Recht

100 Jahre Weimarer Verfassung

Aus: fachbuchjournal-Ausgabe 3/2019

„So viel demokratische Verfassungsgebung war in Deutschland nie – weder vor 1919 noch danach!“, so ­bewertete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 6. ­Februar 2019 auf dem Festakt zum 100-jährigen Bestehen der Weimarer Reichsverfassung das Verfassungswerk der Weimarer Nationalversammlung, nicht ohne im vergleichenden Blick auf die Gegenwart zu Recht davor zu warnen, dass auch die beste Verfassung sich in der Realität bewähren muss und keine Demokratie, keine Verfassungsrechtsordnung davor gefeit ist, das Schicksal der Weimarer Republik zu erleiden.

An seinem Beginn steht eine erstaunliche Offenheit: Die Republik erhebt sich als parlamentarisches Regierungssystem aus der Niederlage des Weltkrieges, aus dem Zusammenbrechen der morschen Monarchie und im Angesicht der nicht nur latenten Alternative der Räterepublik. Das Verfassungswerk von Weimar führt eine Gesellschaft durch den Bürgerkrieg, durch Ruhrkampf und Hyperinflation, durch die goldenen Zwanziger Jahre als eine Epoche des Durchbruchs der Moderne, der Hochzeit von Kunst und Kultur, durch die Herausforderungen der Weltwirtschaftskrise. Eine gelungene und leistungsfähige Grundordnung der sich verfassenden Gesellschaft. Republik und Volkssouveränität, Frauenwahlrecht, Verhältniswahl des Reichstages und direkte Volkswahl des Reichspräsidenten, Volksentscheide auf Reichsebene – die im Weimarer Versuchsfeld des Verfassungsrechts zu findenden Instrumente belegen die Richtigkeit der Wertung des Bundespräsidenten: So viel Demokratie war in Deutschland noch nie. Und doch steht die am 11. August 1919 ausgefertigte und am 14. August 1919 dann in Kraft getretene Verfassung lange Zeit unter dem Signum der Zerstörung der durch sie verfassten Ordnung. Die Weimarer Verfassung wird so für Jahrzehnte zum Bestandteil des identitätsstiftenden Narrativs: Bonn ist nicht Weimar. Die wehrlose Republik, das unsägliche Zusammenspiel der Präsidialkabinette und das Recht des Reichspräsidenten zur Auflösung des Reichstages, das krude Redslobsche Gleichgewichtsdogma der gleichermaßen demokratisch legitimierten Organe des Reichspräsidenten und des Parlaments, das Leerlaufen parlamentarischer Gesetzgebung und letztlich ihrer Ersetzung durch präsidentielle Notverordnungen. Die Überforderung der Verfassung mit sozialen Programmsätzen, Blockade und Selbstblockade des Reichstages und auch die Destabilisierung des politischen Diskurses durch den Gebrauch und Missbrauch der direktdemokratischen Elemente des Volksbegehrens und Volksentscheides. Dies alles sind Stereotype in den Diskursen um den Beitrag der Verfassung am Scheitern der Republik. Schon in den Texturen des Verfassungsrechts wird aus dieser Perspektive nach Webfehlern geforscht, die das schon von Anbeginn an determinierte Ende der Republik im Reichskabinett Hitler und im Unter ­gang der republikanischen Ordnung nach dem Preußenschlag, der Reichsbrandverordnung und dem Ermächtigungsgesetz andeuten. „Bonn ist nicht Weimar“ ist das Motto und Mantra jener gemeinhin kolportierten Lehren aus Weimar, die der parlamentarische Rat bei der Schöpfung des Grundgesetzes gezogen habe: die starke Betonung der repräsentativen Komponente der Verfassung, der Ausschluss direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene, die nachhaltige Schwächung des Amtes des Bundespräsidenten und vor allem das Konzept der wehrhaften Demokratie. In den letzten zwei Jahrzehnten hat die juristische und zeithistorische Forschung im Blick auf die Weimarer Zeit jene Perspektive vom Ende her langsam abgestreift. Zunehmend rücken die Potenziale und die Offenheit der Weimarer Republik und ihrer Verfassung in den Blick und so ist es mit dem 100-jährigen Jubiläum ein guter Zeitpunkt auf das Weimarer Verfassungswerk zurück zu blicken und – bei aller Vorsicht historischer Lehren – den allzu schnell herbei geredeten Weimarer Verhältnissen in der gegenwärtigen parlamentarischen Ordnung und ihrer Verfassung einen informierten Blick auf das Weimarer Verfassungswerk entgegenzusetzen. Ebendiesen Blick werfen die vier hier kurz angezeigten Werke in ganz unterschiedlicher Weise; sie tun dies in der allgemeinverständlichen und an das breite Publikum gerichteten Perspektive, sie tun dies aber auch mit den Instrumenten der verfassungsgeschichtlichen Forschung.

