungen oder Gesprächen mit Autor*innen bringen sie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Welt der Bücher nahe. Und durch Bestell- und Scan-Dienste sowie Abhol- und Lieferservices versorgen sie Lesehungrige auch analog mit Lesestoff.

Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes, zum Welttag des Buches und des Urheberrechts: „Gerade in der aktuellen Situation ist das Bedürfnis zu lesen besonders stark. Der Deutsche Bibliotheksverband ist daher sehr dankbar, dass der Zugang zu Büchern in den vergangenen Wochen auf so vielen unterschiedlichen Wegen ermöglicht wurde. Das betrifft auch Fragen des Urheberrechts. Notwendig ist, dass im digitalen Zeitalter das Urheberrecht an neue Sachverhalte angepasst wird und beispielsweise die elektronische Ausleihe in Öffentlichen Bibliotheken im Zuge der Umsetzung der europäischen DSM-Richtlinie in nationales Recht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird.“

Eine Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes
zur Umsetzung der EU-Richtlinien im Urheberrecht (DSM-Richtlinie) finden Sie auf:
https://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/urheberrecht.html

 

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