Udo Di Fabio: Die Weimarer Verfassung. Aufbruch und Scheitern. München: C.H. Beck, 2018. 299 Seiten. Geb. ISBN 978-3-406-72388-9. € 19,95 

Der Bonner Verfassungsrechtler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgerichtl/ Udo Di Fabio beleuchtet die Weimarer Verfassung in seinem Essay unter den Schlagwörtern Aufbruch und Scheitern. Er analysiert die Entstehungsbedingungen der Weimarer Verfassung, ihr politisches System und versucht ihren Anteil am Untergang der Demokratie in den Jahren 1931, 1932 und 1933 zu erfassen. Die Untersuchung räumt mit dem impliziten Vorwurf der schon in der Weimarer Reichsverfassung angelegten Gründe des Scheiterns und der hieraus im Grundgesetz gezogenen Lehren gründlich auf. Di Fabio arbeitet klar in den soziokulturellen Grundlagen der Weimarer Gesellschaft, in ihren politischen und personellen Fehlentscheidungen sowie in einem öffentlichen Prägeraum, der zu wenig dem Sinn des demokratischen Rechtsstaats verpflichtet war, wesentliche Elemente für den Untergang der Weimarer Republik und ihrer Verfassungsordnung heraus. Der Klappentext des Buches kann hier das Fazit scharfstellen: „Die beste Verfassung kann nicht helfen, wenn Demokratie, Rechtsstaat und soziale Marktwirtschaft die Akzeptanz bei den Bürgern verlieren.“ Di Fabios Untersuchung zeichnet sich nicht nur durch ein erfrischend treffsicheres Urteil aus, seine Untersuchung verlässt die Sphäre der verfassungsgeschichtlichen Analyse hin in Richtung zu einer umfassenden zeithistorischen Bewertung. Oft zieht der Autor Parallelen zur gegenwärtigen politischen Situation, in der die Verfassungsstaaten des Westens sich mit den Herausforderungen des vormodernen Terrorismus, der entgrenzten Globalisierung und des Wiedererstarkens nationalistischer Strömungen auseinanderzusetzen haben.

Damit offenbart der Text zugleich das Überschreiten der Grenzen historischer Analyse und die Kraft und die Stärke des politischen Essays.

 

Christoph Gusy: 100 Jahre Weimarer Verfassung. Eine gute Verfassung in schlechter Zeit. Tübingen: Mohr Siebeck, 2018. 328 Seiten. Br. ISBN 978-3-16-155343-1. € 34,00

Ganz anders nähert sich Christoph Gusy dem Verfassungsjubiläum. Ihm ist die Weimarer Verfassung und die Untersuchung der Gründe ihres Misserfolgs ein lebensbegleitendes Projekt und so zeichnet sich auch seine Jubiläumsgabe durch einen breiten Fundus verfassungsgeschichtlich validierter Erkenntnis und zeithistorisch treffsicherer Bewertung aus. Gusy schreitet den Prozess der Verfassungsgebung – und das ist hervorzuheben – auch in rechtsvergleichender Perspektive ab, bevor er auf die Entstehungsgeschichte im engeren Sinne eingeht. Gusy ordnet die Diskurse um die Interpretation der Weimarer Reichsverfassung in den prägenden sogenannten Weimarer Richtungsstreit der Staatsrechtslehre ein, er würdigt das gemischte Demokratieprinzip der Weimarer Verfassung und analysiert das verfassungsrechtliche Modell der proletarischen Demokratie. Hiermit gewinnt die Untersuchung den Boden um den Wandel von der parlamentarischen zur präsidialen Republik und ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen zu erörtern. Christoph Gusy hat schon in der Vergangenheit des Öfteren darauf hingewiesen, dass es eine erhebliche Verkürzung des Blickes darstellt, wenn die Weimarer Verfassungsordnung als wehrlose Republik dargestellt und das Konzept der wehrhaften Demokratie und des Schutzes der Freiheit nicht in der demokratischen Grundordnung im Grundgesetz lokalisiert wird. So schildert Gusy auch hier die Instrumente des Republikschutzes. Gewürdigt wird der zweite Hauptteil der Verfassung und damit der Grundrechtsteil der Weimarer Reichsverfassung, gewürdigt werden aber auch die noch nicht klar gezogenen Grenzen der Verfassungsänderung und der damit begründeten Gefahr der Selbstpreisgabe. Die Untersuchung schließt mit einer ausgewogenen Würdigung der Chancen der Verfassung und der Weimarer Reichsverfassung als eines Meilensteins von Freiheit und Demokratie in der deutschen Verfassungsgeschichte. Gusy hat ein sowohl leicht zugängliches, als auch meinungsfreudiges und dichtes Buch zur Weimarer Verfassung verfasst. Die Untersuchung ist im besten Sinne eine Freundesgabe zum Jubiläum, der breiteste Rezeption zu wünschen ist.

 

Horst Dreier, Christian Waldhoff (Hrsg.): Das Wagnis der Demokratie. Eine Anatomie der Weimarer Reichsverfassung. München: C.H. Beck, 2. Aufl., 2018. 424 Seiten. Geb. ISBN 978-3-406-72676-7. € 29,95 

Ein breites Publikum adressiert auch der von Horst Dreier und Christian Waldhoff herausgegebene Sammelband „Das Wagnis der Demokratie“, der schon in seinem Untertitel eine Anatomie der Weimarer Reichsverfassung verspricht. Die Beiträge in diesem Band richten sich wieder gegen die im Bonner Narrativ der Abgrenzung angelegten Vorurteile über das Weimarer Verfassungswerk und zeichnen ein buntes und wohlabgewogenes Bild dieser Verfassung und der Chancen und Risiken ihrer Verfassungswirklichkeit. Die Beiträge ausgewiesener Kenner der Weimarer Zeit vereinen sowohl die verfassungsgeschichtliche und juristische Perspektive, als auch diejenige der Politologie und der Zeitgeschichte. Die Weimarer Verfassung wird so eingeordnet in ihren internationalen Kontext, in die Diskurse des intellektuellen Milieus am Ende des langen 19. Jahrhunderts und die Haltung der gesellschaftlichen Eliten in der Republik zur Verfassungsordnung untersucht. Daneben finden sich lesenswerte Beiträge zu verfassungsrechtlichen Diskursen zur Weimarer Zeit und zu den Beiträgen der Verfassung am Gelingen oder Scheitern des Weimarer Projekts und der Weimarer Republik. Gewürdigt wird so der Diskurs um die Integrationsleistungen der Weimarer Staatssymbolik, die im sogenannten Flaggenstreit wirkmächtig ausbrachen. Gewürdigt wird das gewissermaßen zweigleisige und in dieser Zweigleisigkeit scheiternde Demokratieprinzip und Demokratiekonzept der Weimarer Reichsverfassung, aber auch das Bemühen der Verfassungsordnung im Kampf um die Gleichberechtigung der Geschlechter, innerhalb dessen das Frauenwahlrecht nur ein, aber bei Leibe nicht das einzige Element ist. Horst Dreier rekonstruiert die Weimarer Verfassung und die von ihr geprägte Ordnung als „Grundrechtsrepublik Weimar“. Der kurze Beitrag räumt in brillanter Schärfe und in analytischer Genauigkeit mit dem Vorurteil auf, dass die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung bloße Programmsätze gewesen seien, und zeichnet ein durchaus buntes Bild nur verfassungsunmittelbar beschränkbarer, unter dem Gesetzesvorbehalt stehender oder doch jedenfalls die Landesstaatsgewalt und ihre Gesetzgeber bindender Grundrechte der Weimarer Verfassung. Michael Stolleis wiederum würdigt die sogenannten sozialen Grundrechte der Weimarer Verfassung wie überhaupt die soziale Programmatik der Reichsverfassung, die in der intensiven Ausbreitung der staatlichen Sozialgestaltung und der Ausdifferenzierung des Sozialrechts in den 1920er Jahren gerade und vor allem auch jenseits der Verfassung ihren Ausdruck findet. Gewürdigt wird die Stellung des Reichspräsidenten und das ihm angetragene Leitbild des Ersatzkaisers. Hervorzuheben ist die hochanregende Deutung des Endes und des Untergangs der Weimarer Republik durch Dieter Grimm ebenso, wie Christian Waldhoffs kenntnisreiches und vorsichtiges Fragen nach Folgen, Lehren und Rezeptionen und damit zum Nachleben des Verfassungswerks von Weimar. Den Band runden ein reicher Dokumentenband und ein Register ab. Deutlich wird in allen Beiträgen nicht nur das Bemühen nach dem geschichtlich gerechten und Einseitigkeit vermeidenden Urteil, deutlich wird vor allem der Facettenreichtum der durch die Weimarer Reichsverfassung grundregierten Republik und ihrer vielerorts doch überraschenden Modernität. Das Wagnis der Demokratie lässt sich an der Weimarer Reichsverfassung in der Tat gut nachvollziehen; ein Wagnis bleibt Demokratie über Weimar hinaus, mögen die Beiträge der Verfassungsanatomie auch unterschiedliche sein. Ein glänzendes Buch, das deutlich macht, was verloren ging.

 

Jörg-Detlef Kühne: Die Entstehung der Weimarer Reichsverfassung. Grundlagen und anfängliche Geltung. Düsseldorf: Droste Verlag, 2018. 996 Seiten. Geb. ISBN 978-3-7700-1636-5. € 89,00 

Ein glänzendes Buch, das deutlich macht, was gewonnen wurde, stellt die Untersuchung des Hannoveraner Verfassungshistorikers Jörg-Detlef Kühne zur Entstehung der Weimarer Reichsverfassung dar. Das Werk hebt einen in seinen Verästelungen kaum zu übertreffenden Schatz an Quellen, Dokumenten und Forschungsliteratur zur Entstehung der Weimarer Reichsverfassung. Das Werk wendet sich nicht an die breite, politisch und verfassungsdogmatisch interessierte Leserschaft, sondern fokussiert sich eher auf Forschung und Wissenschaft. Und doch tut man ihm schon damit Unrecht, denn das Grundrechtslaboratorium, wie Walter Pauly es nannte, Weimar ist auch Verfassungslaboratorium und Kühnes Arbeit erlaubt den Blick in die Arbeitsweisen des Labors, in die ungefilterten Laborberichte und Versuchsreihen. Wer also Prozesse der Verfassungsentstehung nachverfolgen will, kann dies nun auch am Beispiel der Weimarer Reichsverfassung tun. Die Dokumentation geht weit über das bislang veröffentlichte Material hinaus. Kühne taucht in den Prozess der Verfassungsgeber tief ein, tiefer als es die veröffentlichten Verhandlungen und Dokumente der Nationalversammlung und ihre zeitgenössische Kompilation bislang erlaubten. Es werden so die Ausgangsmaterialien, die den Abgeordneten und Ausschüssen in der Nationalversammlung zur Verfügung standen, erfasst: das amtliche Material, aber auch private Aufzeichnungen, Pressemeldungen und bislang unveröffentlichtes Material. Die Willensbildungsprozesse über die verschiedenen Entwurfsstufen der Verfassung in den Ausschussberatungen werden so mit hoher Akribie und Sorgfalt nachgezeichnet. Die zentralen Akteure im Ringen um eine leistungsfähige, neue Verfassung gewinnen über die Dokumente und ihre Interpretation stärker als bislang Kontur. Überdies werden die Mitglieder des Verfassungsausschusses und die Berater aus den Ministerien in Kurzbiografien vorgestellt. Ein ausgezeichnetes Register (Personen- und Sachverzeichnis) sowie einige Materialien und eine umfassende und umfangreiche Bibliografie runden das Werk ab. Die Dokumentation schließt eine Forschungslücke. Es ist bezeichnend, dass aus der Perspektive der Endphase der Republik und in der Suche nach Strukturfehlern der Verfassung der Prozess der Verfassungsgebung schon bei den Zeitgenossen und erst recht bei den Nachgeborenen so lange und so nachhaltig aus dem Blick verloren wurde. Dass eine Dokumentation der Entstehung der Weimarer Reichsverfassung und damit eines zentralen Dokuments, eines Schlüsseldokuments der deutschen Verfassungsgeschichte des 20. Jahrhunderts, erst im 21. Jahrhundert veröffentlicht wird und eine Forschungslücke schließt, spricht Bände. Der Lückenschluss geht für den Leser mit jenen Mühen einher, die Entdeckungen nun einmal so wertvoll machen; die Dokumentation ist auch in sprachlicher Hinsicht keine leichte Kost. Das kann aber auch gar nicht anders sein, wenn eine Dokumentation der Verfassungsbildungsprozesse ihrem Gegenstand angemessen sein will. Kühne breitet das Panorama der Verfassungsentstehung vor dem Leser aus: ausgebreitet finden sich seine profunden Einsichten und Kenntnisse zur Weimarer Zeit, ausgebreitet findet sich auch die Faszination und der reiche Ertrag verfassungsgeschichtlicher Forschung an den Ursprüngen überhaupt. Der Band dürfte auch in den literarisch fruchtbaren Zeiten eines Verfassungsjubiläums seinesgleichen suchen und nicht finden. Für jeden, der die Struktur und die Gehalte der Weimarer Reichsverfassung zukünftig entstehungsgeschichtlich befragen und erfassen will, ist das Werk ein nicht hintergehbarer und damit unverzichtbarer Maßstab und Wegweiser.

Zur Würdigung der Weimarer Verfassung überhaupt soll zum Schluss aber noch mal an Christoph Gusy angeknüpft werden: „Sie (Die Weimarer Verfassung, M.D.) war ein Meilenstein der Verfassungsgeschichte, sie hat Wege gewiesen und Ideen inspiriert, an welche weit über 1945 angeknüpft werden konnte und die zum Ausbau der demokratischrechtsstaatlichen Verfassungskultur der Bundesrepublik maßgeblich beigetragen haben. Sie zeigte Chancen und Potenziale der Verfassungskultur und der Staatsrechtswissenschaft über die Republik hinaus auch für spätere Verfassungen. Sie war mit ihren Stärken und Schwächen eine gute Verfassung in schlechter Zeit“. Alle die hier vorgestellten Bücher lohnen die Lektüre, ermöglichen sie dem Leser doch nicht nur den Nachvollzug dieses Urteils, sondern über dieses hinaus den Blick auf die gegenwärtige Situation des parlamentarischen Regierungssystems und seiner freiheitlichen Verfassungsordnung. Es ist höchste Zeit, die Modernität und die Offenheit, die Schwächen und Stärken des Weimarer Verfassungswerks neu zu entdecken. ˜

Univ.-Prof. Dr. Michael Droege (md) war von 2010 bis 2014 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht zunächst an der Universität Osnabrück und dann an der Universität Mainz. Seit 2015 hat er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen inne. 

sekretariat.droege@jura.uni-tuebingen.de

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung